Beiträge von Tom47346

    Hallo zusammen,

    ich habe eine reine BU-Versicherung, die ich eigentlich nicht mehr brauche, da ich mittlerweile anderweitig eine Absicherung habe.


    1a) Online über Kündigung von BU-Versicherungen lese ich immer, dass es bei einer Kündigung kein Geld zurückgibt, weil es eine reine Risikoversicherung ist.

    In meinem jährlichen Informationsblatt steht aber, dass wenn man den Vertrag kündigt, dass dann eine einmalige Leistung über einen bestimmten Geldbetrag erfolgt.

    Weiß dazu jemand mehr oder hat Erfahrung diesbezüglich?


    1b) Wenn eine Geldzahlung erfolgen sollte, muss diese dann versteuert werden und falls ja, wo trägt man dies in die Steuererklärung ein?


    2) Falls es kein Geld zurückgibt, überlege ich mir, anstelle direkt zu kündigen, die BU-Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dann habe ich keine Kosten mehr damit, aber noch die reduzierte BU-Absicherung basierend auf den bisherigen Beiträgen. Auf diese Weise lasse ich sie dann "auslaufen", da wie geschrieben die Absicherung anderweitig erreicht ist. Oder macht das keinen Sinn?


    Im Voraus vielen Dank für Anmerkungen!

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern den Sonntag genutzt und meine Steuererklärung für 2024 vorbereitet.

    Dazu hätte ich folgende Frage zu dem Verpflegungsmehraufwand?

    Ich arbeite überwiegend in Home-Office und muss regelmäßig beim Arbeitgeber vor Ort arbeiten, wo ich auch ein Büro habe.

    Da der Fahrtweg zwischen meinem Wohnort und der Arbeitsstelle sehr lange ist und man nicht an einem Tag hin- und zurückfahren kann, bin ich immer blockweise anwesend und übernachte während der Zeit in einem Hotel.

    (Die Fahrtkosten bzw. Entfernungspauschale und Übernachtungskosten wurden 2023 vom Finanzamt anerkannt und entsprechend erstattet. Einen Verpflegungsmehraufwand hatte ich 2023 nicht geltend gemacht.)

    Meine Frage ist nun, ob man für den Abwesenheitszeitraum auch Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung geltend machen kann?

    Oder gilt der Verpflegungsmehraufwand nur für echte Dienstreisen an Orte dritter.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine paar Fragen zur Vorabpauschale von ETF Fonds. Es handelt sich dabei um ein Depot bei der DKB.

    1. Durch die Zinssteigerungen fällt die Vorabsteuer für 2023 zum ersten Mal für mich an. Dabei wurde für die Verrechnung der Steuerfreibetrag für 2024 verwendet. Hätte es nicht der Freibetrag für 2023 sein müssen, weil die Steuer doch für 2023 gilt. Oder habe ich da ein Logikfehler?

    2. Wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, wird die Steuer vom Verrechungskonto abgebucht. Da mein Konto zu dem Zeitpunkt leer war, konnte nichts abgebucht werden, sodass eine Meldung ans Finanzamt erfolgt und ich den Betrag selbst zahlen muss.

    Weis jemand, ob ich von der DKB oder dem Finanzamt noch eine Bescheinigung oder Aufforderungen bekomme, weil mir aktuell unklar ist, was ich da zahlen muss?

    3. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung machen. Bin ich nun dazu verpflichtet diese direkt nächstes Jahr abzugeben oder habe ich dafür 4 Jahre Zeit da ich sonst nur Arbeitnehmer bin?

    4. Haltet es ihr für eine Idee nächstes Jahr gezielt das Konto im Januar leer zu lassen, damit die Steuer wieder nicht direkt abgeführt wird, sodass das Geld durch die spätere Zahlung länger für mich arbeiten kann?

    Vielen Dank im Voraus