Hallo geschätzte Finanztip-Community,
im Rahmen eines Erbfalls arbeite ich alte Dokumente durch.
Bei der Rechnung zu einem notariellen Kaufvertrag eines Grundstücks fiel mir auf, dass der Notar für die Beurkundung und den Vollzug unterschiedliche Geschäftswerte angesetzt hatte.
Ich frage mich wieso? Habt ihr eine Idee?
Im Internet finde ich leider keine hilfreiche Information zu diesem vermeidlichen Sonderfall. In allen Beispielrechnungen ist der Geschäftswert identisch bzw. entspricht dem Kaufpreis.