Wie lange sind Kosten aus geerbten Verträgen als Nachlassverbindlichkeit absetzbar?

  • Trete ich ein Erbe an, übernehme ich ja auch die Verbindlichkeiten des Erblassers, unter anderem die Kosten aus laufenden Verträgen.


    Nun frage ich mich, wie lange das Finanzamt die Kosten aus geerbten Verträgen als Nachlassverbindlichkeit ansieht, die ja den Nachlasswert mindert.


    Mein konkreter Fall:


    Ich habe - neben anderen Wertgegenständen - ein Auto geerbt, das ich allerdings nicht nutze. Es steht auf einen privaten Parkplatz für den ich eine monatliche Gebühr entrichte. Den Mietvertrag für den Parkplatz hat der Erblasser abgeschlossen.


    Das Auto habe ich noch nicht verkauft. Ebenso habe ich den Mietvertrag noch nicht gekündigt, weil der Wagen ja einen Stellplatz benötigt.


    Wie lange kann ich die Kosten für die Parkplatzmiete als Nachlassverbindlichkeit ansetzen?


    Wahrscheinlich dürfen sich Erben nicht "ewig" Zeit lassen, um geerbte Verträge entweder zu kündigen oder selber namentlich als Vertragspartner einzutreten.

  • Hallo Herr T.,


    als juristischer Laie würde ich einmal vermuten, Sie können die Kosten für Nachlassverbindlichkeiten solange ansetzen, solange es ein Nachlass nach X ist. Wenn der Nachlass zwischen den Erben verteilt ist, ist es kein Nachlass mehr, sondern Eigentum der Erben. Im Extremfall des unzweifelhaften Alleinerben tritt dieser Fall also mit dem Todestag von X ein, falls ein Erbschein erforderlich ist, spätestens mit dessen Zustellung beim Alleinerben.


    Gruß Pumphut

  • Pumphut: Danke für Ihren Kommentar!


    Soll ich den Hinweis auf den Eigentumstatus so werten, dass die Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer das geerbte Vermögen gar nicht belasten?


    Das halte ich für fragwürdig, weil andere Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel offene Rechnungen, wertmindernd angesetzt werden dürfen.


    Mein konkretes Beispiel ist wahrscheinlich grenzwertig bis klar: Hier könnte man durchaus argumentieren, dass die Parkplatzmiete nicht mehr dem Erbfall selbst zuzuordnen ist.


    Aber es gibt ja auch andere Fälle, wo laufende Verträge zu beachten sind, die gar nicht sofort aufgelöst werden können, zum Beispiel bei der Mietwohnung des Erblassers.


    Wovon geht also das Finanzamt aus? Vielleicht, dass Verträge spätestens 3 oder 6 Monate nach dem Todestag aufgelöst wurden oder ab dann eben keine Nachlasssache mehr sind?


    PS: Bei mir liegt der Extremfall vor: Ich bin Alleinerbe.

  • Ich fürchte, dass das Finanzamt den Begriff Nachlassverbindlichkeiten wesentlich enger auslegt, als Herr T. erhofft. Das sollten Schulden, Kredite, Hypotheken und unbezahlte Rechnungen sein, so wie sie am Tag X auf dem Tisch liegen. (Problem ist manchmal, dass sie eben nicht auf dem Tisch legen und der Erbe in spe raten darf, ob der Nachlass vielleicht überschuldet ist.)


    Um beim Autobeispiel zu bleiben: Eine fiktive unbezahlte Rechnung für die Jahresmiete des Parkplatzes wird wohl dazu gehören. Die nächste Rechnung aber nicht und auch keine Kfz-Steuer und Versicherung. Das sind eben Kosten, die mit dem Betrieb eines Fahrzeuges verbunden sind. Die mindern aber nicht den Wert des Fahrzeuges. Wenn Herr T. solche Kosten geltend machen möchte, müsste er einen Kfz-Handel als Gewerbe anmelden.

  • Hast Du denn gefragt ob der Parkplatz früher gekündigt werden kann (bei Todesfall oder eben Kulanz)?


    Ich denke nicht, dass Du kosten absetzen kannst, die Du quasi freiwillig in kauf nimmst.

  • Was halt aus dem Eingangspost nicht hervorgeht ist, ob das Auto angemeldet ist.

    Wenn nicht darf es ja nicht im öffentlichen Raum stehen.

    Korrekt. Das ist aber auch nicht das Problem des Staates, des Parkplatzbesitzers oder irgendjemand anderes ausser des Besitzers des Autos.

  • Danke für euer Feedback!


    Bitte hängt euch nicht zu sehr an meinem Beispiel mit dem Auto auf. Ich habe ja schon nach dem ersten Kommentar von Pumphut eingeräumt, dass hier der Sachverhalt wohl klar ist. ;)


    Aber wie ebenfalls von Pumphut erwähnt: Offene Rechnungen können auch nach dem Todestag eintrudeln. Außerdem sind geerbte Verträge, die man als Erbe beenden möchte, nicht sofort auflösbar, selbst wenn man unrealistischerweise den Vertrag am Todestag kündigen würde, wie etwa mein Beispiel des Mietvertrags - und an diesem hängen ja weitere Kosten für Strom, Wasser, Heizung et cetera, die natürlich mit der erstatteten Kaution zu verrechnen sind.


    Ich stand bereits mit meiner Sachbearbeiterin beim Finanzamt im Austausch. Sie hatte kein Problem damit, dass ich meine Erbschaftsteuererklärung korrigieren werde, um nachträglich eingetroffene offene Rechnungen anzusetzen.


    Im Prinzip möchte ich also wissen, welche Laufzeit von geerbten Verträgen das Finanzamt noch als Nachlassverbindlichkeit ansieht.

  • Spielt diese Frage nicht nur eine Rolle bei sehr hohen Verbindlichkeiten und/oder einem fast ausgeschöpften Freibetrag?


    Also die Rechnung eines Zeitungsabos wird hier ja wohl ziemlich egal sein (bezogen auf das Thema Nachlassverbindlichkeit).


    ich konnte beim Tod meines Vaters eigentlich alle seine Verträge ziemlich problemlos vorab kündigen, Das würde ich als erstes probieren.


    Die einzigen "normalen" Fälle, die mir hier als relevant einfallen sind

    - Mietvertrag

    - KFZ-Leasingvertrag


    Da geht es ja um höhere Summen und Laufzeiten.


    Das Leasing abbrechen wird dem Autohaus wohl nicht gefallen, ich glaube da zahlt man ordentliche Strafe für früheren Abbruch. Bei einer Mietwohnung würde ich auch erst den Vermieter ansprechen, und ansonsten kannst Du selbst einen Nachmieter suchen.


    Ansonsten sehe ich, wie gesagt, nicht so ganz die Relevanz, aber ich denke Du kannst alles als Nachlassverbindlichkeit angeben was Dir an Kosten entsteht auf die Du keinen Einfluss hast.

    Also die Gas-Rechnung für 1.8.23 bis 1.8.24 z.B.

    Ob Du in ein paar Monaten eine Gasrechnung vom 1.11.23 bis 1.11.24 noch komplett als Verbindlichkeit angeben kannst, weiß ich nicht. Ziemlich sicher aber nicht die Rechnung für 1.8.24 bis 1.8.25, auch dann nicht wenn den Vertrag ursprünglich mal der Erblasser abgeschlossen hat.


    Also kurz: Nachlassverbindlichkeit sind IMHO alle Kosten die vor dem Erbfall aufgetreten sind, aber erst nach dem Erbfall (von Dir) beglichen werden müssen.


  • Ich stand bereits mit meiner Sachbearbeiterin beim Finanzamt im Austausch. Sie hatte kein Problem damit, dass ich meine Erbschaftsteuererklärung korrigieren werde, um nachträglich eingetroffene offene Rechnungen anzusetzen.


    Im Prinzip möchte ich also wissen, welche Laufzeit von geerbten Verträgen das Finanzamt noch als Nachlassverbindlichkeit ansieht.

    Wenn die schon offen mit dir darüber sprichst: Warum hast du die Dame nicht einfach gefragt? Keiner hier kann dir eine genauere Antwort geben als deine Sachbearbeiterin.

  • Danke für deine Einschätzung, itschytoo!


    Ja, finanziell betrachtet sind die "geerbten" Monats- oder Jahresbeiträge in meinem Fall für die Erbschaftsteuer wohl kaum bis gar nicht erheblich. Erst wenn die Kosten über dem Pauschbetrag von etwa 10.000 Euro liegen, werden sie ja wirksam.


    Das Erbe liegt schon längere Zeit zurück. Mittlerweile sind alle Verträge, die ich nicht übernehmen wollte, gekündigt und beendet.


    Ursprünglich fragte ich, weil mir nicht klar war, ob oder wie die durch "vererbte" Laufzeiten verursachten Kosten versteuert werden können. Meine Erwartungshaltung war, dass es eben eine klare Richtlinie gibt, wie "Diese Kosten sind Nachlasskosten und können bis zu 1 Jahr ab dem Todestag angesetzt werden.".


    Mittlerweile stellt sich mir die Frage, ob es im Hinblick auf eine Steuerersparnis nicht sinnvoller ist, die "geerbten" Kosten als Sonderbelastung bei der Einkommensteuererklärung statt als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuererklärung anzusetzen, sofern dieser Gestaltungsspielraum überhaupt gegeben ist. :/

    Wenn die schon offen mit dir darüber sprichst: Warum hast du die Dame nicht einfach gefragt? Keiner hier kann dir eine genauere Antwort geben als deine Sachbearbeiterin.

    Das Gespräch liegt schon eine Weile zurück. Dabei ging es auch nicht darum, die Details der Nachlassverbindlichkeiten zu klären. Ich wollte unter anderem wissen, ob ich generell meine Erbschaftsteuererklärung noch korrigieren kann, weil halt noch regelmäßig offene Rechnungen reinkamen.


    Die Finanzämter leisten keine Steuerberatung. Sicher, man kann sein Glück versuchen, aber bei Detailfragen wird meiner Erfahrung nach abgeblockt.

  • Bei einer Mietwohnung würde ich auch erst den Vermieter ansprechen, und ansonsten kannst Du selbst einen Nachmieter suchen.

    Bei Tot des Mieters können generell beide Seiten (Mieter und Vermieter) innerhalb von einem Monat den Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen. Das gilt auch bei Verträgen mit fester Laufzeit.

    Wenn der Vermieter kündigt können Mitbewohner eine Fortsetzung verlangen.


    In der Praxis wird der Vermieter idR an einer schnellen Neuvermietung Interesse haben, daher ist es die richtige Entscheidung, mit diesem zu sprechen.


    Einen Nachmieter zu suchen bringt nichts. Das reduziert weder die gesetzliche, noch die vertragliche Kündigungsfrist. Außer der Vermieter hält diesen zufällig für gut geeignet.