Honorar Hausmeister

  • Hallo zusammen,


    Ich wohne in einer familiären Eigentümergemeinschaft. Teile hiervon sind vermietet und ich selbst beziehe ebenfalls ein Teil. Ich kümmere mich nebenher um Haus und Garten. Es gibt hierfür keine vertragliche Regelung etc. und es liegt mE auch kein Beschäftigungsverhältnis vor, da keine "Beschäftigungs-Merkmale" zutreffen (s. hierzu https://magazin.minijob-zentra…jobs-was-ist-zu-beachten/)

    Die Eigentümergemeinschaft hat mir diese Arbeit nun einmalig/pauschal im Jahr finanziell honoriert. Muss diese Zuwendung steuerlich kenntlich gemacht werden und wenn ja, wie/wo?


    Zählt das schon unter Selbstständigkeit oder kann ich das Honorar 'einfach' unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug" angeben?


    Vielen Dank

  • Hallo.


    Da würde ich dazu raten, die ganze Kiste zu klären.

    Art und Umfang schriftlich fixieren und als Minijob anmelden oder jemanden beauftragen. Damit wären sämtliche Unsicherheiten (Versicherungsschutz; Steuern; Gedöns; ...) geklärt.

  • Hallo.


    Da würde ich dazu raten, die ganze Kiste zu klären.

    Art und Umfang schriftlich fixieren und als Minijob anmelden oder jemanden beauftragen. Damit wären sämtliche Unsicherheiten (Versicherungsschutz; Steuern; Gedöns; ...) geklärt.

    Das ist wahrscheinlich am sinnvollsten.

    Wie sieht das jedoch für das letzte Jahr aus.


    Irgendwo müsste ich das Honorar als 'Arbeitslohn' angeben.


    Viele Grüße

  • Die Eigentümergemeinschaft wird eine Steuererklärung mit einer Gewinnverteilung vornehmen. Ich würde deine Vergütung als Tätigkeitsvergütung bei der Gewinnverteilungsrechnung berücksichtigen. Du bekommst 200 Euro mehr vom Kuchen, alle anderen anteilig 200 Euro weniger.


    Arbeitslohn im steuerlichen Sinne sehe ich hier nicht.

  • Die Eigentümergemeinschaft wird eine Steuererklärung mit einer Gewinnverteilung vornehmen. Ich würde deine Vergütung als Tätigkeitsvergütung bei der Gewinnverteilungsrechnung berücksichtigen. Du bekommst 200 Euro mehr vom Kuchen, alle anderen anteilig 200 Euro weniger.


    Arbeitslohn im steuerlichen Sinne sehe ich hier nicht.

    Vielen Dank , so habe ich es mir auch irgendwie vorgestellt. Kann ich meine eigene Steuererklärung nun jetzt schon abgeben, die der Eigentümergemeinschaft wird noch dauern. Ich hab jedoch mein Papierkram gerne erledigt und abgehakt und wie würde ich dann das Honorar in meiner Steuererklärung angeben?


    Viele Grüße