Hallo zusammen,
ich habe gestern den Sonntag genutzt und meine Steuererklärung für 2024 vorbereitet.
Dazu hätte ich folgende Frage zu dem Verpflegungsmehraufwand?
Ich arbeite überwiegend in Home-Office und muss regelmäßig beim Arbeitgeber vor Ort arbeiten, wo ich auch ein Büro habe.
Da der Fahrtweg zwischen meinem Wohnort und der Arbeitsstelle sehr lange ist und man nicht an einem Tag hin- und zurückfahren kann, bin ich immer blockweise anwesend und übernachte während der Zeit in einem Hotel.
(Die Fahrtkosten bzw. Entfernungspauschale und Übernachtungskosten wurden 2023 vom Finanzamt anerkannt und entsprechend erstattet. Einen Verpflegungsmehraufwand hatte ich 2023 nicht geltend gemacht.)
Meine Frage ist nun, ob man für den Abwesenheitszeitraum auch Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung geltend machen kann?
Oder gilt der Verpflegungsmehraufwand nur für echte Dienstreisen an Orte dritter.
Vielen Dank für eure Hilfe