Alten Gasvertrag von WG sonderkündigen

  • Hallo an Alle,


    Ich stehe gerade vor der folgenden Situation:

    Der Gasvertrag meiner Wohngemeinschaft läuft momentan noch über einen ehemaligen Mitbewohner,der bereits vor einem Jahr (Ins Ausland) ausgezogen ist. Ich würde den aktuellen Gasvertrag gerne schnell durch eine Sonderkündigung loswerden,da es aktuell deutlich bessere Angebote gibt und der nächstmögliche fristgerechte Kündigunstermin erst im Sommer wäre.


    Es besteht noch Kontakt zum ausgezogenen Mitbewohner, und soweit ich weiß ist es in seiner neuen Wohnsituation so, dass sein Haushalt bereits mit Gas versorgt wird.


    Da der Umzug schon ein Jahr her ist und ich am Ende nicht mit zwei Gasverträgen oder Mehrkosten für den ehemaligen Mitbewohner dastehen möchte, wollte ich fragen, ob Ihr

    Tipps für mein weiteres Vorgehen habt. Ist es ratsam oder problematisch in diesem Fall eine Sonderkündigung zu probieren?




    Vielen Dank und schönen Abend!

  • Otto Forster

    Hat den Titel des Themas von „Alten Gasvertrag sonderkündigen“ zu „Alten Gasvertrag von WG sonderkündigen“ geändert.
  • Hallo Otto Forster,


    nun müssen wir etwas sortieren.


    Als der ehemalige Mitbewohner als Vertragspartner des Gasversorgers vor einem Jahr ins Ausland gezogen war, hätte er ein Sonderkündigungsrecht gehabt.


    Inzwischen sind Sie ja wohl de facto in den Vertrag eingetreten. Wer hat den im letzten Jahr die Abschläge und ggf. eine Jahresrechnung bezahlt? Ob Sie da noch irgendwie herauskommen, müssten Sie einen Anwalt fragen.


    Einen Rechtsanspruch auf eine aktuelle Sonderkündigung kann ich nicht erkennen. Aber Sie können natürlich mit dem Gasversorger reden. Und Sie sollten auch den aktuellen Vertrag genau studieren. Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach meiner Kenntnis (schon definitiv??) soll die Mehrwertsteuer auf Gas zum Januar wieder auf 19% steigen. Die meisten Gasversorger haben zwar Steueränderungen vom Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen, aber vielleicht haben Sie einen, der es vergessen hat.


    Gruß Pumphut

  • Müsste nicht der Vertragspartner immer noch der Vormieter sein?

    Ich würde beim Gasanbieter anrufen und den Sachverhalt erklären.

    Ich denke der hat ein Interesse, die instabile Vertragsbeziehung mit jemandem im Ausland, der sich nicht zuständig fühlt zu beenden.

  • Der Gasvertrag meiner Wohngemeinschaft läuft momentan noch über einen ehemaligen Mitbewohner, der bereits vor einem Jahr (ins Ausland) ausgezogen ist. Ich würde den aktuellen Gasvertrag gerne schnell durch eine Sonderkündigung loswerden, da es aktuell deutlich bessere Angebote gibt und der nächstmögliche fristgerechte Kündigungstermin erst im Sommer wäre.

    Das Leben ist leider kein Wunschkonzert.


    Du kommst spät. Der Winter ist schon in vollem Gang, die verbrauchsstärksten Monate laufen bzw. liegen unmittelbar bevor. Diese Anfrage wäre vor 2 oder 3 Monaten besser gewesen.


    Ich überblicke die Vertragssituation nicht. Irgendjemand muß den Vertrag ja bezahlen. Fragt sich, ob dieser Mensch rechtlich einen neuen Vertrag abgeschlossen hat oder in den alten Vertrag eingetreten ist.


    Früher war eine Verlängerung von Versorgerverträgen um jeweils 1 Jahr allgemein üblich. Das gilt seit einiger Zeit nicht mehr. Aktuell können Versorgerverträge auf 1 oder 2 Jahre abgeschlossen werden, nach Ablauf dieser Zeit sind sie aber monatlich kündbar. Ob das hier der Fall ist, müßte man vor Ort prüfen.


    Eine Möglichkeit zur Sonderkündigung sehe ich nicht, es könnte aber sein, daß der Vertrag ohnehin monatlich kündbar ist.

    Es besteht noch Kontakt zum ausgezogenen Mitbewohner, und soweit ich weiß, ist es in seiner neuen Wohnsituation so, dass sein Haushalt bereits mit Gas versorgt wird.

    Das spielt für Dich keine Rolle.

    Da der Umzug schon ein Jahr her ist und ich am Ende nicht mit zwei Gasverträgen oder Mehrkosten für den ehemaligen Mitbewohner dastehen möchte, wollte ich fragen, ob Ihr Tipps für mein weiteres Vorgehen habt. Ist es ratsam oder problematisch in diesem Fall eine Sonderkündigung zu probieren?

    Die Gefahr, zwei Gasverträge an der Backe zu haben, besteht eigentlich nicht. Solange der Zähler mit einem Vertrag "belegt" ist, bekommt niemand einen anderen Gasvertrag für diesen Zähler.


    Wichtig ist allerdings, daß der aktuelle Vertrag auf einen der aktuellen Bewohner läuft (wie auch immer das vertragstechnisch realisiert wird). Es wäre ungünstig, wenn der Versorger irgendwann mal eine Unterschrift des ehemaligen Bewohners anfordert, und Du kommst nicht mehr an den ran.


    Also erstmal: Vertragssituation klären.


    Die "Sonderkündigung" (genauer wohl: außerordentliche Kündigung) stell erstmal ins Regal zurück, am besten ganz nach hinten.

  • Danke erst einmal für die so schnellen Rückmeldungen!


    Ich überblicke die Vertragssituation nicht. Irgendjemand muß den Vertrag ja bezahlen. Fragt sich, ob dieser Mensch rechtlich einen neuen Vertrag abgeschlossen hat oder in den alten Vertrag eingetreten ist.

    Der aktuelle Vertrag wird von mir bezahlt, aber ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen oder bin in einen alten Vertrag eingetreten, es wurde lediglich die Rechnungskontonummer im online Portal von Vattenfall geändert.

    Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach meiner Kenntnis (schon definitiv??) soll die Mehrwertsteuer auf Gas zum Januar wieder auf 19% steigen

    Ich habe leider keine Preisänderungsnachrichten erhalten


    Ich würde beim Gasanbieter anrufen und den Sachverhalt erklären.

    Ok, führt wohl keine Weg dran vorbei.

    Früher war eine Verlängerung von Versorgerverträgen um jeweils 1 Jahr allgemein üblich. Das gilt seit einiger Zeit nicht mehr. Aktuell können Versorgerverträge auf 1 oder 2 Jahre abgeschlossen werden, nach Ablauf dieser Zeit sind sie aber monatlich kündbar. Ob das hier der Fall ist, müßte man vor Ort prüfen

    Ich habe leider den Verdacht, dass der Vertrag zu alt ist, dass diese Neuregelung greift zumindest gibt es im online Protal von Vattenfall nur die einjährige Kündigungsvariante.

  • Der aktuelle Vertrag wird von mir bezahlt, aber ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen oder bin in einen alten Vertrag eingetreten, es wurde lediglich die Rechnungskontonummer im online Portal von Vattenfall geändert.

    Und die Rechnungen gehen immer noch an den weggezogenen Kumpel? Der Name des Vertragspartners wurde nicht geändert? Wie willst Du diesen Vertrag je kündigen, wenn Du selbst nicht Vertragsspartner bist?


    Das würde ich umgehend geradeziehen.


    Ich weiß nicht, ob es bei der Mehrwertsteuer ein außergewöhnliches Kündigungsrecht gibt (und ob, wenn es das gibt, gerade so ein hartleibiger Versorger wie Vattenfall dabei mitmacht). Klar ist, daß Du dieses Recht nicht nutzen kannst, solange Du nicht Vertragspartner bist.

    Ok, [am Anrufen] führt wohl kein Weg dran vorbei.

    Du kannst anrufen, um irgendetwas zu erfragen. Ob die Auskunft des Hotliners verläßlich ist, kommt sehr darauf an. Alles im weitesten Sinne Rechtliche mache ich nur schriftlich, etwa mit dem total veralteten Medium Fax (spart Porto).

    Ich habe ... den Verdacht, dass der Vertrag zu alt ist, dass diese Neuregelung greift zumindest gibt es im Online-Portal von Vattenfall nur die einjährige Kündigungsvariante.

    Ok. Du hast die Zugangsdaten, kannst also simulieren, der Vertragsnehmer zu sein. Ich würde mich trotzdem nicht darauf verlassen, gerade in diesem Fall nicht.


    Selbst dann, wenn Du nicht jetzt aus diesem Vertrag herauskommst, solltest Du umgehend die Kündigung anstreben. Die alten Bedingungen könnten sagen: 3 Monate Kündigungsfrist, sonst Verlängerung um 1 Jahr. Angenommen, Stichtag wäre der 31.5. und Du machst Dich Ende Februar ans Kündigen und Vattenfall schützt dann irgendwelche technischen Schwierigkeiten vor, etwa: "Sie sind ja überhaupt nicht Vertragspartner!", dann hast Du mit Zitronen gehandelt. Wenn sie das jetzt schon machen, hast Du noch genügend Zeit zu reagieren (etwa die Unterschrift Deines ehemaligen Mitbewohners aufzutreiben).

  • Und die Rechnungen gehen immer noch an den weggezogenen Kumpel? Der Name des Vertragspartners wurde nicht geändert? Wie willst Du diesen Vertrag je kündigen, wenn Du selbst nicht Vertragsspartner bist?

    Ja, die Rechnungen gehen noch an den weggezogenen Kumpel und der Name wurde nicht geändert, ist aber alles online. Also der momentane Plan wäre, dass ich eine Kündigung schreibe und diese dem alten Mitbewohner zur Unterschrift schicke. (Das könnte prinzipiell auch recht schnell gehen, da E-mail Kontakt besteht) In dieser Kündigung würde ich gerne Umzug als Kündigungsgrund angeben.


    Ich wollte mich zunächst einmal absichern, dass worst case Szenarien wie zweifache Gasverträge oder, dass der Mitbewohner dann gezwungen wird den Vertrag im Ausland weiterzuführen unwahrscheinlich sind. Dass quasi das Schlimmste was passieren kann

    eigentlich nur ist, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird.

  • Hallo Otto Forster,

    Dass quasi das Schlimmste was passieren kann

    eigentlich nur ist, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird.

    Nein, das Schlimmste wäre, dass Sie und/oder Ihr ehemaliger Mitbewohner wegen Betruges belangt werden, wenn Sie einfach so tun, als wäre Letzterer gerade erst ausgezogen. Das kann schnell herauskommen, wenn der Gasversorger z.B. eine Kopie der Abmeldung verlangt.

    Es wäre besser, Sie kommunizieren mit dem Gasversorger offen die Umstände.


    Gruß Pumphut

  • Nein, das Schlimmste wäre, dass Sie und/oder Ihr ehemaliger Mitbewohner wegen Betruges belangt werden, wenn Sie einfach so tun, als wäre Letzterer gerade erst ausgezogen. Das kann schnell herauskommen, wenn der Gasversorger z.B. eine Kopie der Abmeldung verlangt.

    Es wäre besser, Sie kommunizieren mit dem Gasversorger offen die Umstände.


    Gruß Pumphut

    Ok, dass Umzug als Kündigungsgrund nach dem Zeitpunkt des Umzugs erlischt, war jetzt

    nicht meine erste Intuition, gut zu wissen.


    Dann mal schauen, ob ich bei der Hotline als Nichtvertragspartner etwas erreichen kann.


    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Grüße Otto

  • Meiner Meinung nach interessiert sich der Gasanbieter dafür wer die tatsächliche Kontrolle über den Zähler hat (also du) und wenn das nicht mehr mit dem Vertragspartner übereinstimmt wird er das schnell beheben wollen.

    Ich gehe davon aus, das ein örtlicher Betreiber einen einer Anmeldung durch dritte in dem Fall zustimmt. Reseller würden sicher gerne auf Erfüllung des Vertrages bestehen, aber ich sehe nicht, dass sie diesen Anspruch gegen Dich haben, bloß weil du jetzt ein paar Monate für jemand anderen das Geld überweist...?

    Wie gesagt: Einfach Mal freundlich anrufen.

    Sag Bescheid wie es weiter geht.

  • Inzwischen sind Sie ja wohl de facto in den Vertrag eingetreten.

    Ich bin kein Jurist und frage deshalb, ob der Zeitpunkt des Auszugs eine Rolle spielt und nachzuweisen wäre?

    Der ausgezogene Mitbewohner ist ja noch Vertragsinhaber und bezahlt wohl auch noch die Rechnungen.

    Ist es (dem Versorger) nicht egal, wer sich für einen Zähler anmeldet? Hauptsache die Energie wird bezahlt?

    Für einen Umzug gibt so viele Erläuterungen im Internet.

    Hier die erste, die ich gefunden habe ohne für 'Oktopussy' oder so werben zu wollen.

    https://octopusenergy.de/blog/…3xhwQsEAAYAyAAEgJlmPD_BwE

    Wenn nichts dagegenspricht, sollte der Vertragsinhaber einfach kündigen.

    Sobald der die Kündigungsbestätigung hat, könnte Otto Foster sich bei dem Grundversorger melden, dass er ab dem soundsovielsten über den Zähler Nr xxx Gas entnommen hat.

    Dann fällt er in die Grundversorgung, die er mit einer Frist von 14 Tagen kündigen kann, oder er lässt einen über scheck24 oder so gewählten Versorger zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

    berghaus 02.12.23

  • Hallo,

    Ist es (dem Versorger) nicht egal, wer sich für einen Zähler anmeldet? Hauptsache die Energie wird bezahlt?

    Das ist dem solange egal, wie bezahlt wird. Unser Threadersteller will aber kündigen. Und da könnte es nach meiner juristischen Laienmeinung durchaus Probleme geben. Ich als Gasversorger, der einen lukrativen Vertrag behalten will, würde argumentieren, der Vertrag ist auf Otto übergegangen. Ob das juristisch Bestand hat, siehe #2?


    Ich hatte einen Fall in meinem Umfeld, wo der Auszug nur simuliert wurde, um in einen günstigeren Vertrag zu kommen. Der junge Mann ist nur knapp einer Anzeige entgangen.


    Deshalb nochmal, die Umstände offen kommunizieren und dann wird man sehen.


    Gruß Pumphut

  • Alles klar, muss mich noch bis Montagmorgen gedulden, die Hotline hat am Wochenende keine Servicezeit.


    Bis dahin erst einmal einen schönen 1. Advent in die Runde