Risikolebensversicherung - wie am besten abschließen?

  • Guten Abend zusammen,


    meine Lebensgefährtin und ich sind vor Kurzem Eltern geworden :love: :thumbup: . Ich möchte meine kleine Familie gerne mit einer Risikolebensversicherung absichern. Wir haben kein Eigentum und auch nichts in diese Richtung geplant, mir geht es schlichtweg um eine finanzielle Absicherung, sollte ich (als Hauptverdiener) sterben. Zudem besteht die Überlegung, dass auch meine Partnerin eine RLV mit einer geringeren Summe abschließt. Meine Lebensgefährtin und ich sind, wie es der Begriff schon erahnen lässt, nicht verheiratet und haben bisher ein Kind.


    Meine Frage wäre, wie macht es am meisten Sinn, die Versicherung abzuschließen?


    - Über-Kreuz-Verträge, um die Erbschaftssteuer zu sparen


    oder


    - In beiden RLV unsere Tochter als Begünstigte einzutragen und den jeweiligen Partner als Vormund eintragen


    Vielen Dank im Voraus und eine ruhige Nacht!

  • DIe Leistung aus einer (Risiko-) Lebensversicherung fällt im Todesfall der Person zu, die bei Vertragsabschluss als Begünstigte angegeben wurde.


    Bei einer solchen Versicherung gibt es folgende Beteiligte:


    Versicherungsnehmer: (Chef des Vertrages)

    Das ist die Person, die den Vertrag abschließt. Nur diese Person kann z.B. Vertragsänderungen veranlassen und z.B. die begünstigte Person nachträglich ändern.


    Versicherte Person:

    wessen Leben wird versichert (häufig identisch mit dem Versicherungsnehmer)


    Bezugsberechtigte Person:

    Wer soll die Leistung im Todesfall der versicherten Person bekommen.



    Die Todesfallleistung ist für die bezugsberechtigte Person erbschaftssteuerpflichtig.


    Beispiel:

    Du schließt eine solche Versicherung auf dein Leben ab (du bist Versicherungsnehmer und gleichzeitig versichte Person) und deine (nicht verheiratete Partnerin) ist im Todesfall bezugsberechtigte Person.

    Tritt der Versicherungsfall ein, dann erhält deine Partnerin die entsprechende Versicherungsleistung. Es fällt ein relativ hoher Betrag an Erbschaftssteuer an, da ihr nicht verheiratet seid.


    In diesem Fall wäre es günstiger, wenn die Versicherung deine Partnerin (Versicherungsnehmer) abschließt und du bist die versicherte Person.

    Der Bezugsberechtigte für den Todesfall kann deine Partnerin oder euer Kind sein.


    In diesem Fall fällt keine Erbschaftssteuer an

    Ist das Kind bezugsberechtigt, dann hat es in der Erbschaftsteuer einen sehr hohen Freibetrag, ist deine Partnerin bezugsberechtigt, dann ist es ja ihr eigener Vertrag, der zur Auszahlung kommt.

    Sinnvoll ist es natürlich,dass sie auch die Versicherungsbeiträge aus ihrem Vermögen zahlt.


    Nachteil dieser Konstruktion ist, dass du selbst keinerlei Möglichkeit hast, diesen Vertrag zu verändern, zu kündigen oder was auch immer.

  • Guten Abend ihr beiden,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Rojiblanco Naja, beide natürlich. Mir geht es darum, dass meine kleine Familie finanziell abgesichert wäre, sollte mir etwas passieren und mein Einkommen plötzlich wegfallen. Mal abgesehen von dem Verlust müsste sich meine Lebensgefährtin fortan ja alleine um unsere Tochter kümmern, ggf. auf Teilzeit umstellen, etc.


    In so einer Situation sollen dann nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen.


    hans2204 vielen Dank für die Aufschlüsselung. Mir war das Konstrukt aber schon bekannt. Ich war mir allerdings nicht sicher, ob es Besonderheiten gibt, wenn ich meine Tochter als bezugsberechtigte Person eintrage (Stichwort Freibetrag vor Erbschaftssteuer, Vorgaben bei der Verwaltung des Geldes, was ja meine Partnerin als Vormund betreffen würde).


    Beide Varianten scheinen ihre Vor- und Nachteile zu haben. Eine einfache Lösung wäre natürlich auch, einfach zu heiraten :D


    Beste Grüße und einen schönen Abend

  • Rojiblanco Naja, beide natürlich.

    Schon klar!


    Aber es ist nun einmal ein Unterschied, ob die Tochter das Geld bekommt und die Mutter „nur“ Vormund ist oder eben die Mutter die Begünstigte ist.


    Daher ja die Frage der Priorität.


    Anders formuliert, die Mutter kann über „ihr“ Geld verfügen wie sie möchte, über das Geld des Kindes jedoch nicht.


    vgl. § 1642 BGB

    Eltern sind dazu verpflichtet, das Vermögen ihrer Kinder zu bewahren.


    Dadurch dürfte die Mutter es nicht für sich ausgeben (also für Ihre Zwecke) noch für Dinge, für die sie so oder so fürs Kind aufkommen müsste.

  • «

    Rojiblanco genau das war meine Frage. Ich weiß nicht, welche rechtlichen Voraussetzungen es dann für die Verwaltung des Geldes gäbe.


    Meine Lebensgefährtin sollte natürlich auch von dem Geld partizipieren können. Sprich, sie sollte beispielsweise einen gemeinsamen Urlaub finanzieren dürfen.


    Es versteht sich von selbst, dass sie natürlich nicht das Geld mit beiden Händen zum Fenster herauswerfen sollte :D


    Aber wo zieht man da die Linie?


    Beste Grüße

  • ICH (das ist kein Rat, sondern nur meine Sicht auf die Sache) würde meine (Ehe-)Frau einsetzen.

    Das Kind bleibt ja ihr Kind und ich gehe natürlich davon aus, dass sie sich im besten Sinne um unser Kind kümmern wird.


    Das Problem beim Kind wäre für mich, dass ich nicht weiß, was es mal mit dem Geld macht und zudem empfinde ich das hier: https://www.iww.de/fk/sorge-un…er-vermoegenssorge-f74491 als etwas, worauf man es nicht ankommen lassen sollte.


    Kurzum... Partnerin!

    PS: Was passiert, wenn Ihr noch ein Kind bekommt?! Was machst Du denn dann?

  • Guten Abend Rojiblanco,


    danke dir für deine Einschätzung. Das Gute an einer RLV ist ja, dass man sie jederzeit kündigen kann. Theoretisch gesehen, könnte ich also eine neue aufsetzen, sollte Kind Nr. 2 kommen (was aktuell aber erstmal kein Thema ist ^^ ) - natürlich unter der Prämisse, dass diese ggf. teuerer werden könnte (höheres Alter bei mir, eine höher anzusetzende Auszahlungssumme, etc.) .


    Eine weitere Option wäre einfach eine zweite Versicherung für das zweite Kind abzuschließen. Wäre natürlich etwas "doppelt gemoppelt" und ebenfalls mit mehr Kosten verbunden.


    Ich werde mir nochmal Gedanken machen und dann schauen, wie ich mich entscheide.


    Danke dir jedenfalls für den Austausch!


    Ruhige Nacht noch.

  • Das Gute an einer RLV ist ja, dass man sie jederzeit kündigen kann. Theoretisch gesehen, könnte ich also eine neue aufsetzen, sollte Kind Nr. 2 kommen


    Meines Erachtens sollte man die begünstigte Person, die im Falle meines Todes das Geld aus der Versicherung erhält, auch ändern können. Ohne zuerst die erste Versicherung zu kündigen und dann eine neue abzuschließen.

  • Meines Erachtens sollte man die begünstigte Person, die im Falle meines Todes das Geld aus der Versicherung erhält, auch ändern können. Ohne zuerst die erste Versicherung zu kündigen und dann eine neue abzuschließen.

    Der Versicherungsnehmer kann jederzeit den Vertrag ändern, damit auch eine neue (andere) begünstigte Person benennen.

    In eurem Fall ist es ein steuerliches Problem, wer Versicherungsnehmer wird (ist).


    Die Versicherung soll ja vermutlich dem Zweck dienen, dass die Partnerin mit ihrem Kind das fehlende Einkommen des Hauptverdieners bei seinem Tod ausgleichen kann.


    Deshalb sollte auch die Partnerin und nicht das Kind begünstigt sein.



    Ob man eine weitere Versicherung abschließen kann, ist von mehreren Faktoren (z.B. dem Gesundheitszustand) abhängig. Da wäre eine Vertragsänderung eher die Lösung.