Im Zuge der Wirecard Affäre, habe ich einige Aktienverluste im hohen vierstelligen Bereich realisiert. Ich kann keine Ansprüche geltend machen in den laufenden Sammelklagen. Das ist geprüft.
Das widerspricht sich aber. Wenn Du aus den Sammelklagen evtl. - mit einigem Glück - Ansprüche hättest geltend machen wollen, dann ja sowieso nur dann, wenn Du Deine Aktien nach der Insolvenz noch in den ersten Monaten danach nicht verkauft hast. Dann hättest Du aber keine Verluste im steuerrechtlichen Sinn „realisiert“.
Ein Verkauf ging am Ende des Jahres 2020 aber meines Wissens zumindest bei den allermeisten Brokern schon nicht mehr. Und ohne Aktienverkauf keine Verlustbescheinigung (bzw. Auffüllen des Verlusttopfes).
Im steuerrechtlichen Sinn kannst Du also nur entweder
- noch im laufenden Jahr 2020 die Aktien rechtzeitig verkauft haben mit Füllen Deines Verlusttopfes (die Broker haben damals zum Problem extra Fristen genannt, die ich als ebenfalls Betroffener beachtet hatte). Ansprüche aus einer evtl. erfolgreichen Sammelklage hättest Du ohne Aktien dann nicht mehr.
-oder Du hast nach der Wirecard-Pleite nicht rechtzeitig verkauft, dann hättest Du als Aktionär auf die Sammelklage spekulieren können.
Die Verlustbescheinigung 2025 liegt mir vor, aber die hilft ja nicht weiter in der Sache, da die verluste nicht aus 2025 resultieren, richtig?
Es ist egal, in welchem Jahr die Verluste „resultieren“, Du sie also sozusagen bedauert hast, sondern es kommt wie gesagt alleinig auf das Jahr des Aktienverkaufs an, denn genau dann mit dem Verkauf wird der Verlusttopf gefüllt. Dieser Topf wird von Jahr zu Jahr von Deinem Broker weiter geführt, solange, bis Du vom Broker eine Verlustbescheinigung anforderst (bis spätestens zum 15.12. des Veranlagungsjahres). Mit dem folgenden Datum 01.01. erscheint dann eine Null im Verlusttopf, denn nun kannst Du die Verluste beim Finanzamt mit Gewinnen aus dem GLEICHEN Jahr verrechnen lassen.
Wann die Pleite war, spielt also gar keine Rolle, sondern „nur“:
a) wann Du verkauft hast zum Befüllen des Topfes
b) wann und ob überhaupt Du eine Verlustbescheinigung beim Broker angefordert hast
c) ob Du für das Jahr des Anforderns der Verlustbescheinigung überhaupt gleichartige Gewinne (Aktienverkäufe) zur Verrechnung gemacht hast.
Du hast also, so wie Du schreibst, jetzt offenbar eine Verlustbescheinigung 2025 vorliegen. Aus dem Gesagten erkennst Du, dass diese Dir nur dann hilft, wenn Du in 2025 Gewinne gemacht hast.
„Einfach so“ erstattet das Finanzamt nichts, nur in einer evtl. Gewinn-Verrechnung. Und ab jetzt - wenn eine Verlustbescheinigung einmal ausgestellt wurde - gibt es auch keinen Verlustvortrag mehr, denn mit Ausstellen der Bescheinigung ist der Verlusttopf wie schon gesagt leer.
Dein Problem scheint also nicht zu sein, dass die Verluste schon 2020 „zu bedauern“ waren, sondern dass offenbar keine Verrechnungs-Gewinne 2025 aus positiven Verkäufen in 2025 existieren.
Oder ist das mit Gewinnen anders und Du hast das in Deinen nicht allzu üppigen Informationen nicht erwähnt?
Es liest sich für mich irgendwie, dass Du gleich doppelt Leidtragender bist.
Das tut mir sehr leid für Dich bei diesem elenden Skandal. Der Hauptverantwortliche ist jetzt in Russland.