Beiträge von Newb

    Ob der Mitglied in einer der Bürgerinitiativen oder Vereine ist, die sich vor Ort gegen Windräder, Hochspannungsleitungen, Speicheranlagen, teils auch PV-Flächen... formieren, weiß ich nicht. Wie manches Mitglied von BUND, Nabu, DUH, Grünen... dagegen involviert ist, ist nunmal Fakt. Alles rund um Energiewende ist i.d.R. solange gewollt, bis es vor der eigenen Haustüre erscheinen soll. Dann spricht plötzlich allerhand dagegen.

    Genau das nennt man Demokratie. Die Abwägung zwischen Umwelt- und Energiebelangen im konkreten Einzelfall. Davon ausgehend einen einzelnen Ortsverband direkt auf die gesamte Bundespartei zu schließen, ist eine gewagte und nicht zielführende Verallgemeinerung. Lokale Teilhabe lebt eben von unterschiedlichen Nuancen.

    Angenommen, einer der Partner verdient 150k also klar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen und der andere ist nicht berufstätig. Wenn nun die Option besteht, dass der Alleinverdiener 20k zusätzlich an Gehalt bekommt oder alternativ der Minijobber einen regulären Teilzeitjob annimmt bei einem Gehalt von ebenfalls 20k.

    Wie sieht die Rechnung aus nach Steuern und Sozialabgaben?

    Der Alleinverdiener wird sich um seine Altersvorsorge keine Gedanken machen müssen. Beim Partner sieht es nach den Änderungen bei der Witwen/Witwerrente schon deutlich schlechter aus.

    Das ist aber ein Thema der BBG und nicht des Ehegattensplittings. Und ohne Ehegattensplitting sieht es beim Partner noch schlechter aus, da er im Zweifelsfall weniger zurückgelegt hat.

    Ich vermute das Problem ist, das Ehegattensplitting dem Ehegatten zu Gute kommt. Vielleicht sollten wir es einfach in Ehegattinnensplitting umbenennen und alle Probleme wären gelöst.

    Es gibt kein Familiensplitting. Für das Ehegattensplitting ist die Anzahl der Kinder nicht von Bedeutung.

    Aber wenn es (wie von Britty vorgeschlagen) ein Familiensplitting gäbe, dann wäre das in einer Ehe ohne Kinder exakt wie Ehegattensplitting. Daher ist Verdammung von Ehegattensplitting bei gleichzeitiger Förderung eines Familiensplittings irgendwie sonderbar. Insbesondere, da es alle genannten (vermeintlichen) Nachteile des Ehegattensplittings noch verschärfen würde.

    Ganz unabhängig davon, das Familiensplitting weder zur Diskussion steht oder ich das für ein sinnvolle Alternative halten würde.

    Seyu da macht ein Familiensplitting Sinn wie es schon vorgeschlagen wurde. Und auch die Berücksichtigung der Anliegen von Frauen und möglichst die Gleichverteilung von Carearbeit. Schließt auch die Akzeptanz und Bereitstellung von mehr Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für Männer ein.

    Was ist der Unterschied zwischen Ehegattensplitting und Familiensplitting in einer Ehe ohne Kinder?

    Es wurde von der Ampel so dargestellt, als ob 3/5 der letzte Mist ist und 4 mit Faktor der heilige Gral. Und dass 4 mit Faktor "neu" wäre. In der Alleinverdienerkonstellation ist 4 mit Faktor nicht anzuwenden. In der Praxis würden viele Paare aber tatsächlich 4 mit Faktor wählen, statt 3 und 5, weil das oft zu Nachzahlungen führt, mit denen keiner rechnet. 4 mit Faktor ist halt mehr Arbeit und anfälliger für Fehler

    Ui, mir war garnicht klar, das 4 mit Faktor in der Alleinverdienerkonstellation garnicht so einfach möglich ist. Das ändert meine Sicht der Dinge. Aber das ließe sich ja ändern.

    Weil 3/5 hat ja tatsächlich gewisse Nachteile.

    Das Problem ist, dass die meisten Leute keine Ahnung von Steuern haben (und von Psychologie). Vorallem in der Politik konnte ich nur mit dem Kopf schütteln, als der Ampelvorschlag kam die Steuerklassenkombi 3 und 5 abzuschaffen und 4 mit Faktor "einzuführen". 4 mit Faktor gibt es schon ewig. Wegfall 3 und 5 hätte bei Familien mit Alleinverdienern zumindest im Lohnsteuerabzug zu unnötiger Schieflage geführt übers Jahr gesehen.

    Was löst Dein Kopfschütteln hier aus? Ich finde 4 mit Faktor den viel eleganteren Weg und hätte den Wegfall von 3/5 begrüßt. Bei einem Paar mit einem Einkommen 50k und 20k wäre der Liquiditätsunterschied doch gerade mal unter 50€ im Monat. Oder geht's Dir darum, dass 4/4 Faktor immer beantragt werden muss?

    Hier müsste geprüft werden, ob der Splitting-Vorteil die zusätzliche Belastung durch die SV ausgleicht. Ansonsten wäre es so, als ob der eine Ehepartnern den anderen Partner beschäftigt und quasi als Arbeitgeber auftritt (schließlich zahlt er auch den AG-Anteil). Im Vergleich zu einem 50/50-Ehepaar dürfte die Gesamtabgabenlast dadurch steigen (ohne es jetzt genau durchgerechnet zu haben, da die SV-Abgaben ja auch eine steuerreduzierende Wirkung haben). Außerdem darf das Ehepaar dadurch natürlich nicht stärker belastet werden als das unverheiratete Paar. Sprich die SV-Beitrage dürfen maximal dem Splittingvorteil entsprechen. Ansonsten wird es bald keine Ehen mehr geben.

    Was den AG Anteil angeht, könnte man ihn auch weglassen und einfach die Leistung entsprechend reduzieren. Nach meinem Verständnis wäre das 50/50 paar dann exakt genauso gestellt wie das 120/0 Paar. Abgesehen von den AG Beiträgen. Aber wenn man die als Lohnbestandteil versteht, ist es auch fair.


    Hier stellen sich mir noch zwei Fragen.

    Zum einen gibt es dann eine Ausnahme für Elternzeit (oder zumindest die Zeit des Elterngeldbezugs)? Hier soll ein Partner ja bewusst nicht arbeiten gehen, sondern sich um die (meist nicht anders abzubildende) Betreuung des neuen Mitbürgers kümmern.

    Und zum anderen die Frage, was dann im Fall von Arbeitslosengeld (AG1 !) oder Krankengeld (außerhalb Lohnfortzahlung) passiert. Muss dann trotzdem der (hoffentlich temporäre) Alleinverdiener noch zusätzliche SV-Beiträge zahlen, während hier unverheiratete Paare von Beitragsfreiheit profitieren?

    Unterjährig bleibt auch beim Elterngeld alles wie gehabt. Wird erst mit der Einkommenssteuer glatt gezogen. Dann haben halt fiktiv beide 50% der Lohnersatzleistung erhalten und beide 50% des Lohns.

    Da beide in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, hätten auch beide entsprechend anteilig Anspruch auf entsprechende Leistungen bei Arbeitslosigkeit.


    Abschließend: Das wäre kein Muss. Nur wer sich für die Zusammenveranlagung entscheidet, sollte dies auch konsequent bei den SV tun

    Dein Vorschlag ist super unfair, da er das 30/30h Paar noch weiter bevorteilen würde als das 40/20h Paar. Aber Dir das zu erklären, ist anscheinend ein Kampf gegen Windmühlen.

    Ich hatte gestern mal erwähnt, dass ich es durchaus unfair finde, dass das Splitting nur auf die Einkommensteuer und nicht auf die SV Beiträge angewendet wird. Das führt ja bei ungleichen Einkommen tatsächlich zu mehr netto. Das hat mich irgendwie beschäftigt und ich hab es mal mit der KI diskutiert, bis die zumindest recht begeistert von dem Vorschlag war. Ich teile mal die Zusammenfassung der KI. Würde mich hier über Input freuen und fände das tatsächlich eine sehr sinnvolle Anpassung.


    Pragmatischer System-Fix: Trennung von Steuer- und Sozialrecht

    Das Kernproblem der Debatte ist nicht das Steuer-Splitting an sich, sondern die fehlende Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung. Hier ist ein rein mechanischer Lösungsansatz:

    • 1. Einkommensteuer (Bleibt unangetastet): Das Splitting bleibt. Die Ehe wird steuerlich weiter als gemeinsame Wirtschaftseinheit betrachtet (gleiches Haushaltsbrutto = gleiche Einkommensteuer).
    • 2. Sozialabgaben (Neu: 50/50-Splitting): Für die Berechnung der Sozialabgaben wird das Haushaltseinkommen fiktiv halbiert. Aus einem 120k/0k-Paar wird für die Sozialkassen ein 60k/60k-Paar. Der Hauptverdiener finanziert aus seinem Steuervorteil die vollen Sozialbeiträge des Partners mit.
    • 3. Deckelung für Arbeitgeber: Der Arbeitgeberanteil bleibt strikt auf das reale Individualgehalt (bzw. dessen Beitragsbemessungsgrenze) gedeckelt. Unternehmen haben null Zusatzkosten. Die Differenz für den Partner trägt das Paar aus eigener Tasche.
    • 4. Abwicklung (Batch-Prozess): Keine neue monatliche Lohnbürokratie. Die Verrechnung (Steuererstattung vs. SV-Nachzahlung) erfolgt einfach automatisiert über die jährliche Einkommensteuererklärung.

    Der systemische Hebel: Mehreinnahmen für die Kassen

    Das Modell führt zu massiven Mehreinnahmen für die Sozialkassen. Gehaltsbestandteile, die bisher beim Hauptverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) abgabenfrei waren, werden nun durch das Splitting beim Partner voll beitragspflichtig:

    • Rentenversicherung: Deutliches Beitragsplus. Der nicht oder in Teilzeit arbeitende Partner baut sich automatisch echte, eigenfinanzierte Rentenpunkte auf (löst das Problem der Altersarmut ohne staatliche Zwangserziehung).
    • Kranken- und Pflegeversicherung: Das Milliardenloch der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner wird geschlossen. Es fließen nun echte, einkommensabhängige Beiträge auf das gesplittete Gehalt.
    • Arbeitslosenversicherung: Auch hier entstehen zusätzliche Beitragseinnahmen, die das System stabilisieren.

    Fazit: Maximale Wahlfreiheit bei der Lebensgestaltung der Ehepartner bleibt erhalten. Gleichzeitig wird die ungerechte Quersubventionierung des Einverdienermodells durch die Solidargemeinschaft komplett beendet.

    Newb

    Wir sind glaube ich gar nicht so weit auseinander. Ich bin definitiv für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Dieses hat aber leider (auch durch diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit) mittlerweile ein paar Schwachstellen. Das Stichwort hier ist die Bedarfsgemeinschaft.

    So lange beide Partner etwas verdienen, ist ja alles gut und schön. Klar profitiert ein verheiratetes Paar mit unterschiedlichem Einkommen vs. einem unverheirateten Paar mit der gleichen Einkommensverteilung. Dies kann man durchaus auch mit dem Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall begründen.

    Ja - da sind wir einig. Ich bringe hier nochmal uns als Beispiel. Wir haben deutliche Einkommensunterschiede. Wir haben unser ganzes Leben als Wirtschaftseinheit geplant. Insbesondere auch die Immobilienfinanzierung so gerechnet, dass wir auch mit einem Gehalt irgendwie über die Runden kommen würden. Selbst wenn ich arbeitslos werde - (Durch KI mag das bei mir schneller passieren, als mein Brutto vermuten lässt) - könnten wir mit ihrem Gehalt auskommen. Das funktioniert aber nur mit Ehegattensplitting. Ohne, keine Chance.

    Ich weiss, ein Bestandsschutz ist angedacht, aber bloß weil ich nicht betroffen wäre, ändert das ja nicht meine Meinung.

    Und als jemand der lange in sein Humankapital investiert hat, trifft mich die zeitliche Nichtbetrachtung der Steuerprogression, Kitabeiträge, geringere Rentenansprüche etc. sowieso recht hart. Aber am Ende ist das Jammern auf hohem Niveau.


    Das Splitting aber mit einer generellen "Einstandspflicht" für den Ehepartner zu begründen ist mittlerweile aber leider sehr schwach. Wenn ein Ehepartner nicht arbeiten will oder kann, hat dieser Partner keinen Anspruch auf irgendeine Form der Grundsicherung. Dies gleicht der Vorteil des Splittings entsprechend aus, da steuerlich ein gleiches Einkommen bei beiden Ehepartnern unterstellt wird.

    Bei einem unverheirateten Paar gibt es auf Grund der Bedarfsgemeinschaft aber ebenfalls keinen Anspruch auf irgendeine Grundsicherung, weil der Lebenspartner hier ja einspringen kann. Es erfolgt aber keine steuerlichen Entlastung, da steuerlich weiterhin die tatsächliche Einkommensverteilung herangezogen wird.

    Und genau das ist der Punkt, wo ich das Splitting kritisiere.

    Und da hast Du einfach Recht mit der Kritik. Ich hatte das schonmal geschrieben, aber ich wüsste nicht wie man das besser gestalten könnte. Splitting bei unverheirateten Paaren führt vermutlich zu Steuerspar-WGs. Und nur bei der Ehe hat der Staat ein einklagbares Recht auf die Einstandspflicht. Auch über die Trennung hinaus.

    Das sehe ich auch so. Offenbar gibt es hier viele, die sich sklavisch an eine Entscheidung aus der bleiernen Adenauerzeit gebunden fühlen und gar nicht mehr über den Tellerrand hinausschauen können.

    Nein - es geht hier ganz einfach um eine Frage der Gerechtigkeit.

    Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren.

    Das Lustige ist ja, dass wir anscheinend das gleiche Gerechtigkeitsempfinden haben. Du steht nur irgendwie auf dem Schlauch und scheinst die Mechanik hinter dem Ehegattensplitting falsch zu verstehen.

    Schwamm drüber - kann jedem mal passieren.

    Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Ich verstehe deinen Beitrag einfach nicht. Sry, das mag auch an mir liegen. Entschuldige bitte die dämliche Frage, aber ich bin einfach zu doof. Vielleicht kannst Du mir helfen.

    Wer zahlt beim Ehegattensplitting in Summe mehr Steuern?

    Antwort A Paar 30/30 zahlt mehr

    Antwort B Paar 40/20 zahlt mehr

    Antwort C Beide zahlen gleichviel

    Ich verstehe dich nicht? Welche Paare werden „ungleich“ besteuert ?


    Warum meinst Du sollte ein Krankenpflegeehepaar, das 30 Stunden und 30 Stunden die Woche arbeiten weniger Steuern zahlen, als ein vergleichbares Paar, dass die Arbeit auf 40 und 20 Stunden aufteilt. Würde mich wirklich interessieren.

    Schau dir mal in Ruhe die skandinavischen Staaten und Finnland an.

    Das ist doch keine vernünftige Antwort. Ich habe eher das Gefühl Du weichst aus, weil Du keine Antwort hast warum es gerechter wäre die Paare ungleich zu besteuern. Das ist schade, weil es eigentlich eine sehr einfache Frage ist, die ich gerne beantwortet hätte um Deinen Standpunkt nachvollziehen zu können.

    Das ist jetzt aber ein Scherz ?

    In vielen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Zusammenveranlagung.

    Da wird keine „Ehepaar“ benachteiligt.
    Jeder versteuert sein Einkommen separat…das war’s…

    Ich hab Dir schonmal die Frage gestellt, die leider unbeantwortet blieb. Warum meinst Du sollte ein Krankenpflegeehepaar, das 30 Stunden und 30 Stunden die Woche arbeiten weniger Steuern zahlen, als ein vergleichbares Paar, dass die Arbeit auf 40 und 20 Stunden aufteilt. Würde mich wirklich interessieren.

    Es sind mehrheitlich Zeitgemeinschaften. Wer einmal gesehen hat wie Selbständige ihre Ex-Frauen bescheixxxn, indem sie sich arm rechnen .... Es wäre jede Splittingänderung gut, wenn Frauen sich nicht mehr so oft zum Zurückstecken entscheiden.

    Eigentlich hatte ich mir vorgenommen Dir hier nicht mehr zu antworten (versprochen, das ist meine letzte Antwort an Dich) aber als Papa von 3 Töchtern kann ich das so einfach nicht stehen lassen.

    Wir können unsere Gesetzgebung doch nicht nach der Prämisse gestalten, dass Frauen alle naive Dummerchen sind, die sich sonst nicht durchsetzen können. Was ist das denn bitte für eine Message die wir an die Frauen in unserer Gesellschaft senden?

    Das was Du beschreibst, ist eher ein Bildungs- und Erziehungs- als ein Steuerproblem.