Hallo BeJo,
Hier mein Halbwissen zum Thema Abschreibung (Deutschland):
Abschreibung ist nichts anderes als der rechnerische Wertverlust eines Vermögenswertes.
Es wird dabei angenommen, dass der Wertverlust bei Investitionsgütern linear verläuft. Je nach Art des Investitionsguts ist der Wertverlust auf 3 (Server?), 10 (Maschinen) oder 30 Jahre (Immobilien) gestreckt. Nach der Laufzeit der Abschreibung steht der Vermögenswert in der Bilanz mit 1 Währung.
Daher kommen auch die von Dir erwähnten 2% Abschreibung - das ist der Vermögenswert über 30 Jahre verteilt auf Null gesetzt.
Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen, kann allerdings nur, wer durch den Einsatz des Vermögenswerts Geld verdient, weil davon ausgegangen wird, dass nach der Abschreibungszeit in der selben Höhe des ursprünglichen eingesetzten Geldes die Maschine ersetzt, die Immobilie in Stand gesetzt werden muss um weiter damit Geld zu verdienen zu können.
Wenn die Maschine / das Haus nach der Zeit mehr wert ist, als in den Büchern steht, ist die Differenz die sogenannte Stille Reserve..sie wird durch Verkauf aufgelöst und als Gewinn versteuert.
So - was bedeuten diese klugen Gedanken zum Thema Investitionsgüter und Werteverfall unseres Steuergesetzgebers für den Privatmann, der eine Wohnung erst vermieten und später selbst nutzen will?
1. Er besorge sich einen Steuerberater, weil schon im Kaufvertrag durch geschickte oder ungeschickte Aufteilung in Bodenwert, Gebäudewert und Einbauten man Mal gegenüber dem Finanzamt, mal bei der Finanzierung und Mal bei den Notar und Maklerkosten Vorteile auftreten und das ganze natürlich gegenläufig...
2. Die Wertverluste, die bei der Abschreibung angesetzt werden sind keine Freundlichkeit, sondern real vorhanden. Es werden nach zehn Jahren (egal von wem bewohnt - sogar unbewohnt) Reparaturen zu machen sein. Ob Ihr, wenn Ihr dann einzieht, Küche und Bad weiter so haben wollt oder nicht doch andere Fließen schöner wären, ob das Parkett nicht abgezogen werden müsste ... dafür braucht Ihr dann wieder Geld auf der Seite.
3. Falls die Immobilie fürs Alter nicht in Deutschland sondern irgendwo sonst stehen soll, bitte die Gesetzgebung vor Ort mit betrachten!
Die weiteren Vor- und Nachteile von vermieteten und selbst genutzten Immobilien werden in anderen Fäden hier im Forum längs und breit diskutiert. Auf das gehe ich jetzt nicht ein.
Grüße,
DerDenker