Beiträge von Schlau

    Alle Probleme kannst Du vielleicht nicht aufdecken.

    Aber innerhalb weniger Minuten bei einem Durchschauen der Jahreskonto-Auszüge der Bank kannst Du sehen, ob z. B. jeder regelmäßig seine Hausgelder entsprechend dem letzten beschlossenen Wirtschaftsplan (im Fall hier ein paar Jahre alt, aber das ist egal) gezahlt hat, bzw. bei Lastschriften diese „gelegentlich“ zurück geholt hat.

    Du kannst fast sicher sein, dass im vorliegenden Fall ein paar Leute bei jahrelangem Nichtstun des Verwalters und einem pennenden Beirat auf diese tolle Idee gekommen sind. Die anderen sind die Dummen.

    Das aus den Auszügen heraus zu filtern und die Betroffenen auch jetzt noch anzumahnen, wäre eine Kleinigkeit gewesen.

    BirgitN:

    das Problem ist sehr speziell, bzw. tiefer liegend.

    Jeder Eigentümer hat nach WEG ein Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.

    Ein Verwalter ist nach WEG verpflichtet, einmal im Jahr die sogenannte „ordentliche Eigentümerversammlung“ einzuberufen.

    Tut er dies nicht, erfüllt er nicht das Gesetz und jeder Richter wird auf Klage hin entweder eine Zwangs-Eigentümerversammlung anordnen oder ersatzweise einen Bevollmächtigten für eine Einberufung bestimmen oder gleich einen Zwangsverwalter bestellen (und den bisherigen abberufen).

    Problem: nach altem WEG konntest Du die Klage gegen den Verwalter richten.

    Nach neuem WEG seit Dezember 2020 muss man die Eigentümergemeinschaft (damit anteilig sogar sich selbst) auf eine ordnungsgemäße Verwaltung verklagen.

    Dieses neue WEG ist diesbezgl. schizophren, ist aber leider so.

    Somit kannst Du Dir (wenn Du also allein stehst, wie Du schreibst) überlegen, ob Du vor der Klage ausziehst, oder danach, denn die lieben Miteigentümer werden nicht verstehen, weshalb ausgerechnet sie verklagt werden.

    Jemand, der sich zum Beirat wählen lässt, ist ja wohl des Lesens mächtig.

    Und dann ist es das Mindeste, dass ein Beirat einmal nachliest, wofür er überhaupt da ist.

    Das muss ihm doch niemand sagen, was er tun soll, wenn er seine 7 Sachen beieinander hat.

    Ich kenne viele Verwalterverträge, und in jedem steht drin, dass der Verwalter vor dem Versand einer Abrechnung diese dem Beirat zur Prüfung vorlegt. Oder sich mit dem Beirat zur Prüfung/Besprechung zusammen setzt. Nur so als Beispiel für Beirats-Tätigkeiten.

    Wenn natürlich ein Beirat mit seinem Ehrenamt nichts anzufangen weiß, sich um gar nichts kümmert, und nirgends überhaupt mal hinschaut und bei größeren Problemen dementsprechend auch die Eigentümer nicht informiert, dann entstehen Zustände wie hier.

    Bankauszüge anschauen und nur die Plausibilität prüfen, ist doch eigentlich kein Hexenwerk.

    Verwalter haben dann leichtes Spiel (ich sage das bewusst so, denn die haben ausschließlich nur ein Eigeninteresse an einer WEG-Verwaltung und ihrem Honorar) und sie neigen ohne ein Kontrollorgan zu immer mehr Nachlässigkeit, oder Schlimmeres, wenn man Pech hat.

    Es ist heutzutage das Hauptproblem bei einer Eigentumswohnung, eine gescheite WEG-Verwaltung zu finden; bzw. sich mit den entstehenden Problemen wegen eines inkompetenten Verwalters herum schlagen zu müssen.

    Wenn dann noch ein Beirat so ein …..(um der Zensur zu entgehen) ist wie hier, dann gute Nacht.

    Dann findet möglicherweise sogar auch die neue Verwaltung keine „größeren Löcher“ mehr, wie der TE sich ausdrückt.

    Allein schon die vom TE fehlenden 1.800,- € sind also keine größeren Löcher. Aha.

    Zitat

    Ich überlege dies alles nur um meine Entscheidungen in der Zukunft vorzubereiten (Anpassung SB, Tarifwechsel).

    Teils nachträglich von mir gefettet.

    Du weißt doch nur selbst, wie Dein Gesundheitszustand ist. Ich hatte vor ein paar Jahren meinen SB (Selbstbehalt) erhöht, aber nur, weil ich in allen Jahren davor praktisch nie Rechnungen einreichen musste.

    Und ich mir selbst mal vorsichtig eine gute weitere „Prognose“ für etliche folgende Jahre machte, so dass ich durch den SB - und hoffentlich so bald keine weiteren Rechnungen - unterm Strich mit der Beitragsersparnis Geld spare.

    Auf dem Sterbebett werde ich dann wissen, ob meine „Prognosen“ geliefert haben. Hehehe.

    Es scheint hier nicht einmal Interesse an der noch vorhandenen Höhe des Rücklagenkontos zu bestehen.

    Das hätte der neue Verwalter schon in seinem Anschreiben an Euch mitteilen müssen, damit Ihr schon im Vorfeld entscheiden könnt, indem Ihr wenigstens im ganz Groben Bescheid wisst. Ein Blick in den letzten Bankauszug hätte genügt (die Konten hat er als neuer Bevollmächtigter übernommen).

    Wenn aus vielleicht 40.000,-€ Ende 2020 ohne Riesenreparaturen jetzt z.B. 20.000-, € geworden sind, lasst Ihr das so gewähren. Und fragt in der ETV auch nicht danach (oder lasst Euch mit einem Bla Bla zum Stand abspeisen, statt den Auszug Ende 2024 vorlegen zu lassen).

    Bei dieser Hausgrösse gibt es so gut wie immer auch einen Beirat. Was sagt diese Schlafmütze?

    Das Ganze stinkt gewaltig.

    Die Sache hat 2 Seiten.

    Der Vorverwalter hat für jedes Abrechnungsjahr im Folgejahr die Abrechnung zu machen. Woran dies eigentlich scheiterte, wird hier nicht angegeben. Es ist eigentlich kein Hexenwerk, sich für eine Gebühr die Bankauszüge der WEG für die fehlenden Vorjahre von der Bank geben zu lassen (2 Konten, Wirtschaftskonto und Rücklagenkonto). Wenn es der aktuelle Verwalter nicht machen will (offenbar genauso „engagiert“ [Passage aufgrund von herabwürdigender Formulierung gelöscht, Sinn bleibt erhalten]), dann kann sich auch ein Eigentümer von der Gemeinschaft bevollmächtigen lassen (Beirat vorhanden?).

    Ich würde dann schon mit kurzem Überfliegen der Auszüge erkennen, ob z.B einzelne Eigentümer nie oder nur manchmal ihre Hausgelder bezahlt haben (vielleicht fehlt von Dir auch so einiges; 1800,- € ist kein Pappenstiel), oder der Verwalter Euch mit hohen Überträgen auf sein eigenes Konto betrogen hat oder sonst etwas Ähnliches.

    ich würde die Abrechnungen dann in einfachen Excel-Tabellen sogar selbst machen können, die Umlageschlüssel und alles Nötige sind ja bekannt

    Woher weißt Du, ob bei einem „Schnitt“ (was soll das sein, das gibt es nicht, es gibt nur ein Beschließen von Abrechnungen oder ein nicht Beschließen) es nicht zu einem Verlust von z. B. 10.000,- € oder gar mehr kommt?

    Es gibt Leute, die arbeiten darauf hin, dass es nie zu einer beschlossenen Abrechnung kommt, und nach wenigen Jahren ist alles verjährt.

    Ich würde auf gar keinen Fall morgen so etwas wie diesen „Schnitt“ beschließen. Das könnte Riesenverluste bedeuten, das weißt Du doch gar nicht. Es riecht auch ein bisschen danach, dass Du hier Dein Eigeninteresse 1800,- € verfolgst.

    Die andere Seite der Sache:

    Ihr seid doch ein {Rest des Satzes wegen sehr pointierter Aussage durch Mod gelöscht, Sinn bleibt durch die folgenden Zeilen erhalten}

    Über viele Jahre schon hättet Ihr jedes Jahr aufs Neue eine ordnungsgemäße Abrechnung einfordern müssen, um diese zu beschließen. Was habt Ihr gemacht? Nichts! Wenn der Verwalter nicht liefert, hättet Ihr schon vor Jahren einen Wechsel machen müssen. Notfalls hierzu eine außerordentliche Versammlung einberufen lassen (muss gemacht werden, wenn mehr als ein Viertel der MEA‘s dies fordern).

    In der Versammlung dann den alten Verwalter kündigen. Der Vertrag läuft nach neuerem WEG-Recht dann nur noch 6 Monate; egal, was im Verwaltervertrag als Laufzeit drinsteht.

    Dass Du jetzt erst am Vorabend der ETV mit derart schon länger brennenden Dingen daher kommst, scheint mir eher gegen Dich (Absicherung der 1800,- €) zu sprechen als für Dich.

    Malapascua :

    10 % als auslösender Faktor für Beitragssteigerungen gelten nur, wenn im Vertrag kein anderer Wert genannt ist. Tatsächlich gelten wohl meistens vertragliche 5 %, so wie bei mir.

    Und auch das muss so für die eigene Alterskohorte bei einer Beitragssteigerung nicht unbedingt zutreffen. Es kann passieren, dass ein Tarif in den Leistungssteigerungen bei über dieser 5 %-Schwelle liegt, daher insgesamt neu kalkuliert wird (oder wegen sonstiger Änderung, z. B. der Sterbetafel), und dann der Beitrag bei einzelnen Alterskohorten um weniger als die 5 % erhöht wird (dafür in anderen Alterskohorten des gleichen Tarifs natürlich umso mehr).

    Ich hatte schon das Kuriosum einer Beitragssteigerung von knapp 1 %.

    DidiRich hat geschrieben

    Zitat

    Ich persönlich (Beamter mit derzeit noch 70 % Beihilfe) tendiere immer mehr zur Bürgerversicherung für Alle. Aber das bleibt ein linker Traum

    Nö, die Linken wollen es doch selbst nicht (mehr).

    Ich erinnere mich sehr gut, wie früher unser Ober-Linker Karl Lauterbach permanent in irgendwelchen Talk-Shows (Illner, Maischberger, Anne Will, etc.) aufgetreten ist und praktisch jedesmal das Wort „Zwei-Klassen-Medizin“ in den Mund genommen hat, die er unbedingt durch eine Bürgerversicherung ersetzen wolle.

    Er wurde Jahre später Gesundheitsminister, und dann?

    Er hat nie mehr von der Änderung gesprochen.

    Die heutige CDU ist ebenfalls links. Von einer Bürgerversicherung will keiner etwas wissen. Die Beihilfe der Beamten mit einer nur 30 % ergänzenden Versicherung ist einfach zu komfortabel, als das man das aufgibt.

    Ich bin zwar auch Deiner Meinung, aber Du bist unter den Beamten eine der ganz wenigen Ausnahmen.

    Ihr beide, Felice und Meins23, seid offenbar durch den Bericht im Focus (und/oder auch durch andere vermeintliche Quellen) zu Euren Aussagen wie dieser gekommen:

    Zitat

    Ehrlicherweise benötigt man nicht zwingend Quellen für die Vergreisung von geschlossenen Tarifen. Das ist schlichte Sachlogik und die sollte sich durch den gesunden Menschenverstand erschließen.

    ,
    und Ihr behauptet daher, geschlossene Tarife würden später, also gerade auch im Alter, allein schon durch das Schließen eine übermäßige Verteuerung erfahren, indem junge Gesunde wegbleiben.

    Ihr meint also, junge Gesunde würden die Älteren „mitfinanzieren“.

    Die Aussage im Focus ist ebenso wie Eure Aussagen verantwortungslos, da gesellschaftsmässig schädlich, und, mit Verlaub, absoluter Unsinn.

    Ich teile auch nicht immer die Meinung von Dr. Schlemann, den ich auch bei Kritik von mir selbst beim Namen nennen würde und nicht mit „betroffene Person“ umschwurbeln würde, aber hier hat er jedenfalls Recht.

    Ihr merkt offenbar gar nicht, dass im Focus wieder einmal nur die gleiche Sau durchs Dorf getrieben wird. Alle Jahre aufs Neue, mal da, mal dort. Immer schreibt einer vom anderen ab.

    Mit Unterstützung durch die BaFin erhielt ich nach meiner Beschwerde gegen meinen Versicherer vor wenigen Jahren Unterlagen, nach denen nur Folgendes richtig ist:

    Ein 40-jähriger wird nicht an Kostensteigerungen für einen 50-jährigen beteiligt, ein 50-jähriger nicht für den 60-jährigen, usw. Jede Alterskohorte wird für sich betrachtet und muss für sich selbst notwendige Beitragssteigerungen aufbringen. Das mit der Alterskohorte hatte ich doch kürzlich schon geschrieben, schon vergessen?

    Ein jung neu in einen bestimmten Tarif eintretender Gesunder hilft einem 80-jährigen im gleichen Tarif gar nichts, es geht immer um die Alterskohorte.

    Es ist also auch genau so, wie auch tiigerischon geschrieben hat.

    Logischerweise ist in diesem Prinzip ein Beitrag für eine „alte“ Kohorte höher als für eine junge Kohorte (und kann nur durch hoffentlich hohe Rückstellungen etc. erträglich gehalten werden), trotz angenommen gleichem Tarif.

    sam51 :

    Trotzdem ist es so, dass die BEMA-Leistungen für GKV-Versicherte praktisch keinen Handlungsspielraum für die Ärzte zulassen, bei der GOÄ/GOZ für die PKV ist aber ein Spielraum gegeben. Du hast aber natürlich Recht, dass bei GOÄ/GOZ die Faktoren keinen Bezug zur BEMA haben.

    Inwieweit ein Spielraum bei privat in Zukunft eingeschränkt wird (GOÄneu), wie Du, Felice schreibst, weiß sich nicht, kann ich Dir aber gerne glauben und ich hoffe, dass Du Recht hast. Mit Einführung 2017/2018 der GOÄneu hast Du Dich sicher verschrieben. Ich lese Ende 2026 (frühestens) oder 2027.

    Felice :

    Zitat

    Oder ist es so, wie man immer wieder hört, dass die Beitragssteigerungen im Rentenalter noch höher ausfallen als in jungen Jahren?


    Ich denke, auch für mich ist eine hieb- und stichfeste Aussage schwer möglich. Ich bin den Weg von vielen gegangen: Leistungsreduzierung bei Renteneintritt. Dadurch sind die folgenden Beitragssteigerungen in Prozenten tatsächlich verdammt hoch. Und durch die Corona-Jahre gibt es in jüngster Zeit die weiteren Verzerrungen (aufgeschobene und nachgeholte Operationen in den Krankenhäusern, etc.). Fest steht aber, dass im Rentenalter Ü 66 bei mir die Erhöhungen auch bei positivster Betrachtung auf keinen Fall niedriger sind als über Jahrzehnte zuvor, natürlich auf den jährlichen Durchschnitt bezogen.

    Felice

    Zitat

    Zuletzt betrug der Steuerzuschuss für die GKV 14 Mrd. Euro im Jahr. Umgerechnet sind das für die 56 Mio. beitragszahlenden GKV-Versicherten gerade einmal 21 Euro pro Monat. Also nicht die Welt.

    Ja, die Brisanz liegt aber im Satzinhalt aus dem Koalitionsvertrag für die Zukunft. In der jüngsten Vergangenheit wurde ja auch schon in einem der Pandemiejahre der Steuer-Zuschuss auf ca. 28 Milliarden erhöht. Und da gab es noch gar kein XXL-Schuldenpaket in solcher Höhe wie jetzt.

    Zitat

    Wir sollten hier mal fair sein, denn die GKV-Versicherten zahlen auch für die PKV-Versicherten mit: Über die Steuer für die Beihilfe bei den Beamten.

    Ja, ich bin aber Rentner.

    Wenn ich meine letzte Zahnarztrechnung betrachte (Zahnüberkronung), dann denke ich aber noch etwas ganz anderes:

    Viele Einzelpositionen haben den Kostenfaktor 2,x (also gegenüber GKV); viele haben 3,x.

    Wenn nun bei GKV-Versicherten zukünftig aus der Not heraus evtl. weitere Einschränkungen bzw. Budget-Reduzierungen kommen (bzw. für die Arztpraxen), was hindert Ärzte dann zum Ausgleich daran, noch mehr oder alle Positionen auf die 3 vor dem Komma zu setzen?

    Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum die PKV in Zukunft geringere Beitragssteigerungen aufweisen soll ( DancingWombat ) als die GKV.


    Achim Weiss schreibt:

    Zitat

    Auch über die letzten 5 Jahre 2020 bis 2025 ist die Steigerung mit durchschnittlich 6,8%/a nicht beängstigend hoch.



    6,8 % nicht beängstigend hoch ???

    Ich weiß nicht, was Du für Einkommenssteigerungen hast und welchen Bezug Du sonst so für Geld hast, aber meine Erhöhungen als Rentner sehen reichlich anders aus. Und auch für meine Ersparnisse sehe ich mit 2,x % Zins etwas ganz anderes (Festgeld, Anleihen).

    Und kommt mir nicht mit diesem ewigen ETF-Gedöns. Das kann von heute auf morgen auch kippen (15-Jahres-Predigten bringen mir nichts).

    DancingWombat :
    Aussage schon in der Ampel und auch im Koalitionsvertrag:

    Zitat

    Den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren wir regelhaft.

    Das hat man schon in den Pandemiejahren gesehen, als die Steuer-Zuschüsse drastisch stiegen.

    Die PKV kriegt nichts. Zu vernachlässigen ist dieser Effekt nicht, wenn man Prognosen bzgl. zukünftiger Beitragsstabilität der PKV vs. GKV machen will.

    Nein, Alexis, wir sprechen hier über die PKV, nicht über die PPV.

    Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Man kann nur für PKV-Verträge, die ab 2009 abgeschlossen worden sind, Altersrückstellungen in Höhe des Übertragungswerts bei einem PKV-Anbieterwechsel mitnehmen. Bei Verträgen, die vorher abgeschlossen worden sind, ist dies nicht möglich.

    So das allgemeine vermeintliche „Wissen“.

    Aber Du hattest meinen Einwand bzgl. der Debeka doch gelesen.:rolleyes:

    Es werden zwar die Übertragungswerte-Beträge erst ab 2009 gebildet, dies aber bei der Debeka sehr wohl auch für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden.

    Mein Vertrag wurde vor über 40 Jahren abgeschlossen.

    In den entsprechenden Informationsschreiben steht:

    „Nach den gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihnen……..die Höhe des Übertragungswerts nach Paragraph 146 Abs. 1 Nr. 5 VAG für die jeweilige Krankheitskostenvollversicherung, die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, mitzuteilen.“ Zitat Ende.

    Die Betonung liegt auf „Krankheitskostenvollversicherung“. Damit kann ja nicht die PPV gemeint sein.

    Der mir mitgeteilte Wert ist inzwischen durchaus nennenswert.

    Bei dem anderen Versicherungsunternehmen für meine Frau (Vertrag auch lange vor 2009 abgeschlossen) habe ich nie so ein Schreiben bekommen. Da scheint das allgemeine Wissen zu stimmen.

    Rückschlüsse auf die gesamten Alterungsrückstellungen aus dem Übertragungswert (den man bei einem Wechsel zu einer ANDEREN Gesellschaft ja mitnehmen könnte) dürften aber kaum möglich sein.

    Dr. Schlemann :

    Zitat

    Man könnte bei ab 2009 abgeschlossenen Verträgen alternativ nach dem Übertragungswert fragen

    Ich lese auch immer wieder, dass es einen Übertragungswert erst für Verträge ab 2009 gibt.

    Die Debeka weist aber auch für ältere Verträge Übertragungswerte aus.

    Was in der Praxis wahrscheinlich nur wenigen hilft, da die gesamten Rückstellungen bei so alten Verträgen (und nicht nur bei denen) einem Wechsel im Weg stehen.

    Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Gemäß den ersten beiden Werten hätten doch die Erwachsenentarife B und BC auch erhöht werden müssen. Ich finde das sehr dubios und nicht nachvollziehbar.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die genannten Kostensteigerungen allgemein für die Tarife B und BC galten. Wahrscheinlich lässt sich das im Anschreiben der Debeka herauslesen.

    Erhöhungen werden aber immer individuell für die jeweiligen Alterskohorten in den Tarifen gemacht. Und auch der Schwellwert ist zu beachten. So kann es im gleichen Tarif je nach Alter zu sehr unterschiedlichen Beitragsanpassungen kommen. Oder eben auch gar nicht.

    Ein Eingriff in die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen wird sicher nicht erfolgen. Hierzu wäre auch erst wieder das O.K. eines Treuhänders nötig.

    Dr. Schlemann hat geschrieben:

    Zitat

    Die geschätzten 4 % waren ein Mittelwert über alle Gesellschaften basierend auf Daten der Vergangenheit“.


    Dr. Schlemann :

    Sie haben die 4 %-Aussage aber am Freitag, 18:26 Uhr, ganz konkret auf den PNWS-Tarif von tiigeri bezogen (wenn auch nur Schätzung), den Sie in Ihrem Beitrag dabei mit seinen PNWS-Befürchtungen zitiert haben. Schauen Sie einfach nach.

    Wenn Sie es anders meinen, müssen Sie es auch anders schreiben.