Hallo zusammen,
Ich wohne in einer familiären Eigentümergemeinschaft. Teile hiervon sind vermietet und ich selbst beziehe ebenfalls ein Teil. Ich kümmere mich nebenher um Haus und Garten. Es gibt hierfür keine vertragliche Regelung etc. und es liegt mE auch kein Beschäftigungsverhältnis vor, da keine "Beschäftigungs-Merkmale" zutreffen (s. hierzu https://magazin.minijob-zentra…jobs-was-ist-zu-beachten/)
Die Eigentümergemeinschaft hat mir diese Arbeit nun einmalig/pauschal im Jahr finanziell honoriert. Muss diese Zuwendung steuerlich kenntlich gemacht werden und wenn ja, wie/wo?
Zählt das schon unter Selbstständigkeit oder kann ich das Honorar 'einfach' unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug" angeben?
Vielen Dank