Beiträge von Hoffe

    Keine gute Entscheidung ?? :huh:

    Also wenn ich das sehe,

    A0X8ZS:


    LYX0GP:


    ... da wünschte sich mancher er hätte es getan.

    Eich wollte da jetzt einsteigen, Du willst raus? Warum?

    Ich besitze ein (nahezu ungenutztes) comdirect-Konto/Depot. Jetzt bin ich mal gespannt was ein Kauf/Verkauf des besagten ETFs dort kostet. Ich versuche es rauszukriegen.

    Sorry, ich konnte das nicht herausfinden, es werden mir bei einer Kaufsimulation, egal ob "börslich" oder "außerbörslich" keine Daten für "Orderentgelt" o.ä. angezeigt. :/

    Alles was ich bekomme ist ein Dokument in einem anderen Tab : https://kunde.comdirect.de/cms/media/pg-001-geldmarkt.pdf

    Spoiler anzeigen

    Auf der Homepage hingegen finde ich diese Werbung für Neukunden:



    Wenn man das so glauben darf, dann kosten das Kaufen und das Verkaufen nur jeweils 3,90€ - für drei Jahre und nur für Neudepotkunden. Ich nehme an, daß der ETF DBX0AN dazu gehört - wissen tue ich es nicht, es gibt ja so viele Produkte und Preise und Ausnahmen, ...

    Zu kompliziert, das dachte ich mir.

    Den kleinen Hinweis mit Indikativ und Konjunktiv verstehe ich zwar nicht, bedanke mich aber für die guten Antworten und Anregungen!

    Melde mich dazu gern, aber das wird noch einige Zeit dauern bis ich dazu aus eigener Erfahrung was berichten werde können.

    ...

    Scalable Capital verlangt meines Wissens 95 Cent pro Deal. Ich würde für 20 € selbst bei nur 95 Ct Spesen keinen Trade machen, sobald aber die Rate gut dreistellig ist, hätte ich mit den Spesen kein Problem.

    Also der obengenannte Geldmarkt-ETF DBX0AN wird bei der DKB derzeit mit kostenlosem Orderentgeld angeboten, wenn mehr als 500 Euro gehandelt und außerbörslich gekauft wird.

    Habe es in der DKB App gerade einmal probiert und das Orderentgelt reduziert sich tatsächlich nur auf 0€ wenn als Handelspartner Societe Generale ausgewählt wird.

    Sind Spesen und das Orderentgelt eigentlich ein und dasselbe?

    Vielleicht denke ich zu kompliziert, aber laß mich versuchen es nochmal zu erläutern:

    Wenn die BRE für 2021 schon bezahlt ist, die Steuer für das Jahr aber noch nicht gemacht ist, die BRE sich aber ja steuerlich negativ auswirkt und man "jetzt", im Nachgang", Rechnungen einreicht, welche mit Gegenrechnung der geflossenen BRE eine Auszahlung triggern (sonst hätte ich sie nicht noch eingereicht, klar), dann wäre es doch blöd wenn man die geflossene BRE steuerlich angeben muß, obwohl man sie faktisch nicht in Anspruch genommen hat. Darum ging es mir.

    Als Verlaufsbeispiel:

    • BRE für 2021 in 2022 bekommen.
    • Rechnungen später, Ende 2023 eingereicht.
    • Rechnungen ./. BRE > 0.
    • Auszahlung der Rechnungen wird mit geflossener BRE verrechnet.
    • Wenn die Rechnungen rechtzeitig eingereicht worden wären, wäre es nicht zur (steuerlich negativen) BRE gekommen.
    • Faktisch ist es ja jetzt auch nicht dazu gekommen, aber offiziell ist sie ja geflossen, die BRE. Nur später wurde sie wieder gegengerechnet.
    • Steuer 2021 ist noch offen.

    Hätte man es so tun können, durch aktive Rücküberweisung der BRE, daß die BRE in Nachbetrachtung erst gar nicht geflossen/angefallen ist (und die Auszahlungen dann als Konsequenz, nicht mit der BRE verrechnet worden wären)?

    Es geht darum so zu agieren, daß die BRE nicht angefallen ist, und insofern sich steuerlich nicht negativ auswirkt.

    VG

    ...

    ...
    Nun ist das aber nicht irgendein Chart, sondern der ETF "DBX0AN", um den es hier gerade geht. Der entwickelt sich aber nur dann negativ wie ihr sagt, wenn die Zinsen negativ werden/sind. Daraus folgere ich, daß zwischen "grüner Punkt" (ca. 2014) bis "roter Punkt" (ca. 2022) die Zinsen konstant negativ waren und/oder sogar immer negativer wurden, weil der ETF immer mehr an Wert verloren hat ...
    ...
    Ist das so?
    ...

    Das ist genau richtig ...

    ...

    Glückwunsch zu dieser korrekten Schlussfolgerung :)

    Ok, danke. Dann wäre ein damaliger Invest in diesen ETF völlig gaga gewesen. Wundert mich, daß er (der ETF) überhaupt überlebt hat oder weiterhin angeboten wurde, ... aber ok.

    Danke nochmal für die Bestätigung, daß man da "heute" noch beruhigt reininvestieren kann, wenn man eine Alternative zum Tagesgeld-Hopping sucht.

    VG

    Elgob , 12345 : Ok, mal sehen, ob ich das verstanden habe:



    Wenn das Bild ein allgemeiner ETF-Chart ist/wäre, dann würde ich den Verlauf so lesen, daß wenn jemand zum Zeitpunkt "grüner Punkt" kauft und zum Zeitpunkt "roter Punkt" verkauft, dieser ordentlich Miese gemacht hat.

    Nun ist das aber nicht irgendein Chart, sondern der ETF "DBX0AN", um den es hier gerade geht. Der entwickelt sich aber nur dann negativ wie ihr sagt, wenn die Zinsen negativ werden/sind. Daraus folgere ich, daß zwischen "grüner Punkt" (ca. 2014) bis "roter Punkt" (ca. 2022) die Zinsen konstant negativ waren und/oder sogar immer negativer wurden, weil der ETF immer mehr an Wert verloren hat - sieht man schön am Chart, es ging immer weiter runter.

    Ist das so?

    Vielleicht bin ich wirklich zu blöd dafür, aber wie sollte man den Chart denn anders interpretieren?

    Wirklich peinlich, war ja durchgehend falsch...

    Dann nochmal, mal sehen ob's klappt ...

    ...

    Stark vereinfachtes Zahlenbeispiel:
    Leistungsanspruch 700 €, BRE* aber 1.000 €, daher Verzicht auf die Leistung.
    Bei einem Grenzsteuersatz > 30 % rechnet sich die Inanspruchnahme der Leistung eher als die Inanspruchnahme der BRE.

    * hier: Beitragsrückerstattung nach Leistungsfreiheit z. B. im letzten Kalenderjahr.

    Ja, genau das meinte ich, daß sich die BRE nicht lohnt/rechnet.

    Von daher wäre es doch besser, man zahlt offiziell die BRE zurück, dann hat man sie quasi nicht in Anspruch genommen.

    Gegenüber der Variante, daß sie einfach nur bei einer nachgelagerten Leistungsabrechnung mit dieser verrechnet wird (verrechnet = Leistungsabrechnung wird um bereits ausgezahlte BRE gekürzt) - und von daher dann immer noch als ursprünglich/offiziell in Anspruch genommene BRE gilt.

    Hoffe das ist jetzt etwas besser verständlich. Sorry für die Konfusion. :sleeping:

    Mal ne (dumme) Frage, ist es denn bei ETFs denn nicht grundsätzlich so, daß Anteile zu einem bestimmten Preis gekauft werden und wenn sich dann der Titel negativ / nach unten entwickelt, dann ist Anteil bzw. sind die Anteile weniger wert?

    Wenn ich jetzt einen Anteil an diesem besagten ETF um den es hier geht kaufe und die Zinsen gehen runter, wie kann dann mein Anteil, den ich noch bei einem hohen Zinsniveau gekauft habe, sich überhaupt positiv entwickeln?

    Mit anderen Worten, macht ein Einstieg jetzt überhaupt Sinn, wenn man davon ausgeht daß sich die Zinsen nicht mehr nach oben entwickeln werden sondern nach unten? Ist ein so gestrickter ETF denn dann nicht per se ein Verlustgeschäft, weil er nur dann positiv sich entwickelt wenn die Zinsen eben steigen oder zumindest gleich bleiben? Oer habe ich einen Hänger?

    Will hat vermeiden, jetzt einzusteigen (mit dem Notgroschen der sicher sein muß) und dann geht es nach unten. Dann doch lieber Tagesgeld, da weiß man gesichert was man auf x Monate hat... Denkfehler?

    ...

    Stark vereinfachtes Zahlenbeispiel:
    Leistungsanspruch 700 €, BRE* aber 1.000 €, daher Verzicht auf die Leistung.
    Bei einem Grenzsteuersatz > 30 % rechnet sich die Inanspruchnahme der Leistung eher als die Inanspruchnahme der BRE.

    * hier: Beitragsrückerstattung nach Leistungsfreiheit z. B. im letzten Kalenderjahr.

    Ja, genau das meinte ich, daß sich der BRE nicht lohnt/rechnet.

    Von daher wäre es doch besser, man zahlt offiziell den BRE zurück, dann hat man ihn nicht in Anspruch genommen. Als, daß er einfach nur bei einer nachgelagerten Leistungsabrechnung mit dieser verrechnet wird (verrechnet = Leistungsabrechnung wird um bereits BRE gekürzt) - und dann immer noch als offiziell in Anspruch genommen gilt.

    Hallo zusammen,

    man liest ja häufig, daß BRE der PKV steuerlich gar nicht so gut sind - und man am Ende durch den Steuernachteil trotz erhaltener BRE weniger Geld hat, als wenn man gar keine BRE bekommen hätte.

    Wie geht man nun vor, wenn eine bereits erfolgte BRE für ein zurückliegendes Versicherungsjahr (2021) durch Abrechnung von Leistungen wieder gegengerechnet werden muß?

    1.
    Ist es besser, die BRE offiziell an die PKV zurück zu überweisen?

    2.
    Oder ist es besser, wenn die PKV die BRE mit den nun auszuzahlenden Erstattungen verrechnet, also die anstehenden Erstattungen um die bereits gezahlte BRE kürzt? Wäre es im Fall 2 so, als hätte es gar keine BRE gegeben?

    Wie geht man da am besten vor, oder spielt das am Ende gar keine Rolle?

    @epsilon2 :

    Vielen Dank für die Antwort und die zusätzlichen Infos. :thumbup:


    PS:

    So schlecht sind sie aber doch nicht.

    ...

    Ich hänge die alten AVB und Tarifbedingungen (für A0-2000, SE/SM, Z80/100) mal an. Dann braucht der Fragesteller auch nicht mehr weiter zu suchen.

    AVB Krankheitskostenversicherung Stand 3-2005.pdf

    Super. Herzlichen Dank, das konnte ich nirgends finden.

    Laut pdf sind die Bedingungen sind von Stand 2005. Mein Vertrag ist noch älter. Kannst Du mir einen Hinweis geben, wo ich das pdf finden kann, dann könnte ich dort nach einem früheren Stand suchen?

    Nein, das war mir nicht bewußt. Ich dachte Sie listen leistungsschwache Elemente des neuen Unisex-Tarif auf.

    Danke für die Klarstellung, daß Sie den alten Bisex-Tarif meinten - und wahrscheinlich im Tarifmodell Select. In meinem Bisex-Tarif habe ich jedenfalls 80% Zahnersatz (Z100), soviel weiß ich.

    Schönen Abend.