Wenn ich das richtig interpretiere, kann er als besonders langjährig Versicherter z.B. Teilrente oder Vollrente beziehen und trotzdem bis zur Regelaltersgrenze unter dem jetzigen Arbeitsvertrag weiter arbeiten ?!?
Beiträge von DOJO 1961
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Hallo.
Genau für diesen Fall hat sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen.
Der Blick ins Gesetz zeigt:
Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann.
Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist.
Fundstelle:
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Vielen Dank, das hilft schon sehr. LG
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Hallo, mein Mann hat einen Arbeitsvertrag aus Juni 1996. Im Text steht: "Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats in dem Sie Altersruhegeld aus der Rentenversicherung beziehen, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden."
Er erreicht aber nach jetzigen Stand erst mit 66,5 Jahren die Regelaltersgrenze. Was kann man da tun, wie ist die Rechtslage ?
LG aus Potsdam
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Hallo in die Runde,
ich beziehe eine vorgezogene Teilrente von 99 % (schwerbehindert) und gehe noch voll arbeiten. Wenn ich ab Januar 2024 gekündigt werden würde, bekäme ich dann ALG 1 totz der Teilrente ? Was wäre, wenn ich selbst kündige ? Bekäme ich dann nach der Sperre ALG 1? Ich war noch nie arbeitslos und kenne mich auf diesem Gebiet garnicht aus.
VG aus Potsdam