Ich habe für das Jahr 2024 bei 4 verschiedenen Banken insgesamt einen Freistellungsauftrag (FSA) von 1.000€ hinterlegt.
Allerdings habe ich diese ungünstig verteilt. Die Folge ist, dass die Kapitalerträge bei 2 Banken versteuert wurden, da diese Freistellungsaufträge bereits erschöpft waren und bei den anderen zwei Banken waren die FSA’s zu hoch und wurden nur zum Teil ausgeschöpft.
Da ich die FSA’s ungünstig verteilt habe, habe ich meinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgenutzt und würde das aber gerne über die Steuererklärung zurückholen. Ich weiß aber nicht wie ich das in dieser Konstellation eintragen muss.
Beispiel:
Bank 1 / Kapitalerträge 1.500 € / FSA 350 € / 1.150 € wurden versteuert
Bank 2 / Kapitalerträge 150 € / FSA 140 € / 10 € wurden versteuert
Bank 3 / Kapitalerträge 300 € / FSA 400 € / keine Steuer, aber FSA zu hoch und damit z. T. nicht genutzt
Bank 4 / Kapitalerträge 50 € / FSA 100 € / keine Steuer, aber FSA zu hoch und damit z. T. nicht genutzt
Wie muss ich diese Werte in der Steuererklärung Anlage KAP eintragen? Dass ich die Werte der versteuerten Kapitalerträge aus den Steuerbescheinigungen in die entsprechenden Zeilen der KAP übernehmen muss ist mir klar, aber wie, wo und in welcher Höhe muss ich die nicht versteuerten Kapitalerträge (Bank 3+4) auflisten? Ist hier gegebenenfalls sogar eine Anlage mit Auflistung nötig?