Beiträge von DidiRich

    wow, also ich konnte/kann Achim Weiss gut leiden, Wissen ist da, die Beiträge für meinen Geschmack etwas zu lang (aber immerhin ausführlich und nicht an den Themen vorbei), den Respekt habe ich nicht vermisst ... ich mag eine gewisse Direktheit und emfand Achim nicht als störend, beleidigend oder schlimm. Mit etwas Ruppigkeit komme ich ebenfalls gut klar. Ich fand die Kommentare von Achim wirklich nicht so daneben wie es wohl ein paar andere sehen, aber in diesen Zeiten werden die Meschen immer empfindlicher.

    Einen Moderator sollte man auch bei Fehlverhalten zur Dispostion stellen dürfen, da gebe ich Achim Weiss recht und kenne das aus anderen Foren auch so.

    Wenn Du die Schnauze wirklich so voll hast lieber Achim Weiss , dann tut es mir wirklich leid um deinen Abschied. Ich würde Dich gerne zum Bleiben bewegen, weil ich immer wusste es wird interessant wenn Du mitmischst.

    Ich möchte mich für deine Antworten auf meine Fragen aber Bedanken. DANKE :thumbup:

    Naja, beim Thema Bürgergeld wäre ich jetzt drin, da will man viel mehr Bürokratie einbauen als es ohnehin schon gab. Geschweige denn, das keine Milliarden an Steuergelder gespart werden.

    Bei Baugenehmigungen gibt es schon jetzt das Kenntnisgabeverfahren.

    Man könnte auf viel Genehmigungen und Dokumentationspflichten verzichten, das eingesparte Personal mit Kontrollen beauftragen und die Strafen für Verstöße verschärfen. :evil:

    Du zahlst nicht (in der Hauptsache) den Versicherungsmantel ab, Du zahlst die BU/DU und Unfallzusatzversicherung. Bevor Du etwas übereilst, kündige nicht sofort, sondern sorge dafür, dass Du erst eine anständige BU/DU abschließt und kündige dann die Debeka. Ich selbst kann Dir Dr. Schlemann wärmsten empehlen.

    5 Jahre sind wirklich nicht zu lange oder ein arg schlimmer Fehler, ich selbst hatte ein solches kleines (60 € Monatsbeitrag, Zinsen um 2,75 % ....) Kombiprodukt der Debeka, dass ich im Nachhinein doch als Sicherheitsbaustein und BU/DU Ergänzung hätte behalten sollen .... aber ich setzte den Kahlschlag bei Lebens-/Rentenversicherungen an und dachte da noch nicht an einen Sicherheitsbaustein für die Altersvorsorge.

    Wie sind denn die Eckdaten der Versicherung?

    Naja, das mit dem Bürgergeld und Kindergeld ist ein gängiges Problem, auf das sich die meisten eigentlich gut einrichten können in dem man Zahlungen verschiebt.

    Letztendlich bleiben der Familie, wenn die Miete gezahlt wird 1.954€ übrig (Regelbedarfe für die Eltern jeweils 506 € und Regelbedarfe für Kinder 14-17 jeweils 471 €), gut aufgeteilt eben auf 1.436 € am Monatsanfang (Bürgergeld) und 518 € Kindergeld am Monatsende .... Ganz ehrlich, wenn er noch einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung nachgehen würde, hätte er on Top bis zu 3.300 € im Jahr zusätzlich. Klar nicht viel, aber wie "gemütlich" muss so eine soziale Grundsicherung denn sein?

    Hinzu gibt es Bildungs und Teilhabeleistungen für die Kinder, Schullandheim, Klassenfahrt, Vereinsbeitrag werden vom Amt bezahlt. Schön und gut, viel zu bürokratisch nebenbei. Viele die aber nur schlecht verdienen und keine aufstockenden Leistungen erhalten, ist das aber regelmäßig ein größeres Problem.

    Leider sind die leisen Stimmen oft nicht gehört, sondern nur die welche sich durchmogeln (Totalverweigerer) und diejenigen, welche über diese schimpfen (Politiker des eher rechten/konservativen Spektrums).

    Das Finanzierungskonzept erscheint mir zu kompliziert.

    Ich würde es zumindest mit einem stinknormalen Annuitätendarlehen vergleichen ... da kannst Du zu Interhyp oder Dr. Klein gehen und mal nachfragen, was die Dir anbieten können, da kriegst Du ein Angebot mit einer Laufzeit und aufsummierten Zinskosten und Restschuld, lass Dir das mit den Bausparverträgen auch ausrechnen (oder mach es selbst) und vergleiche über die selbe Zinsbindungszeit.

    Alles bei deutschen Banken/Brokern sollte kein Problem sein, außer du gibst mehr Freistellungsauftrag an als deine 1000€.

    Die Deka-Schei*e aus Luxemburg kenne ich von meinem verstorbenen Onkel und als meine Zwischenfinanzierung (also jede Menge Cash) bei der Sparkasse landete. Da werden einem teure und exklusive Fonds von der Deka Luxemburg angeboten, als besonders verkauft und nicht für jeden Sparkasse-Kunden, aber verwaltet von einem Ableger der Deka in Luxemburg.

    Letztendlich wundert mich, dass die überhaupt Gewinn gemacht haben, der Schei* hat vor ca 6 Jahren nur rote Zahlen produziert :)

    Ein nicht ganz zu unterschätztendes Problem, ist das auch auf ein Vorerbe die volle Erbschaftsteuer fällig wird.

    Eine Testamentsvollstreckung über die gesamte Lebensspanne des Stiefsohns, scheint mir unpraktisch.

    Lassen Sie sich von einem Jurist beraten, wie ihr Ziel am einfachsten umgesetzt werden kann.

    Respekt für den Vermögensaufbau. Willst Du mir der Immobilie so eine Art gemeinschaftliches Wohnen aufziehen (Mehr-Generation-Wohnen mit Gemeinschaftsräumen usw.)? Kommt für mich irgendwie so rüber. Bis sowas Form annimmt, mit Interessenten/Familien die zusammen passen, kann sowas aber dauern.

    Als reine Kapitalanlage würde ich in Deiner Situation vermutlich nicht an Immobilien denken, insbesondere ohne Erben, gerade wegen dem Aufwand der Vermietung. Du selbst sprichst ja davon, dass final noch nicht geklärt ist, was mit der Immobilie dann irgendwann passieren soll.

    Mir fehlt der Grund für einen Immobilienerwerb, gerade in der jetzigen Zeit, in welcher der Immobilienmarkt etwas angespannt scheint.

    Hinweis, der nichts mit dem Thema zu tun hat: Wenn keine direkten Erben vorhanden sind, wäre über ein Testament nachzudenken, dass nicht die entfernte Verwandschaft in Erbengemeinschaft von 35 Menschen oder so erbt, das wäre wohl der der Untergang der Immobilie.

    Wie denn? "... spätestens 6 Wochen vor dem Tod des Stiefsohnes"? ;)

    Naja, den Nießbrauch kann man auch an Bedingen knüpfen. Beispielsweise ein Datum oder das Sterbedatum des Nießbrauchgebers.

    Allerdings ist Nießbrauch schon ein starkes Recht, dass man jemand gibt. Ich würde mir das gründlich überlegen und wäre eher der Typ der das Haus dem Stiefsohn mietfrei oder als Leihgabe überlassen würde ..... Ich sehe gerade, der Stiefsohn soll da auch Lebenslang drin wohnen. Warum ihm nicht zur Auflage machen, das Haus dem SOS-Kinderdorf zu vererben ... allerdings würde ich dann als Stiefsohn die Immobilie knallhart runterleben und nicht wirklich viel in die Erhaltung investieren, es würde also dann eine Schrottimmobilie die das Kinderdorft vlt. nicht haben will.

    Um so intensiver ich darüber nachdenke, kommt mir der Begriff vergiftetes Geschenk in den Sinn .... ob das der Stiefsohn überhaupt will?!

    Warum wollen Sie das Objekt dem Stiefsohn übergeben? Soll es ihm nur zur Nutzung übergeben werden oder soll es auch sein Eigentum werden (im Grundbuch - als Schenkung)?

    Weitere Frage, soll nur das Objekt an das SOS-Kinderdorf gehen, oder soll das SOS-Kinderdorf als Alleinerbe (über sämtlichen Vermögen) eingesetzt werden. Vermächtnis und Erbschaft sind da unterschiedliche Stiefel.

    Ohne weitere Info wäre denkbar:

    1. dass die Immobilie in Ihrem Eigentum bleibt und Sie dem Stiefsohn ein Wohnrecht (oder stärker Nießbrauchrecht) einräumen, das zeitlich an Ihr Ableben gekoppelt ist. Mit Ihrem Testament bedenken Sie dann das SOS-Kinderdorf.

    2. die Immobilie behalten Sie und geben auch kein dinglich gesichertes Wohnrecht (also kein Wohnrecht im Grundbuch) und überlassen dem Stiefsohn das Objekt mietfrei. Hier könnte aber das Finanzamt vermutlich Probleme machen da Sie auf Mieteinnahmen verzichten (Probleme bei Ihrer Einkommensteuer) und Ihr Stiefsohn ja einen geldwerten Vorteil hat (evtl Schenkungssteuer?!).

    Da aber hier viele Fallstricke da sind, wäre wirklich eine rechtliche Beratung gut über einen Fachanwalt/Notar. Ich würde da eher gleich zum Notar, falls eine Beurkundung notwendig sein sollte.

    Geldmarkt ETF macht durchaus Sinn (mit einem günstigen Depot). Sofern Deine Eltern das nicht selbst managen müssen, wäre ggf. ein Teil auch in Rasin (ehemals Weltsparen, dort muss man sich nur einmal legitimieren und hat mehrere Banken für Hopping zu Auswahl) gut aufgehoben, ggf. in eine Festgeldtreppe und/oder Tagesgeld .... gibt zu meist dort mehr Zinsen als bei der klassischen Filialbank.

    Ich würde einem vertrauenswürdigen Bevollmächtigten (jung genug, den man selbst aussucht, z.B. Geschwister) eher zutrauen, das Geld zu verwalten, als stur eine Rentenzahlung zu forcieren.

    Sollte es sein Vermögen sein und nicht das deiner Tochter, könntest Du das auch quasi erst in deinem hohen Alter als Einmalzahlung an die Allianz (oder ähnliches) "verrenten". Falls deine Tochter Alleinerben wäre und du das erst nach deinem Ableben aufleben lassen möchtest, wäre bei entsprechendem Vermögen auch eine Testamentsvollstreckung denkbar, wobei über einen so langen Zeitraum (betrifft ja auch die Lebensspanne deiner Tochter) als Vorschlag vielleicht doch nicht sinnvoll

    Ein Auszahlplan eines Depots wird dir vermutlich zu unsicher sein (was "zweckwidrige" Verwendung des Geldes angeht), daher käme derzeit vermutlich nur eine Versicherung für dich in Frage.

    Die Frage ist, ob das Kapital in der Versicherung sofort verrentet wird (also Einmaleinzahlung und ab nächstem Monat monatliche Rentenzahlung) oder bist zur Auszahlung auch eine große Zeitspanne liegen würde, denn dann wäre das Thema vorzeitiger Rückkauf/Kündigung ja auch ein Thema, dass du vermutlich verhindern möchtest?

    Habe mir jetzt hier nicht alles durchgelesen, aber die Grundthese/Grundfrage in #1 finde ich legitim.

    Ich denke dagegen spricht in der Hauptsache das Klumpenrisiko (Goldklumpenrisiko 8o). Würde man eine Einzelaktie mit 30 % gewichten? Auf der anderen Seite gewichtet der Eigenheimbesitzer regelmäßig mit seiner Wohnimmobilie sogar noch höher.

    Anfang des Jahres dachte ich mal, ich will eine Kiste mit Silber-Maple_Leafs besitzen und habe mich nicht getraut .... glaube der Silberpreis ist seit dem um 100 % nach oben ;(:D:S. Aber es ist eben auch nur eine "Wette" die mal gut und mal schlecht ausgehen kann.

    Falls man Weltuntergangsprophet wäre, wären Konservendosen, Kettensäge, Wasseraufbereiter usw. wohl ein besseres Investment.

    Aber es bleibt wohl jedem selbst überlassen, laut Google hat wohl der MSCI World in den letzten Jahrzenten eine höhere Rendite als Gold ....:/

    Die Comdirect macht das doch gar nicht mit…..

    Da bin ich mir gar nicht sicher, habe auch Juniodepots für meine Kinder bei der Comdirect und das Referenzkonto läuft auf meinen Namen (andere Bank), aber bin auch noch nie auf die Idee gekommen Geld meiner Kinder an mich zu überweisen.

    Schön wäre es, wenn die Comdirect da zumindest "doof" nachfrägt.

    Gute Frage, wir haben vor 17 Jahren einen kleinen ETF Sparplan gestartet (25€). Mittlerweile sind über 30 T€ daraus geworden. Die Einzahlungen waren ja viel geringer, was melde ich denn dem Finanzamt als Schenkung wenn mein Kind nächstes Jahr das gesamte Depot übernimmt?

    Das Depot lief bisher auf Dich, Du schenkst es dem Kind, der Depotwert ist komplett als Senkung zu verstehen. Evtl. zukünftig anfallende Kapitalertragssteuer ist hier egal, ebenso die Schenkungen (Sparrate) von Dir an das Kind - im Normalfall - eine Schenkungsrückforderung wg. Verarmung nach § 528 BGB wird wohl eher der seltene Fall sein.


    Handelt es sich dann bei einer EInzahlung auf das Konto automatisch um eine Schenkung?
    Müsste das Elternteil dann nicht jede Einzahlung/Abbuchung/Verkauf etc. dem FA melden, da Zinsen oder Gewinn entstanden sein könnten?

    Es ist definitiv eine Schenkung und grundsätzlich müsste man wohl auch die Schenkung dem Finanzamt mitteilen nach § 30 ErbStG. Faktisch bekommt es das Finanzamt aber nicht mit (anders wir z.B. Übertrag einer Immobilie) und läge sowieso unterhalb des Freibetrages von 400.000 €, ich denke die wollen das gar nicht wissen :), aber so könnte man die Finanzverwaltung auch zuverlässig lähmen :D, jeden Monat ein Anschreiben und darin tatsächlich noch andere Steuerereignisse mitteilen und verstecken.:evil:

    Also ich habe mir nicht alles Beiträge hier durchgelesen und mich noch nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt, da ich da eher abwarten will, was da am Ende den Bundestag verlässt.

    Aber mir scheint, als ob in der Ansparphase die Geringverdiener im Vergleich zu Riester potenziell schlechter fahren (was die Förderung angeht) und die Besserverdiener im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot schlechter fahren (was die nachgelagerte Besteuerung angeht).

    Irgendwie erscheint mir das für den Besserverdiener hauptsächlich auf steuerliche Aspekte darauf anzukommen, was ja eigentlich für eine Altersvorsorge nicht das ausschlaggebende Thema sein sollte .... meine Verwirrung nimmt erst mal noch zu .... und meine Lust mich vorab mit den Thema intensiver zu beschäftigen nimmt ab ... :whistling::/

    Beziehen Sie ab 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag und werden danach arbeitslos, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 156 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III während des Bezugs der Altersrente; das bedeutet, Sie können grundsätzlich nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld und Altersrente beziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie zuvor weitergearbeitet haben oder nicht.

    Nach § 136 Abs. 2 SGB III besteht ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ohnehin kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Bereits bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente (z. B. ab 63) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, sobald die Rente bewilligt wird.

    Bei einer vorgezogenen Altersrente, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze fällt nur noch der Beitragsanteil des Arbeitgebers an.

    Ohne jetzt genau nachgelesen zu haben. Deine Schwester kann einen Ausgleich von dir verlangen, allerdings würde mir an an deiner Stelle auch bitte aufstoßen, dass du nicht bei der Kostenhöhe mitsprechen konntest. Da könnstest Du aus der Hüfte zumindest auf das ortsübliche Maß einer einfachen Bestattung schauen (also kein besonderer Sarg, günstige Grabstätte, quasi die Bestattung von der Stange), da sind zwischen 7.000 - 12.000 € nach meinem Empfinden noch OK.

    Andere Frage wäre, ob du überhaupt Erbe geworden bist oder ob deine Schwester die andere Schwester per Testament als Alleinerbe eingesetzt hat, dann könntest du dich da auch taub stellen. Nach § 1968 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, entfällt diese Verpflichtung grundsätzlich.

    Ganz ehrlich, dass Leben ist zu wertvoll um es z.B. mit einer sinnlos (empfundenen) Beschäftigung zu füllen. Ich persönlich habe das Glück in meiner Tätigkeit Sinn und Zufriedenheit zu empfinden, Geld passt und ich darf (soweit es der Dienst zulässt) selbstbestimmt arbeiten. Ärger in der Arbeit kann ich noch gut weglachen :)

    Wenn Du alleine bist und keine Verantwortung für einen Meschen hast, bist Du frei Dein Leben so zu gestalten, dass Du Freude daran hast. Hast Du schon mal an eine berufliche Veränderung gedacht? Oder persönlich was änderst?

    Die Inflation mag belastend für den Geldbeutel sein ... aber so ganz will man doch nicht als Sklave von Geld/Besitz durchs Leben laufen, vor allem wenn im Leben selbst was evtl. gerade nicht ganz so zu passen scheint. Oder wenn man Krankheit/Tod von der Schippe gesprungen ist.