Ich kann leider nicht mehr folgen ... finde die Thematik echt schwierig.
Hatte echt gehofft, daß mein oben in #14 verlinktes Video mit dem schönen Beispiel (auch wenn dort die Wegstrecke nicht nach der 0,002%-Methode, sondern pauschal nach der 0,03%-Methode errechnet wird) stimmt. Das tut es wohl nicht, wenn ich Euch richtig verstehe?
Im Video werden die 0,03% ganz klar auf den auf 25% reduzierten BLP angewendet.
Beiträge von Hoffe
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Hallo,
die Bemessungsgrundlage ist immer der Bruttolistenpreis.Für Elektroautos darf man allerdings an Stelle der 1%, 0,25% ansetzen.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es keinen weiteren steuerlichen Vorteil.Okaaaay, dann ist dieses Video (ab 4min, 24sec) wohl arg falsch.
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Hallo,
der Nutzungswert ergibt sich aus:
0,25% von 57.000 EUR pauschal für die Nutzung = 142,50 EURzzgl 0,002% pro Kilometer und Tag auf 57.000 EUR = 1,14 EUR * 70 * 8 = 638,40 EUR
In Summe also 780,90 EUR.
Dieser Wert darf nun um das pauschale Nutzungsentgelt von 225 EUR gemindert werden.
Damit ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 555,90 EUR.Danke.
Also Du sagst, die Nutzergebühr (die der AN zahlt) mindert den vollen GwV und nicht nur den 1%-Anteil. Das ist ja schon mal gut.
Aber warum wird bei der Berechnung des 0,002%-Anteils nicht auch die reduzierte Bemessungsgrundlage (14.250 EUR) zugrunde gelegt, sondern der volle BLP (57.000 EUR)?
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Diese Fundstelle spricht (nach meiner Lesart) für die Variante C.
Aber kann das wirklich sein?
Daß eine durch die 1%-Regelung nicht "aufgebrauchte" Nutzergebühr den weiteren geldwerten Vorteil, aus den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, nicht mindert? -
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... Wenn dann noch Fragen offen sind, magst Du in diesem Thread weiterfragen....
Ich selbst habe auch eine Frage zu der Thematik, zu der ich im Internet bislang leider keine eindeutige Antwort gefunden habe. Ich schreibe es mal zusammen und poste es dann etwas später hier.Hallo zusammen,
meine Frage zum Thema ist wie folgt:
Wenn man als AN sich mit fester monatlicher Nutzungspauschale an den Kosten für das Firmenauto beteiligt, schmälert diese Nutzergebühr dann den gesamten geldwerten Vorteil? Oder schmälert / nullt sie nur den 1%-Anteil des GwV (also den für die Privatnutzung) - und läßt den 0,002%-Anteil (den für die Fahrten zur Arbeitsstätte) völlig unberührt?Anders gefragt, welche Berechnung ist richtig, Variante A, B, oder C?
Spoiler anzeigen
... denn, das sind schon spürbar andere Ergebnisse, die sich da errechnen... wenn man die resultierenden GwV auf das alte Brutto draufschlägt um die höhere Steuer- und Soli-Last durch den Dienstwagen zu errechnen, welche ihrerseits dann das Netto im Falle Dienstwagen schmälert ...
Und ich möchte schon gern die exakte Mehrbelastung im Netto durch einen solchen Firmenwagen errechnen ...
Daten :
Dienstwagen (reines E-Auto)
BLP genau : BLP = 57.090 EUR
BLP auf volle 100 EUR abgerundet : BLP_rund = 57.000 EUR
Bemessungsgrundlage für geldwerten Vorteil : Bem.grd = 25% von 57.000 EUR = 14.250 EUR
Wegstrecke von Wohnung zur Arbeit (einfach) : Strecke = 70 km
Anzahl monatliche Fahrten zur Arbeit : Tage = 8
Feste monatl. Nutzungspauschale (AN) : Nutz.geb = 225 EUR
Normalerweise beiteiligt sich bei uns der AG an der Leasingrate mit einem festen Betrag. Es gibt aber auch sogenannte "Firmenvorzugsvarianten", für die ein fester Betrag vereinbart wurde, den alleine der AN zu tragen hat. So wie hier in diesem Fall.
Berechnung des monatl. GwV :
Variante A :
GwV_1% = 1% x Bem.grd = 1% x 14.250 EUR = 142,50 EUR
GwV_0,002% = 0,002% x Strecke x Tage x Bem.grd = 0,002% x 70 x 8 x 14.250 EUR = 159,60 EUR
GwV_gesamt = GwV_1% + GwV_0,002% = 142,50 EUR + 159,60 EUR = 302,10 EUR
Variante B :
GwV_1% = 1% x Bem.grd = 1% x 14.250 EUR = 142,50 EUR
GwV_0,002% = 0,002% x Strecke x Tage x Bem.grd = 0,002% x 70 x 8 x 14.250 EUR = 159,60 EUR
GwV_gesamt = GwV_1% + GwV_0,002% - Nutz.geb = 142,50 EUR + 159,60 EUR - 225 EUR = 77,10 EUR
Variante C :
GwV_1% = 0 EUR ::: weil Nutz.geb >= 1% x Bem.grd
GwV_1% = 0 EUR ::: weil 225 EUR >= 1% x 14.250 EUR
GwV_1% = 0 EUR ::: weil 225 EUR >= 142,50 EUR
GwV_0,002% = 0,002% x Strecke x Tage x Bem.grd = 0,002% x 70 x 8 x 14.250 EUR = 159,60 EUR
GwV_gesamt = GwV_1% + GwV_0,002% = 0 EUR + 159,60 EUR = 159,60 EUR
Zusammengefasst :
BLP_ger = 57.000 EUR
Nutz.geb = 225 EUR
GwV = 302,10 EUR (Variante A)
GwV = 77,10 EUR (Variante B)
GwV = 159,60 EUR (Variante C)
Was ist richtig?Vielen Dank.
PS:
Ich weiß gerade nicht, wie ich es hätte kompakter darstellen können. Ich hoffe es ist einigermaßen leserlich und verständlich. -
Canoob : Hier ist der Link zu einem Thread, wo es auch um das gleiche Thema geht, Dienstwagen bei (sehr) weiter Entfernung zwischen Wohnort und Arbeit - vielleicht hilft es.
Ich selbst habe auch eine Frage zu der Thematik, zu der ich im Internet bislang leider keine eindeutige Antwort gefunden habe. Ich schreibe es mal zusammen und poste es dann etwas später hier. -
Und mal wieder abgespeichert - für die spätere Lektüre.
Danke für die vielen informativen Beiträge. -
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Danke für die Info.
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Er hat Mist erzählt, das wird's sein. Kam mir schon recht früh sehr spanisch vor.
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Die Commerzbank bietet Echzeit…von mir schon weidlich sinnvoll genutzt…
Kostenfrei?
Die comdirect macht auch Echtzeit. Aber nur über das Webinterface (nicht per App) und auch nur bis max. 2.000 EUR.
Wie gesagt, die meisten lassen sich Zeit, bis sie nicht mehr anders können. -
Sehe ich anders, die meisten Banken haben das implementiert.
Nur die zwei Dinos DKB und ING lassen sich Zeit.
Sogar die Filialbanken (Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank, PSD Banken) haben Echtzeit.Im Kontext dieses Threads (hast Du ihn, bzw. die Ausgangsfrage überhaupt gelesen?) ist diese Antwort einfach falsch, mindestens aber irreführend.
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Seit 1/25 ist die Echtzeitüberweisung bei der Postbank kostenlos. Ausprobiert habe ich es aber noch nicht.
Das wäre mir neu.
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Was ein Wirrwarr. Was stimmt denn jetzt? Ist der Marktcheck-Bericht denn falsch?
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Die meisten Banken lassen sich mit der Umsetzung Zeit, wahrscheinlich bis zum letztmöglichen Tag, irgendwann im Herbst 2025, bis es eben angeboten werden muß.
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Wertvolle Infos, gespeichert für eine spätere Lektüre.
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Mal wieder über 20% Beitragserhöhung im Jahr
Abzocke )
Ist man 55 Jahre und älter ist man der PKV ziemlich „hilflos ausgeliefert“.
Ich bin Single und habe den „billigsten Tarif mit 1000 Euro Selbstbehalt.
Habt ihr ähnliche Steigerungen, ist das „NORMAL“, also auch bei anderen PKV ???
Jahr____2015___2016___2017___2018___2019___2020___2021___2022___2023___2024___2025
Kr-ver..__108____128____158_____220____229____238____300_____300____300____320____402
Steig..___27%____18%____23%____38%____4%_____4%____26%____0%_____0%_____7%____25%
pfl-v._____26______26______29______33______47______62______62_____65_____95_____95_____95
Rückerstattung gesucht bis 2019 ;-)_______503____540____573____480____498____498_____x
??? Welche Steigerungen hab ihr den in eurer PKV ???
Das ist ein spitzenmäßig niedriger Beitrag für einen 55-Jährigen. Hör auf zu weinen!
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Habe das gleiche Problem mit der Barmenia: Erhöhung des Selbstbehalts von 1800 auf 2000 € eigenmächtig seitens Barmenia, ...
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... : Zum 1.10.2024 (ich bin im Vormonat 65 Jahre alt geworden) wurde meine Altersrückstellung zur Kompensation der sonst fälligen Bitragserhöhung eingesetzt. Im Ergebnis sank mein Monatsbeitrag sogar um rd. 8 €. Zum 1.1.2025 blieb mein Monatsbeitrag konstant ggü. dem 4. Quartal 2024. ...
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Als jemand, der von dem genannten Alter 65 Jahre noch etwas entfernt, würde mich zur Orientierung interessieren, wie hoch denn Dein Monatsbeitrag aktuell ist, bei der genannten Konstellation mit rd. 1.800/2.000€ jährlichem Selbstbehalt. Danke vielmals vorab.