Vorabpauschale bei Junior-Depot: wie und wann ist diese relevant?

  • Hallo zusammen!


    Ich bin mir unsicher, ob ich das Thema Vorabpauschale richtig verstanden habe und wollte fragen, ob mir jemand helfen kann.


    Folgende Situation:


    Ich möchte 2x 80k in einen All-World-ETF investieren.

    • Einmal auf mein eigenes Depot (angestellt berufstätig, nur regulär 1k Sparerpauschbetrag)
    • einmal auf ein Junior-Depot für den Nachwuchs (~5,5k Steuerfreibetrag [wegen Familienversicherung] + 1k Sparerpauschbetrag).


    Nun stellt sich die Frage, ob ich einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF wählen sollte, um Steuern und Aufwand zu sparen.

    • Ich habe noch nicht verstanden, ob die Vorabpauschale nur für thesaurierende ETFs gilt und sich ausschließlich auf die Ausschüttungen bezieht oder ob auch Kursgewinne eine Rolle spielen.
    • Außerdem ist mir unklar, ob gezahlte Vorabpauschalen beim Verkauf irgendwie verrechnet werden.
      • Zum Beispiel: Ich halte einen ETF 10 Jahre lang und möchte ihn dann verkaufen. In den ersten 9 Jahren zahle ich Vorabpauschalen. Im zehnten Jahr, kurz vor dem Verkauf, ist der Kurs abgestürzt und ich bin, einschließlich der Thesaurierung, in den Miesen. Ich habe also neun Jahre lang Steuern für nichts bezahlt. Kann ich die gezahlten Pauschalen in irgendeiner Form geltend machen?


    Ich möchte den Freibetrag meines Kindes optimal nutzen und gleichzeitig sicherstellen, dass ich keine Probleme mit der Krankenversicherung bekomme.


    Da das Depot 80k beträgt und ich den Freibetrag noch nicht ausreize, muss ich Anteile verkaufen, um eventuelle Gewinne mitzunehmen. Für mehr Einfachheit könnte ich alles in einen ausschüttenden ETF investieren und den Freibetrag durch weitere Teilverkäufe, entsprechend dem noch verfügbaren Freibetrag, punktgenau nutzen und hätte das Thema Vorabpauschale gar nicht erst am Bein.

    • Sehe ich das richtig oder denke ich zu kurz?
    • Müsste ich, bei entsprechender Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts, dann für den Nachwuchs überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn nichts zu versteuern ist und ich auch nichts rückerstatten lassen muss?


    Für mein eigenes Depot würde ich gerne in einen ausschüttenden ETF investieren. Ich weiß, dass es gewisse Szenarien gibt, in denen der Thesaurier, trotz Vorabpauschale, dem ausschüttenden ETF gegenüber Vorteile bietet. Es wäre aber einfach eine psychische Präferenz, da der Unterschied bei diesen Beträgen ohnehin noch nicht groß wäre.

    • Gehe ich richtig davon aus, dass ich für Dividenden, die über den Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, Kapitalertragssteuer abzg. Teilfreistellung zahlen muss und damit wäre das Thema Vorabpauschale in diesem Fall erledigt, bzw. gar nicht erst relevant?



    Vielen Dank vorab für euren Input!

  • Ganz einfach: Im Bestand versteuerst Du Deine Dividenden, mindestens aber den Betrag von der Vorabpauschale.

    Annahme, 3 Mischfonds á 10.000 Eur:

    A) Thesaurierender Fond

    B) Fond, der 3% Dividenden zahlt

    C) Fond, der 1% Dividenden zahlt


    Bei A) zahlt man Steuern auf den Pauschalbetrag (ca 150 Eur)

    Bei B) zahlt man Steuern auf die Dividende (ca 300 Eur)

    Bei C) zahlt man Steuern auf die Dividende (ca 100 Eur) und weitere 50 Eur um die Pauschale zu erreichen


    So zumindest mein Verständnis.

  • Ich habe noch nicht verstanden, ob die Vorabpauschale nur für thesaurierende ETFs gilt und sich ausschließlich auf die Ausschüttungen bezieht oder ob auch Kursgewinne eine Rolle spielen.

    Die VAP gilt grundsätzlich für alle Fonds. Zu versteuern ist ein fiktiver Ertrag, sofern dieser höher ist als die Kursgewinne des Jahres. Sprich: in schlechten Jahren ist keine VAP fällig. Bei ausschüttenden Fonds kann es vorkommen, dass der reale Ertrag durch Ausschüttungen über der VAP liegt, dann ist keine weitere Steuer fällig. Aktuell ist das aber nicht der Fall, man versteuert die Ausschüttungen und dann noch den fehlenden Rest bis zur VAP.

    Außerdem ist mir unklar, ob gezahlte Vorabpauschalen beim Verkauf irgendwie verrechnet werden.

    Natürlich. Das macht dein Broker automatisch beim Verkauf.


    Der Rest ergibt sich aus den Antworten. Bedenke auch, dass die 80k auf dem Junior-Depot damit in den Besitz des Kindes übergehen. Als Eltern habt ihr keinen Zugriff mehr auf dieses Vermögen und das Kind bekommt mit 18 automatisch volle Kontrolle. Anlagen in Junior-Depots sind kein Steuersparmodell, sondern eine Schenkung.

  • Ich möchte 2x 80k in einen All-World-ETF investieren.

    • Einmal auf mein eigenes Depot (angestellt berufstätig, nur regulär 1k Sparerpauschbetrag)
    • einmal auf ein Junior-Depot für den Nachwuchs (~5,5k Steuerfreibetrag [wegen Familienversicherung] + 1k Sparerpauschbetrag).

    Nun stellt sich die Frage, ob ich einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF wählen sollte, um Steuern und Aufwand zu sparen.

    Das ist Jacke wie Hose.

    Ich habe noch nicht verstanden, ob die Vorabpauschale nur für thesaurierende ETFs gilt und sich ausschließlich auf die Ausschüttungen bezieht oder ob auch Kursgewinne eine Rolle spielen.

    Beides ist der Fall (oder zumindest: 2023 war beides der Fall).


    Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn (der für 2023 1,785% betrug). Diese liegt in der gleichen Größenordnung wie die Ausschüttungen eines üblichen ausschüttenden Aktien-ETFs. Die Ausschüttung wird gegen den fiktiven Gewinn gerechnet. Für das Jahr 2024 wird die Vorabpauschale 1,673% betragen. Könnte sein, daß Du für den Ausschütter eine Winzigkeit mehr Steuer bezahlst als für den Thesaurierer.

    Außerdem ist mir unklar, ob gezahlte Vorabpauschalen beim Verkauf irgendwie verrechnet werden.

    Das ist der Fall.

    Zum Beispiel: Ich halte einen ETF 10 Jahre lang und möchte ihn dann verkaufen. In den ersten 9 Jahren zahle ich Vorabpauschalen. Im zehnten Jahr, kurz vor dem Verkauf, ist der Kurs abgestürzt und ich bin, einschließlich der Thesaurierung, in den Miesen. Ich habe also neun Jahre lang Steuern für nichts bezahlt. Kann ich die gezahlten Pauschalen in irgendeiner Form geltend machen?

    Diese recht unwahrscheinliche Situation wird von Leuten, die beabsichtigen, irgendwann in der Zukunft mal ETFs zu kaufen, regelmäßig genannt.


    Stimmt. In diesem Fall hast Du 9 Jahre lang Jahr für Jahr die Steuer auf die Vorabpauschalen gezahlt und bekommst nun nichts außer einem Verlustvortrag. :(

    Ich möchte den Freibetrag meines Kindes optimal nutzen und gleichzeitig sicherstellen, dass ich keine Probleme mit der Krankenversicherung bekomme.

    Da hast Du dann ja noch einiges an Luft.

    Da das Depot 80k beträgt und ich den Freibetrag noch nicht ausreize, muss ich Anteile verkaufen, um eventuelle Gewinne mitzunehmen. Für mehr Einfachheit könnte ich alles in einen ausschüttenden ETF investieren und den Freibetrag durch weitere Teilverkäufe, entsprechend dem noch verfügbaren Freibetrag punktgenau nutzen und hätte das Thema Vorabpauschale gar nicht erst am Bein.

    Die Vorabpauschale ist erheblich niedriger als der reale Gewinn des ETFs. Wenn Du den ETF anno 2023 kurz vor Weihnachten verkauft hättest, hättest Du etwa 15% x 70% = 10,5% des Wertes versteuert. Die Vorabpauschale hätte 1,785% betragen.


    Das heißt: Du hättest nur einen Teil des Depots Deines Juniors verkaufen können, um die Krankenkassengrenze nicht zu überschreiten. Mit dem Rest hättest Du dann (auf deutlich niedrigerem Niveau) eben doch die Vorabpauschale am Bein gehabt.


    Aber zum Glück hast Du ja überhaupt nicht investiert, brauchst Dir diese Gedanken also nicht zu machen.


    Wir hatten ein gutes Börsenjahr 2023. Ob das Börsenjahr 2024 auch so gut wird?


    Ich bin beileibe kein leidenschaftlicher Steuerzahler. Und doch freue ich mich, wenn ich recht viel Steuern auf meine Kapitalerträge zahlen "muß", weil das nämlich bedeutet, daß ich ein Vielfaches der Steuerzahler als Kapitalertrag vereinnahmt habe.

    Müsste ich, bei entsprechender Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts, dann für den Nachwuchs überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn nichts zu versteuern ist und ich auch nichts rückerstatten lassen muss?

    Nein.

    Für mein eigenes Depot würde ich gerne in einen ausschüttenden ETF investieren. Ich weiß, dass es gewisse Szenarien gibt, in denen der Thesaurier, trotz Vorabpauschale, dem ausschüttenden ETF gegenüber Vorteile bietet. Es wäre aber einfach eine psychische Präferenz, da der Unterschied bei diesen Beträgen ohnehin noch nicht groß wäre.


    Gehe ich richtig davon aus, dass ich für Dividenden, die über den Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, Kapitalertragssteuer abzüglich Teilfreistellung zahlen muss und damit wäre das Thema Vorabpauschale in diesem Fall erledigt, bzw. gar nicht erst relevant?

    Sofern die Ausschüttungen die Vorabpauschale überschreiten, gehst Du richtig davon aus. Wenn die Ausschüttungen geringer sind, gehst Du falsch davon aus.


    Auf jeden Fall mußt Du keine Steuer auf keine Vorabpauschale zahlen, solange Du weiter an der Seitenlinie stehst.


    Man hat schon sagen hören, man könne sich auch tot-vorinformieren.

  • Vielen Dank für die Antwort

    Zitat

    Aktuell ist das aber nicht der Fall, man versteuert die Ausschüttungen und dann noch den fehlenden Rest bis zur VAP.

    Korrigier mich bitte: das heißt, ob ich nun einen ausschüttenden oder thesaurierenden MSCI World ETF nehme, ich muss so oder so den gleichen Betrag an VAP abführen (bzw. der Broker macht es automatisch)? Also könnte ich der Einfachheit halber einen Thesaurierer nehmen und würde, da der Sparerpauschbetrag hinter den Kulissen sowieso mit der VAP verrechnet wird, auf das gleiche rauskommen, da Kursgewinne mitberücksichtigt werden?


    Zitat

    Natürlich. Das macht dein Broker automatisch beim Verkauf.

    Könntest du mir sagen, wie das in der Praxis aussähe? Also z.B. ich habe 10k ETF-Vermögen, zum Stichtag nach 5 Jahren ist er, trotz reinvestierter Dividenden, 9k Wert. Ich verkaufe also mit 1k Verlust und habe on top noch jahrelang VAP abgeführt, für nicht existierende Gewinne. Kriege ich diese 5x abgeführte VAP wieder oder werden sie wenigstens auf den Verlust gerechnet?


    Zitat

    Anlagen in Junior-Depots sind kein Steuersparmodell, sondern eine Schenkung.

    Das stimmt, aber auch der Nachwuchs muss ja nicht unnötig Steuern zahlen. Wenn also z.B. der ETF von 10k auf 15k steigt und 5k steuerfrei veräußert werden können, ist das Depotvermögen +-0 und es fällt auch keine VAP an, richtig?

  • Korrigier mich bitte: das heißt, ob ich nun einen ausschüttenden oder thesaurierenden MSCI World ETF nehme, ich muss so oder so den gleichen Betrag an VAP abführen (bzw. der Broker macht es automatisch)?

    Die Vorabpauschale mußt Du nicht abführen. Die Vorabpauschale ist ein pauschaler Gewinn.

    Sie ist Basis der Besteuerung, sofern Dein Fonds mehr zugelegt hat als das.


    Hat er weniger zugelegt, ist der geringere Gewinn Basis der Versteuerung.


    Hat er nichts zugelegt oder gar verloren, fällt keine Steuer an.


    Wenn Du einen ausschüttenden Fonds hast, wird die Ausschüttung gegen die Vorabpauschale gerechnet.


    Ist die Ausschüttung bereits höher als die Vorabpauschale, fällt keine weitere Steuer an.


    Ist die Ausschüttung niedriger als die Vorabpauschale und hast Du eine Vorabpauschale zu versteuern, wird Steuer auf die Differenz berechnet.


    Für das Jahr 2023 fallen pro 1000 € Fondswert am Jahresanfang 3,30 € Steuer auf die Vorabpauschale an (Das nur für die Größenordnung). Hättest Du Deine 80 T€ zu Jahresanfang 2023 in einen ETF auf z.B. den MSCI-World investiert, stünde dieser Fonds aktuell etwa 15% höher, wäre also 12 T€ mehr wert. Du hättest zum Jahreswechsel 264 € Steuer auf die Vorabpauschale zu entrichten.


    264 € (Vorab-)Steuer für 12.000 € Wertzuwachs. 2,2%.

    Könntest du mir sagen, wie das in der Praxis aussähe? Also z.B. ich habe 10k ETF-Vermögen, zum Stichtag nach 5 Jahren ist er, trotz reinvestierter Dividenden 9k wert. Ich verkaufe also mit 1k Verlust und habe on top noch jahrelang [Steuer auf die] VAP abgeführt für [zwischenzeitlich] existierende [Kurs-]Gewinne. Kriege ich diese [4]x abgeführte VAP wieder oder werden sie wenigstens auf den Verlust gerechnet?

    Nein. Ja.


    Wenn Du einen Fonds 5 Jahre lang hältst und dieser am Ende Verlust gemacht hat, kannst Du höchstens in 4 Jahren Steuer auf eine Vorabpauschale gezahlt haben.

    Das stimmt, aber auch der Nachwuchs muss ja nicht unnötig Steuern zahlen. Wenn also z.B. der ETF von 10k auf 15k steigt und 5k steuerfrei veräußert werden können, ist das Depotvermögen +-0 und es fällt auch keine VAP an, richtig?

    Die Vorabpauschale ist ein pauschaler Gewinn. Die mußt Du in keinem Fall bezahlen. Bezahlen mußt Du allenfalls die Abgeltungssteuer auf diesen pauschalen Gewinn.


    Gerade in den letzten Wochen sind hier etliche neue Nutzer aufgetreten, die sich in unglaublich hartnäckiger Weise in die Versteuerung der Vorabpauschale verbissen haben.


    Freu Dich, wenn Du möglichst viel Steuer zahlen mußt, denn dann hast Du viel Gewinn gemacht.


    Die Steuer sollte bei der Investition stets der letzte Aspekt sein, den man berücksichtigt, und nicht der erste.

  • Hallo Achim Weiss


    danke für die ausführlichen Antworten.


    Also für mein eigenes Depot scheint mir die Sache nun klar. Egal was ich tue, ich komme ohnehin nicht drumherum und die Sache läuft automatisch durch und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Strategien scheinen minimal zu sein.


    Was das Junior-Depot angeht, ist es mir noch nicht ganz so klar.

    Also um bei dem Beispiel zu bleiben:


    80k investiert, inzwischen 12k Plus gemacht. Freibetrag von ca. 6k für den Junior, also ca. die Hälfte des Gewinns.

    Es wäre also möglich, das halbe Fondvermögen zu verkaufen, die 6k Gewinn steuerfrei mitzunehmen, weniger VAP-Steuer zu entrichten, und die 40k+6k wieder zu reinvestieren.


    Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege, aber da kommt über 10-15 Jahre doch einiges an Holz zusammen, oder nicht? Also so vernachlässigbar finde ich das nun nicht, außer ich habe einen Denkfehler drin?

  • Hättest Du das zu Jahresbeginn 2023 für Deinen Junior gemacht, wäre der jetzt 12 T€ reicher. Zahlen müßte er mit dem Jahreswechsel auch nichts, sein Freibetrag für 2024 wäre mit 132 € belastet.


    Mit der Steuerfieselei hättest Du bis zum Dezember 2023 Zeit gehabt. Der Verkauf und Rückkauf wäre binnen weniger Minuten über den Tisch gegangen.


    Wie schon geschrieben: Die Steuer sollte der letzte Aspekt bei der Geldanlage sein, nicht der erste.

  • Korrigier mich bitte: das heißt, ob ich nun einen ausschüttenden oder thesaurierenden MSCI World ETF nehme, ich muss so oder so den gleichen Betrag an VAP abführen (bzw. der Broker macht es automatisch)?

    Ein Thesaurierer wird immer steuerlich immer mindestens so gut sein, wie ein Ausschütter. Ein Thesaurierer zahlt nur eine Steuer auf die VAP, wenn der Kurs auch tatsächlich steigt und er muss auch maximal die VAP versteuern. Ein Ausschütter wird jedes Jahr in Höhe der Ausschüttung besteuert, unabhängig vom Kursverlauf. Und im Fall niedrigerer Bewertungen als aktuell dürften auch die Ausschüttungen über dem Basisertrag liegen

    Dazu kann man beim Thesaurierer die Steuer über den Verkauf und Wiederkauf von Anteilen steuern, falls erwünscht


    Das stimmt, aber auch der Nachwuchs muss ja nicht unnötig Steuern zahlen. Wenn also z.B. der ETF von 10k auf 15k steigt und 5k steuerfrei veräußert werden können, ist das Depotvermögen +-0 und es fällt auch keine VAP an, richtig?

    Die Vorabpauschale fällt auf den Teil an, der zum Jahreswechsel im Depot ist. Unterjährige Änderungen werden anteilig verrechnet. Angenommen du hast 10k im Depot und 50% Kursgewinn, zu Silvester verkaufst du 5k. Dann musst du den Verkauf versteuern (1,6k Gewinn abzüglich Teilfreistellung) sowie die VAP auf den Basisertrag von 6,66k (restliche 2/3 vom Ursprungsdepot)

  • Hättest Du das zu Jahresbeginn 2023 für Deinen Junior gemacht, wäre der jetzt 12 T€ reicher. Zahlen müßte er mit dem Jahreswechsel auch nichts, sein Freibetrag für 2024 wäre mit 132 € belastet.


    Mit der Steuerfieselei hättest Du bis zum Dezember 2023 Zeit gehabt. Der Verkauf und Rückkauf wäre binnen weniger Minuten über den Tisch gegangen.

    Also lese ich aus deiner Antwort raus, dass ich das genau so hätte machen können und es der "richtige" Weg wäre, um die Gewinne steuerfrei mitzunehmen? Gut, dann ran an den Speck und Zeitpunkte zur Gewinnmitnahme können sich ja noch über das Jahr ergeben. Sehe ich dann.


    Vielen dank für deine Hilfe.

  • Super, ganz vielen Dank! Das waren die Infos, die ich brauchte!


    Zitat

    Ein Thesaurierer wird immer steuerlich immer mindestens so gut sein, wie ein Ausschütter. [...]

    Dazu kann man beim Thesaurierer die Steuer über den Verkauf und Wiederkauf von Anteilen steuern, falls erwünscht

    Ok, damit bin ich schlauer. Also 2x Thesaurierer, sowohl für mich als auch (v.a. wegen der genaueren Steuerungsfunktion) den Nachwuchs. Steuerlich ist es beim Nachwuchs ja erst mal egal, da es für einige Zeit sowieso alles unterhalb der Freibeträge fallen wird.

    Kriegt man eigentlich vorher vom Brokre mitgeteilt, wieviel VAP-Steuer zu entrichten ist, damit man sicherstellen kann, dass genug auf dem Verrechnungskonto ist?


    Zitat

    Die Vorabpauschale fällt auf den Teil an, der zum Jahreswechsel im Depot ist. Unterjährige Änderungen werden anteilig verrechnet. Angenommen du hast 10k im Depot und 50% Kursgewinn, zu Silvester verkaufst du 5k. Dann musst du den Verkauf versteuern (1,6k Gewinn abzüglich Teilfreistellung) sowie die VAP auf den Basisertrag von 6,66k (restliche 2/3 vom Ursprungsdepot)

    Ja, das war dumm formuliert von mir. Ich meinte quasi nicht 5k Anteile, sondern 5k Gewinn (oder mit anderen Worten: das gesamte Beispiel-Depot), um wirklich alles steuerfrei mitzunehmen, und dann Anfang Januar zu reinvestieren.

    Langsam macht es click, danke!

  • Kriegt man eigentlich vorher vom Brokre mitgeteilt, wieviel VAP-Steuer zu entrichten ist, damit man sicherstellen kann, dass genug auf dem Verrechnungskonto ist?

    Zumindest von meinen Brokern hat das bisher keiner gemacht. Ich denke, dass sich da die nächsten Jahre etwas tun wird. Bisher war die VAP ja in der Praxis mangels Zinsen irrelevant und kommt erst jetzt so richtig zur Anwendung.

    Für die Frage gibt es aber genügend Rechner