Beiträge von Blanket13

    Vielen Dank für die Antworten.

    Tatsächlich habe ich 1.000€ FSA verteilt, aber für den Beitrag hier die Werte oben verändert, deswegen die Abweichung.

    Das die Werte aus den Steuerbescheinigungen eingetragen werden müssen ist mir klar, aber muss man in diesem Fall nicht die restlichen Erträge (die nicht versteuert wurden) auch eintragen, weil ich in diesem Fall ja die Gesamtsituation darstellen will?

    Ich hoffe ich kann die Fragestellung verständlich formulieren:

    Angenommen ich trage nur die Steuerbescheinigungswerte ein, dann wendet das Finanzamt vermutlich auf diese Werte die gesamten 1.000 € FSA an. Aber dann sind die Erträge von Bank 3+4 nicht angegeben, auf die ich ja einen Teil des FSA verteilt hatte und die nicht versteuert wurden. Es wäre dann also nicht korrekt, weil die Erträge von Bank 3+4 außen vor wären bei der Gesamtbetrachtung. Deswegen frage ich mich, ob ich nicht auch die Werte der nicht versteuerten Erträge in die Anlage KAP mit eintragen muss und wenn ja wo?

    PS: In Zukunft verteilt ich die 1.000€ auch nur noch auf eine Bank.

    Ich habe für das Jahr 2024 bei 4 verschiedenen Banken insgesamt einen Freistellungsauftrag (FSA) von 1.000€ hinterlegt.

    Allerdings habe ich diese ungünstig verteilt. Die Folge ist, dass die Kapitalerträge bei 2 Banken versteuert wurden, da diese Freistellungsaufträge bereits erschöpft waren und bei den anderen zwei Banken waren die FSA’s zu hoch und wurden nur zum Teil ausgeschöpft.

    Da ich die FSA’s ungünstig verteilt habe, habe ich meinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgenutzt und würde das aber gerne über die Steuererklärung zurückholen. Ich weiß aber nicht wie ich das in dieser Konstellation eintragen muss.

    Beispiel:

    Bank 1 / Kapitalerträge 1.500 € / FSA 350 € / 1.150 € wurden versteuert

    Bank 2 / Kapitalerträge 150 € / FSA 140 € / 10 € wurden versteuert

    Bank 3 / Kapitalerträge 300 € / FSA 400 € / keine Steuer, aber FSA zu hoch und damit z. T. nicht genutzt

    Bank 4 / Kapitalerträge 50 € / FSA 100 € / keine Steuer, aber FSA zu hoch und damit z. T. nicht genutzt


    Wie muss ich diese Werte in der Steuererklärung Anlage KAP eintragen? Dass ich die Werte der versteuerten Kapitalerträge aus den Steuerbescheinigungen in die entsprechenden Zeilen der KAP übernehmen muss ist mir klar, aber wie, wo und in welcher Höhe muss ich die nicht versteuerten Kapitalerträge (Bank 3+4) auflisten? Ist hier gegebenenfalls sogar eine Anlage mit Auflistung nötig?

    Ich musste bei einem neuen Arbeitgeber einen Gruppenunfallversicherung abschließen.

    Abgesichert werden darüber, gemäß Tarifbedingungen, verschiedene Basis-Leistungen, die man sonst vollumfänglicher in einer separaten Versicherung erhält (Beispiel: Leistungen für Sehhilfen, Auslandsreisen, Zahnzusatzversicherung, etc.)

    Ich habe seit Jahren eine Auslandsreisekrankenversicherung mit sehr guten Leistungen bei einem anderen Versicherer. Die Tarifbedingungen dort besagen: „Haben Sie einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht der Anspruch aus dem anderweitigen Vertrag diesem vor. Dies unabhängig davon, wann der andere Vertrag abgeschlossen wurde und ob es sich um einen eigenen oder fremden Vertrag handelt.“


    Die neue Gruppenunfallversicherung hat keinen solchen Zusatz.

    Da die neue Gruppenunfallversicherung im Bereich Auslandsreise nur Basisleistungen erbringt, will ich aber meine bestehende Versicherung weiterführen, da ich viel reise und das ordentlich abgedeckt haben möchte.

    Die Fragestellung:

    Die neue Versicherung bietet nur Basisleistungen an, die sich mit den Leistungen aus der bestehenden Versicherung decken, aber zum Teil schlechter (geringere Deckungssummen und schlechtere Formulieren) sind. Die Bestandsversicherung hat darüber hinaus weitere Leistungen.

    1. Was bedeutet das nun im Leistungsfall?

    2. Zahlt dann der eine Versicherer, die Leistungen die bei ihm abgedeckt sind und der andere die, die bei ihm abgedeckt sind?

    3. Und wie verhält es sich wenn ein Leistungsfall eintritt, bei dem beide die gleiche Leistung abdecken?

    Ich achte eigentlich darauf mich nicht doppelt zu versichern und diesem Thema aus dem Weg zu gehen und kann aber hier nichts ändern. Die Gruppenunfallversicherung besteht, solange ich bei diesem Arbeitgeber bin und die Bestandsversicherung möchte ich behalten. Befürchte aber nun, dass ich durch die „Doppelversicherung“ Probleme bei den Leistungen bekommen könnte und dann selbst auf den Kosten sitzen bleibe?

    Ich möchte sehr gut abgesichert sein und versuche eine Lösung zu finden. Ich überlege, ob ich mir eine neue Versicherung suchen soll, die den Zusatz bezüglich „Ersatzanspruch gegen Dritten“ nicht enthält oder ob ich es so belassen kann und das keine Probleme im Leistungsfall mit sich bringt?

    Ich habe mit 20 Jahren auf Anraten eines Beraters eine Kapital-Lebensversicherung mit Teilauszahlern abgeschlossen. Ich solle dies als Sparplan sehen. Da ich aber meine Finanzen inzwischen selbst mache, möchte ich einige alte Verträge umstellen/auflösen und das Geld anderweitig investieren: Tagesgeld, Festgeld, ETF-Sparplan

    Die Lebensversicherung kostet mich 50,00 € im Monat und ich benötige sie nicht, da ich niemanden hinterlassen würde, der auf das Geld angewiesen ist. Die Versicherungssumme liegt aktuell bei 22.256,00 €.

    Jetzt stellt sich die Frage: Zurückkaufen oder beitragsfrei stellen lassen?

    Weiterlaufen lassen:

    - Ich bekomme – gemäß den Entwicklungen seit 10 Jahren – ungefähr so viel zurück wie ich einzahle. Es gibt kaum Rendite.

    - Den größten Teil müsste ich bis 2054 noch einzahlen. Das kann ich mir sparen und das Geld der monatlichen Zahlung könnte für andere Sparpläne verwendet werden.

    Beitragsfrei stellen:

    + Versicherungssumme bleibt in Höhe von ca. 7.000 € bestehen und die Teilauszahler erhalte ich weiterhin, entsprechend verringert. Ab 2026 bis 2054 erhalte ich alle 4 Jahre eine Teilauszahlung.

    -/+ In den Vertrag könnte später wieder eingezahlt werden. Allerdings müssten Gesundheitsfragen neu beantwortet werden.

    - Eine Versicherung, die noch Jahrzehnte weiterläuft und das Geld, dass ich ansonsten bei einem Rückkauf erhalten würde, ist darin gebunden.

    Rückkauf:

    + Geld wird ausgezahlt (ca. 4.000 €) und kann anderweitig investiert werden.

    + Kein langjähriger, alter Vertrag, den man immer „mitziehen“ muss.

    - Soweit mir bekannt, hat man bei einem Rückkauf immer höhere Verluste als bei einer Beitragsfreistellung.

    Frage:

    Da ich grundsätzlich dazu tendiere alte Verträge, die ich nicht benötige, loszuwerden um eine „saubere“ Basis zu bekommen, würde ich eher zu Rückkauf tendieren. Bei einer Beitragsfreistellung läuft der Vertrag noch bis 2054.

    Was ist in Bezug auf die Kapital-Lebensversicherung aus finanzieller Sicht sinnvoller?

    Was ist langfristig gesehen sinnvoller (vielleicht ein Rückkauf und mit dem Geld lieber die Altersvorsorgebeiträge erhöhen)?

    Bisherige Situation:

    Ich habe 2010 nach der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Als Beruf wurde Bürokauffrau (90 % Schreibtisch) angegeben. Seither läuft der Vertrag.

    Ab 01/2020 habe ich die Option auf Leistungserhöhung beantragt und erhalten und zwar für eine berufliche Beförderung (lt. Versicherungsbedingungen „Einkommenserhöhung um mindestens 250,00 € brutto monatlich, die mit einem Karrieresprung verbunden ist“), weil die Bedingungen gegeben waren (Beruf: Kaufmännische Leitung, ebenfalls Schreibtisch).

    Ich habe diese Stellung aber gekündigt und mich entschieden wieder als Bürokauffrau zu arbeiten und zwar statt Vollzeit in Teilzeit (ab 01.04.2023). Ich würde den Vertrag dennoch gerne so wie er ist weiterlaufen lassen (zahle dementsprechend die Beiträge so weiter).

    Ich habe mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen:

    • Ich habe keine Regelung zu Teilzeit gefunden. Darüber ist nichts erwähnt.
    • Was ich gefunden habe: Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen verlangt werden? Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen.
    • Was ich auch gefunden habe: Welcher Beruf ist bei der Ermittlung der Berufsunfähigkeit maßgebend? Als Beruf betrachten wir die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, aus der die versicherte Person ihren Lebensunterhalt bestritt. Wenn die versicherte Person ihren Beruf während der Versicherungsdauer wechselt, ist auch der neue Beruf versichert. Berufswechsel nach Versicherungsbeginn müssen uns nicht angezeigt werden.

    Das ist soweit eigentlich eindeutig. Ich frage mich nur, ob das auch für meinen Fall gilt, da ich erst eine Beförderung hatte und jetzt zurückgehe und aber trotzdem höher versichert wäre.

    Meine Fragen sind nun:

    Mir ist wichtig, dass die Versicherung im Ernstfall gültig ist und leistet und ich keine Mitwirkungspflichten verletze etc.

    • Gilt die Versicherung auch mit meiner neuen Stellung, da ich wieder in den ursprünglichen Beruf zurückgewechselt habe, obwohl ich höher versichert bin?
    • Ist es sinnvoll das der Versicherung anzuzeigen oder eher unnötig und nachteilhaft?

    Ich habe im Jahr 2022 die ersten 5 Monate sozialversicherungspflichtig als Angestellte gearbeitet und vermögenswirksame Leistungen von Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag erhalten.

    Von Mai bis Dezember 2022 war ich arbeitslos und beim Arbeitsamt abgemeldet, bin auf Reisen gegangen und habe kein Einkommen und keine VWL erhalten, sondern von meinem Ersparten gelebt.

    Durch die kurze Arbeitszeit im Jahr 2022 liege ich ausnahmsweise unter den 17.900 €, die relevant sind um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Das liegt aber an der Tatsache, dass ich ab Juni nichts mehr gearbeitet habe. Wenn ich das ganze Jahr gearbeitet hätte, wäre ich über dem Limit gelegen.

    • Kann ich in diesem Fall Arbeitnehmersparzulage beantragen oder ist das nicht korrekt?
    • Die gleiche Frage stellt sich mir zur Wohnungsbauprämie. Kann ich die für 2022 beantragen oder ist das nicht korrekt?