Beiträge von DOJO 1961

    Hallo, mein Mann hat einen Arbeitsvertrag aus Juni 1996. Im Text steht: "Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats in dem Sie Altersruhegeld aus der Rentenversicherung beziehen, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden."

    Er erreicht aber nach jetzigen Stand erst mit 66,5 Jahren die Regelaltersgrenze. Was kann man da tun, wie ist die Rechtslage ?

    LG aus Potsdam

    Hallo in die Runde,

    ich beziehe eine vorgezogene Teilrente von 99 % (schwerbehindert) und gehe noch voll arbeiten. Wenn ich ab Januar 2024 gekündigt werden würde, bekäme ich dann ALG 1 totz der Teilrente ? Was wäre, wenn ich selbst kündige ? Bekäme ich dann nach der Sperre ALG 1? Ich war noch nie arbeitslos und kenne mich auf diesem Gebiet garnicht aus.

    VG aus Potsdam