Beiträge von DOJO 1961

    Hallo, mein Mann hat einen Arbeitsvertrag aus Juni 1996. Im Text steht: "Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats in dem Sie Altersruhegeld aus der Rentenversicherung beziehen, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden."

    Er erreicht aber nach jetzigen Stand erst mit 66,5 Jahren die Regelaltersgrenze. Was kann man da tun, wie ist die Rechtslage ?

    LG aus Potsdam

    Hallo in die Runde,

    ich beziehe eine vorgezogene Teilrente von 99 % (schwerbehindert) und gehe noch voll arbeiten. Wenn ich ab Januar 2024 gekündigt werden würde, bekäme ich dann ALG 1 totz der Teilrente ? Was wäre, wenn ich selbst kündige ? Bekäme ich dann nach der Sperre ALG 1? Ich war noch nie arbeitslos und kenne mich auf diesem Gebiet garnicht aus.

    VG aus Potsdam

    Vielen lieben Dank ! Ein Kollege, der allerdings noch einen weiteren Nebenjob hat, musste 4000,- € nachzahlen. Allerdings kenne ich seine Steuerklasse nicht.

    Ich mache meine Steuererklärung selbst und wollte mal zusätzlich eine mit geschätzter Rente machen. Könnte das Sinn machen ?

    Ich bin neu im Forum und hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.

    Ich kann am 01.07.2023 mit 10,8 % Abzügen in die Schwerbehindertenrente gehen. Ich würde mindestens bis 31.12.2023 voll weiterarbeiten. Ich weiß nicht ob es sich für mich rechnet, da ich Angst habe, dass ich im nächsten Jahr erheblich Steuern nachzahlen muss. Mein Mann geht noch arbeiten, wir haben beide die Steuerklasse 4.

    Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen ?

    LG Diana