Alles klar, muss mich noch bis Montagmorgen gedulden, die Hotline hat am Wochenende keine Servicezeit.
Bis dahin erst einmal einen schönen 1. Advent in die Runde
Alles klar, muss mich noch bis Montagmorgen gedulden, die Hotline hat am Wochenende keine Servicezeit.
Bis dahin erst einmal einen schönen 1. Advent in die Runde
Nein, das Schlimmste wäre, dass Sie und/oder Ihr ehemaliger Mitbewohner wegen Betruges belangt werden, wenn Sie einfach so tun, als wäre Letzterer gerade erst ausgezogen. Das kann schnell herauskommen, wenn der Gasversorger z.B. eine Kopie der Abmeldung verlangt.
Es wäre besser, Sie kommunizieren mit dem Gasversorger offen die Umstände.
Gruß Pumphut
Ok, dass Umzug als Kündigungsgrund nach dem Zeitpunkt des Umzugs erlischt, war jetzt
nicht meine erste Intuition, gut zu wissen.
Dann mal schauen, ob ich bei der Hotline als Nichtvertragspartner etwas erreichen kann.
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Grüße Otto
Und die Rechnungen gehen immer noch an den weggezogenen Kumpel? Der Name des Vertragspartners wurde nicht geändert? Wie willst Du diesen Vertrag je kündigen, wenn Du selbst nicht Vertragsspartner bist?
Ja, die Rechnungen gehen noch an den weggezogenen Kumpel und der Name wurde nicht geändert, ist aber alles online. Also der momentane Plan wäre, dass ich eine Kündigung schreibe und diese dem alten Mitbewohner zur Unterschrift schicke. (Das könnte prinzipiell auch recht schnell gehen, da E-mail Kontakt besteht) In dieser Kündigung würde ich gerne Umzug als Kündigungsgrund angeben.
Ich wollte mich zunächst einmal absichern, dass worst case Szenarien wie zweifache Gasverträge oder, dass der Mitbewohner dann gezwungen wird den Vertrag im Ausland weiterzuführen unwahrscheinlich sind. Dass quasi das Schlimmste was passieren kann
eigentlich nur ist, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird.
Danke erst einmal für die so schnellen Rückmeldungen!
Ich überblicke die Vertragssituation nicht. Irgendjemand muß den Vertrag ja bezahlen. Fragt sich, ob dieser Mensch rechtlich einen neuen Vertrag abgeschlossen hat oder in den alten Vertrag eingetreten ist.
Der aktuelle Vertrag wird von mir bezahlt, aber ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen oder bin in einen alten Vertrag eingetreten, es wurde lediglich die Rechnungskontonummer im online Portal von Vattenfall geändert.
Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach meiner Kenntnis (schon definitiv??) soll die Mehrwertsteuer auf Gas zum Januar wieder auf 19% steigen
Ich habe leider keine Preisänderungsnachrichten erhalten
Ich würde beim Gasanbieter anrufen und den Sachverhalt erklären.
Ok, führt wohl keine Weg dran vorbei.
Früher war eine Verlängerung von Versorgerverträgen um jeweils 1 Jahr allgemein üblich. Das gilt seit einiger Zeit nicht mehr. Aktuell können Versorgerverträge auf 1 oder 2 Jahre abgeschlossen werden, nach Ablauf dieser Zeit sind sie aber monatlich kündbar. Ob das hier der Fall ist, müßte man vor Ort prüfen
Ich habe leider den Verdacht, dass der Vertrag zu alt ist, dass diese Neuregelung greift zumindest gibt es im online Protal von Vattenfall nur die einjährige Kündigungsvariante.
Hallo an Alle,
Ich stehe gerade vor der folgenden Situation:
Der Gasvertrag meiner Wohngemeinschaft läuft momentan noch über einen ehemaligen Mitbewohner,der bereits vor einem Jahr (Ins Ausland) ausgezogen ist. Ich würde den aktuellen Gasvertrag gerne schnell durch eine Sonderkündigung loswerden,da es aktuell deutlich bessere Angebote gibt und der nächstmögliche fristgerechte Kündigunstermin erst im Sommer wäre.
Es besteht noch Kontakt zum ausgezogenen Mitbewohner, und soweit ich weiß ist es in seiner neuen Wohnsituation so, dass sein Haushalt bereits mit Gas versorgt wird.
Da der Umzug schon ein Jahr her ist und ich am Ende nicht mit zwei Gasverträgen oder Mehrkosten für den ehemaligen Mitbewohner dastehen möchte, wollte ich fragen, ob Ihr
Tipps für mein weiteres Vorgehen habt. Ist es ratsam oder problematisch in diesem Fall eine Sonderkündigung zu probieren?
Vielen Dank und schönen Abend!