2026 erneut deutliche Beitragserhöhungen

  • Ja, 70€ pro Monat nach zwei Monaten Mitgliedschaft ist ärgerlich, und hätte ggf. schon bei Abschluss kommuniziert werden können?

    Andererseits liegt mein Beitrag ohne Entlastungstarif bei 830€ ab 1.1.2026,- in der GKV wäre ich bei knapp 1.260€..

    Wenn du die Differenz monatlich anlegst, dann sollte es nach Renteneintritt kein Problem sein, den PKV-Beitrag zu zahlen.

    Oder den Entlastungstarif so hoch setzen, dass du den max. Arbeitgeberzuschuss mitnimmst. Die Hälfte sponsort dann dein Arbeitgeber.

  • Mit den 4-5% meine ich das langfristige Gesamtpaket. Ein Beitragsentlastungstarif kann sehr sinnvoll sein und verändert die Kalkulation dann natürlich noch einmal positiv.

    Aber noch mal: Das ist keine arithmetisch ermittelte, sondern eine "fachkundig gefühlte", mit Rückblick auf die längere Vergangenheit vorsichtige Annahme, die angesichts der in den letzten Jahren atypisch höher ausfallender Beitragsanpassungen keine Gewähr für die Zukunft bietet. Ich gehe aber grundsätzlich davon aus, dass sich die Eckdaten nach Corona jetzt wieder einpendeln.

    Auch wenn 4-5% erst einmal hoch wirken, muss man daneben natürlich die Entwicklung des GKV-Höchstbeitrags legen. Dieser stieg von 1970 bis einschließlich 2026 durchschnittlich mindestens (weil der Zusatzbeitrag 2026 vermutlich noch höher ausfallen wird) um 5,78% p.a. Und die GKV wird künftig voraussichtlich deutlich stärker unter der demographischen Entwicklung leiden als die PKV.

    Dr. Schlemann Danke für die wertvolle Auskunft. Es dürfte aber auch allen klar sein, dass 4-5% nur eine Annahme ist.

    Ich muss aber trotzdem noch einen Punkt kritisieren. Wenn Sie den GKV-Höchstbeitrag seit 1970 betrachten und daraus den Mittelwert bestimmen, dann sollte man aber auch berücksichtigen, dass wir in den 70er/80er-Jahren eine durchschnittliche Inflationsrate hatten, die weit höher als seit dem Jahr 2000 war. Dementsprechend waren auch die Lohnsteigerungen wesentlich höher. Und PKV-Beiträge sind damals prozentual pro Jahr auch wesentlich stärker angestiegen, da die medizinische Inflation damals im Durchschnitt 2% über der Inflationsrate lag.

    Also wenn man Entwicklung des GKV-Höchstbeitrags mit den PKV-Beiträgen vergleicht, dann sollte es über einen identischen Zeitraum sein ;)

  • Meine Frau (Debeka, B30) zahlt für nächstes Jahr 7 Euro weniger/Monat, der mitversicherte Sohn 6 Euro mehr.

    Unterm Strich also keine Erhöhung.

    Heute hat mir eine Bekannte (Beamtin) ihre Mitteilung zur Beitragsanpassung der Debeka gezeigt. Bei ihr ist der Beitrag für den Tarif BC um paar Euro gesunken (aber ca. 50%, da er einen geringen Beitrag ausmacht), Tarif B unverändert geblieben und für das Kind ist der BC um paar Euro teurer geworden. Auf der Tabelle im Schreiben, die Informationen über die Leistungskostenveränderungen hergibt, steht folgendes:

    Tarif B: +13,65 %
    Tarif BC (Erwachsene): +9,68 %
    Tarif BC (Kinder): +18,22 %

    Gemäß den ersten beiden Werten hätten doch die Erwachsenentarife B und BC auch erhöht werden müssen. Ich finde das sehr dubios und nicht nachvollziehbar. Oder kann eine Versicherung verkaufsoffene Beamtentarife durch andere Tarife quersubventionieren?

  • Hier ein aktuelles Rating, das auch etwas darüber aussagt, wie die Versicherer finanziell dastehen: DFSI-Qualitätsrating Private Krankenversicherung: Die besten Anbieter 2025/2026 | Presseportal

    Die Debeka hat in der Kategorie "Substanzkraft" nur ein "befriedigend" und damit Platz 27 von 31 in dieser Kategorie erhalten. Daher vielleicht die starken Beitragsanpassungen in den letzten Jahren.

  • Danke Felize,

    Dein Argument kann ich sehr gut nachempfinden. Zum Start war die Debeka erfolgreich in der Kapitalanlage, die Beitrage waren stabil und die Kostenquote gering.


    Der Abschluss einer so langfristigen Entscheidung, ist schwer absehbar. Ich denke zwar handelbar für mich, aber die Entwicklung ist doch überraschend.

  • Tarif B: +13,65 %
    Tarif BC (Erwachsene): +9,68 %
    Tarif BC (Kinder): +18,22 %

    Gemäß den ersten beiden Werten hätten doch die Erwachsenentarife B und BC auch erhöht werden müssen. Ich finde das sehr dubios und nicht nachvollziehbar. Oder kann eine Versicherung verkaufsoffene Beamtentarife durch andere Tarife quersubventionieren?

    Das sind nur die Werte, um die die Ausgaben gestiegen sind. Es gibt noch andere Faktoren, wie die Lebenserwartung und die Zinslage, die gegenläufig verlaufen können und deshalb dazu führen, dass es zu keiner Erhöhung kommt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das sind nur die Werte, um die die Ausgaben gestiegen sind. Es gibt noch andere Faktoren, wie die Lebenserwartung und die Zinslage, die gegenläufig verlaufen können und deshalb dazu führen, dass es zu keiner Erhöhung kommt.

    Ich weiß nicht, ob das für alle Tarife gilt, aber bei einigen kalkuliert die Debeka mit einem Rechnungszins von 2,3%. Auch die private Pflegepflichtversicherung kalkuliert brancheneinheitlich damit.

  • Das sind nur die Werte, um die die Ausgaben gestiegen sind. Es gibt noch andere Faktoren, wie die Lebenserwartung und die Zinslage, die gegenläufig verlaufen können und deshalb dazu führen, dass es zu keiner Erhöhung kommt.

    Der Rechnungszins ist bei der Debeka weiterhin unverändert. Und die Lebenserwartung ist nach den neuesten Sterbetafeln der BAFIN steigend, d. h. auch ein Grund für eine Beitragserhöhung.

    Ich kann es mir nur so erklären, dass die Debeka mit Mitteln aus der RfB oder sonst woher die Beitragserhöhung in den Tarifen umgangen hat.

  • Felice hat geschrieben:

    Zitat

    Gemäß den ersten beiden Werten hätten doch die Erwachsenentarife B und BC auch erhöht werden müssen. Ich finde das sehr dubios und nicht nachvollziehbar.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die genannten Kostensteigerungen allgemein für die Tarife B und BC galten. Wahrscheinlich lässt sich das im Anschreiben der Debeka herauslesen.

    Erhöhungen werden aber immer individuell für die jeweiligen Alterskohorten in den Tarifen gemacht. Und auch der Schwellwert ist zu beachten. So kann es im gleichen Tarif je nach Alter zu sehr unterschiedlichen Beitragsanpassungen kommen. Oder eben auch gar nicht.

    Ein Eingriff in die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen wird sicher nicht erfolgen. Hierzu wäre auch erst wieder das O.K. eines Treuhänders nötig.

  • Der Rechnungszins ist bei der Debeka weiterhin unverändert. Und die Lebenserwartung ist nach den neuesten Sterbetafeln der BAFIN steigend, d. h. auch ein Grund für eine Beitragserhöhung.

    Ich kann es mir nur so erklären, dass die Debeka mit Mitteln aus der RfB oder sonst woher die Beitragserhöhung in den Tarifen umgangen hat.

    Die Debeka schreibt in ihren FAQs dazu:

    Warum wird mein Beitrag in Tarif BC zum 1. Januar 2026 teilweise deutlich gesenkt? Werden ggf. sogar Leistungen reduziert?

    Wann Beiträge überprüft und bei Bedarf angepasst werden, ist in § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 155 Versicherungs-aufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Mindestens einmal im Jahr müssen wir nach einem vorgegebenen Verfahren die erforderlichen und die kalkulierten Versicherungsleistungen bzw. Sterblichkeiten (Lebenserwartung) miteinander vergleichen. Überschreiten die so festgestellten Abweichungen bestimmte gesetzliche und/oder vertragliche Schwellenwerte, müssen wir die Beiträge überprüfen und wenn nötig anpassen.


    Im Rahmen einer Beitragsanpassung müssen dann alle Kalkulationsansätze, insbesondere auch in Bezug auf die Leistungsinanspruchnahme, überprüft werden. Dabei wurde einerseits der aktuelle Leistungsanstieg berücksichtigt, andererseits auch die Erwartung an die zukünftigen Leistungen in den höheren Altern neu eingeschätzt.


    Letzteres führt dazu, dass der Anteil der zu bildenden Alterungsrückstellung geringer ausfällt als bisher angenommen, wodurch es zunächst zu einer Senkung der Neuzugangsbeiträge kommt.


    Die bisher gebildete Alterungsrückstellung führt damit zu den teilweise deutlichen und unerwarteten Absenkungen der Beiträge.

    Darüber informierten wir Sie in der Änderungsmitteilung mit dem Buchstaben A „Beitragsanpassung infolge nicht nur vorübergehend veränderter Versicherungsleistungen nach § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz“.


    Gerne bestätigen wir Ihnen, dass hiermit keine Leistungskürzungen im Tarif BC verbunden sind; der tarifliche Leistungsumfang bleibt unverändert. Das garantiert Ihr privatrechtlicher Vertrag.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Man sagt zum einem, dass ein Leistungsanstieg festzustellen ist und zum anderen, dass die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen zu konservativ geschätzt wurden. Also höher als „nötig“.

    Verstehe ich das so richtig? Widerspricht sich das nicht?

  • Verstehe ich das so richtig? Widerspricht sich das nicht?

    So wie ich das verstehe, nein.

    Es gibt Mehrausgaben von Leistungsanstiegen, gleichzeitig wurden aber zu hohe Altersrückstellungen gebildet Beide Effekte heben sich offenbar gegenseitig auf.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Hallo Zusammnen,

    ich bin aktuell auch besorgt mit der Beitragsentwicklung. Ich bin seit 2007 bei der Debeka und arbeite als Grenzgänger in der Schweiz. Ich habe die Beitragsentwicklung in einer Excel-Tabelle eingetragen und liege seit 2007 (PN, PNE, PVN, PVZ) im Mittel bei 4,6%.

    Die Erhöhungen der letzten 5 Jahre liegen allerdings bei 10,5% (2021-2026). Beitrag 2026 dann 884€. Ich bin jetzt 49 Jahre alt und betrachte diese Entwicklung mit grosser Sorge.

    Mir fehlt die Transparenz in der Entwicklung. In dem Schreiben der Debaka liegen natürlich immer tolle Ausführungen und Erklärungen bei.

    Ich kenne mich leider zu wenig aus und frage mich, ob die Anpassungen der letzten Jahre noch verhältnismässig sind.

    Wie hoch sind die Alterrückstellungen. Kann man dies anfragen? Das würde man doch gerne wissen.

    Gibt es ratsame Möglichkeiten den Beitrag zu senken?

  • Ich finde deinen aktuellen Beitrag nicht übermäßig hoch. In den Beitragssteigerungen der letzten 5 Jahre sind auf jeden Fall die Anpassungen aufgrund von Corona und der hohen Inflation infolge Ukrainekrieg/Energiekrise drin. Es kann sein, dass die Debeka in 2021 noch eine Reduzierung des Rechnungszinses einkalkulieren musste. Soweit ich weiß, hat die Debeka in 2 Stufen den Rechnungszins von 3,5% auf 2,3% reduziert. Der letzte Schritt war von 3,2% auf 2,3%. Pro 0,1% Zinsreduzierung rechnet man mit 1,0-1,5% Beitragsanstieg, d.h. beim Schritt von 3,2% auf 2,3% sollte man mit 9-14% Beitragserhöhung rechnen.

    Sollten die Zinsen wieder hoch gehen, dann wird der Effekt andersrum sein, also beitragsstabilisierend. Jedoch glaube ich persönlich nicht daran, dass wir in den kommenden mind. 10 Jahren nochmal Zinsen erreichen wie vor der Finanzkrise. Ich glaube auch nicht, dass die Zinsen über 4% steigen werden. Daher halte ich mittelfristig einen Rechnungszins von 2,75% für realistisch, wie er auch anfangs bei den Unisex-Tarif war. Die Zeiten haben sich halt geändert.

    Ich an deiner Stelle würde für die Zukunft (also ab jetzt) mit einer prozentualen Steigerung pro Jahr rechnen, die der Entwicklung deiner Tarife im Zeitraum 2007-2020 entspricht. Und auf diesen Prozentwert vorsichtshalber bis zu 0,5% draufschlagen.

    Oder wie Dr. Schlemann an anderer Stelle mal sagte: Mit einem Durchschnittswert von 4-5% rechnen.

    Ich weiß nicht, ob dein Schweizer Arbeitgeber sich an den KV-Beiträgen beteiligt. Falls ja, dann kläre mal ab, ob er sich auch anteilig (zu 50%) an einem Beitragsentlastungstarif beteiligt. Falls ja, dann würde ich an deiner Stelle noch einen Beitragsentlastungstarif abschließen. Und alle bisherigen und zukünftigen Ersparnisse (Beitragsersparnis; Leistungen, die die GKV nicht übernommen hätte) in einen ETF-Sparplan packen und laufen lassen bis zu Rente.

    Du kannst anfragen, wie hoch die Altersrückstellungen sind. Hierzu muss jede PKV Auskunft geben. Interessant für dich sind dann aber eigentlich nur die Altersrückstellungen, die sich aus der Zahlung des gesetzlichen Beitragszuschlags ergeben. Denn das sind die, die im Alter ab 65 einen zusätzlich beitragsdämpfenden Effekt haben, indem sie für die ersten Beitragserhöhungen ab 65 eingesetzt werden, bis sie aufgebraucht sind. Also: Gäbe es diese nicht, würde dein Beitrag ab 65 weiterhin mindestens so hohe Steigerungen wie im Durchschnitt bis 65 haben.

  • ... Also: Gäbe es diese nicht, würde dein Beitrag ab 65 weiterhin mindestens so hohe Steigerungen wie im Durchschnitt bis 65 haben.

    Ergänzung: Die PKVen sammeln auch 90% der Überzinsen auf deine Altersrückstellungen (also alles über dem Rechnungszins) für dich an. Diese werden ab 65 für eine zusätzliche Beitragsstabilisierung aufgebraucht. Alle Überzinsen, die der Versicherer auf deine Rückstellungen ab 65 erwirtschaftet, werden zu 90% sofort für dich eingesetzt.

    Früher (bis 2008) haben die Versicherer 2,5-4% Überzinsen erwirtschaftet, aktuell sind es eher 0-1%. Debeka liegt aktuell eher bei 0,0-0,2%, Allianz bei 1%.

  • Vielen Dank für das Teilen der Information. Ich bin in einer ähnliche Lage in Bezug auf Tarif und Beitrag, als auch Alter.

    Ich schaue mir zum einen die Option an, welche anderen Tarife es bei der Debeka noch gibt. Ich bin weniger wegen der absoluten Höhe verunsichert, sondern wegen der Dynamik und der möglichen Entwicklung nach dem Renteneintritt, bei dem Arbeitgeberanteil wegfällt und auf die Unterstützung der GRV reduziert wird.


    Die Ersparnisse wurden zwar angespart und es gibt einen Beitragsentlastungstarif, aber ich will auch andere Optionen prüfen. daher der Blick auf die Alternativen Tarife.


    Gerne auch andere Ideen und Erfahrungen, was Ihr in der gleichen oder ähnlichen Lage gemacht und geprüft habt.

  • Hallo zusammen,

    sehe ich auch so. Die Ersparnisse anzupassen ist hilfreich. Ich gehe davon aus, dass mit einem Welt ETF von 200.000 Euro die zusätzlichen Beiträge finanziert sind. Wenn ich Sie richtig verstanden habe.

    LG

    Hallo adrianberg , diese Aussage lese ich nun schon zum x-ten Male. Wie muss man diese Aussage interpretieren?

    - Heute 200.000 Euro in einen Welt-ETF reinstecken und in 30 Jahren in Rente gehen?

    - Oder heute in Rente gehen und bis jetzt 200.000 Euro im World-ETF angespart haben?

    - Reicht es dann aus, wenn man daneben nur eine Rente aus der GRV oder einem Versorgungswerk bezieht?

    - Oder kann man anstatt 200.000 Euro im Welt-ETF auch eine sehr hohe Betriebsrente aufbauen?

    Was ich mit den Fragen zeigen will: Deine Aussage ist viel zu pauschal. Außerdem sind 200.000 Euro heute in 30 Jahren aufgrund Inflation wesentlich weniger wert.

  • Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldung - und ich sehe es auch so. Ich wollte „nur“ sagen, dass „nur“ um die höheren Beiträge zur privaten Krankenkasse bezahlen zu können diese Vorsorge hilfreich ist - also bis zur Rente angespart sein sollte.

    Hoffe, dass es so verständlicher ist.

    LG

  • Du kannst anfragen, wie hoch die Altersrückstellungen sind. Hierzu muss jede PKV Auskunft geben. Interessant für dich sind dann aber eigentlich nur die Altersrückstellungen, die sich aus der Zahlung des gesetzlichen Beitragszuschlags ergeben. Denn das sind die, die im Alter ab 65 einen zusätzlich beitragsdämpfenden Effekt haben, indem sie für die ersten Beitragserhöhungen ab 65 eingesetzt werden, bis sie aufgebraucht sind. Also: Gäbe es diese nicht, würde dein Beitrag ab 65 weiterhin mindestens so hohe Steigerungen wie im Durchschnitt bis 65 haben.

    Das stimmt so nicht mit der Anfrage der Alterungsrückstellungen. Müssen die Versicherer nicht. Wie kommst du darauf?