Man schaut in das Papier, das man mehr oder weniger teuer gekauft hat (Allgemeine Versicherungsbedingungen), und findet heraus, was darin zum Thema "Abfindung" steht.
Manche Anbieter garantieren die Abfindung im gesetzlichen Rahmen, andere *können* sich darauf berufen, ohne dass sich daraus ein Anspruch ergibt.
Je nach Ergebnis der Prüfung und Modalitäten (Vertragsguthaben, Laufzeit bis zum (i.d.R.) 62. Lebensjahr, fondsgebunden oder nicht?) kann man dann, je nach Tarif, mehr oder weniger Gestaltungsspielraum nutzen, bei fondsgebunden Verträgen z.B. Umschichtung in Geldmarktfonds...
Also bitte nicht pauschalisieren, immer den Einzelvertrag betrachten, wenn unklar formuliert, bei der Gesellschaft nachfragen und ggf. die Auszahlung von Kleinbetragsrenten als Zusatzvereinbarung in den Vertrag mit aufnehmen.