Beiträge von Niklas91

    Guten Abend Rojiblanco,

    danke dir für deine Einschätzung. Das Gute an einer RLV ist ja, dass man sie jederzeit kündigen kann. Theoretisch gesehen, könnte ich also eine neue aufsetzen, sollte Kind Nr. 2 kommen (was aktuell aber erstmal kein Thema ist ^^ ) - natürlich unter der Prämisse, dass diese ggf. teuerer werden könnte (höheres Alter bei mir, eine höher anzusetzende Auszahlungssumme, etc.) .

    Eine weitere Option wäre einfach eine zweite Versicherung für das zweite Kind abzuschließen. Wäre natürlich etwas "doppelt gemoppelt" und ebenfalls mit mehr Kosten verbunden.

    Ich werde mir nochmal Gedanken machen und dann schauen, wie ich mich entscheide.

    Danke dir jedenfalls für den Austausch!

    Ruhige Nacht noch.

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    Rojiblanco genau das war meine Frage. Ich weiß nicht, welche rechtlichen Voraussetzungen es dann für die Verwaltung des Geldes gäbe.

    Meine Lebensgefährtin sollte natürlich auch von dem Geld partizipieren können. Sprich, sie sollte beispielsweise einen gemeinsamen Urlaub finanzieren dürfen.

    Es versteht sich von selbst, dass sie natürlich nicht das Geld mit beiden Händen zum Fenster herauswerfen sollte :D

    Aber wo zieht man da die Linie?

    Beste Grüße

    Guten Abend ihr beiden,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Rojiblanco Naja, beide natürlich. Mir geht es darum, dass meine kleine Familie finanziell abgesichert wäre, sollte mir etwas passieren und mein Einkommen plötzlich wegfallen. Mal abgesehen von dem Verlust müsste sich meine Lebensgefährtin fortan ja alleine um unsere Tochter kümmern, ggf. auf Teilzeit umstellen, etc.

    In so einer Situation sollen dann nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen.

    hans2204 vielen Dank für die Aufschlüsselung. Mir war das Konstrukt aber schon bekannt. Ich war mir allerdings nicht sicher, ob es Besonderheiten gibt, wenn ich meine Tochter als bezugsberechtigte Person eintrage (Stichwort Freibetrag vor Erbschaftssteuer, Vorgaben bei der Verwaltung des Geldes, was ja meine Partnerin als Vormund betreffen würde).

    Beide Varianten scheinen ihre Vor- und Nachteile zu haben. Eine einfache Lösung wäre natürlich auch, einfach zu heiraten :D

    Beste Grüße und einen schönen Abend

    Guten Abend zusammen,

    meine Lebensgefährtin und ich sind vor Kurzem Eltern geworden :love: :thumbup: . Ich möchte meine kleine Familie gerne mit einer Risikolebensversicherung absichern. Wir haben kein Eigentum und auch nichts in diese Richtung geplant, mir geht es schlichtweg um eine finanzielle Absicherung, sollte ich (als Hauptverdiener) sterben. Zudem besteht die Überlegung, dass auch meine Partnerin eine RLV mit einer geringeren Summe abschließt. Meine Lebensgefährtin und ich sind, wie es der Begriff schon erahnen lässt, nicht verheiratet und haben bisher ein Kind.

    Meine Frage wäre, wie macht es am meisten Sinn, die Versicherung abzuschließen?

    - Über-Kreuz-Verträge, um die Erbschaftssteuer zu sparen

    oder

    - In beiden RLV unsere Tochter als Begünstigte einzutragen und den jeweiligen Partner als Vormund eintragen

    Vielen Dank im Voraus und eine ruhige Nacht!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, Achim!

    Zitat von Achim Weiss

    Ich kenne WISO nicht, kann hier also nicht weiterhelfen. "Pensionär" geht nicht?

    "Pensionär" geht, so habe ich es jetzt auch eingetragen. Ich war mir zuvor mit dem Begriff nicht sicher, weil es in diesem Punkt ja die "Witwenpension" von meiner Mutter ist.

    Zitat von Achim Weiss


    Hat sie denn überhaupt Werbungskosten? Für Altersbezüge gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 €. Wenn sie mehr Werbungskosten hat, kannst Du diese gern angeben.

    Ich glaube nicht, ich werde die Pauschale nehmen.

    Kennst du sonst noch Dinge, die sie absetzen könnte?

    Spenden wollte ich beispielsweise mit aufnehmen. Zudem lebt meine Mutter in einer Eigentumswohnung. Soweit ich weiß, könnte sie auch Instandhaltungskosten absetzen, sofern sie eine offizielle Rechnung dafür hat, richtig?

    WISO rechnet dir vorab den Betrag aus, den du erstattet bekommst bzw. den du nachzahlen musst. Da ich selber immer eine ordentliche Rückzahlung erhalten habe, war ich überrascht, dass meine Mutter aktuell ca. 1300 € an Steuern nachzahlen muss.

    Eine Steuernachzahlung scheint bei Rentner aber eher der Regelfall zu sein, oder?!

    Beste Grüße und einen schönen Abend

    Guten Morgen zusammen,

    seit nunmehr zwei Jahren schaffe ich es endlich, meine Steuererklärungen selber zu machen :thumbup: . Dafür nutze ich das Steuerprogramm WISO, womit ich auch sehr zufrieden bin. Aktuell versuche ich meiner Mutter bei ihrer Steuererklärung zu unterstützen. Sie erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Hinterbliebenenversorgung meines verstorbenen Stiefvaters, welcher zu Lebzeiten verbeamtet war.

    Ich habe bei ihrer Steuererklärung die Funktion eingestellt, dass WISO die notwendigen Unterlagen des Finanzamtes direkt importieren kann. Es vereinfacht die Steuererklärung ungemein und ich will einfach sicher gehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Nun habe ich zum ersten Mal gesehen, dass meine Mutter in zwei Steuerklassen eingeteilt ist:

    - Steuerklasse 1 für die Hinterbliebenenbezüge des LBV

    - Steuerklasse 6 für die Erwerbsminderungsrente

    Mich hat der Umstand mit der Einteilung in zwei Steuerklassen zunächst verwirrt, nach meiner Recherche scheint es aber seine Richtigkeit zu haben :/ . So weit, so gut. Allerdings habe ich weiterhin ein paar Unklarheiten:

    1. Bei den Angaben des LBV muss ich zwingend eine Tätigkeit angeben, allerdings passt nichts auf den Status meiner Mutter "Empfängerin von Hinterbliebenenbezüge" oder Witwenrente. Habt ihr diesbezüglich eine Idee?

    2. Dann frage ich mich, ob es generell für diese Konstellation (Hinterbliebenenbezüge + Erwerbsminderungsrente) Besonderheiten bei der Steuererklärung gibt (insbesondere was das Absetzen von Werbungskosten angeht).

    3. Und zu guter Letzt geht es mir um den Begriff "Hinterbliebenenbezüge". Handelt es sich hier um einen Oberbegriff für Witwenrente, Waisenrente, etc. Oder gibt es einen Unterschied zwischen Hinterbliebenenbezügen und Witwenrente?

    Mir ist durchaus bewusst, dass ich hier keine konkrete Anleitung für die Steuererklärung bekommen kann/werde. Dennoch wollte ich mich etwas austauschen. Vielleicht kennt ja jemand eine ähnliche Konstellation :)

    Ich danke euch vorab vielmals und wünsche schon einmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Liebe Grüße