Das liegt nahe.
Ich verstehe nicht, was das bedeuten soll.
Als Selbständiger zahlt man immer den vollen Beitrag, da es ja keinen Arbeitnehmeranteil gibt. Das ist wohl gemeint
Das liegt nahe.
Ich verstehe nicht, was das bedeuten soll.
Als Selbständiger zahlt man immer den vollen Beitrag, da es ja keinen Arbeitnehmeranteil gibt. Das ist wohl gemeint
Wer (angestellt) mehr arbeitet, verdient mehr und muss mehr Beitrag zahlen.
Ich glaube, da zeichnet sich ein Muster ab.
Verstehe ich grade nicht? Es geht hier doch um eine selbständige Tätigkeit als gesetzl. Rentenbezieher
also: wer mehr als die Hälfte des Gesamteinkommens als Verdienst (und/oder Kapitalertrag, Mieteinnahmen) erzielt, der/die ist hauptberuflich selbständig.
Wer aber bis zu 75% des Gesamteinkommens dazuverdient (das sind ja 25% mehr!) soll als nebenberuflich! selbständig gelten?
Ok, es kommt auf die Stundenzahl noch an. Aber als Selbständige, als Freelancerin fülle ich ja nur selten Stundenzettel aus, bzw. müsste ich wohl???? Im Prinzip müsste man immer nebenberufliche Selbständigkeit annehmen können statt hauptberufliche. Ist aber real gar nicht so, denke ich. Die Kraka entscheidet das.
Fazit: überall heißt es die Alten sollen länger abeiten, weil es Facharbeitermangel gebe, aber: die Selbständigen werden mit höheren Krankenkassenbeiträgen bestraft. Wie geht das zusammen????