Was ist mit Kleinunternehmer-Regelung?
Das Versicherungsproblem hat er doch auch, wenn er ein Gewerbe anmeldet?
Gäbe es denn eine Versicherung für eine Woche?
Was ist mit Kleinunternehmer-Regelung?
Das Versicherungsproblem hat er doch auch, wenn er ein Gewerbe anmeldet?
Gäbe es denn eine Versicherung für eine Woche?
Ah! 3.1 gibt es öfter im Dokument:
Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG ist im Falle einer Verschmelzung gemäß Aussage der Finanzverwaltung65 aus Vereinfachungsgründen nur auf die Anteile am aufnehmenden Investmentfonds anzuwenden. Dabei gilt der Erwerb der neuen Anteile an dem aufnehmenden Investmentfonds als Erwerb i.S.d. § 18 Abs. 2 InvStG, d.h. die Vorabpauschale ist nur anteilig anzusetzen. Die Ausschüttungen des untergegangenen Investmentfonds bleiben für die Berechnung der Vorabpauschale hingegen unberücksichtigt. Die Vereinfachungsregelung gilt jedoch nicht, wenn die Verschmelzung zum 31. Dezember eines Kalenderjahres erfolgt,
dann soll die Vorabpauschale auf Basis der Werte des untergegangenen Investmentfonds ermittelt werden
Ein Bekannter will seinem Nachbarn das Haus streichen.
Er hat Maler gelernt, übt den Beruf aber nicht mehr aus, sondern ist Angestellter in einem anderen Beruf.
Den zeitlichen Aufwand schätzt er auf eine Woche und er möchte dafür auch einen angemessenen Lohn.
Nach meiner Ansicht übersteigt der Aufwand den Begriff Nachbarschaftshilfe.
Eher ist das Schwarzarbeit. Und natürlich muss er den "Nebenjob" von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen.
Aber was muss er denn machen, damit es keine Schwarzarbeit ist?
Reicht es, das erhaltene Geld als Einkünfte in der EK-Steuer-Erklärung anzugeben? Welche Einkunftsart?
Was ist mit Mehrwertsteuer?
Es kann ja wohl nicht sein, dass er für einen Auftrag ein Gewerbe anmelden und dann wieder abmelden muss?
Was soll mir das zum Thema Verschmelzung sagen?
Letzter Absatz 3.1:
Die vom Anleger zu erbringenden Nachweisdokumente sind zum einen der Investmentanteil-Bestandnachweis, erhältlich über die depotführende Stelle, bei der die Investmentfondsanteile für den Anleger verwahrt werden, sowie der Nachweis zum Steuerstatus des Anlegers (z.B. NV-Bescheinigung nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (NV-Arten 35, 36 und 37) für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger). Bei Investmentfondsanteilen, die im Rahmen von zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, muss darüber hinaus der Anbieter des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags dem Investmentfonds innerhalb eines Monats nach Ende dessen Geschäftsjahres mitteilen, wann und in welchem Umfang in dem Geschäftsjahr des Investmentfonds Anteile erworben und wieder veräußert wurden
Das Thema hätte beim Verkauf und Aufteilung des Erlöses aber doch eventuell auch (jedenfalls wenn nach dem Verkauf der hälftige Erlös von einem Gemeinschafts- auf ein Einzelkonto überwiesen wird), oder? Wobei bei Eheleuten ja die Freibeträge recht hoch sind.
Transfers zwischen Ehepartnern bzw. Einzel- und Gemeinschaftskonten:
Bei WP-Übertrag macht die Bank eine Meldung ans Finanzamt, bei Überweisung nicht.
Ich habe bei meiner Bank reklamiert, dass ich für den ETF200 eine Vorabpauschale bezahlen soll, obwohl die Ausschüttung höher als der Basiswert war.
Meine Rechnung war:
Die Antwort der Bank:
Bei dem Kunden gab es eine Fondsverschmelzung (WKN ETF001 -> ETF200).
Maßgeblich für die Vorabpauschale ist aber nur der Zielfonds, also ETF200.
Hier war der erste Kurs in 2023: 128,983 (vom 04.12.2023)
Hier war der letzte Kurs in 2023: 131,7005 (vom 29.12.2023)
Ausschüttung in 2023 gab es keine!
Ist es wirklich zutreffend, dass durch die Verschmelzung nur der Zielfonds relevant ist?
Bei mir bleibt die Ausschüttung unberücksichtigt und ich zahle daher Vorabpauschale.
und:
Wäre der Fonds thesaurierend würde die Vorabpauschale nicht aus dem Kurs vom 1.1.23 berechnet und auch nur für einen Monat, das wäre ja ein (nicht gerechtfertigter) Vorteil für mich!
Hat die Bank wirklich Recht?
Hat jemand den ETF200 im Depot?
Ich habe einen Teil meines ETFs vor dem 1.1.2009 gekauft und die Erträge für diesen Teil sind doch steuerfrei?
Dann muss ich doch auch für den Anteil keine Vorabsteuer zahlen, oder?
Ich hab auch eine Buchung Vorabpauschale, allerdings dachte ich das gibt's nur bei thesaurierenden ETFs.
Ich hab den ETF009, der schüttet aus.
Ist dann die Abbuchung trotzdem ok?
Warum?
Vor allem bei einem größeren Depot empfehle ich Verkauf und Aufteilung des Erlöses.
Warum?
1. Schenkungssteuer
Ich fürchte bei Übertrag von gemeinsamen Depot auf ein Einzeldepot muss die Bank Meldung ans Finanzamt machen.
2. Probleme beim Übertrag selbst
Nicht alle Banken machen den Übertrag, wenn der Inhaber nicht identisch ist.
3. Steuer auf Kursgewinne
Je nach Kaufdatum fällt keine Steuer, weniger Steuer oder viel Steuer an.
Bei Komplettverkauf kann man sehr viel leichter das Nettoergebnis verteilen
4. Verlustvorträge
Habt Ihr schon mal mit Verlust verkauft, kann man beim Verkauf diese Verluste geltend machen
5. Kosten Verkauf/Kauf
Die Verkaufsspesen sind nicht so teuer (z.B. bei der DKB mit 10€ bzw 25 € max je Position).
Sollte bei Euch der Verkauf deutlich teurer sein, könnte sich ein neues Gemeinschaftsdepot rentieren, auf das Ihr vor dem Verkauf alles übertragt.
Beim Kauf dann möglichst auch eine günstige Depotbank für die Einzeldepots wählen.
Vielleicht will ja auch einer der Partner gar keine Aktien mehr kaufen.
Ich habe seit 10.11.2023 eine Wärmepumpe und beobachte kritisch das Verhalten und den Verbrauch.
Ich nutze dazu das "Portal" des Herstellers.
Schau doch mal ob Dein Hersteller auch sowas anbietet.
Ich kann da mit PC und Handy aktuelle und historische Daten sehen.
z.B. auch wann mein Heizschwert im Warmwasserspeicher zuheizt (bisher nur wenn ich wegen Legionellen auf 60° erhitze).
Am Display der Anlage geht da auch einiges, aber nicht alles was im Portal steht.
Für die Einstellung / Nachjustierung der Anlage muss jemand vom Hersteller kommen.
Den muss der Installateur "besorgen", der ist Dein erster Ansprechpartner, aber kennt sich aber eben nur mit der Installation und nicht mit den Einstellungen zum Betrieb aus (zumindest meiner).
Bei meinem Schwiegervater war es wie beim TE.
Nachweis schwierig und teuer.
Sicher feststellen konnte ich nur, dass den ganzen Sommer trotz abgestellter Haus-Heizung und zugedrehter Ventile laufend ein Verbrauch von den elektronischen Zählern registriert wurde.
Erklärung könnte sein, dass die Heizkörper an bis zum Boden reichenden Fenstern stehen und der Temperatur-Unterscheid zwischen von der Südost-Sonne aufgeheizten Heizkörpern und der Raumluft bezahlt werden muss.
Tipp: Man kann die Messwerte selbst ablesen.
Ok, verstanden, auslesen geht immer noch, nur keine Abbuchung.
Falls mir also jemand mit einem Abbuchungsgerät so nahe käme, würde es helfen.
Meine Daten sind aber offen lesbar.
Ich hab das Auslesen dauerhaft deaktiviert und stecke die Karte halt in den Schlitz, statt sie nur aufzulegen.
Um das Auslesen zu deaktivieren benötigte ich damals die Android App.
Mittlerweile ginge das auch in den neuen WEB-Anwendung und ich könnte die Android App wieder löschen, ABER mittlerweile ist diese zum Login auf der WEB-Anwendung nötig.
Oder würde das nach Löschen der Android-App wieder über die TAN-App gehen?
Stört es Dich nicht, dass jeder Deine Debitcard auslesen kann?
Zum Abschalten brauchte ich die Android App.
m.W. sind die alten Tagegelder schlecht verzinst, die neuen haben 3,5% zumindest bis Mitte Januar
Meine Erfahrung:
Die alte WEB-Anwendung ist gut, aber es geht nicht alles (z.B. DebitKarte gegen Auslesen schützen.
Die neue WEB-Anwendung kennt nicht alle Dokumente im Postfach.
Die WEB-Anwendungen synchronisieren sich nicht bzgl. Druck/gelesen der Dokumente und die Kontoauszüge sehen unterschiedlich aus.
Die 2 Android-Apps sind auch nicht funktional gleich.
Die Tan2go App als "Nur-Freigabe" und nicht gleichzeitig zwangsweise auch als Banking-App finde ich super!
Ich finde 4 Anwendungen etwas umständlich.
Ich hätte gerne eine WEB-Banking app und eine reine Freigabe App für android
Gibt es ein anderes
- kostenloses Girokonto
- mit Debitkarte
- kostenlosem weltweitem Auslands-Bargeld Bezug (bis auf fremde Spesen)
- Depot
mit getrennter WEB-Anwendungen und "Nur-Freigabe-App" über Android?