Tarifliche Gehaltserhöhung innerhalb Lohnfortzahlung , wie berechnet sich Krankengeld

  • Hallo Schwarmwissen,

    wie wird das (anschließende) Krankengeld berechnet, wenn innerhalb der 6 Wochen Lohnfortzahlung eine tarifliche Lohnerhöhung stattfindet?

    Es gibt eine Aussage der KI, dass dann neu berechnet wird aufgrund des höheren Gehalts.

    Eine andere Variante besagt, dass das Gehalt des Vormonats (*12 + Weihnachtsgeld u. 13. Gehalt) herangezogen wird.

    Ich finde keinen Paragraphen oder belastbare Aussagen hierzu, kann wer Licht ins Dunkel bringen?

    Die Personalabteilung wird nicht von sich aus tätig zum Vorteil des AN.

  • Ich habe die Frage eine meine (Jura)KI weitergegeben ... daher keine Gewähr auf Richtigkeit, klingt aber für mich Plausibel wenn ich § 47 SGB V Abs. 2 so überfliege..

    Die Berechnung des Krankengeldes richtet sich nach § 47 SGB V, wonach das Regelentgelt maßgeblich ist, das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielt wurde. Eine während der sechswöchigen Entgeltfortzahlung eintretende tarifliche Lohnerhöhung wird für die Krankengeldberechnung grundsätzlich nicht berücksichtigt, sofern sie erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam wird; maßgeblich ist das tatsächlich vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete und ausgezahlte Gehalt.

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur betont, dass spätere Lohnänderungen – auch rückwirkende Tariflohnerhöhungen – grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da das Krankengeld eine kurzfristige Entgeltersatzleistung ist und aus Gründen der Verwaltungsökonomie und Schematisierung nur das bis zum Eintritt des Versicherungsfalls verdiente Gehalt herangezogen wird. Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifliche Krankengeldzuschüsse ebenfalls entschieden, dass die tatsächlich abgerechnete monatliche Vergütung maßgeblich ist und nicht ein fiktiv ermittelter Betrag.

    Einmalzahlungen (wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt) werden nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V anteilig auf das Regelentgelt angerechnet, indem der dreihundertsechzigste Teil des im letzten Jahr gezahlten Einmalentgelts hinzugerechnet wird.

    Zusammengefasst: Für die Berechnung des Krankengeldes nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ist das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Gehalt maßgeblich; eine während der Entgeltfortzahlung wirksam werdende Lohnerhöhung wird für das Krankengeld nicht berücksichtigt, es sei denn, sie beeinflusst rückwirkend den letzten abgerechneten Entgeltzeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Vormonatsgehalts (bei Monatsabrechnung), zuzüglich anteiliger Einmalzahlungen.

  • So wie ich das Verstanden habe, wenn die letzte Gehaltsabrechnung vor der Arbeitsunfähigkeit durch den Tarifabschluss rückwirkend geändert wird, dann wirkt sich das auf das Krankengeld usw. aus. Beispielsweise Lohn 10/2025 und krank ab 01.11.2025, wenn jetzt ein Tarifvertrag rückwirkend ab 01.09.2025 in Kraft treten würde, müsste auch die Krankengeldhöhe angepasst werden.

    Bei allem was mit Wirkung nach dem ersten Krankheitstag passiert .... Pech gehabt.

  • Das Krankengeld wird nicht von der Personalabteilung berechnet oder bezahlt, sondern nur von Deiner Krankenkasse. Es ist eine reine Versicherungsleistung, keine Lohnfortzahlung.

    KI-Antworten sind immer mit Vorsicht zu genießen und sehr häufig falsch.

    Um mehr über die Berechnung des Krankengeldes zu lesen, würde ich deshalb keine KI befragen, sondern entweder auf der Webseite der Krankenkasse schauen oder ggf. auf der des Bundesgesundheitsministeriums.

    Auch eine einfache Suchmaschine kann helfen, verlässliche Webseiten oder sogar Gesetzestexte zu finden - oder z.B. seriöse Artikel wie bei Finanztip oder test:

    § 47 SGB 5 - Einzelnorm

    Krankengeld: Höhe & Berechnung | Ab wann und wie lange?
    Wer krankgeschrieben ist, bekommt seinen vollen Lohn vom Arbeitgeber weiter – sechs Wochen lang. Danach gibt es von der Kran­ken­kas­se Krankengeld.
    www.finanztip.de
    Krankengeld: Anspruch, Dauer, Höhe und Berechnung
    Wann es Krankengeld von der Krankenkasse gibt und was Versicherte dafür tun müssen. Jetzt lesen bei Stiftung Warentest!
    www.test.de

    Viel Erfolg und gute Besserung!!

  • Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach Vorgabe der Personalabteilung. Diese leitet natürlich die Daten weiter. woher soll die KK sonst das Urlaubsgeld etc. kennen?!

    Und was alles dazugehört, steht bei vielen KK auf der Homepage. Vor ein paar Jahren musste ich schon einmal die Personalabteilung auf Fehler hinweisen. Sie hat das 13. Gehalt nicht an die KK weitergegeben.

    Aber der Sonderfall, den ich ansprach, ist nicht explizit in den Links und zugänglichen Seiten erwähnt. Hast du dazu einen korrekten Link und nicht nur das Allgemeine?


    Übrigens halte ich diesen Paragraphen von 1988 für Fachleute geschrieben, ich verstehe nur die Hälfte. Warum kann man so etwas nicht normal formulieren?!

  • Übrigens halte ich diesen Paragraphen von 1988 für Fachleute geschrieben, ich verstehe nur die Hälfte. Warum kann man so etwas nicht normal formulieren?!

    Das ist ja leider bei vielen Gesetzestexten, wo man sich jeden einzelnen Nebensatz, getrennt durch Kommata, auseinander nehmen muss um ihn zu verstehen.

    Gefühlt braucht man ein Jurastudium für gewisse Gesetzestexte. 😟