Afa Arbeitszimmer - Spezielle Frage Berechnung Anschaffungskosten

  • Hi zusammen,

    wir sind im Dezember 2022 in unser Haus eingezogen. Ich bin Freiberufler und kann das Arbeitszimmer voll geltend machen, was ich für das Jahr 2023 vorhabe. Meine Frage bezieht sich nun auf die Berechnung der Anschaffungskosten des Hauses mit Blick auf die Afa Berechnung:

    Kurz noch ein eventuell relevanter Hinweis: Wir haben das Haus von einem Bauträger für Summe x gekauft (Grundstück ist gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen und kann abgezogen werden). Wir haben jedoch an einigen Stellen "geupgraded", sodass diese Kosten nicht in dem eigentlich Kaufvertrag zu finden sind, dennoch jedoch zu den Anschaffungskosten gehören.

    1.) Addiere ich demnach alle Kosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten + zusätzliche Leistungen) und ziehe entsprechend anteilig das Grundstück ab um die 2% Afa zu berechnen (natürlich auf die Größe des Arbeitszimmers bezogen)?

    2.) Einige der Arbeiten wurden erst im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt und waren demnach zum 1.1.23 noch nicht "Teil des Hauses". Wie verhält es sich hier? Zählen lediglich die Anschaffungskosten, die mit dem Beginn der Tätigkeit im Arbeitszimmer vorlagen?

    3.) Wie verhält es sich mit Arbeiten, die im Jahr 2024 erfolgen und auch noch zur Fertigstellung gehören? Passe ich dann die Anschaffungskosten einfach entsprechend an und berechne die Afa neu?

    Vielen Dank!

  • Ich denke Du wirst da alle Rechnung beim FA einreichen müssen um die Afa zu bestimmen.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass die sich mit soviel Papie rum schlagen wollen. Für die Berücksichtigung der Afa bei den Wohnungen die ich vermiete, wollte das Finanzamt maximal eine Berechnung der AfA. Die habe ich jeweils in Excel erstellt und als pdf geschickt. Scheinbar war es plausibel, denn das FA wollte nie auch nur einen einzigen Beleg.

  • Also bei mir hat der Steuerberater für eine Wohnung alle Kosten (Anschaffung, Renovierung, Materialkosten, Entsorgung vom alten Laminat, usw.) aufsummiert und mit einer (glaube ich online erhältlichen) Rechenvorlage für die Aufteilung Grundstück/Gebäude den Gebäudeanteil für die Aktivierung dee Abschreibung ermittelt. Anteilig wurde das Arbeitszimmer meine ich dann einfach nach Quadratmetern anteilig in Relation zur Wohnungsgröße gesetzt und diesen Teil mit ein paar zusätzlichen Kosten kann ich seitdem jährlich abschreiben.

    Ich müsste nochmal in die alten Unterlagen schauen, wenn du dazu Details wissen willst…

  • Ich kann mir nicht vorstellen dass die sich mit soviel Papie rum schlagen wollen. Für die Berücksichtigung der Afa bei den Wohnungen die ich vermiete, wollte das Finanzamt maximal eine Berechnung der AfA. Die habe ich jeweils in Excel erstellt und als pdf geschickt. Scheinbar war es plausibel, denn das FA wollte nie auch nur einen einzigen Beleg.

    Hast du die Berechnung direkt mitgeschickt oder erst nach Aufforderung?

    Also bei mir hat der Steuerberater für eine Wohnung alle Kosten (Anschaffung, Renovierung, Materialkosten, Entsorgung vom alten Laminat, usw.) aufsummiert und mit einer (glaube ich online erhältlichen) Rechenvorlage für die Aufteilung Grundstück/Gebäude den Gebäudeanteil für die Aktivierung dee Abschreibung ermittelt. Anteilig wurde das Arbeitszimmer meine ich dann einfach nach Quadratmetern anteilig in Relation zur Wohnungsgröße gesetzt und diesen Teil mit ein paar zusätzlichen Kosten kann ich seitdem jährlich abschreiben.

    Ich müsste nochmal in die alten Unterlagen schauen, wenn du dazu Details wissen willst…

    Das klingt für mich erst mal plausibel und entspricht auch meiner geplanten Vorgehensweise.

    Eine meiner Frage bezog sich auf die noch entstehenden Kosten bzw. geplanten Arbeiten mit Hinblick auf die für die Berechnung der Afa notwendige Summe des Kaufpreises.

    Ich werde nun einfach erst mal 2 Berechnungen erstellen: Eine mit den entstandenen Kosten zum 1.1.23 (also Beginn der Arbeiten im Arbeitszimmer) und eine zum 31.12.23. Hier liegen sicherlich einige Zehntausende Euro Differenz mit Blick auf den Kaufpreis vor.

    Ich werde dann zu erst die Summe vom 31.12.23 ansetzen und auf die Reaktion des Finanzamts warten.

    Für die Berechnung der Afa 2024 werde ich dann einfach die höheren Kosten Ansetzen und auch dann auf die Reaktion des Finanzamts warten.

    Danke euch!

  • Als Selbständiger schickst du keine Belege an das Finanzamt. Berechnung musst du sowieso machen und da wäre es sinnvoll, die gleich mitzuschicken (als .pdf-Datei, du mussst die EÜR zwingend elektronisch einreichen). Erforderlich ist diese Aufstellung nicht und ohne gibt es auch keine Nachfragen, aber wenn es überzeugend ist, vermeidet es vielleicht eine zeitnahe Prüfung. Denk dran, dass die AfA sich aus Nettoanschaffungskosten berechnet und die (anteilige) Umsatzsteuer Vorsteuer ist.

    Und generell hat das ganze einen Haken, wegen dem das bereits von Anfang an langfristig zu Ende gedacht werden muss. Um die AfA geltend machen zu können, musst du den betrieblich genutzten Teil der Immobilie in das Betriebsvermögen übernehmen. Das hat aber zur Folge, dass eine spätere Entnahme aus dem Betriebsvermögen steuerschädlich ist. Das wäre der Fall, wenn das Haus später irgendwann verkauft werden wird, aber auch bei normaler altersbedingter Aufgabe der Tätigkeit wird die Immobilie normalerweise noch mit einem erheblichen Restwert gebucht sein, vollkommen abgeschrieben wäre sie erst nach 50 Jahren.