Hallo Spinatkeks,
zuerst sage ich dir meine Anteilnahme, verbunden mit dem Wunsch auf erfolgreiche und gute Genesung!
Die folgende Information zum Krankengeld gibt es auf https://www.betanet.de/krankengeld.html zu lesen.
Dementsprechend lebt der erneute Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld erst nach drei Jahren ohne Krankmeldung wegen derselben Erkrankung auf. In deiner Situation ist die drei-Jahresfrist nicht erfüllt. Somit hast du nach meiner Kenntnis nur den Anspruch auf die NICHT verbrauchten Krankengeldtage der ersten 78 Wochen.
Zitat aus oben genanntem Link:
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
(§ 48 SGB V)
Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei den 3 Jahren handelt es sich um die sog. Blockfrist.
Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.
"Dieselbe Krankheit" heißt: identische Krankheitsursache. Es genügt, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Krankheitsschübe bewirkt.
Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit hinzukommt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen.
Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden bei den 78 Wochen mitgezählt. Tatsächlich gezahlt wird Krankengeld deshalb in der Regel nur 72 Wochen.