Danke für deine Einschätzung, itschytoo!
Ja, finanziell betrachtet sind die "geerbten" Monats- oder Jahresbeiträge in meinem Fall für die Erbschaftsteuer wohl kaum bis gar nicht erheblich. Erst wenn die Kosten über dem Pauschbetrag von etwa 10.000 Euro liegen, werden sie ja wirksam.
Das Erbe liegt schon längere Zeit zurück. Mittlerweile sind alle Verträge, die ich nicht übernehmen wollte, gekündigt und beendet.
Ursprünglich fragte ich, weil mir nicht klar war, ob oder wie die durch "vererbte" Laufzeiten verursachten Kosten versteuert werden können. Meine Erwartungshaltung war, dass es eben eine klare Richtlinie gibt, wie "Diese Kosten sind Nachlasskosten und können bis zu 1 Jahr ab dem Todestag angesetzt werden.".
Mittlerweile stellt sich mir die Frage, ob es im Hinblick auf eine Steuerersparnis nicht sinnvoller ist, die "geerbten" Kosten als Sonderbelastung bei der Einkommensteuererklärung statt als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuererklärung anzusetzen, sofern dieser Gestaltungsspielraum überhaupt gegeben ist. 
Wenn die schon offen mit dir darüber sprichst: Warum hast du die Dame nicht einfach gefragt? Keiner hier kann dir eine genauere Antwort geben als deine Sachbearbeiterin.
Das Gespräch liegt schon eine Weile zurück. Dabei ging es auch nicht darum, die Details der Nachlassverbindlichkeiten zu klären. Ich wollte unter anderem wissen, ob ich generell meine Erbschaftsteuererklärung noch korrigieren kann, weil halt noch regelmäßig offene Rechnungen reinkamen.
Die Finanzämter leisten keine Steuerberatung. Sicher, man kann sein Glück versuchen, aber bei Detailfragen wird meiner Erfahrung nach abgeblockt.