Beste Fahrtkostenregelung mit Arbeitgeber

  • Liebe Community,



    ich bräuchte mal Euren Rat bei der Gestaltung meines Arbeitsvertrags mit meinem Arbeitgeber.

    Folgender Sachverhalt:

    - Wohnort = Hamburg

    - Arbeitsort / Erste Tätigkeitsstätte = München

    - Großteil der Tätigkeit wird aus heimischem Arbeitszimmer verrichtet

    - 1-2x pro Monat wird das Büro in München besucht, mit Übernachtung in Hotel sowie Anreise per Zug



    Im Rahmen der Vertragsverhandlung signalisiert der Arbeitgeber nun, dass entstehende Reisekosten bei Bedarf erstattet werden könnten. Ich frage mich nun, was für mich die beste Lösung wäre.



    Option 1:

    Pauschale Erstattung der Reisekosten durch AG gemäß Entfernungspauschale + konkret anfallende Übernachtungskosten

    Frage: Was müsste ich hiervon versteuern?



    Option 2:

    Erstattung der Reisekosten durch Arbeitgeber gemäß konkret angefallener Kosten (Zug + Hotel)

    Frage: Was müsste ich hiervon versteuern?



    Option 3:

    Ich trage sämtliche Reisekosten persönlich und setze die entstanden Kosten über die Steuererklärung ab. (doppelte Haushaltsführung?!)



    Option 4:

    Ich trage die Reisekosten selbst und setze diese ab und lasse mir die Übernachtungskosten vom AG erstatten (geldwerter Vorteil?)



    Wie würdet Ihr den Sachverhalt einschätzen und welche Option klingt für Euch vorteilhaft? Man sollte ggf. noch anmerken, dass ich mit dem Zug klassischerweise sehr günstig nach München fahren kann und entsprechend eine Erstattung bzw. das Absetzen der KM-Pauschale meist deutlich höher ist als die tatsächlich angefallenen Kosten.

  • Wenn sich der AG darauf einlässt, würde ich mir einfach die konkret und tatsächlich anfallenden Kosten als Spesen erstatten lassen.

  • Ich würde unabhängig von Deinen konkreten (Steuer-) Fragen auch fragen ob Du eine Bahncard100 bekommen könntest (statt der konkreten Reisekosten). Das hätte ja doch ein paar Vorteile.


    Ansonsten: wenn Du länger vorher weißt wann Du anreist, bezahlst Du vermutlich für die Bahn (Sparpreis...) weniger als die km-Pauschale und die könnte sich somit für Dich lohnen.

  • Wenn ich richtig informiert bin, müsste der Arbeitgeber doch sämtliche Kosten steuerfrei erstatten können über den Hebel der Doppelten Haushaltsführung, oder?

    Würde für Option 1 sprechen.

  • Option 1, ist für dich die günstigste, da es sich um Spesen handelt. Allerdings müssen alle Rechnungen auf den Arbeitgeber ausgestellt werden. Für dich fallen in diesem Fall keine Steuern an, bei den Tagespauschalen (vom AG bezahlt oder in der Steuererklärung) 14€ An- und Abreisetag, 28€ voller Tag müssen alle vom AG bezahlten Mahlzeiten abgezogen werden.

  • Option 1, ist für dich die günstigste, da es sich um Spesen handelt. Allerdings müssen alle Rechnungen auf den Arbeitgeber ausgestellt werden. Für dich fallen in diesem Fall keine Steuern an, bei den Tagespauschalen (vom AG bezahlt oder in der Steuererklärung) 14€ An- und Abreisetag, 28€ voller Tag müssen alle vom AG bezahlten Mahlzeiten abgezogen werden.

    Wobei m.E. die Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte keine Reisekosten darstellen.

    Auch sind die Kosten der Verpflegung da nicht drin (ersten drei Monate ausgenommen), da es sich um keine Dienstreise handelt.


    Doppelte Haushaltsführung mit Ansatz der tatsächlichen Kosten (ich meine bezahlt durch den Arbeitnehmer) bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 EUR/Monat bzw. 12.000 EUR/Jahr müsste aus meiner Sicht gehen.


    Auch die Herausgabe einer Bahncard im Rahmen eines Jobtickets und der tatsächlichen dienstlichen Nutzung sollte für den Arbeitnehmer steuerfrei funktionieren.