Notar setzte unterschiedliche Geschäftswerte bei Beurkundung und Vollzug an

  • Hallo geschätzte Finanztip-Community,

    im Rahmen eines Erbfalls arbeite ich alte Dokumente durch.

    Bei der Rechnung zu einem notariellen Kaufvertrag eines Grundstücks fiel mir auf, dass der Notar für die Beurkundung und den Vollzug unterschiedliche Geschäftswerte angesetzt hatte.

    Ich frage mich wieso? Habt ihr eine Idee?

    Im Internet finde ich leider keine hilfreiche Information zu diesem vermeidlichen Sonderfall. In allen Beispielrechnungen ist der Geschäftswert identisch bzw. entspricht dem Kaufpreis.

  • Vorweg, nein ich habe keine Ahnung, wieso die beiden Werte voneinander abweichen. Das wird dir wohl nur der Notar selber beantworten können.

    Aber:

    Was bringt dir die Erkenntnis, wenn du laut eigener Aussage alte Dokumente durchgehst. Die Rechnung wird ja wohl schon längst bezahlt sein und der Kauf des Grundstücks ist vermutlich auch schon längst durch. Willst du jetzt, vielleicht 8 Jahre später zu dem Notar gehen und sagen "Sie haben zu viel berechnet, deshalb ist die Erbmasse geringer. Ich will also das zu viel berechnete Geld zurück!"? Der wird maximal ein müdes lächeln übrig haben. Die Entscheidung, diese Rechnung zu bezahlen, hat der Erblasser getroffen und somit ist es erledigt.

  • Da so etwas sehr individuell sein wird, ist es schwierig hier eine sinnvolle Antwort zu bekommen. Es gibt hier auch ein paar Spezialisten, allerdings brauchen die mehr Informationen zu dem Fall und selbst dann wird es schwierig. Vielleicht kann ein Termin bei dem Notar weiterhelfen.

  • Ich kann mit mehr Informationen dienen, falls diese wirklich relevant sind.

    Nur zur Klarstellung: Ich möchte nicht diesen alten Fall im Detail aufdröseln, sondern "einfach" generell wissen, wieso beim Eigentümerwechsel einer Immobilie ein Notar unterschiedliche Geschäftswerte für die selbe Immobilie ansetzen kann.

    Für die Beurkundungsgebühr wurde der Kaufpreis als Geschäftswert angesetzt. Das ist nachvollziehbar.

    Für die Vollzugsgebühr wurde allerdings ein anderer, sogar geringerer Geschäftswert angesetzt. Warum? Das ergibt aus meiner laienhaften Sicht keinen Sinn.

  • Für die Vollzugsgebühr wurde allerdings ein anderer, sogar geringerer Geschäftswert angesetzt. Warum?

    Wieviel geringer denn? Findet sich diese Differenz denn irgendwo im Vertrag (Wert der Küche oder einer Zusatzleistung...)?

    War das ein normaler Kaufvertrag oder mit Besonderheiten wegen dem Erbfall (Verkauf aus Erbengemeinschaft an einen Beteiligten o.ä.)?

    Ich stimme Dir zu, dass in normalen Kaufverträgen die Werte übereinstimmen. Also sollte hier eine Besonderheit vorliegen. Geben die Beträge keinen Hinweis darauf?

  • Die Differenz beträgt 32.000 Euro. Diesen Betrag finde ich nicht im Kaufvertrag wieder.

    Es handelt sich um einen - soweit ich das beurteilen kann - normalen Kaufvertrag: Der Erblasser hatte damals die Immobilie einem Ehepaar abgekauft.

    Eine Besonderheit ist vielleicht, dass der Vertrag eine Grundschuld nennt, die der Verkäufer noch freizuschaffen hat. Die Grundschuld wird mit insgesamt 234.000 DM (nicht Euro) beziffert.

    Könnten die 32.000 Euro der nicht genannte Restbetrag der Grundschuld sein? Diese Schulden mindern ja - für mein Verständnis - den Geschäftswert.

  • Könnte es mit Verkehrswert und Kaufpreis zu tun haben?
    https://www.drklein.de/verkehrswert-k…0Baumaterialien.
    Wobei der Notar kein Gutachter ist...

    Bei Immobilien-Gutachten gibt es zumindest diverse Werte, z.B. "Boden- und Bauwert", "Ertragswert", "Verkehrswert". Diese können in der Tat um fünfstellige Beträge auseinanderliegen. Daher ginge meine Vermutung in diese Richtung.

  • Hier können alle nur mutmaßen.

    Das ist klar. :)

    Ich erwarte ja keine definitive Antwort und habe hier schon gute Denkanstöße erhalten. Danke dafür! :thumbup:

    Könnte es mit Verkehrswert und Kaufpreis zu tun haben?

    Ich glaube nicht.

    So wie ich den Sachverhalt verstehe, richtet sich ein Notar immer nach dem Geschäftswert, der eine von den Vertragsparteien festgelegte Zahl ist.

    Der Verkehrswert ist ja nur ein Richtwert, der zum Beispiel bei der Festlegung eines "realistischen" Kaufpreises helfen soll und - wie du richtig feststellst - massiv vom tatsächlichen Kaufpreis abweichen kann.

    Ich denke allerdings, dass der Verkehrswert in erster Linie für eine steuerliche Betrachtung herangezogen wird.