Beiträge von Fudi

    Hallo Community,

    Frage zur korrekten Angabe von Ausgaben für Werkzeug in der Steuererklärung:

    Ich habe zwei Wohnungen vermietet. Die Werkzeuge nutze ich für beide und sicherlich auch bei einem potentiellen dritten Objekt.

    Muss ich die Kosten der Werkzeuge auf die Wohnungen verteilen oder kann ich diese als "allgemeine Werbungskosten" irgendwo gelten machen um es einfacher zu handhaben? Falls letzteres, wo trage ich das ein? In separater Anlage V, ohne Objektanschrift? Oder in den Werbungskosten für mich als Angestellten?

    Danke vorab!

    Zitat

    Die einzigen Aufwendungen die du trägst sind die Fahrtkosten in den Wald, die Geräteabnutzung und ggfls. Benzin/Öl für die Kettensäge. Diese Aufwendungen kannst du natürlich anteilig ansetzen.

    Genau das war mein erster Gedanke und dabei wurde mir schlecht. Weil ich dann länger im Büro sitze als im Wald... Maschinenstundensatz für Schlepper und 3 Sägen, die Kosten für den momentan im Bau befindlichen Holzlagerplatz (Pflaster, Unterbau, Dach, ...), Sicherheitsschuhe, Helm, Diesel, Benzin, ... Oh Gott!

    Da wäre selbst dem Finanzamt mit einem fiktiven Holzkauf geholfen.

    Aber so wie ich die meisten von euch verstehe, habe ich da keine Chance... :(

    Über welchen Betrag sprechen wir denn da? Lohnt der Betrag die Aufregung darum?

    Heizöl 5000€/Jahr, Holz (offiziell gekauft) ca. 3000/Jahr.

    Zitat

    Aber sportlich ist es ein Gewinn. Brennholz macht bekanntlich dreimal warm: Beim Absägen des Baumes im Wald, beim Holzhacken und beim Verbrennen.

    Daher ist die Entscheidung ja längst gefallen. Steht außer Frage.

    Zitat

    Die steuerliche Situation so hinnehmen, wie sie ist. Damit lebst Du am leichtesten.

    Deine Eigenleistung beim Holzhacken ist steuerlich leider unerheblich. :(

    Ich habe von einer Regelung gelesen, dass Gärtner Arbeiten in Eigenleistung manchmal so angesetzt werden können, als hätte diese ein Dritter ausgeführt. Kenne bloß die genauen Hintergründe nicht (vermutlich ein Vermieter). Das brachte mich auf die Holz-Sache.

    Hallo Fudi, ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit und fallen Gesamtkosten von mehr als 1260 € dafür an? Ansonsten gibt es die Pauschale und eine genaue Kostenaufstellung kannst Du Dir sparen. https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

    Der Ansatz fiktiver Kosten von tatsächlich nicht gekauftem gespaltenem Brennholz oder Kosten Deiner eigenen Arbeitszeit müsste eigentlich jeweils fehlschlagen. Versuchen kannst Du es.

    Noch eine Idee: Du kaufst extra für das Arbeitszimmer das teurere vorgespaltene Holz und rechnest das entsprechend ab. Da musst Du natürlich auf die Abgrenzung achten. D.h. wenn Dein Arbeitszimmer 10 % der Gesamtfläche hat, dann nimmst Du jeden 10. Scheit vom zugekauften gespaltenen Holz und dokumentierst das entsprechend. Und Du musst die Kosten periodengerecht den Kalenderjahren zuordnen! Wenn Du also diesen Herbst einen Schüttraummeter kommen lässt, den aber bis Silvester nur zu 1/10 für die Büroheizung aufbrauchst, denn darfst Du natürlich nur die anteiligen 20 € ansetzen. Für eine exakte Dokumentation wäre es am besten, bei Empfang die Scheite zu zählen, aber vielleicht akzeptiert das Finanzamt eine Schätzung. Dann am besten Fotos machen und sicherheitshalber vorher beim Finanzamt nachfragen.

    Dein Humor gefällt mir :D Wenn das ernst wäre, wärst du am Finanzamt bestimmt perfekt aufgehoben ^^

    Ja, AZ ist der Mittelpunkt. Ich kann es einfach machen und die Homeoffice-Pauschale nehmen. Macht vermutlich Sinn, wenn das mit dem Holz nicht steuerlich relevant ist.

    Aber ich darf es auch komplett ansetzen, bei ca. 15% Wohnfläche ist das schon was. Aber ohne das Heizöl (bisher teuerster Faktor) bringt es das nicht mehr. Dann sind wir entweder bei Brennholz irgendwie ansetzen oder wieder bei der Pauschale.

    Guten Morgen Community,

    ich habe im Eigenheim ein Arbeitszimmer, welches das Finanzamt auch bereits anerkannt hat. Bisher konnte ich u.a. Heizölrechnungen anteilig absetzen.

    Seit diesem Jahr Wechsel auf eine Holz-Zentralheizung. Für das Brennholz entstehen nur geringe Kosten (ca. 80€/Jahr) da ich alles in Eigenleistung (ca. 100h/Jahr) aufarbeite. Dies ist steuerlich ein Rückschritt für mich, obwohl ich viel mehr Zeit investiere.

    Was kann ich tun? Z.B. gängige Brennholzpreise aus Ebay-Kleinanzeigen (200€/Ster) fiktiv annehmen und ganz offiziell die Eigenleistung erwähnen?

    Vielen Dank im Voraus!