Beiträge von siebenzwerge

    Hi zusammen,

    ich überlege mein Girokonto bei meiner Hausbank zu kündigen. Dort bin ich seit Kleinauf und bin nun aber zu alt für ein kostenloses Girokonto. In meinen Augen passen die Konditionen/Kosten einfach nicht, wenn man bedenkt es gibt genügend Angebote, die den gleichen Service für umsonst oder besser anbieten (DKB, DiBa, C24, etc.).

    Ich halte seit mehreren Jahren ein zweites Konto bei der DKB und bin jetzt aber komplett umgezogen. Von der DKB bin ich seit Anfang überzeugt, Konditionen und Service sind top.

    Mir stellen sich folgende Fragen, ob ich das Girokonto bei meiner Hausbank kündigen sollte:

    1.) Ich besitze geringe Geschäftsanteile bei der Hausbank und es existiert noch ein Sparbuch (unter 100€). Kann ich diese zwei Positionen 'einfach so laufen lassen', auch wenn ich dort kein Girokonto mehr besitze? Die Dividenden der Geschäftsanteile werden jährlich auf das Sparbuch übertragen. Hintergrund ist, dass wahrscheinlich (?) die Kündigungsfristen für die zwei Positionen länger sein werden, als die des Girokontos. Früher oder später würde ich das Sparbuch und die Geschäftsanteile auch kündigen, da auch hier die Konditionen schlecht sind.

    2.) Irgendwann möchte auch ich eine Immobilie kaufen und werde einen Kredit benötigen. Macht es deshalb Sinn, das Girokonto zu behalten? Bzgl. Krediten kenn ich mich gar nicht aus und liegt auch noch in weiter Ferne, aber gibt es möglicherweise bessere Konditionen für Bestandskunden o.ä.?

    3.) Hat die Kündigung Einfluss auf meinen SCHUFA-Score?

    Vielen Dank euch und

    Grüße

    Die Eigentümergemeinschaft wird eine Steuererklärung mit einer Gewinnverteilung vornehmen. Ich würde deine Vergütung als Tätigkeitsvergütung bei der Gewinnverteilungsrechnung berücksichtigen. Du bekommst 200 Euro mehr vom Kuchen, alle anderen anteilig 200 Euro weniger.

    Arbeitslohn im steuerlichen Sinne sehe ich hier nicht.

    Vielen Dank , so habe ich es mir auch irgendwie vorgestellt. Kann ich meine eigene Steuererklärung nun jetzt schon abgeben, die der Eigentümergemeinschaft wird noch dauern. Ich hab jedoch mein Papierkram gerne erledigt und abgehakt und wie würde ich dann das Honorar in meiner Steuererklärung angeben?

    Viele Grüße

    Hallo.

    Da würde ich dazu raten, die ganze Kiste zu klären.

    Art und Umfang schriftlich fixieren und als Minijob anmelden oder jemanden beauftragen. Damit wären sämtliche Unsicherheiten (Versicherungsschutz; Steuern; Gedöns; ...) geklärt.

    Das ist wahrscheinlich am sinnvollsten.

    Wie sieht das jedoch für das letzte Jahr aus.

    Irgendwo müsste ich das Honorar als 'Arbeitslohn' angeben.

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    Ich wohne in einer familiären Eigentümergemeinschaft. Teile hiervon sind vermietet und ich selbst beziehe ebenfalls ein Teil. Ich kümmere mich nebenher um Haus und Garten. Es gibt hierfür keine vertragliche Regelung etc. und es liegt mE auch kein Beschäftigungsverhältnis vor, da keine "Beschäftigungs-Merkmale" zutreffen (s. hierzu https://magazin.minijob-zentrale.de/wohnungseigent…st-zu-beachten/)

    Die Eigentümergemeinschaft hat mir diese Arbeit nun einmalig/pauschal im Jahr finanziell honoriert. Muss diese Zuwendung steuerlich kenntlich gemacht werden und wenn ja, wie/wo?

    Zählt das schon unter Selbstständigkeit oder kann ich das Honorar 'einfach' unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug" angeben?

    Vielen Dank