Neben den 230 EUR muss man noch weitere ca. 80 EUR langfristig für die Altersvorsorge weglegen, um die durch die Gehaltsumwandlung gekürzte GRV wieder auszugleichen... sofern der gewandelte Betrag aus Einkommen unterhalb der BBG gezahlt wird... ansonsten verfrühstückt/verfährt man heute Teile seiner zukünftigen GRV.
Ist natürlich Quatsch (bei Dienstwagen ohne Gehaltsumwandlung bzw. wenn Gehaltsumwandlung unter GWV), weil ein GWV dazukommt, aber nichts vom Bruttolohn abgezogen wird, man also mehr RV zahlt.
edit: und warum wird mir so ein alter Thread überhaupt angezeigt?