Verlust Recht auf Bisex-Tarif bei Wechsel von PKV Voll- zu Zusatzversicherung (+GKV)?

  • Ich merke, dass du dem nicht folgen kannst.


    Ich habe niemals gesagt, dass in diese Tarife umgestuft werden kann einfach so. Ich habe gesagt, dass wenn solche Tarife bereits bestehen, diese natürlich auch als GKV-Versicherter fortgeführt werden können, da ja kein Tarifwechsel weitergeführt wird


    Ist mir jetzt auch egal. Ich habe es mehrfach begründet. Du glaubst es nicht. Hier passiert gerade wieder ein Klassiker solcher Foren. Threadersteller reagiert gar nicht mehr (könnte uns ja genau benennen, von welchen Tarifen in welche umgestellt werden soll. Dann könnte auch ganz genau an dem Beispiel begründet werden, wieso dies nicht geht). Klare Antworten werden angezweifelt. Nicht, weil Diejenigen es besser wissen, nein, weil einfach mal alles angezweifelt werden muss. Und dann arten die Diskussionen soweit aus, dass es irgendwann gar nicht mehr um den Ursprung des Thread geht

  • Speziell stationäre Zusatztarife: z.B. Debeka Tarif WK.


    Auch fast alle Krankentagegeldtarife werden oder wurden sowohl Privat- als auch GKV-Versicherten angeboten.

    Bestes Beispiel. Ich habe eine Krankheitskostenvollversicherung als Kompaktarif und dazu ein Krankentagegeld. Ich gehe in die GKV zurück und behalte das Krankentagegeld. Natürlich passe ich den Tagessatz an und evtl. die Karenz. Wieso geht das? Na weil kein Tarifwechsel nach §204 VVG stattfindet. Ich bleibe im gleichen Tarif. Es ist doch ganz einfach


    Sobald Ellka ihr Tarife genannt hat, erkläre ich es dir ganze genau an diesem Beispiel mit den gesetzliche Vorgaben der jeweiligen Paragrafen. Deal?

  • Kaum kann man selbst ne Weile nicht ins Forum schauen, entspinnen sich heiße Diskussionen ;)


    Ich kann gern Details liefern:
    Sowohl Voll- als auch Zusatzversicherung enthalten gleichartige Bausteine (also auch inkl. ambulant und Zahn, d.h. der Leistungsumfang ist vergleichbar - was auch erst mal das Ziel war), die genauen Tarife sind aber schon unterschiedliche. Für die Spezialisten die was damit anfangen können Anieter S D K):

    alt/Voll: S101, A107, AZ75

    neu/Zusatz: SG2, AG80 (das ist der ambulante mit krasser Preisdifferenz), WG, ZG70, ZGB


    Die Aussage zum "geschlossenen" Bisex-Tarif habe ich bisher nur mündlich, und nicht differenziert, ob grundsätzlich oder nur fürs Neugeschäft geschlossen.


    Jetzt bin ich auf die Analyse gespannt Wanderslust und Ltotheeon ...

  • Anieter S D K:

    alt/Voll: S101, A107, AZ75

    neu/Zusatz: SG2, AG80 (das ist der ambulante mit krasser Preisdifferenz), WG, ZG70, ZGB


    Die Aussage zum "geschlossenen" Bisex-Tarif habe ich bisher nur mündlich, und nicht differenziert, ob grundsätzlich oder nur fürs Neugeschäft geschlossen.

    Welche Tarife hattest Du denn beantragt und was steht genau im Versicherungsschein?


    Steht dort auch ein deutlich lesbarer Hinweis auf die überraschenden Abweichungen sowie darauf, dass diese als genehmigt gelten, wenn Du nicht binnen eines Monats in Textform widersprichst (§ 5 VVG)?


    Oder sind Dir die Abweichungen nur wegen des anderen Preises aufgefallen?


    Ich kann mir gerade nur schwer vorstellen, dass eine Versicherung ohne schriftliche Begründung einfach einen völlig anderen Vertrag zu beurkunden versucht.

  • Welche Tarife hattest Du denn beantragt und was steht genau im Versicherungsschein?

    Ich hatte genau die angegebenen Tarife beantragt - sie heißen bei Unisex und Bisex gleich. Im Versicherungsschein steht als "Besondere Vereinbarung" GU = geschlechtsunabhängig kalkulierte Beiträge.


    Steht dort auch ein deutlich lesbarer Hinweis auf die überraschenden Abweichungen sowie darauf, dass diese als genehmigt gelten, wenn Du nicht binnen eines Monats in Textform widersprichst (§ 5 VVG)?


    Ja klar, das steht dort drin, und ich habe vorsorglich erst mal widersprochen.


    Ich habe jetzt aber nochmal das ursprüngliche Angebot rausgesucht und Buchstabe für Buchstabe gelesen. Und siehe da - da gibt es einen Widerspruch zwischen der Aussage, die ich nach Protest erhalten habe "Angebot wurde 'versehentlich' geschlechtsspezifisch kalkuliert, obowhl gar nicht möglich" und dem Text auf dem Angebot: dort steht trotz der viel billigeren Tarife nämlich weiter unten auch schon "Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Tarife geschlechtsunabhängig kalkuliert sind".


    Jetzt fühle ich mich erst recht vera.... und werde da wohl nochmal protestieren müssen!

  • Hallo Ellka, dann scheint es ja eher ein Fehler in der Berechnung gewesen zu sein. Vlt lässt sich das ja lösen.


    Was sich nicht lösen lässt und darauf wollte ich jetzt noch einmal eingehen, ist die Umstellung von den ursprünglichen Tarifen der Bisex-Welt in KV-Zusatztarife der Bisexwelt.


    Zuerst stellen wir fest, dass du natürlich ein Anspruch nach §204 VVG hast, von den Tarifen S101, A107 und AZ75 in entsprechende Zusatztarife umzustellen. Aufgrund der Einführung der Unisex-Tarife in der PKV zum 21.12.12 kommt nun der §12 der KalV zu tragen. Zum Hintergrund. In der Branche wurde damals von Teilen vorgeschlagen, Unisextarife für den kompletten Bestand umzusetzen und nicht nur fürs Neugeschäft. Diejenigen konnten sich jedoch nicht durchsetzen und um die Bestandsrechte derjenigen zu wahren, kam der genannte Paragraph.


    Was sagt dieser jetzt aus. Grundsätzlich dient er dazu, zu definieren, wann unterschiedliche Tarife als gleichartig gelten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Versicherte bei einer Umstellung nach §204 VVG von einem Bisextarif in einen anderen Bisextarif umstellen.


    Zurück zu deinen Tarifen. Um die Gleichartigkeit zu vergleichen, wird zuerst der Leistungsbereich in Absatz 1 des §12 KalV definiert.


    - S101 fällt in den Leistungsbereich "2. Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlungen sowie Krankenhaustagegeldversicherungen mit Kostenersatzfunktion

    - A107 fällt in den Leistungsbereich "1. Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlung sowie 3. Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz"

    - AZ75 fällt in den Leistungsbereich "3. Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz"


    Soweit kann in entsprechende Bisextarife umgestellt werden, die in den gleichen Leistungsbereich fallen. Diese Tarife müssen für dich versicherungsfähig sein. Da du in die GKV gewechselt bist, sind dies Krankheitskostenversicherung, die keinen substitutiven Versicherungsschutz bieten und gemäß Tarifbedingungen für Personen aus der GKV versicherbar sind.


    Und jetzt kommt der entscheidende Absatz. Gemäß §12 Absatz 3 der KalV besteht keine Gleichartigkeit zwischen einem gesetzlichen Versicherungsschutz mit Ergänzungsschutz der privaten Krankenversicherung und einer subsitutiven Versicherung. Und zwar egal, ob von KV-Voll in Zusatz oder KV-Zusatz in KV-Voll. Es geht bei diesem Absatz rein um den Vergleich ist der Tarif substitutiv oder nicht.


    Das trifft auf die oben genannten Tarife zu. Eine Umstellung innerhalb der Bisexwelt wäre nur innerhalb der KV-Voll möglich. Da du in "neue" KV-Zusatztarife umstellst, müssen diese geschlechtsneutral kalkuliert sein. So schreibt es der §12 KalV vor. Darum ist der Hinweis der Versicherung korrekt.


    Wobei ich mir bei einem Tarif unsicher bin. Der AZ75 ist für mich kein substitutiver Krankenversicherungsschutz. Er erhöht nur die Erstattung des Zahnbausteines. Hier dürfte meiner Meinung nach eine Umstellung in einen KV-Zusatztarif Zahn in der Bisexwelt vorgenommen werden. Ob das aber von Vorteil ist, lasse ich mal offen, da ich die Tarife der SDK nicht genau kenne.


    Ich hoffe die Antwort hilft weiter

  • Ltotheeon Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!! :thumbup:


    Jetzt hoff ich mal, dass ich das mit dem vermutlichen Berechnungsfehler klärt, und wegen AZ75 => ZG70 frag ich mal konkret nach.

  • So, jetzt noch die finale Auflösung meines Falls, insbesondere für Wanderslust und Ltotheeon, die sich ja dankenswerterweise damit eingehend befasst hatten - aber auch für evt. spätere Leser mit vergleichbaren Problemen:


    Ich habe das ganze letztlich dem Ombudsmann der PKV zur Klärung übergeben (daher hat das jetzt auch etwas länger gedauert).

    Kurz gesagt, meiner Beschwerde und Forderung wurde stattgegeben und die Zusatzversicherung wird nun eben doch im Bisex-Tarif geführt.


    Der ursprüngliche Angebotstext war, so wie ich die Stellungnahme verstehe, offenbar tatsächlich fehlerhaft in der Hinsicht, dass es widersprüchlich Beträge für den Bisex-Tarif nannte, aber mit dem Vermerk "geschlechtsunabhängig".


    Davon unabhängig kam der Versicherer nun zu dem Schluss, dass es sich eben nicht um einen Neuvertrag handelt und es sich gemäß der Tarifbedingungen der Vollversicherung um eine Umstellung gemäß dort enthaltener Umwandlungsoption handelt (mit Verweis auf "Ziffer 13 c der Leitlinien der EU-Kommission über Anwendung der Unisex-Richtline").

  • Ich habe das ganze letztlich dem Ombudsmann der PKV zur Klärung übergeben (daher hat das jetzt auch etwas länger gedauert).

    Kurz gesagt, meiner Beschwerde und Forderung wurde stattgegeben und die Zusatzversicherung wird nun eben doch im Bisex-Tarif geführt.

    Danke für die ausführliche Rückmeldung - sehr interessant!!