Ich kann mir nicht vorstellen dass die sich mit soviel Papie rum schlagen wollen. Für die Berücksichtigung der Afa bei den Wohnungen die ich vermiete, wollte das Finanzamt maximal eine Berechnung der AfA. Die habe ich jeweils in Excel erstellt und als pdf geschickt. Scheinbar war es plausibel, denn das FA wollte nie auch nur einen einzigen Beleg.
Hast du die Berechnung direkt mitgeschickt oder erst nach Aufforderung?
Also bei mir hat der Steuerberater für eine Wohnung alle Kosten (Anschaffung, Renovierung, Materialkosten, Entsorgung vom alten Laminat, usw.) aufsummiert und mit einer (glaube ich online erhältlichen) Rechenvorlage für die Aufteilung Grundstück/Gebäude den Gebäudeanteil für die Aktivierung dee Abschreibung ermittelt. Anteilig wurde das Arbeitszimmer meine ich dann einfach nach Quadratmetern anteilig in Relation zur Wohnungsgröße gesetzt und diesen Teil mit ein paar zusätzlichen Kosten kann ich seitdem jährlich abschreiben.
Ich müsste nochmal in die alten Unterlagen schauen, wenn du dazu Details wissen willst…
Das klingt für mich erst mal plausibel und entspricht auch meiner geplanten Vorgehensweise.
Eine meiner Frage bezog sich auf die noch entstehenden Kosten bzw. geplanten Arbeiten mit Hinblick auf die für die Berechnung der Afa notwendige Summe des Kaufpreises.
Ich werde nun einfach erst mal 2 Berechnungen erstellen: Eine mit den entstandenen Kosten zum 1.1.23 (also Beginn der Arbeiten im Arbeitszimmer) und eine zum 31.12.23. Hier liegen sicherlich einige Zehntausende Euro Differenz mit Blick auf den Kaufpreis vor.
Ich werde dann zu erst die Summe vom 31.12.23 ansetzen und auf die Reaktion des Finanzamts warten.
Für die Berechnung der Afa 2024 werde ich dann einfach die höheren Kosten Ansetzen und auch dann auf die Reaktion des Finanzamts warten.
Danke euch!