Beiträge von Schlau

    sam51 :

    Trotzdem ist es so, dass die BEMA-Leistungen für GKV-Versicherte praktisch keinen Handlungsspielraum für die Ärzte zulassen, bei der GOÄ/GOZ für die PKV ist aber ein Spielraum gegeben. Du hast aber natürlich Recht, dass bei GOÄ/GOZ die Faktoren keinen Bezug zur BEMA haben.

    Inwieweit ein Spielraum bei privat in Zukunft eingeschränkt wird (GOÄneu), wie Du, Felice schreibst, weiß sich nicht, kann ich Dir aber gerne glauben und ich hoffe, dass Du Recht hast. Mit Einführung 2017/2018 der GOÄneu hast Du Dich sicher verschrieben. Ich lese Ende 2026 (frühestens) oder 2027.

    Felice :

    Zitat

    Oder ist es so, wie man immer wieder hört, dass die Beitragssteigerungen im Rentenalter noch höher ausfallen als in jungen Jahren?


    Ich denke, auch für mich ist eine hieb- und stichfeste Aussage schwer möglich. Ich bin den Weg von vielen gegangen: Leistungsreduzierung bei Renteneintritt. Dadurch sind die folgenden Beitragssteigerungen in Prozenten tatsächlich verdammt hoch. Und durch die Corona-Jahre gibt es in jüngster Zeit die weiteren Verzerrungen (aufgeschobene und nachgeholte Operationen in den Krankenhäusern, etc.). Fest steht aber, dass im Rentenalter Ü 66 bei mir die Erhöhungen auch bei positivster Betrachtung auf keinen Fall niedriger sind als über Jahrzehnte zuvor, natürlich auf den jährlichen Durchschnitt bezogen.

    Felice

    Zitat

    Zuletzt betrug der Steuerzuschuss für die GKV 14 Mrd. Euro im Jahr. Umgerechnet sind das für die 56 Mio. beitragszahlenden GKV-Versicherten gerade einmal 21 Euro pro Monat. Also nicht die Welt.

    Ja, die Brisanz liegt aber im Satzinhalt aus dem Koalitionsvertrag für die Zukunft. In der jüngsten Vergangenheit wurde ja auch schon in einem der Pandemiejahre der Steuer-Zuschuss auf ca. 28 Milliarden erhöht. Und da gab es noch gar kein XXL-Schuldenpaket in solcher Höhe wie jetzt.

    Zitat

    Wir sollten hier mal fair sein, denn die GKV-Versicherten zahlen auch für die PKV-Versicherten mit: Über die Steuer für die Beihilfe bei den Beamten.

    Ja, ich bin aber Rentner.

    Wenn ich meine letzte Zahnarztrechnung betrachte (Zahnüberkronung), dann denke ich aber noch etwas ganz anderes:

    Viele Einzelpositionen haben den Kostenfaktor 2,x (also gegenüber GKV); viele haben 3,x.

    Wenn nun bei GKV-Versicherten zukünftig aus der Not heraus evtl. weitere Einschränkungen bzw. Budget-Reduzierungen kommen (bzw. für die Arztpraxen), was hindert Ärzte dann zum Ausgleich daran, noch mehr oder alle Positionen auf die 3 vor dem Komma zu setzen?

    Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum die PKV in Zukunft geringere Beitragssteigerungen aufweisen soll ( DancingWombat ) als die GKV.


    Achim Weiss schreibt:

    Zitat

    Auch über die letzten 5 Jahre 2020 bis 2025 ist die Steigerung mit durchschnittlich 6,8%/a nicht beängstigend hoch.



    6,8 % nicht beängstigend hoch ???

    Ich weiß nicht, was Du für Einkommenssteigerungen hast und welchen Bezug Du sonst so für Geld hast, aber meine Erhöhungen als Rentner sehen reichlich anders aus. Und auch für meine Ersparnisse sehe ich mit 2,x % Zins etwas ganz anderes (Festgeld, Anleihen).

    Und kommt mir nicht mit diesem ewigen ETF-Gedöns. Das kann von heute auf morgen auch kippen (15-Jahres-Predigten bringen mir nichts).

    DancingWombat :
    Aussage schon in der Ampel und auch im Koalitionsvertrag:

    Zitat

    Den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren wir regelhaft.

    Das hat man schon in den Pandemiejahren gesehen, als die Steuer-Zuschüsse drastisch stiegen.

    Die PKV kriegt nichts. Zu vernachlässigen ist dieser Effekt nicht, wenn man Prognosen bzgl. zukünftiger Beitragsstabilität der PKV vs. GKV machen will.

    Nein, Alexis, wir sprechen hier über die PKV, nicht über die PPV.

    Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Man kann nur für PKV-Verträge, die ab 2009 abgeschlossen worden sind, Altersrückstellungen in Höhe des Übertragungswerts bei einem PKV-Anbieterwechsel mitnehmen. Bei Verträgen, die vorher abgeschlossen worden sind, ist dies nicht möglich.

    So das allgemeine vermeintliche „Wissen“.

    Aber Du hattest meinen Einwand bzgl. der Debeka doch gelesen.:rolleyes:

    Es werden zwar die Übertragungswerte-Beträge erst ab 2009 gebildet, dies aber bei der Debeka sehr wohl auch für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden.

    Mein Vertrag wurde vor über 40 Jahren abgeschlossen.

    In den entsprechenden Informationsschreiben steht:

    „Nach den gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihnen……..die Höhe des Übertragungswerts nach Paragraph 146 Abs. 1 Nr. 5 VAG für die jeweilige Krankheitskostenvollversicherung, die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, mitzuteilen.“ Zitat Ende.

    Die Betonung liegt auf „Krankheitskostenvollversicherung“. Damit kann ja nicht die PPV gemeint sein.

    Der mir mitgeteilte Wert ist inzwischen durchaus nennenswert.

    Bei dem anderen Versicherungsunternehmen für meine Frau (Vertrag auch lange vor 2009 abgeschlossen) habe ich nie so ein Schreiben bekommen. Da scheint das allgemeine Wissen zu stimmen.

    Rückschlüsse auf die gesamten Alterungsrückstellungen aus dem Übertragungswert (den man bei einem Wechsel zu einer ANDEREN Gesellschaft ja mitnehmen könnte) dürften aber kaum möglich sein.

    Dr. Schlemann :

    Zitat

    Man könnte bei ab 2009 abgeschlossenen Verträgen alternativ nach dem Übertragungswert fragen

    Ich lese auch immer wieder, dass es einen Übertragungswert erst für Verträge ab 2009 gibt.

    Die Debeka weist aber auch für ältere Verträge Übertragungswerte aus.

    Was in der Praxis wahrscheinlich nur wenigen hilft, da die gesamten Rückstellungen bei so alten Verträgen (und nicht nur bei denen) einem Wechsel im Weg stehen.

    Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Gemäß den ersten beiden Werten hätten doch die Erwachsenentarife B und BC auch erhöht werden müssen. Ich finde das sehr dubios und nicht nachvollziehbar.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die genannten Kostensteigerungen allgemein für die Tarife B und BC galten. Wahrscheinlich lässt sich das im Anschreiben der Debeka herauslesen.

    Erhöhungen werden aber immer individuell für die jeweiligen Alterskohorten in den Tarifen gemacht. Und auch der Schwellwert ist zu beachten. So kann es im gleichen Tarif je nach Alter zu sehr unterschiedlichen Beitragsanpassungen kommen. Oder eben auch gar nicht.

    Ein Eingriff in die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen wird sicher nicht erfolgen. Hierzu wäre auch erst wieder das O.K. eines Treuhänders nötig.

    Dr. Schlemann hat geschrieben:

    Zitat

    Die geschätzten 4 % waren ein Mittelwert über alle Gesellschaften basierend auf Daten der Vergangenheit“.


    Dr. Schlemann :

    Sie haben die 4 %-Aussage aber am Freitag, 18:26 Uhr, ganz konkret auf den PNWS-Tarif von tiigeri bezogen (wenn auch nur Schätzung), den Sie in Ihrem Beitrag dabei mit seinen PNWS-Befürchtungen zitiert haben. Schauen Sie einfach nach.

    Wenn Sie es anders meinen, müssen Sie es auch anders schreiben.

    Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Aus Ihrem letzten Satz (Anmerkung: von Dr. Schlemann) folgere ich, wenn Sie recht behalten sollten:

    1. Die Beiträge bei der Debeka werden zukünftig stärker ansteigen als bei dem Wettbewerb.

    2. Das Preis-Leistungsverhältnis der Debeka-Tarife dürfte sich damit verschlechtern

    Hat er das gesagt? Nee, so wohl kaum (es ist ja auch nur eine Folgerung von Dir).

    Ich glaube, mit dem Vergleichen und Rechnen hast Du es nicht so.

    Tatsächlich hat er zum Tarifbeitrag von tiigerli am 31.10.25 / 18:24 Uhr geschrieben, dass dieser „extrem günstig“ sei (Debeka-Tarif PNWS inkl. PPV und Zahn mit 480,- € mtl. für tiigerli).

    Um 18:26 schrieb er zu einer Befürchtung über 6 oder 7 % jährlicher Beitragssteigerung dieses Tarifs PNWS von tiigerli:

    „Halte ich für übertrieben. Ich würde mit ca. 4% hochrechnen“.

    Du selbst, Felice, hast für 2018 – 2024 bei 2 anderen Gesellschaften über Steigerungen von 4,4…4,5 % im Durchschnitt jährlich berichtet (heute um 00:53 Uhr).

    Weshalb sollen also Debeka-Steigerungen (laut der Dr. Schlemann-Schätzung 4 %) zukünftig höher sein als beim Wettbewerb mit den bisher 4,4 %? Hat der Wettbewerb in Zukunft 3 % ?

    Ich kann mit Deinen Folgerungen somit nichts anfangen, denn die in den letzten 6 Jahren zugegeben überdurchschnittlich erhöhten Debeka-BAP`s sind keine Aussage für die Zukunft (die also mit 4 % jährlich für einen eher leistungsschwachen Tarif PNWS geschätzt wurde; ein starker Tarif z. B. Debeka PN dürfte in den ErhöhungsPROZENTEN eher noch unter einem leistungsschwächeren Tarif liegen).

    Das von Dir Geäußerte sehe ich als unqualifiziertes Debeka-bashing an.

    Dr. Schlemann hat geschrieben:

    Zitat

    Hm, ich verstehe nicht ganz, was Sie damit meinen?

    Ganz einfach.

    Machen wir einen fiktiven Vergleich.

    Die Gesellschaft A hat immer streng geprüft und vorgestern nur relativ „Gesunde“ aufgenommen.

    Die Gesellschaft B hat Risikoprüfungen versäumt und vorgestern auch „Kranke“ aufgenommen.

    Im Ergebnis musste A nach vorangegangenen Beitragserhöhungen von vorgestern bis gestern für seinen Leistungskatalog und die (relativ gesunde) Kohorte auf eine Beitragshöhe von angenommen („nur“) 500,- € erhöhen.

    Gesellschaft B käme damit natürlich nicht klar und musste für das Gleiche von vorgestern bis gestern auf eine Beitragshöhe von 700,- € erhöhen.

    In beiden Gesellschaften brauchen die Kohorten auch zukünftig medizinische Versorgung. Diese medizinische Versorgung hat eine Inflationsrate von sagen wir 6 % (jährlich).

    Ergebnis:

    Gesellschaft A muss (auf 1 Jahr herunter gerechnet) von 500,- € auf 530,- € erhöhen.

    Gesellschaft B muss (gleiche Inflationsrate) von 700,- € auf 742,- € erhöhen.

    Gesellschaft A hat also um 30,- € erhöht; Gesellschaft B dagegen um 42,- €.

    Und die PROZENTUALE Erhöhung? Die ist also gleich, das kränkere Kollektiv wird prozentual NICHT stärker erhöht. Und das Prozentuale ist das, wovon fast immer geredet wird.

    Meine Aussage stimmt nur dann nicht, wenn auch heute noch Gesellschaft B „kränkere“ Personen ohne Risikozuschlag aufnehmen würde.

    Ich gehe davon aus, dass Sie das nicht auch noch behaupten. Und auch für das „vorgestern“ zur Debeka haben Sie keine ausreichende statistische Breite.

    Es erschließt sich mir überhaupt nicht, weshalb PROZENTUALE Beitragssteigerungen bei der Debeka in Zukunft höher sein sollen als bei anderen PKV-Gesellschaften.

    Eine medizinische Inflation um einen bestimmten Prozentbetrag wird nicht bei kränkeren Personen höher sein als bei weniger Kranken. Es werden immer wieder Prozentbeträge und Absolutbeträge durcheinander gebracht.

    Darüber hinaus sehe ich überhaupt keine Beweise, weshalb die Debeka Personen versichert haben soll, die eigentlich nur mit Risikozuschlägen hätten aufgenommen werden dürfen.

    Danke,

    man findet dort aber nur die Adressen von 5 Teammitgliedern, die natürlich für das Schreiben alle nicht zuständig sind. Eine zentrale email-Adresse Heilbronn gibt es nicht, schon gar nicht die Widerspruchs-Adresse.

    Das Schreiben enthält auch keinen Namen oder Unterschrift.

    Es ist auch nicht so recht die Antwort oder Einschätzung zu meiner Frage.

    Hallo zusammen,

    folgender Vorgang:

    meine Frau ist bei der DKV krankenversichert, ich bin Versicherungsnehmer (der den Vertrag schon vor Jahrzehnten abgeschlossen hatte).

    Nun erhielt ich ein Anschreiben von einer ERGO Regionaldirektion (Heilbronn), laut dem eine bestimmte ERGO-Gebietsvertretung zu meinem Ansprechpartner erklärt wird.

    Noch im Sommer erhielt ich in mehr allgemeiner Sache ein Schreiben von der DKV selbst, in dem aber absolut nichts von einem Wechsel zu einer ERGO-Vertretung mitgeteilt wurde.

    Im jetzigen ERGO-Anschreiben steht weiterhin, dass ich der Datenübertragung zur ERGO-Gebietsvertretung widersprechen kann (wobei man die Vertrags-Nummer sowieso schon hat, denn darauf bezieht sich das Schreiben). Genannt wird eine für mich dubiose email-Adresse für die Widerspruchsmöglichkeit, denn man findet diese Adresse sonst nirgends. Auf der website der ERGO Heilbronn findet man überhaupt keine email-Adresse. Allein schon die Tatsache, dass ich einer Datenübertragung widersprechen könne, macht mich skeptisch. Dann hätte ich doch wohl eher vorher schon um Zustimmung zu einer Datenübertragung gebeten werden müssen ?

    Ich finde den Vorgang befremdlich, zumal ich aus bestimmten Gründen nicht möchte, dass unsere DKV-Krankenversicherungssachen und –Daten nach Belieben der ERGO gestreut werden. Zwar weiß ich selbst seit jetzigem Googeln, dass die DKV schon seit einiger Zeit zur „ERGO Group“ gehört, aber als „dasselbe“ gilt die DKV und die ERGO trotzdem nicht.

    Mache ich mir zu viel Gedanken mit zu viel Skepsis? Ich bin aber gebranntes Kind durch nach meiner Einschätzung „selbst ernannte“ Ansprechpartner zu meiner persönlichen PKV (nicht DKV), die damals viel Eigenleben entwickelten.

    Was denkt das Forum zu so etwas? Seriös oder nicht?

    Viele Grüße

    Bei uns in einem Mehrfamilienhaus haben wir eine Zeitschaltuhr für die Zirkulation (Pumpenbetrieb).

    Es ist das DVGW-Arbeitsblatt W 551 zur Risikenvermeidung von Legionellen zu beachten.

    Laut technisch-hygienischer Richtlinie darf angeblich die Abschaltzeit am Tag 8 Std. nicht überschreiten. Also Mindest-Laufzeit am Tag 2/3 tel (16 Std.). Ein Sperrventil statt Pumpe dürfte für dauerhafte „Zwischentemperaturen“ in der Zirkulationsleitung führen, so dass eine Legionellenbildung entstehen kann.

    Deshalb meine Frage, ob konkretes Wissen zu Mehrverbräuchen bei Betrieb der Pumpe vorliegt.

    Zitat

    So gibt es im Warmwasserteil bei manchen eine permanent laufende Zirkulation, die das ganze Jahr über zuverlässig die Wärme aus dem Warmwasserspeicher zieht und Nachheizung erfordert.

    Zitat

    Läuft permanent die Zirkulation (egal ob gewollt oder ungewollt) müssen Gasheizung und WP häufig nachheizen und haben hohen Verbrauch

    Hallo Ihr beiden,

    gibt es Studien oder Berechnungen oder sonstige Nachweise, dass das zu nennenswerten / hohen / oder wie hohen Mehrverbräuchen führt?

    Chups hat geschrieben (und einige mehr Gleichgesinntes):

    Zitat

    Ich finde die Idee super.


    Erstaunlich viele Sozialisten gibt es hier in einem Finanztip-Forum.


    Gleichzeitig darf die 14 % Partei ja auch weiter bestimmen, und der größte Rest der Parteien ist auch links. Die habt Ihr alle gewählt (irgendwer muss es gewesen sein).

    Als Nächstes kommt dann die Ausgleichsabgabe für Immobilienbesitzer (das bisschen Soli auf eine Rente allein kann es ja nicht sein).

    Die Begrenzung der Wohnfläche für Rentner nicht zu vergessen.

    Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

    Die Verwalter möchten natürlich höhere Rücklagen als entsprechend meiner Zahl bilden. Diese Vorschläge sehen dann so aus:

    „Etabliert ist auch die Berechnung nach § 28 Abs. 2 II. BV, mit der die Instandhaltungskosten dynamisch zugeordnet werden. So werden höchstens 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr als Rücklage gebildet, wenn die Bezugsfertigkeit der Wohnung am Ende des Kalenderjahres weniger als 22 Jahre zurückliegt. Im Bereich zwischen 23 und 32 Jahren beträgt der Satz 9,00 Euro, darüber höchstens 11,50 Euro.“

    Zitat Ende.

    Aber das ist eben alles nur ein Bruchteil der Wunschvorstellungen manches Eigentümers von 4 bis 5 € pro qm und MONAT.

    Warum wundert Ihr Euch auf einmal über sehr hohe Hausgelder?

    Kürzlich hatte in einem anderen Thread jemand geschrieben, dass Zahlungen in die Rücklagen üblicherweise bei 4 bis 5 € pro qm und Monat liegen oder liegen sollten. Dem hatte außer mir eigentlich kaum jemand widersprochen.

    Wenn nun bei dieser Whg. hier mit den 43 qm also rund 200,- € jeden Monat allein für die Rücklagen fällig sind (oder sein sollten nach Meinung mancher Zeitgenossen), um nicht wegen jeder „Maßnahme“ in einer ETV Diskussionen führen zu müssen (was nach meiner Erfahrung sowieso fast immer nur Spinnereien und Wunschkonzerte einzelner Eigentümer sind), dann sind hier ca. 380,- € Hausgeld doch völlig logisch bzw. unausweichlich.

    Es wird laut TE die Heizung daraus bezahlt („meist“ gibt es nicht, es ist also enthalten), und sonstige Instandhaltung bzw. Pflege muss auch bezahlt werden. Dazu die Versicherung, Verwaltervergütung usw.

    Wer Rücklagen in solcher Höhe will und mehrheitlich beschließt, der darf sich nicht wundern. Es scheint hier einige zu geben, die das aber so beschließen würden. Das gibt es bei mir nicht (statt dessen die durchaus üblichen 5 € pro qm und JAHR).