Beiträge von DidiRich
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Spannende Gespräche werden das wohl, ich freu mich auch immer wenn die Zeugen Jehovas klingeln
... wenn man vom Publikum quasi gleich Feedback für die Realsatire bekommt.Aber mal ehrlich, ich würde Gehalt und möglich Sparrate offenlegen, ebenso welche Grundabsicherung du hast (BU, Haftpflicht, ...). Da Du Deine Versicherungen vermutlich von Zeit zu Zeit anschaust, wirst Du da nicht die schlechtesten haben und kannst dankend abwinken. Bei der Sparrate würde ich den ETF-Sparplan erwähnen und warten bis da die auswendig gelernten Nachteile aufgezählt werden, die man mit etwas Finanzbildung bestimmt auch gut parieren kann.
Allerdings würde ich das ganze auf einen Terrain machen wollen, in dem ich aufstehen und gehen kann, wann es mir beliebt. Und Kaffee und Kuchen soll der DVAG-Berater besorgen.
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Ein Depot (evtl Gemeinschaftsdepot), ein ETF.
Irgendwann dann einfach die Anteile 50/50 an die Kids übertragen.
Da bin ich im selben Team. Ein Depot, evtl. bei ING oder so, wo man hinterher problemlos Kinderdepots eröffnen kann und dann die Anteile 50/50 übertragen kann.
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Frage 1: Hat sie das Recht, die Grundsicherung wegen mangelnder Krankenversicherung zu kürzen bzw. ganz zu sperren?
Damit zusammenhängend Frage 2: Ist Krankenversicherung eine Voraussetzung für den Leistungsempfang? (Sie hat ihm anstandslos bis heute die Grundsicherung gewährt, wohl wissend, dass er keine Krankenversicherung hat.) Auch Wohngeld wird ohne Krankenversicherung gewährt.Antwort 1: Eine Kürzung oder vollständige Sperrung (Versagung/Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII wegen fehlender Krankenversicherung ist nach aktueller Rechtslage grundsätzlich nicht zulässig.
Antwort 2: Das Vorhandensein einer Krankenversicherung ist keine Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung.
§ 32 SGB XII ist hier wohl die maßgebliche Rechtsvorschrift, die Nichtmitwirkung kann höchstens dazu führen, dass die Übernahme von Krankenversicherungskosten eben nach § 66 SGB I versagt werden.
Allerdings: Ist hier eben die Problematig der Versicherungspflicht, egal ob die Person daran ein Interesse hat oder nicht. Auch wenn ich kein Interesse habe an Steuerzahlungen, komme ich da nicht legal nicht ganz drumherum.
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Hallo, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist meiner Meinung nach schon auch für Beamte wichtig, obwohl diese im Regelfall besser versorgt.
Ist das "normal". Bei Kündigung entfällt der Anspruch. Wenn keine DU Eintritt, verfällt der geleistete Betrag ebenfalls.
Es ist im Regelfall eine Risikoversicherung, die eben bei BU/DU leistet und sonst nicht. Es gibt glaube ich am Markt Versicherungsprodukte mit Beitragsrückgewähr oder Kombiprodukte mit einer Rentenversicherung, diese lohnen sich im Regelfall eher für den Versicherer als für den Versicherten und sollen ein gutes Gefühl geben, das Geld nicht für Absicherung "rauszuwerfen", sondern quasi indirekt etwas anzusapren. Dadurch werden die Produkte aber viel teurer als das eigentliche Absicherung der BU/DU
Der BLLV (Lehrerverband) wird hier jedoch über seinen "Wirtschaftszweig" als Versicherungsvermittler tätig, da bin ich etwas kritisch und würde hier einen unabhängigen Makler vorziehen, welcher dir Fragen beantworten kann und Tarife vergleichen und aufarbeiten kann um dann deiner Tochter die Entscheidung zu überlassen ob Sie eher auf dein Beitrag oder die Leistung achten möchte. Persönlich kann ich da nur Dr. Schlemann empfehlen, aber schau doch mal auf der Finanztip-Website nach https://www.finanztip.de/berufsunfaehig…rung/bu-beamte/
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Meiner Meinung nach ist das immer auf das Jahr bezogen zu sehen:
Maßgeblich ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 SGB V: Überschreitet Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) aufgrund der rückwirkenden Gehaltserhöhung ab 1.1. wieder die JAE-Grenze, tritt Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes ein, sobald der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist; dies gilt auch bei rückwirkenden Gehaltserhöhungen, die dem Kalenderjahr zuzurechnen sind, in dem der Anspruch entsteht. In diesem Fall werden Sie automatisch versicherungsfrei und verbleiben in der PKV, ein Antrag auf Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist nicht erforderlich.
Aber ich bin da kein ausgesprochener Experte. Im Zweifel kurz bei deiner vorherigen GKV nachfragen.
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Ich habe immer mal wieder unterschiedliche Ansätze versucht zu fahren, was derzeit ein etwas wilder Mix aus ETFs geworden ist. Aber schon vor einigen Jahren, hatte ich angefangen ein 50/25/25 Ansatz zu fahren (50 MSCI World, 25 % MSCI Europe Small Caps alternativ EURO Stoxx 600 und 25 % Emerging Markets).
Leider habe ich irgendwann zur 1-ETF-Lösung gefunden, allerdings hat mir der hohe US-Anteil immer etwas Bauchschmerzen bereitet (ja .... die Argumente des Rednitebringers und der kurzbeinigen politischen Börsen, sind alle bekannt, aber die Bauchschmerzen bleiben).
Thomas von Finanzfluss, hat wohl in den letzten Tagen sein Portfolio von 70/30 (MSCI Wordl/EM) auf 50/30/20 umgestellt (MSCI World, MSCI EM und nur 20 % EuroStoxx600).
Ich werde wohl langfristig auch wieder mit EM und Europa neben dem MSCI World besparen.
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Ich finde es beim Thema Finanzen nicht schlecht wenn man das aufteilt. In meiner Ehe ist das trotz beidseitiger Bemühungen auch irgendwann sehr klassisch geworden. Ich (Eheman) bin für die Familienfinanzen, Auto, usw. zuständig, die geliebte Ehefrau hat den Kopf eher bei den Kindern usw.. Da ich eine schlechte Hausfrau geheiratet habe, mache ich zwar den Löwenanteil des Haushalts ... aber beim Thema Finanzen ergreift die geliebte Ehefrau die Flucht und versucht lieber Haushalt zu mache

Aber ich habe ihr versucht die Hausfinanzierung und ETFs zu erklären. Habe ihr zudem einen Ordner angelegt mit meinen Konten/Depots und Risiki-Lebensversicherungen, den sie im Fall meines zu frühen Ablebens durchtelefnieren soll und überall nach Geld fragen soll

Eine Aufgabenteilung ist nicht schlimm ... solange eine gewisse Offenheit und Grundkenntnis für das "abgeschobene" Thema da ist.
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Ein offener Immobilienfond und ein Immobilien-ETF, REIT sind gleichzusetzen?
Ein offener Immobilienfond und REIT investieren in Immobilien direkt. Aber der ETF eben nur in die Aktiengesellschaft welche mit Immobilien ihr Geld verdienen
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Diese Sektor-Wette würde ich nicht eingehen. Letztendlich investiert diese Art ETF doch einfach nur in Immobilien Firmen (AGs) und nicht direkt in Immobilien.
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Man kann eben nicht immer aus der Vergangenheit auf die Gegenwart und die Zukunft schließen. Zu der Zeit der Trümmerfrauen und des Wirtschaftswunders, mit denen hier Irving zu argeumentieren scheint, sind halt auch Zeiten gewesen, in denen Kinder "nebenher" funtionieren mussten. Meine Schwester (Jahrgang 1971) war im Laufgitter im Kuhstall, für ein paar Stunden alleine, als der Rest auf dem Feld oder im Werk war. Heute wäre das wohl eher undenkbar und würde das Jugendamt auf den Plan rufen ... damals war das eher verbreitet oder akzeptiert.
Aber diese Zeiten haben sich schon in der Generation meiner Eltern (Jahrgang 1950) verändert, und so genossen deren Kinder unterschiedliche Erziehungstile, Aufmerksamtkeiten, Bequemlichkeiten und Wohlstandniveaus.
Die Zeiten sind anders, und Kinder sind in unserer von Wohlstand und Individualismus geprägten Gesellschaft heute einfach teurer im Vergleich zur damaligen Zeit. Alleine schon deswegen, weil bei einem Doppelverdienerpaar, einer (leider meistens die Mutter) aufhört zu arbeiten oder in die Lifestyleteilzeit geht. Früher war Mutti sowieso zu Hause, weil ohne die Erlaubnis des Ehemannes weder Kono eröffnet werden konnte, oder der Ehemann ein Arbeitsverbot für die Frau ausprechen durfte ...
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Irving das war einfach andere Zeiten. Und ja Wohlstand hat eben auch die von dir aufgezeigte Kehrseite.
*ironie-on* Wenn dem Berliner heute Bomben auf den Kopf fallen würden und er in einem Trümmerfeld zu Hause wäre, mit einer schlechten Prothese um die Ecke humpelnd, wäre die Qualität des Chai-Latte wohl nicht oberste Priorität. *ironie-off*
Wenn ich die Genereationen vor mir Frage (80+) wären die schon über ein wenig mehr Hilfe dankbar gewesen. "Kinder kriegen die Leute immer" ... wird Adenauer zugeschrieben, das ist halt nun unter Merz nicht mehr so selbstverständlich. Kinder hat Merz glaub noch nicht so dolle beschimpft (wie Bürgergeldis und faule Work-Life-Balance-Arbeitnehmer), aber die Woche ist ja noch jung
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Witzige Kämpfe die hier ausgetragen werden

Kinder kosten (die Eltern) definitiv Geld in Deutschland. Ich bin Beamter mit 2 Kindern und entsprechenden Familienzuschlägen, daher bin ich da (leider) privilegiert im Vergelich zu anderen.
Meine Kinder sind (aus Überzeugung - da ich eigentlich Anhänger einer Bürgerversicherung bin) gesetzlich krankenversichert, wir wohnen in einer 60.000 Einwohner-Stadt, haben keine Hebamme bekommen, keinen Kinderarzt in der Nähe, ein Kind braucht psychologische Hilfe die noch schwerer und mit viel Leid aufzutrteiben war, der Kindergarten kostet hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern, meine Kinder mussten in Klassen mit 30+ Kindern (obwohl der Klassenteiler niedriger ist) da das Schulsystem m.E. vor die Hunde geht (ganz abgesehen davon, dass es generell überdacht werden sollte).
Viele Kinder von "Stützen-Familien" habe wenig Chancen sozial aufzusteigen, zwar besser als in anderen Ländern, aber man kann es besser machen.
Ich habe manchmal nicht den Eindruck, in einem kinderfreundlichen Land zu leben und bin der Meinung (komme nun aufs Thema zurück), dass dem Staat Kinder nicht teuer genug sind und er sich das mehr kosten lassen sollte (bzw. das besser organisieren und machen sollte). Wie?! Das ist die große Frage.
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Abgeschlossen habe ich den Vertrag bei "meinem" Versicherungsmakler.
Wir kennen uns seit über 25 Jahren sehr gut und er hat für mich bisher alles an Versicherungen gemacht. Ca. 2 Jahre nach meiner Erkrankung, habe ich ihn daher gefragt, ob ich die Unfallversicherung in meiner Situation (er kennt die Situation gut genug) noch brauche und diese noch sinnvoll ist.
Makler nicht mit Vertreter (einer bestimmten Versicherungsgesellschaft) verwechseln. Der Makler berät Dich in deinem Auftrag, der Vertreter verkauft an Dich.
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Ich sage jetzt mal, es fängt schon mit § 8 AO an :
"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."
Die Frage ist welche Intention dahinter steckt .... Will ich aus Deutschland fliehen und hier keine Steuern/Sozialabgaben mehr bezahlen, kannst Du haben, aber dann gibt es die Wegzugsbesteuerung § 6 AStG und weitere witzige Regelungen des Außensteuergesetzes (da es ein Gesetz hierzu gibt, ist man wohl nicht der Erste der sich mit dem Thema beschäftigt
)Behälst Du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland und zahlst deine Steruern/Sozialabgaben, kein Problem. Da wird dann vermutlich auch kein Bürokrat die Tage zählen in denen Du unterwegs warst (was Dir als Ausländer mit deutschen Aufenthaltstitel aber durchaus passieren kann).
Melderechtlich kannst Du dich ofW (ohne festen Wohnsitz) melden und dann eben ein Postfach einrichten oder Bekannte/Freunde als Postanschrift angeben oder eben deinen digitalen Dienstleister (Caya).... die Caritas wird das wohl kaum für Dich machen (die machen das nur bei Obdachlosen).
Problematisch sind die vermeintlichen schlauen Leute, die als Weltenbummler in keinem Land steuerpflichtig sein wollen ... und dadurch unter Umständen von mehreren Ländern gleichzeitig als steuerpflichtig angesehen werden

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Ich mache das grundsätzlich über https://www.finanztip.de/stromvergleich/ und begebe mich dann zu dem Datensammler (Verivox oder Check24) meiner Wahl
... wenn Du nicht über das jeweilige Vergleichsportal wechseln willst (erst dann wollen die deine Stromzählernummmer usw.) dann nutze es halt nur zum Vergleich und gehe dann direkt zum Stromanbieter. -
Das scheint hier ja wirklich viele zu interessieren, wenn man mal schaut, wie viele den Thread schon angeguckt haben...aber die wenigstens trauen sich Input zu geben.
In Deutschland herrscht da immer noch ausgeprägte Neidkultur und das Motto "über Geld spricht man nicht".
Es ist schon auch schwierig, ein Kumpel von mir bekommt als Maschinenbediener eines Kunststoffbetriebes, zusammen mit seiner Freundin als Bäckereifachverkäuferin, so viel netto zusammen wie ich alleine. Für mich ist da oft die Relation der Verdiensthöhen nicht mehr so ganz erklärbar.
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Augustine das klingt in deinem Fall schwierig und schreit geradezu nach einem Versicherungsfachmann, ich weiß nur nicht ob ein vernünftiger Versicherungmakler (wie Hoesch&Partner oder Dr. Schlemann ) da überhaupt tätig werden.
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so verkehrt klingt das jetzt alles nicht ... wenn Du den Gedanken hast mit Ende 30 in ca 6-7 Jahren (mit 45) in Teilzeit zu gehen. Tendenziell würde ich das Tagesgeld noch aufstocken, da es als Notgroschen (Tagesgeld) nicht so wirklich zum Verdienst/Sparrate passt, oder?
Bei auslaufen der Bundesschatzanweisungen, würde ich da tendenziell den sicheren Baustein etwas zu reduzieren/verschieben, vielleicht insgesamt den Notgroschen dann auch 20.000 € anwachsen lassen? Ob Du dann mehr in den Risikoteil schieben solltest ... aufgrund der Erkrankung hätte ich da auch etwas Bauchschmerzen. So grob hätte ich vermutlich an deiner Stelle auch 50/50 risikoreich/risikoarm gemacht.
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Schön, das mal hier nicht kryptisch kommuniziert wird ... bin Beamter in BaWü in einem Jobcenter (Besoldung A11, Stufe 7, verh. 2 Kinder) und mir vollkommen meinem privilegierten Einkommen im klaren
....4.880,74 € brutto Grundbezug
7.71,07 € brutto Familienzuschläge
also 5.651,81 € brutto
bleiben satte 4.517,93 € netto bei Lohnsteuerklasse 4 Faktor
Dank geht raus an alle Steuerzahler
