Beiträge von Karl Mayer

    wäre ein Wechsel des Anlageinstruments. Du könntest auch sagen: Ich frikassiere die KLV und kaufe mir ein 10jähriges Festgeld dafür (oder ein 10jähriges festverzinsliches Papier, das ist flexibler). Damit wären die KLV auch weg, aber Du bliebest im gleichen Anlagemedium, denn eine KLV ist praktisch eine Rente, also ein festverzinsliches Papier (mit kleinem Zins).

    Hallo Achim,

    Ich habe endlich die Zeit gefunden mich mit der LV Thrmatik nochmal zu beschäftigen.

    Zunächst habe ich mir von der Versicherung mal die eingezahlten Prämien mitteilen lassen.

    Bisher habe ich ca 20.000 eingezahlt und würde heute, bei Kündigung, 15.000 raus bekommen =O.

    Find das schon ne Frechheit aber gut so ist es nun mal.

    Habe sie nun Beitragsfrei gestellt und zahle die Beträge erstmal in den etf.

    Nun stellt sich die Frage was mit der LV weiter tun.

    Ich könnte sie weiter laufen lassen bis zum Vertrags Ende 2039. Dann würde ich ca 20.000 rausbekommen, nach jetzt noch 16 Jahren.

    Oder ich kündige sie und lege das Geld 10 Jahre fest für ca 3.8% und würde ca. Das selbe raus bekommen, allerdings schon nach 10 Jahren!!!

    Also tendiere ich zur Kündigung.

    Jetzt hab ich mal geschaut und finde derzeit in Österreich nur eine Bank die 10 jähriges Festgeld anbietet.

    Ist die Bigbank bekannt?

    Oder ich suche ein festverzinsliches Papier.

    Damit hab ich mich aber noch nicht so befasst und bräuchte dahingehend vl. noch Tipps wie ich das auswähle usw.

    Aber ist nach deiner Einschätzung der o.g. rechenweg einigermassen korrekt oder hab ich was wichtiges ausser Acht gelassen?

    Steuer technisch werden alle Zinserträge mit 27.5 % kest besteuert. Das kann meiner Ansicht nach ausser Acht gelassen werden.

    Und da ich 25% mehr eingezahlt hab in die lv als ich raus bekomme, sollten hier jetzt keine Steuern anfallen wenn ich sie kündige.

    Danke schon im voraus und LG

    Gern geschehen. Klar! Melde Dich, wenn Du noch was fragen willst.

    Also zum Thema Besteuerung in Österreich hab ich folgendes gefunden:

    Den meiner Ansicht nach relevanten Absatz ab ich rot markiert.

    Aber wenn ich das richtig verstehe wird nur der Kapitalertertrag versteuert. Nicht der gesamte Auszahlungsbetrag?

    Ich denke das gilt sowohl für Rückkauf als auch wenn ich sie stehen lasse.

    Was bedeutet das für meine Entscheidungsfindung ? Im Prinzip ist es dann egal ob Rückkauf oder stehen lassen?

    Lebensversicherungen

    § 27 Abs 5 Z 3 EStG, EStR 2000 Rz 6136-6139

    Erträge aus privaten Lebensversicherungen unterliegen im Allgemeinen nicht der Einkommensteuer und somit auch nicht der Kapitalertragsteuer. Diese Lebensversicherungen unterliegen in der Regel allerdings der Versicherungssteuer, wobei als Bemessungsgrundlage das Versicherungsentgelt herangezogen wird (Informationen zur Versicherungssteuer).

    Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Lebensversicherungsverträge, unabhängig von der Versicherungssteuerpflicht, der Einkommensteuer unterliegen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

    Einmalerlagsversicherung

    Die Versicherung wurde nicht gegen laufende (= zumindest jährliche), im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung abgeschlossen und

    Kurzläufige Versicherung

    • Verträge, die vor dem 1. Jänner 2011 abgeschlossen wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als 10 Jahren
    • Verträge, die nach dem 31. Dezember 2010 und vor dem 1. März 2014 abgeschlossen wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als 15 Jahren
    • Verträge, die nach dem 28. Februar 2014 abgeschlossen wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von
      • weniger als 15 Jahren,
      • weniger als 10 Jahren, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen das 50. Lebensjahr vollendet haben

    Der Rückkauf der Versicherung erfolgt vor Ablauf einer Laufzeit von 15 bzw. 10 Jahren (Mindestlaufzeit siehe oben, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).

    Dies gilt grundsätzlich sowohl für Kapitalversicherungen wie auch für Rentenversicherungen.

    Kapitalversicherung

    Bei dieser Form der Versicherung ist vorgesehen, dass bei Eintritt des Versicherungsfalles eine Kapitalsumme ausbezahlt wird. Eine solche Versicherung kann als Erlebens- oder in der Form einer kombinierten Er- und Ablebensversicherung vereinbart werden. Der Steuerpflicht gemäß § 27 Abs 5 Z 3 EStG unterliegen jedoch nur solche Kapitalversicherungen, die eine Erlebenskomponente umfassen.

    Rentenversicherung

    Bei Rentenversicherungen wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung in Form einer lebenslänglichen Rente oder einer Rente für einen bestimmten Zeitabschnitt erfolgt. Es kann auch vereinbart werden, dass dem Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit eine einmalige Kapitalabfindung zukommt.

    Beachten Sie:

    Steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung. Dieser ist in die Steuererklärung aufzunehmen und unterliegt keinem besonderen Steuersatz sondern stets der vollen Tarifbesteuerung.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Zunächst mal danke für die ausführlichen antworten :thumbup: .

    Was wollt ihr über die steuerliche Situation wissen.

    Die Beiträge zur LV waren bis vor 2 Jahren begünstigt. Sprich ich konnte sie beim steuerausgleich als Sonderausgabe angeben. Jetzt gibt es keine Begünstigung dafür mehr.

    LV 1 ist aus 2005

    LV 2 ist aus 2006

    Diese waren seiner Zeit Teil eine BU Versicherung die mein Vater abgeschlossen hatte. Irgendwann hab ich mir die Bedingungen mal angesehen und festgestellt, dass die Chancen im Falle einer BU etwas zu bekommen recht schlecht standen, da die Versicherung die Gutachter bestimmt .....

    Also hab ich die BU gekündigt und die 2 LVs sind über geblieben.

    Todesfallschutz spielt eher eine untergeordnete Rolle aufgrund des geringen Betrages.....

    Erträge aus Aktien, Zinsen , ETF usw. werden, ohne Freibetrag, mit 27,5 ٪ versteuert.

    Hilft das weiter?

    Karl Mayer :

    Ohne Zahlen kann man eigentlich nichts zu Deinen Anlagen sagen.


    Ich möche jetzt hier keine Bewertung ob die bisherige Anlagestrategie so sinnvoll war oder nicht. Die LV hab ich ja nicht selbst abgeschlossen und die o.g. Sparraten sind auch nicht leicht erhöhbar.

    Meine Frage ist eben wie verfahre ich mit den LV weiter:

    Kündigen und die gesparten Prämien in den ETF?

    Beitragsfrei stellen und die gesparten Prämien in den ETF?

    Alles so lassen wie es ist?

    Ich möchte einfach bis zu erreichen der Rente möglichst viel aus meinem derz. Sparbaren herausholen. Eine Berechnung wie groß die Rentenlücke ist macht meiner Ansicht nach keinen Sinn , da diese ohnehin nicht sicher ist und ich auch derz. nicht mehr Sparen kann.


    Also hier mal eine Aufstelung meiner Finanzen :

    Ich bin 47 verheiratet.

    Meine Frau 56.

    Familieneinkommen ca 4000,-

    Ich hoffe das ganze ist übersichtlich genug.

    Unser Kapital setzt sich derzeit wie folgt zusammnen:

    1.) 20.000 Tagesgeld derzeit mit 2,6% verzinst. Wird mit 100,- pro Monat bespart.

    2.) 26.500 ETF MSCi World wird mit 200,- Pro Monat bespart

    3.) 4.500 Versch.Aktien (Varta, Astrazeneca, Amazon, Carnival)

    4.) 1.000 Bitcoin

    5.) 4.560 Abfertigungskasse (derzeitiger Stand)

    in diese wird, gesetzlich vorgegeben, ein bestimmter %Satz des Bruttogehaltes

    vom Arbeitgeber eingezahlt und angelegt. Bei Eintrit in die Pension mit 65 wird

    dies dann ausbezahlt. Eine garanierte Rendite gibt es nicht, lediglich die

    eingezahlten Beiträge sind garantiert.

    6. ) 9.476 LV 1 (derzeitger Rückkaufswert) monatl. Prämie 50,90 + 4% Vers.Steuer

    Nicht dynamisiert

    Leistungsübersicht 1/23:

    Versicherungsschutz für Hinterbliebene

    Versicherungssumme: 16.736,00

    Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: 17,00

    Leistungen bei Erleben der Ablaufphase 12/2039: 25358,00

    Garant. Kap.Leistung aus Überschussbeteiligung: 214,00

    Mögl. künft. Leistung aus:

    Überschussanteilen 184,40

    Schlussüberschussanteile 46,43

    Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven 62,00

    Unverb. Gesamtleistung 25.865,43

    Vertragswerte zum 1.1.23

    Leistung bei Rückkauf 9.245,00

    Überschussbeteiligung 214,60

    Sockelbeteiligung an Bew. Reserven 17,00

    Gesamt 9476,00

    Beitragsfreie Vers.Summe 13.235,00

    Bisher erreichte garant.Überschussbeteiligung 214,60


    6. ) 4.365 LV 2 (derzeitger Rückkaufswert), monatl. Prämie 67,63 + 4% Vers.Steuer

                         dynamisiert

    Leistungsübersicht 1/23:

    Versicherungsschutz für Hinterbliebene

    Versicherungssumme: 20.898,00

    Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: 5,00

    Leistungen bei Erleben der Ablaufphase 12/2039: 20.898,00

    Garant. Kap.Leistung aus Überschussbeteiligung: 56,15

    Mögl. künft. Leistung aus:

    Überschussanteilen 49,85

    Schlussüberschussanteile 37,15

    Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven 47,00

    Unverb. Gesamtleistung 21.088,15

    Vertragswerte zum 1.1.23

    Leistung bei Rückkauf 4.365,00

    Überschussbeteiligung 56,15

    Sockelbeteiligung an Bew. Reserven 5,00

    Gesamt 4.426,15

    Beitragsfreie Vers.Summe 6.249,00

    Bisher erreichte garant.Überschussbeteiligung 56,15

    Hallo Leute,

    habe jetzt endlich malwieder den Nerv mich mit dem Thema LV zu befassen.

    Mein Vater hat damals offensichtlich 2 Verträge abgeschlossen.

    Eine ohne Dynamik und einer mit.

    Beim Vertrag ohne Dynamik errechnet sich unter

    https://www.zinsen-berechnen.de/kapitallebensversicherung.php

    Eine Rendite von ca. 2,3 % egal ob weiter eingezahlt wird oder beitragsfrei gestellt wird.

    Bei der dynamisierten hab ich mal mit 10% gerechnet und es ergibt sich eine Rendite von -8,3% wenn ich weiter einzahle?????

    Kann das sein oder mach ich da was falsch bei der Berechnung?

    Bei Beitragsfreistellung bleiben immerhin noch ca. 2,3 über.

    Bin noch immer unschlüssig was ich tun soll. Hatte jetzt gedacht beide beitragsfrei stellen und die Prämie in meinen ETF zu zahlen.......

    Deine Lebensversicherung kannst du mal hier berechnen:

    https://www.zinsen-berechnen.de/kapitallebensversicherung.php

    Danke für den Tipp.

    Die LV ist dynamisiert.

    Der Wortlaut ist: der Beitrag wird jährlich im gleichen Verhältnis erhöht, wie sich der Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten erhöht, mindestens um 5% und wenigstens um 30 Euro.

    Soll ich dann mit den 5 % rechnen?

    Und in die Ablaufleistung rechne ich die garantierte Überschussbeteiligung ein nehme ich an?

    Hallo zusammen,

    Ich beschäftige mich jetzt endlich mal intensiver mit meiner Vermögens/Geldanlage.

    Ich habe derzeit einen Teil im mscsi World und Tagesgeld liegen.

    Weiters eine LV und eine Art betriebliche Altersvorsorge (hier in Österreich Abfertigungskasse genannt).

    Ich weiss von LV wird abgeraten, aber ich habe sie nunmal weil sie mein Vater seinerzeit für mich abgeschlossen hat und kündigen wird ja abgeraten.

    Jetzt wo die Zinsen endlich mal etwas höher sind könnte ich auch mal einen Teil festlegen....

    Ich würde nun gerne mal die Aufteilung meiner Geldanlage überarbeiten und ggf umschichten wenn nötig.

    Finanztip schlägt ja verschiedene Möglichkeiten von sicherheits- bis renditeoeientiert vor.

    Nur wo rechne ich die LV und die Abfertigungskasse rein?

    Danke schon im Voraus für eure Kommentare.

    Lg