Vielen Dank für die Antworten.
Tatsächlich habe ich 1.000€ FSA verteilt, aber für den Beitrag hier die Werte oben verändert, deswegen die Abweichung.
Das die Werte aus den Steuerbescheinigungen eingetragen werden müssen ist mir klar, aber muss man in diesem Fall nicht die restlichen Erträge (die nicht versteuert wurden) auch eintragen, weil ich in diesem Fall ja die Gesamtsituation darstellen will?
Ich hoffe ich kann die Fragestellung verständlich formulieren:
Angenommen ich trage nur die Steuerbescheinigungswerte ein, dann wendet das Finanzamt vermutlich auf diese Werte die gesamten 1.000 € FSA an. Aber dann sind die Erträge von Bank 3+4 nicht angegeben, auf die ich ja einen Teil des FSA verteilt hatte und die nicht versteuert wurden. Es wäre dann also nicht korrekt, weil die Erträge von Bank 3+4 außen vor wären bei der Gesamtbetrachtung. Deswegen frage ich mich, ob ich nicht auch die Werte der nicht versteuerten Erträge in die Anlage KAP mit eintragen muss und wenn ja wo?
PS: In Zukunft verteilt ich die 1.000€ auch nur noch auf eine Bank.