Super, ganz vielen Dank! Das waren die Infos, die ich brauchte!
ZitatEin Thesaurierer wird immer steuerlich immer mindestens so gut sein, wie ein Ausschütter. [...]
Dazu kann man beim Thesaurierer die Steuer über den Verkauf und Wiederkauf von Anteilen steuern, falls erwünscht
Ok, damit bin ich schlauer. Also 2x Thesaurierer, sowohl für mich als auch (v.a. wegen der genaueren Steuerungsfunktion) den Nachwuchs. Steuerlich ist es beim Nachwuchs ja erst mal egal, da es für einige Zeit sowieso alles unterhalb der Freibeträge fallen wird.
Kriegt man eigentlich vorher vom Brokre mitgeteilt, wieviel VAP-Steuer zu entrichten ist, damit man sicherstellen kann, dass genug auf dem Verrechnungskonto ist?
ZitatDie Vorabpauschale fällt auf den Teil an, der zum Jahreswechsel im Depot ist. Unterjährige Änderungen werden anteilig verrechnet. Angenommen du hast 10k im Depot und 50% Kursgewinn, zu Silvester verkaufst du 5k. Dann musst du den Verkauf versteuern (1,6k Gewinn abzüglich Teilfreistellung) sowie die VAP auf den Basisertrag von 6,66k (restliche 2/3 vom Ursprungsdepot)
Ja, das war dumm formuliert von mir. Ich meinte quasi nicht 5k Anteile, sondern 5k Gewinn (oder mit anderen Worten: das gesamte Beispiel-Depot), um wirklich alles steuerfrei mitzunehmen, und dann Anfang Januar zu reinvestieren.
Langsam macht es click, danke!