Beiträge von Ellka

    So, jetzt noch die finale Auflösung meines Falls, insbesondere für Wanderslust und Ltotheeon, die sich ja dankenswerterweise damit eingehend befasst hatten - aber auch für evt. spätere Leser mit vergleichbaren Problemen:

    Ich habe das ganze letztlich dem Ombudsmann der PKV zur Klärung übergeben (daher hat das jetzt auch etwas länger gedauert).

    Kurz gesagt, meiner Beschwerde und Forderung wurde stattgegeben und die Zusatzversicherung wird nun eben doch im Bisex-Tarif geführt.

    Der ursprüngliche Angebotstext war, so wie ich die Stellungnahme verstehe, offenbar tatsächlich fehlerhaft in der Hinsicht, dass es widersprüchlich Beträge für den Bisex-Tarif nannte, aber mit dem Vermerk "geschlechtsunabhängig".

    Davon unabhängig kam der Versicherer nun zu dem Schluss, dass es sich eben nicht um einen Neuvertrag handelt und es sich gemäß der Tarifbedingungen der Vollversicherung um eine Umstellung gemäß dort enthaltener Umwandlungsoption handelt (mit Verweis auf "Ziffer 13 c der Leitlinien der EU-Kommission über Anwendung der Unisex-Richtline").

    Welche Tarife hattest Du denn beantragt und was steht genau im Versicherungsschein?

    Ich hatte genau die angegebenen Tarife beantragt - sie heißen bei Unisex und Bisex gleich. Im Versicherungsschein steht als "Besondere Vereinbarung" GU = geschlechtsunabhängig kalkulierte Beiträge.

    Steht dort auch ein deutlich lesbarer Hinweis auf die überraschenden Abweichungen sowie darauf, dass diese als genehmigt gelten, wenn Du nicht binnen eines Monats in Textform widersprichst (§ 5 VVG)?

    Ja klar, das steht dort drin, und ich habe vorsorglich erst mal widersprochen.

    Ich habe jetzt aber nochmal das ursprüngliche Angebot rausgesucht und Buchstabe für Buchstabe gelesen. Und siehe da - da gibt es einen Widerspruch zwischen der Aussage, die ich nach Protest erhalten habe "Angebot wurde 'versehentlich' geschlechtsspezifisch kalkuliert, obowhl gar nicht möglich" und dem Text auf dem Angebot: dort steht trotz der viel billigeren Tarife nämlich weiter unten auch schon "Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Tarife geschlechtsunabhängig kalkuliert sind".

    Jetzt fühle ich mich erst recht vera.... und werde da wohl nochmal protestieren müssen!

    Kaum kann man selbst ne Weile nicht ins Forum schauen, entspinnen sich heiße Diskussionen ;)

    Ich kann gern Details liefern:
    Sowohl Voll- als auch Zusatzversicherung enthalten gleichartige Bausteine (also auch inkl. ambulant und Zahn, d.h. der Leistungsumfang ist vergleichbar - was auch erst mal das Ziel war), die genauen Tarife sind aber schon unterschiedliche. Für die Spezialisten die was damit anfangen können Anieter S D K):

    alt/Voll: S101, A107, AZ75

    neu/Zusatz: SG2, AG80 (das ist der ambulante mit krasser Preisdifferenz), WG, ZG70, ZGB

    Die Aussage zum "geschlossenen" Bisex-Tarif habe ich bisher nur mündlich, und nicht differenziert, ob grundsätzlich oder nur fürs Neugeschäft geschlossen.

    Jetzt bin ich auf die Analyse gespannt Wanderslust und Ltotheeon ...

    Danke für eure Einschätzungen erst mal!

    Ich sehe es eigentlich wie Wanderslust , habe daher auch beim Anbieter um Nennung der gesetzlichen Grundlage gebeten. Mal sehen was da zurückkommt.


    Btw JackDawson , um Meinungen (denn mehr ist das nicht) zur Sinnhaftigkeit des Wechsels von PKV zu GKV hatte ich bewusst nicht gebeten - schon aufgrund individueller Lebenslagen und -planung ist dafür zuviel Glaskugel involviert...

    Hallo,

    ich habe von der PKV (Vollversicherung) zu GKV + Zusatzversicherung bei der selben Gesellschaft gewechselt. Altersrückstellungen wurden dabei angerechnet. Das mir zunächst unterbreitete und von mir so angenommene Angebot war (jedoch nicht kenntlich gemacht) für einen Bisex-Tarif der Zusatzversicherung berechnet.

    Mit Zugang des Versicherungsscheins ist der Tarif nun deutlich teurer und es wurde in den entsprechenden Unisex-Tarif eingruppiert. Auf Nachfrage soll der Wechsel in den Bisex-Zusatzversicherungstarif nicht möglich sein, da geschlossen.

    D.h. der Wechsel wurde wie ein Neuvertrag statt wie ein Tarifwechsel behandelt. Laut Anbieter sei dies anders nicht möglich.

    Ist diese Auskunft korrekt oder sollte ein solcher Wechsel wie ein Tarifwechsel innerhalb der Vollversicherung auch in für Neukunden geschlossene Tarife möglich sein?

    Freue mich auf kompetente Aufklärung :)