Beiträge von Schlau

    Im Zuge der Wirecard Affäre, habe ich einige Aktienverluste im hohen vierstelligen Bereich realisiert. Ich kann keine Ansprüche geltend machen in den laufenden Sammelklagen. Das ist geprüft.

    Das widerspricht sich aber. Wenn Du aus den Sammelklagen evtl. - mit einigem Glück - Ansprüche hättest geltend machen wollen, dann ja sowieso nur dann, wenn Du Deine Aktien nach der Insolvenz noch in den ersten Monaten danach nicht verkauft hast. Dann hättest Du aber keine Verluste im steuerrechtlichen Sinn „realisiert“.

    Ein Verkauf ging am Ende des Jahres 2020 aber meines Wissens zumindest bei den allermeisten Brokern schon nicht mehr. Und ohne Aktienverkauf keine Verlustbescheinigung (bzw. Auffüllen des Verlusttopfes).

    Im steuerrechtlichen Sinn kannst Du also nur entweder

    - noch im laufenden Jahr 2020 die Aktien rechtzeitig verkauft haben mit Füllen Deines Verlusttopfes (die Broker haben damals zum Problem extra Fristen genannt, die ich als ebenfalls Betroffener beachtet hatte). Ansprüche aus einer evtl. erfolgreichen Sammelklage hättest Du ohne Aktien dann nicht mehr.

    -oder Du hast nach der Wirecard-Pleite nicht rechtzeitig verkauft, dann hättest Du als Aktionär auf die Sammelklage spekulieren können.

    Die Verlustbescheinigung 2025 liegt mir vor, aber die hilft ja nicht weiter in der Sache, da die verluste nicht aus 2025 resultieren, richtig?

    Es ist egal, in welchem Jahr die Verluste „resultieren“, Du sie also sozusagen bedauert hast, sondern es kommt wie gesagt alleinig auf das Jahr des Aktienverkaufs an, denn genau dann mit dem Verkauf wird der Verlusttopf gefüllt. Dieser Topf wird von Jahr zu Jahr von Deinem Broker weiter geführt, solange, bis Du vom Broker eine Verlustbescheinigung anforderst (bis spätestens zum 15.12. des Veranlagungsjahres). Mit dem folgenden Datum 01.01. erscheint dann eine Null im Verlusttopf, denn nun kannst Du die Verluste beim Finanzamt mit Gewinnen aus dem GLEICHEN Jahr verrechnen lassen.

    Wann die Pleite war, spielt also gar keine Rolle, sondern „nur“:

    a) wann Du verkauft hast zum Befüllen des Topfes

    b) wann und ob überhaupt Du eine Verlustbescheinigung beim Broker angefordert hast

    c) ob Du für das Jahr des Anforderns der Verlustbescheinigung überhaupt gleichartige Gewinne (Aktienverkäufe) zur Verrechnung gemacht hast.

    Du hast also, so wie Du schreibst, jetzt offenbar eine Verlustbescheinigung 2025 vorliegen. Aus dem Gesagten erkennst Du, dass diese Dir nur dann hilft, wenn Du in 2025 Gewinne gemacht hast.

    „Einfach so“ erstattet das Finanzamt nichts, nur in einer evtl. Gewinn-Verrechnung. Und ab jetzt - wenn eine Verlustbescheinigung einmal ausgestellt wurde - gibt es auch keinen Verlustvortrag mehr, denn mit Ausstellen der Bescheinigung ist der Verlusttopf wie schon gesagt leer.

    Dein Problem scheint also nicht zu sein, dass die Verluste schon 2020 „zu bedauern“ waren, sondern dass offenbar keine Verrechnungs-Gewinne 2025 aus positiven Verkäufen in 2025 existieren.

    Oder ist das mit Gewinnen anders und Du hast das in Deinen nicht allzu üppigen Informationen nicht erwähnt?

    Es liest sich für mich irgendwie, dass Du gleich doppelt Leidtragender bist.

    Das tut mir sehr leid für Dich bei diesem elenden Skandal. Der Hauptverantwortliche ist jetzt in Russland.

    Felice :

    die in Deinem Link genannte RfB-Zuführungsquote der Debeka liegt für 2020 bis 2024 im Schnitt bei 9,3 %. Davon wird also der gegenüber den Barausschüttungen größere Anteil für Beitragslimitierungen verwendet (ich hatte umgekehrt vermutet; da lag ich falsch).

    Es steht aber nirgends, dass dies überwiegend den offenen Tarifen (wegen dort evtl. höherer gebildeter Überschüsse) zugute kommt und die geschlossenen Tarife dann das Nachsehen hätten.

    Wie kommst Du immer noch darauf?

    Ich habe einmal die KI befragt. Diese widerlegt Deine unbewiesene Behauptung. Sie sagt:

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB-Mittel) aus offenen Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) können grundsätzlich der Beitragsstabilität geschlossener Tarife zugutekommen, allerdings ist dies an regulatorische Rahmenbedingungen gebunden.

    Wichtige Punkte zur Verwendung von RfB-Mitteln:

    • Unternehmensebene vs. Tarifebene:Überschüsse, aus denen RfB-Mittel gebildet werden, entstehen oft in Tarifen mit junger oder gesunder Versichertenstruktur (offene Tarife). Diese Mittel werden auf Unternehmensebene verwaltet und können vom Versicherer genutzt werden, um Beitragsanpassungen in anderen – auch geschlossenen – Tarifen abzufedern.
    • Beitragslimitierung: Versicherer setzen diese Mittel ein, um Beitragssprünge, die besonders in geschlossenen Tarifen durch „Vergreisung“ (ältere Struktur) drohen, zu dämpfen.
    • Strukturelle Einschränkungen: Obwohl eine gewisse gegenseitige Unterstützung möglich ist, schützen die RfB-Mittel nicht unbegrenzt vor Beitragsanpassungen in geschlossenen Tarifen. Die Beitragskalkulation muss langfristig die Kosten des spezifischen Tarifs decken.
    • Finanzaufsicht (BaFin): Die Finanzaufsicht prüft, ob die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen ausreichen, um die Beitragsstabilität – insbesondere im Alter – zu gewährleisten.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: RfB-Mittel aus offenen Tarifen sind ein Instrument der Versicherer, um die geschlossenen Tarife zu stützen, jedoch kein absoluter Garant für deren Beitragsstabilität.“

    Zitat Ende.

    Nun wird zudem noch im VAG darauf hingewiesen, dass Mittel gerade auch Älteren zugute zu kommen haben.

    Wo steht dagegen das, was Du zur Verteuerung durch geschlossene Tarife hier behauptest??

    Darüberhinaus scheinen mir die RfB-Mittel nun sowieso nicht gerade der ganz große Reißer zu sein. Das sind und bleiben Altersrückstellungen.

    KaffeeOderTee :

    Das kann man doch nicht mit der GKV vergleichen, wo Ältere als Rentner im Schnitt niedrige Beiträge zahlen, aber die höchsten medizinischen Kosten haben. In der PKV haben die Älteren die höchsten Monatsbeiträge und benötigen daher bei Weitem nicht eine so hohe Quersubventionierung, wie das in der GKV aufgrund der Not diskutiert wird.

    Ist nun der Anteil der Ü65-Versicherten in einem Tarif überdurchschnittlich hoch, so sind die Limitierungsmittel (Anmerkung: gemeint sind die RfB-Mittel) pro Kopf überdurchschnittlich niedrig. D. h. in verkaufsoffenen Tarifen kann in der Regel stärker bei den Ü65-Versicherten limitiert werden als in geschlossenen Tarifen, weil in den verkaufsoffenen Tarifen in der Regel der Anteil der Ü65-Versicherten niedriger ist.

    Aus dem Grund ist es in Tarifen auch so wichtig, dass immer neue junge Versicherte nachkommen, deren Beitragszahlungen auch zur Überschussgenerierung beitragen.

    Wir hatten das Thema ja schon (überwiegend auf Seite 18), mit auch den gegenteiligen Ausführungen, u.a. von mir.

    Du übersiehst noch einen Effekt:

    Die Mittel aus den RfB (Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen) werden wohl weit überwiegend für den eigentlichen namensgebenden Zweck verwendet, nämlich einer Rückerstattung auf das Konto des Versicherten im Fall von Leistungsfreiheit (Achtung: „weit überwiegend“ ist Vermutung, da keine genaueren Pozentsätze zu erfahren sind).

    Ältere Versicherte (egal ob offener oder geschlossener Tarif) werden davon statistisch weniger profitieren, mangels Leistungsfreiheit.

    Wenn ich als Älterer in einem noch offenen Tarif wäre, nützen mir doch die von Dir dargelegten tarifspezifisch höheren RfB-Mittel (da mehr junge Versicherte) auch nichts, da diese Mittel überwiegend den leistungsfreien Jüngeren zugute kommen. Ich als Älterer erhalte als Rechnungs-Einreichender nichts zurück. Umgekehrt im geschlossenen Tarif genauso (wobei ich als Älterer in meinem geschlossenen Tarif in den letzten Jahren tatsächlich immer von der BRE profitieren konnte).

    Der Effekt über diese real zurück oder eben nicht zurück fließenden Gelder dürfte erheblich sein. Z.B. gab es bis vor wenigen Jahren in den meisten bzw. relevanten Tarifen bei der Debeka noch 4 Monatsbeiträge zurück, wenn keine Rechnung eingereicht wurde. Bei allgemein schlechter Geschäftsentwicklung wird dann hieran gedreht (derzeit Debeka 2 Monatsbeiträge).

    Es wird also für Ältere teurer, über die Alterskohorten-Beitragsanpassungen, aber auch über nicht mehr fließende BRE.

    Warum das für Ältere in einem noch offenen Tarif deutlich besser wäre, kann aus dem bisher Gesagten jedenfalls nicht geschlossen werden.

    Jedenfalls nicht, solange keine Übertreibungen erfolgen.

    Ich bin daher auf der Suche nach einer Versicherungsgesellschaft, die langfristig die bestmögliche Beitragsstabilität einerseits und geringe Beiträge andererseits miteinander vereint – selbstverständlich zulasten des Leistungsumfangs (aber bezahlen muss ich ja schließlich eh😉).

    Zwischenfazit 2: Gäbe es am Markt tatsächlich einen PKV-Anbieter, der langfristig (30 Jahre plus) beitragsstabiler als die Konkurrenz ist, hätte die Marketing-Abteilung diesen unternehmenseigenen Vorteil längst werbetechnisch ausgeschlachtet. Da dies nach meiner Kenntis nicht der Fall ist, muss demzufolge davon ausgegangen werden, dass es langfristig keinen PKV-Anbieter gibt, der dauerhaft beitragsstabiler als der Marktdurchschnitt ist.


    Äh, was willst Du eigentlich?

    Erst fragst Du in Deinem Eingangsbeitrag nach einer Gesellschaft mit bestmöglicher Beitragsstabilität, dann klärst Du uns in Deinem aktuell letzten Beitrag auf, dass nach Deiner Kenntnis davon ausgegangen werden muss, dass es gar keine Gesellschaft geben kann, die beitragsstabiler ist als der Durchschnitt (folglich alle gleich).

    Zwischen den Beiträgen jede Menge Dr. Schlemann-Zitate bzw. Ausführungen aus seiner Internet-Seite (kritische Debeka Verweise auch von Dir selbst braucht man dann natürlich auch nicht mehr lange suchen).

    Und dieses ganze Getue von Dir, obwohl aus Deinen Ausführungen deutlich hervor geht, dass Du schon etliche Jahre bei Deinem Versicherer bist („viele saftige Beitragsanpassungen“) und Du nicht so dumm sein kannst, den Nachteil eines Wechsels im nicht mehr ganz so taufrischen Neu-Eintrittsalter nicht zu erkennen (der Dir ausgewiesene Übertragungswert nützt nur teilweise).

    Dieser Thread ist Vera…..

    Moin Maninweb

    ich möchte Dir zu Deinem Problem einmal die Erläuterung zu dem geben, was Du übersiehst.

    Du beschreibst gut und richtig die proportionale Abhängigkeit des Wärmeverlustes von der Differenztemperatur innen/außen (und natürlich dem U-Wert). Sehr gut; mit Deinen Vorkenntnissen wird Dir ein Nachvollziehen meiner Erläuterungen nicht schwerfallen.

    Wenn Du in dem Zahlenbeispiel Innen-Temp. = 21 °C und Außen-Temp. = 7 °C nun Deine Innentemp. um 1 °C erhöhst, hast Du somit eine von 14 °C auf 15 °C erhöhte Differenz-Temp. und somit einen um ca. 7 % (15/14 = 1,07) erhöhten Wärmeverlust (aber das kennst Du ja schon).

    Diesen erhöhten Wärmeverlust hast Du jetzt in Deinem Einfamilienhaus im Vergleich zu Deinem Nachbarn im genau gleichen Einfamilienhaus, der seine Innentemp. nicht erhöht.

    Merkst Du etwas?

    Du wohnst nicht im Einfamilienhaus, sondern im Mehrfamilienhaus, und da sind die Zusammenhänge ganz, ganz, ganz anders.

    Jetzt geht es daher ans Rechnen, was Dir nicht also nicht schwerfällt.

    Wir kommen um das Betrachten der Einzel-Wärmeflüsse der Wände nämlich nicht drumrum. Es genügt aber, wenn wie einmal total vereinfachte, fiktive Darstellungen mit grob geschätzten Dämmwerten wählen, nur um das grundsätzliche Problem zu verstehen.

    Wir betrachten den Fall, dass in einem 3-stöckigen Haus jede Wohnung vereinfacht einen gleichen quadratischen Grundriß hat mit jeder Wandseite 8 m lang (Wohnfläche 64 qm). Wir nehmen weiter an, dass auf den beiden Längsseiten des Hauses je 3 Whg. hintereinander liegen, also 6 Whg. pro Stockwerk (384 qm Wohnfläche pro Stockwerk).

    Deine Whg nehmen wir als mittig liegend an; Du hast somit 1 Außenwand 8 m lang und 3 Innen-Wohnungs-Trennwände mit ebenfalls je 8 m lang. Die Höhe der Wände rechnen wir hier mit 2,5 m.

    Wir gehen in unserem fiktiven Beispiel weiter davon aus, dass Du im mittleren Stockwerk wohnst und lassen Wärmeverluste nach oben und unten daher mal außen vor, als weitere Vereinfachung.

    Der Wärmedämmwert U einer Gebäude-Außenhülle ist gerechnet über Fassade und Fenster bei Altbauten bei etwas über 1,0 (W/qmK), relativ gute Werte liegen bei ca. 0,5 W/qmK (nur Fassade ohne Fenster bei Renovierungen 0,24 W/qmK vorgeschrieben).

    Ich rechne jetzt hier im Beispiel mal mit 0,8 W/qmK für die Außenwand.

    Der Gesamt-Wärmeverlust dieses mittleren Stockwerkes beläuft sich somit mit einer Gesamt-Wandfläche von 10 (Anzahl Einzel-Außenwände) x 8 (Einzelwandlänge) x 2,5 (Höhe) = 200 qm sowie dem U-Wert 0,8 W/qmK und der Temperaturdifferenz 20 °C (alle Whg.) zu außen 7 °C = 13 °C auf:

    200 x 0,8 x 13 = 2.080 W = 2,08 KW (über die Zeit ergeben sich KWh).

    Für diese 2,08 KW müssten bei gleichen Innentemperaturen alle 6 Stockwerkwohnungen aufkommen, im Durchschnitt 0,35 KW pro Whg.

    Wie hoch ist nun Dein Wert mit der angehobenen Temperatur?

    Deine fiktive Whg. hat die 0,8 W/qmK an der 1 Außenwand, und die 3 gleich großen Innenwände haben welchen U-Wert? Googeln liefert uns diese Aussage: „Typische Werte: Eine massive 11,5 cm Innenwand aus Mauerziegeln hat einen hohen U-Wert von ca. 3,0 W/qmK“. Zitat Ende.

    Wir machen nun die Rechnung mit 24 °C nur DEINER Whg. gegenüber 20 °C aller Nachbarwhg.

    Für die eine Außenwand (bei Daten: Fläche 8 x 2,5 = 20 qm; Temp.-Differenz = 17 °C [24 zu 7]; U-Wert 0,8 W/qmK): 20 x 17 x 0,8 = 272 W.

    Für die 3 Innenwände (bei Daten: Fläche 3 x 8 x 2,5 = 60 qm; Temp.-Differenz = 4 °C [24 zu 20]; U-Wert 3,0 W/qmK): 60 x 4 x 3 = 720 W.

    Dein Gesamtverlust beträgt also 272 + 720 = 992 W = 0,99 KW

    Diese 0,99 KW für Deine Whg. sind also rund 3 x so hoch wie der rechnerische Durchschnittswert 0,35 KW der sonstigen Whg., die um die 4 °C kühler sind als Deine.

    Somit sind für mich solche nur scheinbaren Verzerrungen in einer Heizkostenabrechnung durchaus plausibel, denn die Dämmwerte von Innenwänden sind eben schlecht (ohne Vorschriften) und Du heizt hier praktisch auch die Nachbarwohnungen auf.

    Deren durchschnittliche 0,35 KW (nur bei gleichen Temperaturen in allen Whg.) fallen nun so zum Bezahlen gar nicht mehr an, denn sie haben über die Innenwände den positiven Wärmefluss von Dir.

    Deren Neuberechnung über Deinen Wärmefluss können wir uns hier jetzt aber sparen.

    Du kannst die Rechnung nun auch selbst durchführen mit Deiner Whg. als angenommen Eck-Whg. (2 Außenwände) und/oder realistischeren U-Werten, es wird sich am Prinzip nie viel an dieser Aussage ändern: Dass Du nämlich mit den 4 °C mehr als die anderen nicht ein paar Prozent höher liegst, wie Du geschrieben hast („……können unsere verbrauchsabhängigen Heizkosten demnach allenfalls 18 % ….. über dem Durchschnitt liegen“), sondern Du liegst also gleich mit Faktor 2 bis 3 über den anderen.

    Das Ganze bedeutet auch, dass diese übliche „Faustformel“ zu den 6 % Heizkosten, wenn man um 1 °C mehr oder weniger heizt, für den Fall einer Einzel-Whg. in einem Mehrfamilienhaus totaler Quatsch sind. Das gilt nur im Einfamilienhaus oder wenn ALLE Whg. in einem Mehrfamilienhaus das Gleiche machen. Leider wird dieser Quatsch seit 50 Jahren jedes Jahr aufs Neue in „Film, FunK und Fernsehen“ und den Printmedien wiederholt. Tatsächlich wirken sich 1 °C Änderung also relativ zu den anderen um ein Vielfaches höher aus als nur die 6 % („dank“ der sehr schlechten Dämmwerte von Innenwänden).

    Übrigens scheint es sich bei Dir ja noch nicht um eine Abrechnung nach heutiger Heizkostenverordnung (HKV) zu handeln. Wenn demnächst Deine Röhrchen auf neuere elektronische Funk-Heizkostenverteiler umgestellt werden (Vorschrift), dann muss auch ein Anteil 30 bis 50 % der Haus-Heizkosten auf die Wohnflächen (oder Miteigentumsanteile) umgelegt werden. Damit wird genau Dein Problem etwas gemildert, und das ist ja viel gerechter. Möglicherweise hat Deine Abrechnung ohne Flächen-Berücksichtigung aber im Moment noch so etwas wie „Bestandsschutz“, bis es soweit ist.

    Gib doch noch mal Rückmeldung, ob die Betrachtungen für Dich jetzt nachvollziehbar sind.

    Dein Risiko ist das, was Du nicht siehst oder sehen willst: Deine Anstellung.

    Du gehst „mit Sicherheit“ davon aus, dass Du so ganz automatisch nach Deinem eigenen Gusto dann zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt wieder in die Teilzeit schlüpfen kannst (oder Dein Gehalt langsamer steigt als die JAEG).

    Wirklich? Ist das so?

    Was ist, wenn Dein Arbeitgeber nachher sagt: entweder (100 %) oder gar nicht (0 %)?

    Arbeitsverhältnisse und die Situation des Arbeitgebers können sich schnell ändern.

    Und mal eben so woanders eine neue Stelle finden für eine Pflichtversicherung in der GKV, ist mit Ende 40 dann bereits schwierig (arbeitslos würde Dein KV-Status „PKV“ bleiben).

    Hier in unserem Raum fallen gerade die besser bezahlten Stellen weg wie die Fliegen.

    Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du mit einem Arbeitgeber nicht über Teilzeit verhandeln.

    Und würdest Du aus welchem Grund auch immer in der PKV dann bleiben müssen, wärst Du aufgrund der im Alter fälligen PKV-Beiträge als Rentner dann quasi tot (mangels Altersrückstellungen aufgrund Eintrittsalter erst Mitte 40).

    Grüße

    Tomarcy hat geschrieben:

    Zitat

    Sperren, Konflikte und Reibungen werden nicht als Anlass zur Selbstprüfung gesehen, sondern als Beweis fremder Willkür. Das schützt das eigene Selbstbild, führt aber dazu, dass sich Fronten verhärten und Gespräche nicht mehr möglich sind.

    Gespräche mit wem?

    Mit der Moderation?

    Das ist doch gerade das, was hier von Achim Weiss in seinem Abschied so massiv beanstandet wird:

    Dass er ohne jeden Vorab-Austausch mal eben so gesperrt wird. Gespräch Fehlanzeige. Und Sperre für was? Für einen in meiner Meinung nach Pinne Panne-Ausdruck.

    Dies scheint eher ein Vorwand gewesen zu sein.
    Jedenfalls hatte er ein Fachwissen über Finanzen hinaus, das hier kaum jemand sonst hat. Er war halt nicht für jedermann bequem; na und?

    Wer hier im Forum schreibt, ist vielleicht auch selbst nicht gerade bequem. Eine gewisse Schroffheit in einer Antwort ist zu ertragen, zumal so manche Fragesteller in allzu großer Naivität und fehlenden Infos auch nicht gerade „bequem“ sind.

    Jedenfalls gibt es in anderen Foren Hinweise und ggf. Begründungen für Sperren usw., so dass man als unbedarfter Leser auch weiß, was los ist.

    Hier aber merkt man als Leser nichts von einer Sperre, und der Moderation scheint es egal zu sein. Das dient nicht der Meinungsfreiheit und entspricht nicht einem Forum, das man mit „gut“ bezeichnen könnte.

    Schon gar nicht bei Sperren für Pinne Panne.

    Alle Probleme kannst Du vielleicht nicht aufdecken.

    Aber innerhalb weniger Minuten bei einem Durchschauen der Jahreskonto-Auszüge der Bank kannst Du sehen, ob z. B. jeder regelmäßig seine Hausgelder entsprechend dem letzten beschlossenen Wirtschaftsplan (im Fall hier ein paar Jahre alt, aber das ist egal) gezahlt hat, bzw. bei Lastschriften diese „gelegentlich“ zurück geholt hat.

    Du kannst fast sicher sein, dass im vorliegenden Fall ein paar Leute bei jahrelangem Nichtstun des Verwalters und einem pennenden Beirat auf diese tolle Idee gekommen sind. Die anderen sind die Dummen.

    Das aus den Auszügen heraus zu filtern und die Betroffenen auch jetzt noch anzumahnen, wäre eine Kleinigkeit gewesen.

    BirgitN:

    das Problem ist sehr speziell, bzw. tiefer liegend.

    Jeder Eigentümer hat nach WEG ein Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.

    Ein Verwalter ist nach WEG verpflichtet, einmal im Jahr die sogenannte „ordentliche Eigentümerversammlung“ einzuberufen.

    Tut er dies nicht, erfüllt er nicht das Gesetz und jeder Richter wird auf Klage hin entweder eine Zwangs-Eigentümerversammlung anordnen oder ersatzweise einen Bevollmächtigten für eine Einberufung bestimmen oder gleich einen Zwangsverwalter bestellen (und den bisherigen abberufen).

    Problem: nach altem WEG konntest Du die Klage gegen den Verwalter richten.

    Nach neuem WEG seit Dezember 2020 muss man die Eigentümergemeinschaft (damit anteilig sogar sich selbst) auf eine ordnungsgemäße Verwaltung verklagen.

    Dieses neue WEG ist diesbezgl. schizophren, ist aber leider so.

    Somit kannst Du Dir (wenn Du also allein stehst, wie Du schreibst) überlegen, ob Du vor der Klage ausziehst, oder danach, denn die lieben Miteigentümer werden nicht verstehen, weshalb ausgerechnet sie verklagt werden.

    Jemand, der sich zum Beirat wählen lässt, ist ja wohl des Lesens mächtig.

    Und dann ist es das Mindeste, dass ein Beirat einmal nachliest, wofür er überhaupt da ist.

    Das muss ihm doch niemand sagen, was er tun soll, wenn er seine 7 Sachen beieinander hat.

    Ich kenne viele Verwalterverträge, und in jedem steht drin, dass der Verwalter vor dem Versand einer Abrechnung diese dem Beirat zur Prüfung vorlegt. Oder sich mit dem Beirat zur Prüfung/Besprechung zusammen setzt. Nur so als Beispiel für Beirats-Tätigkeiten.

    Wenn natürlich ein Beirat mit seinem Ehrenamt nichts anzufangen weiß, sich um gar nichts kümmert, und nirgends überhaupt mal hinschaut und bei größeren Problemen dementsprechend auch die Eigentümer nicht informiert, dann entstehen Zustände wie hier.

    Bankauszüge anschauen und nur die Plausibilität prüfen, ist doch eigentlich kein Hexenwerk.

    Verwalter haben dann leichtes Spiel (ich sage das bewusst so, denn die haben ausschließlich nur ein Eigeninteresse an einer WEG-Verwaltung und ihrem Honorar) und sie neigen ohne ein Kontrollorgan zu immer mehr Nachlässigkeit, oder Schlimmeres, wenn man Pech hat.

    Es ist heutzutage das Hauptproblem bei einer Eigentumswohnung, eine gescheite WEG-Verwaltung zu finden; bzw. sich mit den entstehenden Problemen wegen eines inkompetenten Verwalters herum schlagen zu müssen.

    Wenn dann noch ein Beirat so ein …..(um der Zensur zu entgehen) ist wie hier, dann gute Nacht.

    Dann findet möglicherweise sogar auch die neue Verwaltung keine „größeren Löcher“ mehr, wie der TE sich ausdrückt.

    Allein schon die vom TE fehlenden 1.800,- € sind also keine größeren Löcher. Aha.

    Zitat

    Ich überlege dies alles nur um meine Entscheidungen in der Zukunft vorzubereiten (Anpassung SB, Tarifwechsel).

    Teils nachträglich von mir gefettet.

    Du weißt doch nur selbst, wie Dein Gesundheitszustand ist. Ich hatte vor ein paar Jahren meinen SB (Selbstbehalt) erhöht, aber nur, weil ich in allen Jahren davor praktisch nie Rechnungen einreichen musste.

    Und ich mir selbst mal vorsichtig eine gute weitere „Prognose“ für etliche folgende Jahre machte, so dass ich durch den SB - und hoffentlich so bald keine weiteren Rechnungen - unterm Strich mit der Beitragsersparnis Geld spare.

    Auf dem Sterbebett werde ich dann wissen, ob meine „Prognosen“ geliefert haben. Hehehe.

    Es scheint hier nicht einmal Interesse an der noch vorhandenen Höhe des Rücklagenkontos zu bestehen.

    Das hätte der neue Verwalter schon in seinem Anschreiben an Euch mitteilen müssen, damit Ihr schon im Vorfeld entscheiden könnt, indem Ihr wenigstens im ganz Groben Bescheid wisst. Ein Blick in den letzten Bankauszug hätte genügt (die Konten hat er als neuer Bevollmächtigter übernommen).

    Wenn aus vielleicht 40.000,-€ Ende 2020 ohne Riesenreparaturen jetzt z.B. 20.000-, € geworden sind, lasst Ihr das so gewähren. Und fragt in der ETV auch nicht danach (oder lasst Euch mit einem Bla Bla zum Stand abspeisen, statt den Auszug Ende 2024 vorlegen zu lassen).

    Bei dieser Hausgrösse gibt es so gut wie immer auch einen Beirat. Was sagt diese Schlafmütze?

    Das Ganze stinkt gewaltig.

    Die Sache hat 2 Seiten.

    Der Vorverwalter hat für jedes Abrechnungsjahr im Folgejahr die Abrechnung zu machen. Woran dies eigentlich scheiterte, wird hier nicht angegeben. Es ist eigentlich kein Hexenwerk, sich für eine Gebühr die Bankauszüge der WEG für die fehlenden Vorjahre von der Bank geben zu lassen (2 Konten, Wirtschaftskonto und Rücklagenkonto). Wenn es der aktuelle Verwalter nicht machen will (offenbar genauso „engagiert“ [Passage aufgrund von herabwürdigender Formulierung gelöscht, Sinn bleibt erhalten]), dann kann sich auch ein Eigentümer von der Gemeinschaft bevollmächtigen lassen (Beirat vorhanden?).

    Ich würde dann schon mit kurzem Überfliegen der Auszüge erkennen, ob z.B einzelne Eigentümer nie oder nur manchmal ihre Hausgelder bezahlt haben (vielleicht fehlt von Dir auch so einiges; 1800,- € ist kein Pappenstiel), oder der Verwalter Euch mit hohen Überträgen auf sein eigenes Konto betrogen hat oder sonst etwas Ähnliches.

    ich würde die Abrechnungen dann in einfachen Excel-Tabellen sogar selbst machen können, die Umlageschlüssel und alles Nötige sind ja bekannt

    Woher weißt Du, ob bei einem „Schnitt“ (was soll das sein, das gibt es nicht, es gibt nur ein Beschließen von Abrechnungen oder ein nicht Beschließen) es nicht zu einem Verlust von z. B. 10.000,- € oder gar mehr kommt?

    Es gibt Leute, die arbeiten darauf hin, dass es nie zu einer beschlossenen Abrechnung kommt, und nach wenigen Jahren ist alles verjährt.

    Ich würde auf gar keinen Fall morgen so etwas wie diesen „Schnitt“ beschließen. Das könnte Riesenverluste bedeuten, das weißt Du doch gar nicht. Es riecht auch ein bisschen danach, dass Du hier Dein Eigeninteresse 1800,- € verfolgst.

    Die andere Seite der Sache:

    Ihr seid doch ein {Rest des Satzes wegen sehr pointierter Aussage durch Mod gelöscht, Sinn bleibt durch die folgenden Zeilen erhalten}

    Über viele Jahre schon hättet Ihr jedes Jahr aufs Neue eine ordnungsgemäße Abrechnung einfordern müssen, um diese zu beschließen. Was habt Ihr gemacht? Nichts! Wenn der Verwalter nicht liefert, hättet Ihr schon vor Jahren einen Wechsel machen müssen. Notfalls hierzu eine außerordentliche Versammlung einberufen lassen (muss gemacht werden, wenn mehr als ein Viertel der MEA‘s dies fordern).

    In der Versammlung dann den alten Verwalter kündigen. Der Vertrag läuft nach neuerem WEG-Recht dann nur noch 6 Monate; egal, was im Verwaltervertrag als Laufzeit drinsteht.

    Dass Du jetzt erst am Vorabend der ETV mit derart schon länger brennenden Dingen daher kommst, scheint mir eher gegen Dich (Absicherung der 1800,- €) zu sprechen als für Dich.

    Malapascua :

    10 % als auslösender Faktor für Beitragssteigerungen gelten nur, wenn im Vertrag kein anderer Wert genannt ist. Tatsächlich gelten wohl meistens vertragliche 5 %, so wie bei mir.

    Und auch das muss so für die eigene Alterskohorte bei einer Beitragssteigerung nicht unbedingt zutreffen. Es kann passieren, dass ein Tarif in den Leistungssteigerungen bei über dieser 5 %-Schwelle liegt, daher insgesamt neu kalkuliert wird (oder wegen sonstiger Änderung, z. B. der Sterbetafel), und dann der Beitrag bei einzelnen Alterskohorten um weniger als die 5 % erhöht wird (dafür in anderen Alterskohorten des gleichen Tarifs natürlich umso mehr).

    Ich hatte schon das Kuriosum einer Beitragssteigerung von knapp 1 %.

    DidiRich hat geschrieben

    Zitat

    Ich persönlich (Beamter mit derzeit noch 70 % Beihilfe) tendiere immer mehr zur Bürgerversicherung für Alle. Aber das bleibt ein linker Traum

    Nö, die Linken wollen es doch selbst nicht (mehr).

    Ich erinnere mich sehr gut, wie früher unser Ober-Linker Karl Lauterbach permanent in irgendwelchen Talk-Shows (Illner, Maischberger, Anne Will, etc.) aufgetreten ist und praktisch jedesmal das Wort „Zwei-Klassen-Medizin“ in den Mund genommen hat, die er unbedingt durch eine Bürgerversicherung ersetzen wolle.

    Er wurde Jahre später Gesundheitsminister, und dann?

    Er hat nie mehr von der Änderung gesprochen.

    Die heutige CDU ist ebenfalls links. Von einer Bürgerversicherung will keiner etwas wissen. Die Beihilfe der Beamten mit einer nur 30 % ergänzenden Versicherung ist einfach zu komfortabel, als das man das aufgibt.

    Ich bin zwar auch Deiner Meinung, aber Du bist unter den Beamten eine der ganz wenigen Ausnahmen.

    Ihr beide, Felice und Meins23, seid offenbar durch den Bericht im Focus (und/oder auch durch andere vermeintliche Quellen) zu Euren Aussagen wie dieser gekommen:

    Zitat

    Ehrlicherweise benötigt man nicht zwingend Quellen für die Vergreisung von geschlossenen Tarifen. Das ist schlichte Sachlogik und die sollte sich durch den gesunden Menschenverstand erschließen.

    ,
    und Ihr behauptet daher, geschlossene Tarife würden später, also gerade auch im Alter, allein schon durch das Schließen eine übermäßige Verteuerung erfahren, indem junge Gesunde wegbleiben.

    Ihr meint also, junge Gesunde würden die Älteren „mitfinanzieren“.

    Die Aussage im Focus ist ebenso wie Eure Aussagen verantwortungslos, da gesellschaftsmässig schädlich, und, mit Verlaub, absoluter Unsinn.

    Ich teile auch nicht immer die Meinung von Dr. Schlemann, den ich auch bei Kritik von mir selbst beim Namen nennen würde und nicht mit „betroffene Person“ umschwurbeln würde, aber hier hat er jedenfalls Recht.

    Ihr merkt offenbar gar nicht, dass im Focus wieder einmal nur die gleiche Sau durchs Dorf getrieben wird. Alle Jahre aufs Neue, mal da, mal dort. Immer schreibt einer vom anderen ab.

    Mit Unterstützung durch die BaFin erhielt ich nach meiner Beschwerde gegen meinen Versicherer vor wenigen Jahren Unterlagen, nach denen nur Folgendes richtig ist:

    Ein 40-jähriger wird nicht an Kostensteigerungen für einen 50-jährigen beteiligt, ein 50-jähriger nicht für den 60-jährigen, usw. Jede Alterskohorte wird für sich betrachtet und muss für sich selbst notwendige Beitragssteigerungen aufbringen. Das mit der Alterskohorte hatte ich doch kürzlich schon geschrieben, schon vergessen?

    Ein jung neu in einen bestimmten Tarif eintretender Gesunder hilft einem 80-jährigen im gleichen Tarif gar nichts, es geht immer um die Alterskohorte.

    Es ist also auch genau so, wie auch tiigerischon geschrieben hat.

    Logischerweise ist in diesem Prinzip ein Beitrag für eine „alte“ Kohorte höher als für eine junge Kohorte (und kann nur durch hoffentlich hohe Rückstellungen etc. erträglich gehalten werden), trotz angenommen gleichem Tarif.