Trete ich ein Erbe an, übernehme ich ja auch die Verbindlichkeiten des Erblassers, unter anderem die Kosten aus laufenden Verträgen.
Nun frage ich mich, wie lange das Finanzamt die Kosten aus geerbten Verträgen als Nachlassverbindlichkeit ansieht, die ja den Nachlasswert mindert.
Mein konkreter Fall:
Ich habe - neben anderen Wertgegenständen - ein Auto geerbt, das ich allerdings nicht nutze. Es steht auf einen privaten Parkplatz für den ich eine monatliche Gebühr entrichte. Den Mietvertrag für den Parkplatz hat der Erblasser abgeschlossen.
Das Auto habe ich noch nicht verkauft. Ebenso habe ich den Mietvertrag noch nicht gekündigt, weil der Wagen ja einen Stellplatz benötigt.
Wie lange kann ich die Kosten für die Parkplatzmiete als Nachlassverbindlichkeit ansetzen?
Wahrscheinlich dürfen sich Erben nicht "ewig" Zeit lassen, um geerbte Verträge entweder zu kündigen oder selber namentlich als Vertragspartner einzutreten.