Beiträge von mst

    Darf ich fragen, wie hoch deine BU-Höhe insgesamt ist? Wenn ich alles gedanklich addiere, komme ich auf einen recht hohen Bedarf, daher auch meine Ausgangsfrage zu Beginn des Threads.

    Meine BU Absicherung (inklusive AU Klausel) ist gesamt oberhalb 4.500 €, aufgeteilt auf 2 neu Versicherungen (Hannoversche 3.000€ und der Rest bei der HDI) und einer alten, seit 1998 existierenden BU bei der Nürnberger.

    Da sich möglicherweise Folgefragen auftun, schreibe ich was zu meinem Setup:

    • 2 Versicherungen, da bis 3.000 € pro Versicherer mit normaler Gesundheitsprüfung möglich sind (höhere Beträge hätten gründliche ärztliche Analysen erfordert).
    • Hannoversche und HDI, da mich die eine ohne und die andere mit einem nur zeitlich beschränktem Ausschluss angenommen haben.
    • Ich habe die beiden BUs mit Mitte 50 neu abgeschlossen - die alte BU (Nürnberger) existiert weiterhin, war jedoch aus heutiger Sicht zu tief angesetzt und bot keine Nachversicherung an.

    Im Fall einer Berufsunfähigkeit halte ich es für wichtig,

    • die erforderlichen monatlichen Ausgaben bezahlen zu können (z.B. Miete, PKV, Unterstützung für studierende Kinder, Strom, Lebensmittel, Benzin oder Ticket für öffentlichen Verkehr, Telefonrechnung)
    • die Zahlung für die gesetzliche Rentenversicherung fortzuführen (Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteil zahlt meines Wissens der BU Betroffene alleine)
    • meine Sparraten fortführen zu können
    • insgesamt also alles, um sowohl jetzt als auch im Alter NICHT in die Armut zu rutschen

    Dementsprechend habe ich meine BU Höhe gewählt (100% meines Monatsnettoeinkommen).

    Die Diskussion über den persönlich richtigen Broker könnte ähnlich wie "FTSE" oder ein "MCSI xxx" laufen: Es geht um Nuancen, die nach 10 ... 20 ... 30 Jahren wahrscheinlich k(l)einen Einfluss aufs Endergebnis haben werden, nehme ich an.

    Moin. Mein Kontakt zu hc consulting war in 2021. Ich war zufrieden.

    Antworten waren kurz - knackig - verständlich. Die angebotenen Tarife für einen möglichen Tarifwechsel nach § 204 VVG waren gut aufbereitet:

    * Vergleich der enthaltenen Leistungen

    * bisex oder unisex

    * Monatsbeiträge

    Vor und Nachteile sowie einen konkreten Wechsel hätte ich im persönlichen Gespräch mit Herrn H. ausarbeiten können. Das habe ich jedoch nicht in Anspruch genommen, ist ggf. was fürs fürs spätere Alter.

    Keine Neuerung, sondern eine Teuerung gibt der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt. Demnach steigen zum 1. Juli 2025 die Beiträge im Standardtarif und Basistarif für alle Versicherten an. Im Standardtarif um ca. 25% von ca. 400 € auf ca. 500 € pro Monat.

    Link: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/standardtarif-beitrag/

    NTV berichtet davon mit der Überschrift 25 Prozent Plus ab Juli: Kräftiger Beitragssprung setzt Privatversicherte unter Druck. Dass es sich dabei ausschliesslich um den Standardtarif handelt, wird im Text erwähnt.

    Link: https://www.n-tv.de/panorama/Kraef…le25784022.html

    Beim lesen der Überschrift war mein erster Gedanke "verdammt, das darf doch nicht wahr sein" - um danach zu erkennen, dass mein "Normaltarif" davon nicht betroffen ist. Naja, noch nicht. Es bleibt spannend, was die Tarifspirale in 2026ff in der PKV bringen wird.

    Ich habe das Zitat auf die Kernaussagen gekürzt

    ... eingereichten Rechnungen so gut wie nie innerhalb der Zahlungsfrist Ihres Arztes ... bezahlt ...

    ... Entscheidungen ... über die Notwendigkeit von Behandlungen von "Geistheilern" aus strukturschwachen Gebieten im Osten Deutschlands getroffen werden

    ... Zeit gerne in Telefonwarteschleifen verbringt...

    ... schlechte APP zum Einreichen von Rechnungen...

    Hallo Th. G, haben Sie die geschilderten Erfahrungen mit der Halleschen selber erlebt? Gab es denn Nachteile für bzw. hat die Hallesche vertragliche Leistungen abgelehnt? Es ist schwierig, Ihren Beitrag einzuordnen.

    Meine letzten Kontakte mit der Halleschen in 2025 waren vertraglicher Natur (Anpassung Tagegeld), da habe ich jeweils mit kurzer Wartezeit am Telefon jemanden erreicht und rasch eine Antwort bekommen.

    Hallo Spinatkeks,

    zuerst sage ich dir meine Anteilnahme, verbunden mit dem Wunsch auf erfolgreiche und gute Genesung!

    Die folgende Information zum Krankengeld gibt es auf https://www.betanet.de/krankengeld.html zu lesen.

    Dementsprechend lebt der erneute Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld erst nach drei Jahren ohne Krankmeldung wegen derselben Erkrankung auf. In deiner Situation ist die drei-Jahresfrist nicht erfüllt. Somit hast du nach meiner Kenntnis nur den Anspruch auf die NICHT verbrauchten Krankengeldtage der ersten 78 Wochen.

    Zitat aus oben genanntem Link:

    Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

    (§ 48 SGB V)

    Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei den 3 Jahren handelt es sich um die sog. Blockfrist.

    Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

    "Dieselbe Krankheit" heißt: identische Krankheitsursache. Es genügt, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Krankheitsschübe bewirkt.

    Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit hinzukommt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen.

    Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden bei den 78 Wochen mitgezählt. Tatsächlich gezahlt wird Krankengeld deshalb in der Regel nur 72 Wochen.

    17 Uhr war Start. Ich war dabei und ich teile die Einschätzung von Elgob.

    In der Gesprächsrunde gab es sehr konkrete Anfragen der Teilnehmenden, zum Beispiel von Menschen die kurz ( 1...3...4 Jahre) vor Renteneintritt stehen und bezogen auf die aktuelle ETF Entwicklung mal hilfreiche Handlungstipps von den Machern von Finanztip hören wollten.

    Ich habe eine Kreditkarte, die Gebühren kostet. Die alte ADAC Gold. Da sind Reiserücktritt- Reiseabbruch- und Auslandkrankenversicherung mit drin. Diese Versicherungen wären als Einzelversicherungen erheblich teurer

    Die mir bekannten Kreditkarten-Reiserücktritt-Versicherungen greifen nur dann, wenn der Urlaub auch mit dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Wie ist das bei deiner ADAC Gold geregelt? Und wenn es so ist: Hast du denn auch solche Urlaube, die du mit der Karte zahlst? Für mich als "mit dem Fahrrad oder Motorrad aufs geradwohl" Reisender sind solche mit der KK verbundenen Zusatzleistungen nicht von Bedeutung.

    Zur eigentlichen Frage

    Ich brauche keine Kreditkarte in meinem Alltag. Bei der Postbank habe ich dennoch kostenfrei eine Mastercard dabei. Damit kann ich im Euroraum ohne Gebühren Geld abheben. Ich habe die Karte innert 4 Jahren 2 x genutzt, als meine normale Girokarte nicht funktionierte (die war wohl defekt).

    ich möchte als Bestandskunde den gleichen Tarif wie Neukunden.

    Es geht um eine Unfallversicherung. Die 3 monatige Kündigungsfrist habe ich verpasst.

    Heute kam die Beitragsrechnung, 150 €. Bei einem Vergleichsportal habe ich nun festgestellt das ein Neukunde 61 € bei der gleichen Versicherung zahlt.

    Welche Möglichkeiten habe ich den Neukunden Tarif durchzusetzen ohne mit Kündigung zu drohen?

    Hallo ubbo,

    es gibt mehrere denkbare Varianten:

    1) Sie melden sich telefonisch oder schriftlich bei der Unfallversicherung und erläutern ihren Wunsch und finden gemeinsam einen Weg. Das ist meiner Auffassung nach der zielführende Weg.

    2) Falls das bei der gleichen Gesellschaft möglich ist: Sie schliessen eine neue Unfallversicherung zu Neukundenkonditionen ab - und kündigen DANACH die alte Police (Bitte prüfen, ob die Bedingungen identisch sind - hat die alte Police ggf. eine höhere Abdeckung, welches den höheren Preis rechtfertigt? Gibt es einen Risikozuschlag, der die neue Police ebenfalls teurer machen würde?)

    3) Falls 2) nicht möglich ist, dann suchen und finden Sie eine Unfallversicherung bei einem anderen Anbieter mit guten Konditionen.

    4) Lassen wie es ist. Nicht um 89 € / Jahr ärgern, lieber das Leben geniessen.

    Viele Grüße

    -M-

    Ich wollte nur mal Feedback geben, dass diese Tina finanztip sich wie auf Drogen verhält und sowas unnötig ist. Eine große Zielgruppe für so Müll gibt es nicht.

    Feedback hat Regeln:

    1: Gib dein Feedback der Person, für die es gedacht ist. Und zwar nur dann, wenn Sie es wünscht.

    2: Beschreibe deine Wahrnehmung zu einer Situation und wie es auf dich wirkt. Bleibe dabei sachlich, sei konkret mit einem Beispiel, bleibe respektvoll in deiner Wortwahl.

    Deine Äusserung wirkt auf mich unreif hinausgeplärrt. Ich wünsche dir einen guten Weg zur persönliche Reife und bis dahin den Mut der Zurückhaltung.

    ...wenn meine Kinder in paar Jahren ausziehen und selbständig sind.

    Wieviel Geld spart mir das ein, welches ich in mein Depot stecken kann?

    Eine interessante Fragestellung. Mit dem Wegzug der Kinder (wieviele sind es?) kommen ggf. erstmal Zusatzausgaben auf dich / euch zu, z.B. Unterstützung beim Umzug oder bei der Wohnungseinrichtung. Eventuell gibt es weitere mehrjährige finanzielle Unterstützung z.B. für eine Studien WG. Das kann sich einmalig bis mehrjährig im vierstelligen Bereich pro Jahr bewegen.

    Die mögliche Ersparnis bemisst sich an den bisherigen kinderbasierten Ausgaben abzüglich der folgenden (oder eben nicht mehr existierenden) Ausgaben.

    Zum Beispiel wirst du voraussichtlich weniger Lebensmittel kaufen, Wasser- und Stromverbrauch geht etwas zurück, Versicherungen, Handykosten, Aufwendungen für gemeinsame Urlaube oder Taschengeld können entfallen.

    Daraus errechnet sich die Ersparnis.

    Spaßmodus an: Falls du eine konkrete Zahl brauchst - es sind pro Kind genau 228€ (+/- 1.000 €) pro Monat, die danach entweder mehr oder eben nicht mehr für dein Depot verfügbar sind.

    Zur Richtigstellung:

    Der Beitragsentlastungstarif würde ab Rentenalter zur Entlastung führen. Wenn ich z.B. eine Entlastung in Höhe von 200€ / Monat wähle, startet die Beitragsentlastung ab Renteineintritt (bei mir mit 67 Jahren).

    Jedoch muss ich in dem von mir genannten Tarif ≈ 78...79 Jahre alt werden, bis die Beitragsentlastung HÖHER ist als die bis dahin eingezahlten Beiträge.