Beiträge von mabodeluxe

    Ich kann mir nicht vorstellen dass die sich mit soviel Papie rum schlagen wollen. Für die Berücksichtigung der Afa bei den Wohnungen die ich vermiete, wollte das Finanzamt maximal eine Berechnung der AfA. Die habe ich jeweils in Excel erstellt und als pdf geschickt. Scheinbar war es plausibel, denn das FA wollte nie auch nur einen einzigen Beleg.

    Hast du die Berechnung direkt mitgeschickt oder erst nach Aufforderung?

    Also bei mir hat der Steuerberater für eine Wohnung alle Kosten (Anschaffung, Renovierung, Materialkosten, Entsorgung vom alten Laminat, usw.) aufsummiert und mit einer (glaube ich online erhältlichen) Rechenvorlage für die Aufteilung Grundstück/Gebäude den Gebäudeanteil für die Aktivierung dee Abschreibung ermittelt. Anteilig wurde das Arbeitszimmer meine ich dann einfach nach Quadratmetern anteilig in Relation zur Wohnungsgröße gesetzt und diesen Teil mit ein paar zusätzlichen Kosten kann ich seitdem jährlich abschreiben.

    Ich müsste nochmal in die alten Unterlagen schauen, wenn du dazu Details wissen willst…

    Das klingt für mich erst mal plausibel und entspricht auch meiner geplanten Vorgehensweise.

    Eine meiner Frage bezog sich auf die noch entstehenden Kosten bzw. geplanten Arbeiten mit Hinblick auf die für die Berechnung der Afa notwendige Summe des Kaufpreises.

    Ich werde nun einfach erst mal 2 Berechnungen erstellen: Eine mit den entstandenen Kosten zum 1.1.23 (also Beginn der Arbeiten im Arbeitszimmer) und eine zum 31.12.23. Hier liegen sicherlich einige Zehntausende Euro Differenz mit Blick auf den Kaufpreis vor.

    Ich werde dann zu erst die Summe vom 31.12.23 ansetzen und auf die Reaktion des Finanzamts warten.

    Für die Berechnung der Afa 2024 werde ich dann einfach die höheren Kosten Ansetzen und auch dann auf die Reaktion des Finanzamts warten.

    Danke euch!

    Hi zusammen,

    wir sind im Dezember 2022 in unser Haus eingezogen. Ich bin Freiberufler und kann das Arbeitszimmer voll geltend machen, was ich für das Jahr 2023 vorhabe. Meine Frage bezieht sich nun auf die Berechnung der Anschaffungskosten des Hauses mit Blick auf die Afa Berechnung:

    Kurz noch ein eventuell relevanter Hinweis: Wir haben das Haus von einem Bauträger für Summe x gekauft (Grundstück ist gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen und kann abgezogen werden). Wir haben jedoch an einigen Stellen "geupgraded", sodass diese Kosten nicht in dem eigentlich Kaufvertrag zu finden sind, dennoch jedoch zu den Anschaffungskosten gehören.

    1.) Addiere ich demnach alle Kosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten + zusätzliche Leistungen) und ziehe entsprechend anteilig das Grundstück ab um die 2% Afa zu berechnen (natürlich auf die Größe des Arbeitszimmers bezogen)?

    2.) Einige der Arbeiten wurden erst im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt und waren demnach zum 1.1.23 noch nicht "Teil des Hauses". Wie verhält es sich hier? Zählen lediglich die Anschaffungskosten, die mit dem Beginn der Tätigkeit im Arbeitszimmer vorlagen?

    3.) Wie verhält es sich mit Arbeiten, die im Jahr 2024 erfolgen und auch noch zur Fertigstellung gehören? Passe ich dann die Anschaffungskosten einfach entsprechend an und berechne die Afa neu?

    Vielen Dank!

    Danke für deine Einschätzung. Diese Informationen haben wir soweit auch zusammengetragen. Daher habe ich zuvor geschrieben, dass wir die Beseitigung nur über den Rechtsweg mit ungewissem Ausgang erreichen könnten.

    Bundesland ist NRW.

    Die finanzielle Entschädigung ist daher unser Minimalziel, welches wir nun verfolgen möchten. Bleibt die Frage, was wir da auf den Tisch packen sollen.

    Edit: Es wurde vor der Bauantragsstellung als auch nach der Fertigstellung durch ein örtliches Vermessungsbüro vermessen. Die letztere Messung ist ca. 6 Monate alt. Diese Messung deckt sich mit den Grenzsteinen.

    Kurz vorneweg: Das Bauamt hat jegliche Zuständigkeit weggeschoben, uns zum Amtsgericht weitergeleitet und dieses hat die Mediation über einen Schiedsmann als nächsten zu gehenden Schritt definiert. Diesen haben wir nun eingeleitet.

    Hallo mabodeluxe,

    für eine formaljuristisch korrekte Lösung Ihres Falles gibt es drei Lösungswege:

    • Der Nachbar baut den Zaun zurück;
    • Der Nachbar zahlt Ihnen eine jährliche Pacht oder
    • Der Nachbar kauft Ihnen die 6 m² ab.

    Bei alle drei Varianten kommen Sie ohne Gericht und damit Rechtsschutzversicherung aus. Übrigens, der Streitwert dürfte so niedrig sein, dass sich auch die Anwälte nicht unbedingt um den Fall reißen bzw. wenn einer schon das Mandat übernimmt, keine große Mühe geben. Wie schon andere Foristen betont haben, selbst wenn Sie juristisch siegen, dürften Sie auch Verlierer sein.

    Wenn das Gespräch mit dem Nachbarn schwierig wird, gehen Sie zur Schiedsfrau oder Mediator.

    Gruß Pumphut

    Danke für die Einschätzung.

    Im Rahmen des Mediationsprozesses muss ich meine Forderung klar formulieren, daher möchte ich gerne auf deine Lösungsansätze eingehen.

    1.) Wäre natürlich unser präferierter Weg. Wir wissen jedoch, dass diese Forderung von der Gegenpartei nicht akzeptiert/umgesetzt wird. Es handelt sich um etwas ältere Herrschaften die nicht einsehen, jetzt nach etlichen Jahren tätig werden zu müssen. Daher wäre dies sicherlich nur über den Klageweg mit ungewisser Dauer und Ergebnis denkbar.

    2.) Diesen oder einen ähnlichen Vorschlag möchten wir nun unterbreiten.

    3.) Keine Option

    Zu dem Vorschlag mit der Pacht:

    Wir hatten überlegt, ob wir dies "unkompliziert" im Rahmen einer einmaligen Entschädigungszahlung abwickeln sollen. Laut Schiedsmann muss ich hier einen Wert nennen. Ich frage mich jedoch, welchen Betrag setzt man an?
    Der Bodenrichtwert wurde von der Gemeinde künstlich niedrig gehalten und liegt ca. 200€ unter dem Wert der direkt anschließenden Siedlungen.

    Also den Bodenwert der direkten Nachbarschaft? Oder den Marktwert? Letzteres schwer herauszufinden, da hier seit Jahren keine unbebauten Grundstücke mehr verkauft wurden.

    Unseren Kaufpreis kann ich tatsächlich schwer ableiten, da wir Grundstück inkl. Haus gekauft haben. Im Kaufvertrag sind die Kosten des Grundstücks über den Bodenrichtwert ermittelt, da dies so von der Gemeinde gegenüber dem Bauträger gefordert war. Faktisch jedoch wurde die Differenz zum tatsächlichen Marktwert des Grundstücks auf den Hauspreis draufgeschlagen.

    Zweite Wahl wäre der Weg über die jährliche Pacht. Hier jedoch auch die Frage: Welchen Wert setzt man an und welchen Pachtzins?

    Vielen Dank für eine Einschätzung!

    Ich musste bisher noch nicht anwaltlich vertreten werden und daher mir war nicht bewusst, dass der "Verlierer" jegliche Kosten bezahlen muss. Ich wäre davon ausgegangen, dass die Kosten für meinen Anwalt auf jeden Fall auch von mir zu tragen sind, daher der Gedanke mit der Rechtsschutzversicherung.

    Die Situation ist bisher noch nicht eskaliert, wir loten lediglich die Möglichkeiten aus. Insgesamt geht es um ca. 6qm unseres Grundstücks, welche wir durch den Zaun "verlieren".

    Die bittere Pille zu schlucken und einfach die Situation hinzunehmen kommt aus meiner Perspektive nicht in Frage. Ob es eine unkomplizierte Lösung gibt, entweder freiwillige Demontage oder Entschädigung wird sich in den kommenden Tagen/Wochen entscheiden.

    Hi zusammen,

    ich benötige eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Immobilien/Wohnen/Nachbarschaft und bin mir nun nicht sicher, ob ich eine brauche, die rückwirkend tätig wird oder nicht.

    Der Sachverhalt ist folgender: Es gibt ein Problem mit dem Nachbarn (sein Zaun ist auf unserem Grundstück). Er und ich haben das Problem identifiziert, über das Problem gesprochen und versucht eine unkomplizierte Lösung zu finden. Die wird es jedoch offensichtlich nicht geben. Für den etwaig anstehenden Rechtsstreit würde ich gerne eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

    Bis auf die Gespräche wurde noch kein Anwalt konsultiert.

    Benötige ich nun eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung, weil das Problem schon mit dem Abschluss der Verischerung "bekannt" war?

    Vielen Dank!