sam51 :
Trotzdem ist es so, dass die BEMA-Leistungen für GKV-Versicherte praktisch keinen Handlungsspielraum für die Ärzte zulassen, bei der GOÄ/GOZ für die PKV ist aber ein Spielraum gegeben. Du hast aber natürlich Recht, dass bei GOÄ/GOZ die Faktoren keinen Bezug zur BEMA haben.
Inwieweit ein Spielraum bei privat in Zukunft eingeschränkt wird (GOÄneu), wie Du, Felice schreibst, weiß sich nicht, kann ich Dir aber gerne glauben und ich hoffe, dass Du Recht hast. Mit Einführung 2017/2018 der GOÄneu hast Du Dich sicher verschrieben. Ich lese Ende 2026 (frühestens) oder 2027.
Felice :
ZitatOder ist es so, wie man immer wieder hört, dass die Beitragssteigerungen im Rentenalter noch höher ausfallen als in jungen Jahren?
Ich denke, auch für mich ist eine hieb- und stichfeste Aussage schwer möglich. Ich bin den Weg von vielen gegangen: Leistungsreduzierung bei Renteneintritt. Dadurch sind die folgenden Beitragssteigerungen in Prozenten tatsächlich verdammt hoch. Und durch die Corona-Jahre gibt es in jüngster Zeit die weiteren Verzerrungen (aufgeschobene und nachgeholte Operationen in den Krankenhäusern, etc.). Fest steht aber, dass im Rentenalter Ü 66 bei mir die Erhöhungen auch bei positivster Betrachtung auf keinen Fall niedriger sind als über Jahrzehnte zuvor, natürlich auf den jährlichen Durchschnitt bezogen.