Beiträge von jukkad7133

    Zum Wort "Prinzip",

    ich habe wohl das falsche Wort gewählt. Gemeint ist, ich will anhand von Fakten eine Entscheidung treffen und nicht nach Bauchgefühl. Und weil mich das Thema Altersvorsorge interessiert, will ich es mal genauer wissen, unabhängig davon, um welche Summen es geht.
    Und ängstlich bin ich in Bezug auf Geld auch nicht (mit Aktien verloren/gewonnen). Das Einzige, wovor ich Angst habe ist, nicht Herr meines Geistes (im Alter) zu sein.
    VG, Jürgen

    KVdR ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

    Allerdings müsste man den Rentenantrag dafür recht weit aufschieben oder 3 bis 4 Kinder aufnehmen/adoptieren.

    Oder war die erste Beschäftigungsaufnahme erst sehr spät?

    Ich glaube, da gibt es keine einfache Möglichkeit in die KVdR zu kommen. Mit der Adaption fängt man sich dann die nächsten Probleme ein (nett gemeint, Danke).
    Ich habe durchgängig gearbeitet, habe in 3 Jahren 45 Jahre zusammen, könnte mit 65J/10M - abschlagsfrei in Rente gehen.
    VG, Jürgen

    Vielleicht eine "dumme" Frage meinerseits: Ist es sicher, dass du die Direktversicherung schon mit 60 (vor Eintritt in die gesetzliche Rente) ausbezahlt bekommst?

    Ich dachte immer, man muss bis dahin warten ...

    Hallo gcmv,
    ja und nein (habe das leider in meinen Beitrag nicht korrekt ausgedrückt).

    Also Fakt ist: Ich habe aktuell ein Schreiben von der Versicherung bekommen, mit der Fragestellung, ob ich:
    a) eine einmalige Kapitalabfindung zum 01.12.2023 haben möchte
    b) oder eine monatliche Rente nachschüssig zum 31.12.2023

    Es steht nichts in diesem Schreiben, dass a) oder b) zur Bedingung hat, dass ich in Rente bin.

    D.h.

    Ich bekomme frühestens mit 63 die Rente ausbezahlt (einmalig / monatlich). Aber die Entscheidung muss ich jetzt/heute treffen, also 3 Jahre davor.

    Im Vertrag steht wiederum, dass die Entscheidung für das Kapitalwahlrecht maximal bis 3 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt sein muss.
    D.h.
    a) ich kann die jetzige Entscheidung nach hinten verschieben

    b) ich kann ohne Ende verschieben, dann verliere ich automatisch das Kapitalwahlrecht und bekomme automatisch mit 67 eine monatliche Rente überwiesen.

    VG, Jürgen

    Hallo Achim,
    (vorweg: wie antwortet man auf die Antworten, technisch ein bisschen merkwürdig in diesem Forum umgesetzt, egal..).
    Achim, Danke für Deine ausführliche Antwort, meine Gedanken dazu:
    * zu Kapitalabfindung:
    Kapitalabfindung will ich wieder verwenden, da ich auch noch so "Geld" übrig habe, und ich will, dass ich im Alter ein sicheres Einkommen habe (das ist mehr meine persönliche Gefühlslage). Und die Entscheidungen werden jetzt getroffen, im "hohen" Alter kann ich dann nichts mehr ändern, wenn es nicht reicht.
    Und ja, die Auszahlungssumme ist nicht sehr hoch. Hier geht es mir a) ums Prinzip, ich will verstehen was ich tue und b) ich bekomme noch eine weitere höhere Auszahlung.
    * zu KVdR:
    In die KVdR komme ich definitiv nicht, da Wechsel von PKV nach GKV mit 54.

    * zu "ab) wäre meine Option" - also Entnahme vom Tagesgeldkonto:
    Irgendwie planen wir keine größeren Anschaffungen, und dass was wir brauchen, kaufen wir uns (sind Luxus eh nicht gewöhnt), es ist also alles eingerichtet.

    In beiden Varianten bekomme ich also eine monatliche Rente:

    a) von der Rentenkasse, bis zum Lebensende, dessen Höhe gleich bzw. steigend ist

    b) von meinem Tagesgeldkonto, hier wird der Betrag immer geringer, trotz Verzinsung (gen 0 gehend)

    * zu "Kann man machen, muß man sich halt mit spitzem Bleistift durchrechnen"

    So genau will ich das das eh nicht durchrechnen. Meine Intension ist mehr grundsätzlich, ob ich irgendwas übersehe habe, und komplett in die falsche Richtung bezüglich meiner Altersvorsorge renne. Man sieht schon öfters in den Medien, dass Leute völlig überrascht sind, wie (niedrig) ihre "Endabrechnung" aussieht.
    * zu "Steuervorteil fast egalisieren"
    dass wird wohl so sein mit den 12%, .. muss man halt in Kauf nehmen

    * zu "Rente mit 63"
    bei der Rentenversicherung ist diesbezüglich das entsprechende Formular ausgefüllt, dieses mir ja ermöglicht, jedes Jahr einen Betrag freiwillig einzuzahlen (was ich bereits tue). Im Endeffekt will ich die Option haben, dass ich mit 63 Jahren die "Reißleine" ziehen kann und in Rente gehe, ohne mir große Sorgen machen zu müssen.
    * zu "Das kommt darauf an. :)"

    Also die Entscheidung muss ich schon selbst treffen, das ist richtig. Aber um die bestmögliche Entscheidung zu treffen, ist es nicht verkehrt, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, und auch die Lebenserfahrung anderer zu hören.

    Bezüglich 80 EUR, wenn aus Rentenkasse, dann Betrag steigend bis zum Tode.

    * zu "Ist das so? Bekommst Du die 90%"
    bin mit 54 in die KGV gewechselt (bin auch froh darüber).
    * zu "Ist das so? Ich kenne mich damit nicht aus" + "Wie oben bereits geschrieben"
    Bei meinem jetzigen Kenntnisstand ist das so. Bei der Kapitalabfindung informiert die Lebensversicherung das Finanzamt und meine Krankenkasse (die wissen also Bescheid).
    Und stimmt, das Geld ist dann zum zweiten Mal verbeitragt (Krankenkasse).

    Zahle ich freiwillig in die Rentenkasse ein, bekomme ich eine Steuererstattung. Ist aber nur der steuerliche Anteil, von den gezahlten Krankenkassenbeiträge übers Jahr bekomme ich nichts erstattet. Darauf hat die freiwillige Einzahlung keinerlei reduzierenden Einfluss.
    * zu "Wenn die Kapitalabfindung verbeitragt wird"
    ja, dann verbeitrage ich es wohl zum dritten Mal (Krankenkasse). Ist schon irre bzw. "klug gemacht" worden von Ulla Schmidt und Horst Seehofer, wieder und wieder Krankenkassenbeiträge abzukassieren.
    Naja, wenn ich eine hohe 6-stellige bzw. eine niedrige 7-stellige Summe hätte, dann würde ich in keinen Fall was in die Rentenkasse einzahlen, dann eröffnen sich neue Horizonte :) .

    Zusammenfassend habe ich - für mich - noch kein KO-Kriterium herausgehört, warum ich nicht Variante "aa) [Kapitalabfindung, dann Einzahlung in die Rentenkasse]" wählen sollte.
    VG, Jürgen

    Danke für die Antwort und die Berechnung (es reicht näherungsweise).
    Ja, wegen der Krankenversicherung, dass ist defintiv (wg. Wechsel von PKV nach GKV).

    Da diese 105,43 EUR der Einzahlungsbetrag in die Rentenkasse ist und wahrscheinlich jährlich steigt, .. unter diesem Aspekt ist die freiwillige Einzahlung die bessere Variante gegenüber dem Betrag von 113 EUR von der Versicherung, da statisch.

    Selbst durch den anfänglichen, einmaligen Krankenkassenabzug von 16% auf die Kapitalabfindung wird wohl die freiwillige Einzahlung immer noch die bessere Variante sein (persönlich tendiere ich dorthin), und habe das Thema deshalb in dieses Forum eingestellt, .., denn es kann ja sein, dass ich irgendwas nicht berücksichtigt habe, es also ein KO-Kriterium gibt, dass die freiwillige Einzahlung absolut unsinnig ist.

    Ich muss mich demnächst diesbezüglich entscheiden (Direktversicherung ist seit einigen Jahren ruhend, keine Hinterbliebenenrente):

    Fakten:

    a) Kapitalabfindung 22.501 EUR zum 01.12.2023, steuerfreie Auszahlung da Vertragsabschluss vor 2005

    b) monatliche Rente 113 EUR ab 31.12.2023 nachschüssig durch die Versicherung, Besteuerung nach dem Ertragsteil

    Möglichkeiten aus a)

    aa) monatliche Rente durch Rentenkasse durch freiwillige Einzahlung des Betrages aus a)

    ab) den Betrag aus a) anlegen, z.B. auf Tagesgeldkonto, mit dann monatlicher Entnahme während der Rente

    Hinweise:

    * bin 60 Jahre, verheiratet, keine Kinder, werde mindestens bis 63 Jahre arbeiten, freiwillig krankenversichert, Rentenbeginn mit 65 und 10 Mon (Rente ohne Abzug, nach 45 Jahren).

    * zahle seit mehreren Jahren freiwillig 8000 EUR in die Rentenkasse ein (ggf. werde ich das weiterhin tun)

    * die Versicherung informiert die Krankenkasse und Finanzamt darüber (die bekommen ihr Geld in jedem Fall)

    * ich gehe von einem Lebensalter > 85 Jahre aus

    Da ich bereits jetzt freiwillig in die Rentenkasse einzahle, macht es "anscheinend" wenig Sinn, sich den Betrag auszahlen zu lassen, um dann das Geld wieder freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen (Steuererstattung ca. 1500 EUR auf 8000 EUR).

    Oder macht dies doch Sinn?

    Ich könnte im Jahr 2024 den obigen Gesamtbetrag der Rentenkasse überweisen und kaufe damit Rentenpunkte.

    Aber ist die damit verbundene Rentenerhöhung via Rentenpunkte mehr Wert als diese 113 EUR?

    * der Wert eines Rentenpunktes steigt mit jedem Jahr (Inflationsausgleich).

    * die 113 EUR monatlich ausgezahlt von der Versicherung sind statisch, d.h. keine jährliche keine Erhöhung

    Aspekt (damalige) Fortführung der pauschalen Versteuerung nach §3, Nr. 63 EStg

    * bei der Kapitalabfindung nach a) bekomme ich das Geld steuerfrei, habe also "mehr" Geld für aa) oder ab)

    * wähle ich b) war die freiwillige Beibehaltung der pauschalen Besteuerung umsonst? Oder werden für die 113 EUR monatliche Auszahlung dann keine Steuern bezahlt?

    Aspekt Krankenkasse:

    * bin jetzt freiwillig versichert und werde das auch als Rentner sein

    * bei der Einmalauszahlung zahle ich den vollen Betrag von 16% ab sofort an die Krankenkasse

    * bei der monatlichen Rente via Rentenversicherung / Lebensversicherung zahle ich 8%, vorausgesetzt bei proaktiver Beantragung eines hälftigen Zuschusses bei der Rentenversicherung

    Eigentlich treibe ich mit jeder freiwilligen Renteneinzahlung meinen Krankenkassenabzug in der Rente immer weiter in die Höhe.

    Macht unter dem Aspekt der Krankenkassenbeiträge die freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse überhaupt Sinn?

    Sollte ich stattdessen das Geld z.B. auf ein Tagesgeldkonto legen und später selbst einen monatlichen Betrag mir daraus entnehmen?

    Aspekt Rentenkasse:

    * selbst bei geistiger Umnachtung komme ich und auch niemand anders an mein gesamtes Geld (z.B. Übernahme der Geschäftstätigkeit=Missbrauch durch fremde Bevollmächtigte per gerichtlicher Anordnung)

    * große Witwenrente

    Zusammenfassung:

    aa) Erhalt einer monatlichen Rentenzahlung (mit 8% Krankenkassenbeitrag) durch die Rentenkasse mit steigender Rentenzahlung (Inflationsausgleich), beginnend mit dem abzüglich einmaligen 16% Krankenkassenabzug, und dann erhöht sich auch noch der monatliche Krankenkassenbeitrag durch die freiwillige Einzahlung der Kapitalabfindung in die Rentenkasse.

    b) Erhalt einer monatlichen Rentenzahlung (mit 8% Krankenkassenbeitrag) durch die Versicherung in immer gleichbleibender Höhe.

    ab) Entnahme vom Tagesgeldkonto mit einhergehender Verringerung der monatlichen Verzinsung, beginnend mit dem abzüglich einmaligen 16% Krankenkassenabzug.

    Meine Tendenz ist aa), denn

    * das Geld ist vor Missbrauch geschützt

    * wird gezahlt, steigend bis ans Lebensende, über meinen Tod hinaus ggf. als Witwenrente

    Frage:

    Gibt es bei der Faktenlage einen entscheidenden Punkt der gegen aa) spricht bzw. für b) oder ab) ?

    Selbst wenn ich diese Entscheidung gegenüber der Versicherung auf später verschiebe (ist möglich), ändert sich die Faktenlage dadurch nicht wirklich.

    Wie wäre Eure Entscheidung?

    Danke an alle.