Wir sind glaube ich gar nicht so weit auseinander. Ich bin definitiv für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Dieses hat aber leider (auch durch diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit) mittlerweile ein paar Schwachstellen. Das Stichwort hier ist die Bedarfsgemeinschaft.
So lange beide Partner etwas verdienen, ist ja alles gut und schön. Klar profitiert ein verheiratetes Paar mit unterschiedlichem Einkommen vs. einem unverheirateten Paar mit der gleichen Einkommensverteilung. Dies kann man durchaus auch mit dem Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall begründen.
Ja - da sind wir einig. Ich bringe hier nochmal uns als Beispiel. Wir haben deutliche Einkommensunterschiede. Wir haben unser ganzes Leben als Wirtschaftseinheit geplant. Insbesondere auch die Immobilienfinanzierung so gerechnet, dass wir auch mit einem Gehalt irgendwie über die Runden kommen würden. Selbst wenn ich arbeitslos werde - (Durch KI mag das bei mir schneller passieren, als mein Brutto vermuten lässt) - könnten wir mit ihrem Gehalt auskommen. Das funktioniert aber nur mit Ehegattensplitting. Ohne, keine Chance.
Ich weiss, ein Bestandsschutz ist angedacht, aber bloß weil ich nicht betroffen wäre, ändert das ja nicht meine Meinung.
Und als jemand der lange in sein Humankapital investiert hat, trifft mich die zeitliche Nichtbetrachtung der Steuerprogression, Kitabeiträge, geringere Rentenansprüche etc. sowieso recht hart. Aber am Ende ist das Jammern auf hohem Niveau.
Das Splitting aber mit einer generellen "Einstandspflicht" für den Ehepartner zu begründen ist mittlerweile aber leider sehr schwach. Wenn ein Ehepartner nicht arbeiten will oder kann, hat dieser Partner keinen Anspruch auf irgendeine Form der Grundsicherung. Dies gleicht der Vorteil des Splittings entsprechend aus, da steuerlich ein gleiches Einkommen bei beiden Ehepartnern unterstellt wird.
Bei einem unverheirateten Paar gibt es auf Grund der Bedarfsgemeinschaft aber ebenfalls keinen Anspruch auf irgendeine Grundsicherung, weil der Lebenspartner hier ja einspringen kann. Es erfolgt aber keine steuerlichen Entlastung, da steuerlich weiterhin die tatsächliche Einkommensverteilung herangezogen wird.
Und genau das ist der Punkt, wo ich das Splitting kritisiere.
Und da hast Du einfach Recht mit der Kritik. Ich hatte das schonmal geschrieben, aber ich wüsste nicht wie man das besser gestalten könnte. Splitting bei unverheirateten Paaren führt vermutlich zu Steuerspar-WGs. Und nur bei der Ehe hat der Staat ein einklagbares Recht auf die Einstandspflicht. Auch über die Trennung hinaus.