Beiträge von Schlau

    HerrHeitmann fragt:

    Zitat

    Habt ihr sowas schon erlebt?


    So ähnlich schon, das war auch vor ein paar Wochen.

    Ich weiss natürlich nicht, ob Du an gleicher Stelle beim Einlogg-Versuch scheiterst und ausschließlich das Smartphone benutzt und es insofern überhaupt vergleichbar ist, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich die PIN zwar eingeben konnte, aber es gab darauf dann kein Einloggen.

    Ich habe aber schnell bemerkt, dass die Mindestanforderung an das Handy plötzlich geändert worden war (ohne Hinweis).

    Im Fall von Apple ist derzeit mindestens IOS 16.7.10 erforderlich, falls Du noch Alt-Handy-Nutzer bist.

    Hallo,

    Von 1980 bis ca. 2010, also über rund 30 Jahre, habe ich immer wieder Phasen gehabt, in denen ich mir viele Objekte sowohl zur Miete als auch zum Kauf angesehen habe (im Ballungsraum-Randgebiet; Umgebung Stuttgart und Kreis Ludwigsburg).

    Ich kann Eines sagen:

    Nur jedes ca. 10. Objekt, egal ob zur Miete oder zum Kauf, und egal ob Whg. oder Haus, erfüllte meine Vorstellungen wenigstens so weit einigermaßen , dass es überhaupt für einen Abschluss in Frage kam.

    Irgendwas war immer. Der bevorstehende Bau einer Umgehungsstraße, oder anderweitig verlärmt; Geschäfte, Bäcker etc. entgegen Aussagen doch nicht fußläufig erreichbar, S-Bahn zu weit weg, gewendelte Treppe im Haus (schlecht für später im Alter), Garage nicht am Haus, kein 2. WC oder Bad trotz großer Whg. bzw. Haus, kein Hobbyraum (bei mir ein Muss) bzw. geeignetes Hobbyzimmer, Terrasse ungeeignet (zu offen oder zu klein oder mit dem Nachbarn optisch eine Einheit; und und und).

    Und ganz besonders ein häufiges Killerkriterium für mich: das Umfeld.

    Wenn das (soziale) Umfeld nicht gut aussieht, dann gefällt auch das Objekt nicht.

    Was heißt das Ganze:

    Dieses ganze Herumrechnen mit spitzem Bleistift darf nicht entscheidend sein.

    Man weiß sowieso erst frühestens in 10 Jahren, wie die Variablen sich entwickelt haben und ob Miete oder Kauf rein rechnerisch besser gewesen wäre.

    Wenn man befürchten muss, dass man in 2 Jahren gehen muss, dann sollte man unbedingt jetzt mit Objektbesichtigungen anfangen.

    Macht man das erst nachher mehr oder weniger in Eile, dann kann es sein, dass man dann schwer enttäuscht wird und sich Vorstellungen nicht verwirklichen lassen.

    Wenn man dagegen ab jetzt immer wieder Objekte anschaut und vergleicht, dann ist die Chance viel größer, dass man in der (vermutlich) zur Verfügung stehenden Zeit auch etwas Schönes findet.

    In Jahren oder auch schon gleich nach dem Kauf (oder Miete; ich tendiere allerdings allein schon wegen des Eigenbedarfsrisikos - meine Frau hatte das in ihrem Leben 3 mal erlebt - eher zum Kauf) wird man feststellen, dass die Lebens-Zufriedenheit mit und wegen des schönen, gut geeigneten Objektes sehr viel mehr wert ist, als ein allzu spitzer Rechenstift.

    Ein verpasstes Objekt, dem man ewig hinter trauert, ist schlimmer, als wenn der Rechenschieber nicht optimal war.

    Entgegen aller „Finanz-Theorien“ behaupte ich daher, dass in diesem Fall auch das Bauchgefühl beim Ansehen eines Objektes eine erhebliche Rolle spielen darf.

    Grüße

    Vielen Dank für die Antworten. Es gibt hier also keine separate Verlustbescheinigung, da der ergangene Verlust im Sparer-Pauschbetrag - max. bis zur Höhe meines Freistellungsauftrags - aufgeht (darüber hinaus im Verlusttopf „Sonstiges“.).

    Da es bei Bank 1 zwar wie erwähnt im laufenden Jahr kaum noch eine Zinszahlung gibt, von Bank 2 aber schon (nennen wir diesen Betrag 2000,- €), konkretisiere ich die Frage noch in Bezug zur Steuerbescheinigung von Bank 1.

    Wird die Steuerbescheinigung Bank 1 also so aussehen:

    a): der Kapitalertrag (für Zeile 7) ist Null (obwohl es zunächst noch einen gab). Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (für Zeile 16) ist ebenfalls Null. Die abgeführte Kapitalertragsteuer (für Zeile 37) ist ebenso Null.

    Und könnt Ihr (hoffentlich) bestätigen, dass NICHT gilt:

    b): der Kapitalertrag (für Zeile 7) ist 1600,- €. Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (für Zeile 16) ist ebenfalls 1600,- € (weil es zunächst so war). Die abgeführte Kapitalertragsteuer (für Zeile 37) ist Null.

    Bei a) würde das Finanzamt mit Bank 2 voll verrechnen. Bei b) wäre der Freibetrag dagegen größtenteils aufgebraucht.

    Liege ich richtig mit a)?

    Grüße


    Vor 2009 war das wie bei der Autoversicherung.

    Wer nicht zahlte, wurde gekündigt (wenn auch mit Mahnung); „flog raus“.

    Entweder oder (bis dahin).

    Ein theoretischer Notlagentarif wurde dann erst 2013 eingeführt, als man merkte, dass bei Beitragsschulden keine für den Versicherer zumutbare Situation bestand (da er nicht mehr kündigen konnte).

    Das nützt hier aber alles gar nix.

    FinanztipUser hat geschrieben:

    Zitat

    Ohne eine Beratung dort würde ich die Verträge nicht ändern

    Sag‘ mal, Finanztipuser, lest Ihr eigentlich, worum es geht, bevor Ihr lauter unsinnige Antworten gebt?

    Die Freundin des Fragestellers hat doch gar keinen Vertrag mehr, da sie VOR 2009 aus der PKV geflogen ist.

    Da kann es also gar nicht um Vertragsänderungen gehen. Das neue Gesetz, nach dem man im Grunde gar nicht mehr aus einer PKV gekündigt werden kann (und auch umgekehrt), gibt es erst ab 2009. Und VOR 2009 hat der TE unübersehbar klar geschrieben.

    Schlimm hier!

    Tomarcy:

    Der Fragesteller fragt aber nicht nach einer Kostenübernahme des Sozialamtes. Natürlich muss das Sozialamt (evtl. einen Teil) übernehmen, das ist ja überall nachlesbar. Es ist auch das Sozialamt, das dann ggf. eine Bescheinigung zur Hilfebedürftigkeit ausstellen kann, um den Beitrag für den Basistarif gesetzeskonform zu reduzieren. Es geht aber doch vielmehr darum, wie die Betroffene überhaupt in einen Tarif hineinkommt.

    Totalverwirrt :

    a): Der Standardtarif steht neben den vielen weiteren Bedingungen zur Verfügung, wenn eine Vorversicherungszeit von 10 Jahren in der PKV bestanden hat. Ich habe keine genauere Formulierung gefunden, vermute aber, dass die LETZTEN 10 Jahre gemeint sind. Das dürfte aber sowieso egal sein, denn im Standardtarif dürfen Risikozuschläge erhoben werden, im Basistarif nicht. Der Standardtarif dürfte also wohl außen vor sein.

    b): ja, die Altersrückstellungen werden oder besser würden im Standardtarif voll angerechnet werden (im Basistarif „kaum“ bis gar nicht). Ob die aber noch existieren bei einem längst aufgelösten Vertrag (da VOR 2009), bezweifle ich stark.

    c): das Gesetz sieht vor, dass die frühere PKV-Gesellschaft einen Antrag Deiner Freundin NICHT annehmen muss. An die Alt-Gesellschaft sich zu wenden ist zwar eigentlich trotzdem kein Fehler, aber in diesem dringlichen Fall vermutlich nichts als Zeitverlust. Alle anderen Gesellschaften MÜSSEN dagegen annehmen, obwohl Deine Freundin mit denen nie etwas zu tun hatte. So jedenfalls die gesetzliche Theorie. Die Praxis dürfte in Deinem Fall sicher große Klimmzüge erfordern.

    d): tja, die Gretchenfrage ist, ob eine PKV im Basistarif auch den laufenden Fall schon übernehmen muss (und welche Behandlungen, siehe den Fall Hönig, der durch die Presse ging).

    Ich kann Dir hierzu nur empfehlen, genau diese Frage noch im „forum-krankenversicherung.de“ zu stellen, dort in der Rubrik „Allgemeines PKV“.

    Und unabhängig von der Antwort dort:

    Du (Deine Freundin) wirst einen Anwalt brauchen,

    um wieder in eine Versicherung zu kommen. Ich glaube nicht, dass Ihr das alleine schafft.

    Eine sehr kritische Anmerkung zum Schluss liegt mir auf der Zunge, Du wirst wissen, welche, aber ich lasse es mal.

    Statt dessen Euch viel Glück in schwieriger Zeit, auf dass es bald wieder alles besser aussieht.

    Grüße

    Moin,


    folgende Konstellation:


    Es besteht ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1900,- € verheiratet bei einer (von 2) Bank.


    Mit Zinszahlungen dieser Bank im Frühjahr in Höhe von 1600,- (alle Zahlen gerundet) ist der freie Sparer-Pauschbetrag laut Abrechnung auf 300,- € gesunken.


    Jetzt ein Verkauf von USA-Staatsanleihen mit einem ausgewiesenen Verlust über 1800,- €.

    In der Bank-Abrechnung wurde nun der Sparer-Pauschbetrag bis zur Höhe des Freistellungsauftrages „neu aufgefüllt“ (also um 1600,- € auf wieder 1900,- €). Die restlichen 200,- € des Verlustes erscheinen im Verlusttopf „Sonstiges“.


    Weitere nennenswerte Zinszahlungen gibt es im laufenden Jahr nicht mehr. Die ausgewiesenen 1900,- € Sparer-Pauschbetrag können also nicht mehr genutzt werden; der Topf wird mit dem vollen Sparer-Pauschbetrag am 31.12. enden.


    Die Frage für mich ist, wie nächstes Jahr die Steuerbescheinigung der Bank für dieses Jahr 2025 aussehen wird.


    Der Verlusttopf „Sonstiges“ (200,- €) wird ja in einem neuen Jahr weitergeführt, aber was passiert mit dem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag, in den ein Großteil des Verlustes überführt wurde?


    Wird automatisch in der Steuerbescheinigung der Bank für 2025 der Restverlust (nach „Sonstiges“) In Höhe von 1600,- € separat ausgewiesen werden, so dass das Finanzamt das mit Zinseinnahmen einer anderen Bank verrechnen kann?

    (ich meine nicht die bekannte gesonderte Verlustbescheinigung, welche ja bis 15.12. zu beantragen wäre, sondern die reguläre Steuerbescheinigung).


    Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?

    Dann hätte ich ein Problem.


    Ich habe im Netz zu der Fragestellung nichts gefunden. Es wird immer nur die Fortführung eines Verlusttopfes erwähnt. Befindet sich mein Verlust vielleicht im falschen Topf?

    Gruß

    Guten Tag zusammen,


    ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Einkommensteuerbescheid, speziell zur Anlage KAP bzw. Kapitalerträgen und dort den Zeilen 7 und 37.


    Ich habe in meiner Steuererklärung in Zeile 7 die ausgewiesene Summe der Kapitalerträge (Zinsen) aus den Steuerbescheinigungen von 2 Banken eingetragen, und zwar 5107,- €. Das ist doch die Summe, die bei den Banken bereits dem Steuerabzug unterlegen hat, richtig?


    Weiterhin in Zeile 16 habe ich 1997,- € eingetragen (also knapp die Höhe des Sparerfreibetrages, verheiratet).


    In Zeile 37 wurden von mir 762,- € eingetragen, entsprechend der Summe der Banken-Steuerbescheinigungen für die Zeile 37. Das ist doch der Betrag, den die Banken mir nach Abzug des Freistellungsauftrages 1997,- € bereits als Abgeltungssteuer abgezogen hatten, richtig? (den Soli etc. in den anderen Zeilen lasse ich hier mal weg).


    Eine 2. Anlage KAP haben wir für meine Ehefrau abgegeben (diese Zahlen lasse ich jetzt außen vor).


    Den Steuerbescheid habe ich vor Kurzem erhalten,….und nicht verstanden. :?:


    Als Einkommen werden im Bescheid ausgewiesen (Ehemann):

    Kapitalerträge: 5107,- €

    Ab Sparerpauschbetrag: 1000,- € (die anderen 1000,- € wurden bei meiner Frau berücksichtigt) = 4107,- €

    Steuerpflichtiger Teil der Rente: 20.000,- € (von mir für Euch nur grob gerundet)

    Summe der Einkünfte: 24.107,- €

    Ab Altersentlastungsbetrag: 789,- €

    Gesamtbetrag der Einkünfte: 23.318,- €


    Dieser Betrag führt schließlich nach Abzug von Versorgungsleistungen (KV etc.) zum zu versteuernden Einkommen (in der Summe mit den Zahlen der Ehefrau).

    Werbungskosten habe ich in der Aufzählung weggelassen und die Beträge entsprechend dem Rechen-Schema des Finanzamtes angegeben.


    Wo wird denn nun der Betrag aus Zeile 37 berücksichtigt (die 762,- €)?


    Übersehe ich etwas oder habe ich die Kapitalertragsteuer 2 Mal bezahlt? =O =O

    Einmal von der Bank abgezogen und nun auch zusätzlich vom Finanzamt?


    Natürlich hätte ich die KAP theoretisch gar nicht erst abgeben müssen, aber ich glaube, den Altersentlastungsbetrag als Rentner würde ich ohne Abgabe der KAP einschließlich der angekreuzten Günstigerprüfung mangels sonstiger Einkünfte (außerhalb der Rente) ja gar nicht bekommen, und darauf sollte man nicht verzichten.


    Zusammen mit dem Betrag Zeile 37 für meine Ehefrau (gleiche Unklarheit) geht es um rund 1500,- €.

    Die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen, aber übersehe ich etwas oder passiert so ein Finanzamt-Fehler häufiger (falls es so ist)?


    Viele Grüße

    Asna hat geschrieben:

    Zitat

    die kosten für immobilen auch deren instandhaltung ist deutlich gestiegen

    als faustregel gilt hier dass man durchaus 4€ pro m² im monat ansetzen kann.

    Das ist doch Unsinn, was Du hier schreibst.

    Dann müsste der Eigentümer einer 100 qm-ETW 4.800,- € nur für Instandhaltung/Rücklage an die Hausverwaltung pro Jahr bezahlen, entsprechend beschlossenem Wirtschaftsplan.

    Das mag es in absoluten Ausnahmefällen geben (ich wüsste aber nicht, wo).

    Die Regel liegt eher bei einem Zehntel Deiner Angabe.

    Der Link führt auf eine „Anzeige“.

    Ich habe von den unterschiedlichsten „Banken“ schon Aufforderungen per Mail erhalten, meine Identität zu bestätigen.

    Mal mit Rechtschreibfehlern, mal von „Banken“, mit denen ich überhaupt nichts zu tun habe.

    Junge ( FinanzThomas), was willst Du uns sagen?

    Auf irgendwelchen (gefälschten) Seiten bestätigt man keine Daten oder gibt sie ein.

    Wusstest Du das nicht, bevor Du hier Negativwerbung für einen Broker machst?

    Vor solchen Betrugsversuchen wird gewarnt.

    Berechtigte Kritik an TR hatte ich auch einmal und hier auch veröffentlicht, aber doch nicht so einen Unsinn.

    Hallo Neu1988,

    Du kannst viel besser die schönen Seiten des Lebens genießen, wenn Du nicht soviel Geld in ein neues (gebrauchtes) Auto steckst.

    Aus den von Dir genannten Finanzverhältnissen ist zu schließen, dass Du nun nicht gerade der typische Neuwagenkäufer bist. Das bin ich auch nicht (habe immer nur gebraucht gekauft). Aber ein 7 Jahre altes Kompakt-Fzg. für 18.000,- € wäre bei mir niemals in der Auswahl.

    Glaube mir, Du schläfst auch besser, wenn Du Deinen älteren Mazda 3 ertüchtigst.

    Du musst sowieso Deine Handlungsweisen mit Gebrauchtwagen „optimieren“. Das wäre mit dem Gebrauchten für 11.000,- € auch so.

    Klopfsensot und eine nässende Ölwanne hören sich für mich nach absoluten Kleinigkeiten an. Sowas kann bei Gebrauchtwagen immer mal sein.

    Jetzt hast Du schon neue Bremsen und Reifen, dann gehören die Kleinigkeiten auch gemacht.

    Wäre die Ölwanne irgendwo durchgerostet, dann könntest Du vor lauter Ölverlust gar nicht mehr fahren. Die „rostige“ Ölwanne wird also nur oberflächlich rostig sein. Der Ölverlust dürfte an der Dichtung der Wanne zum Kurbelgehäuse liegen (selten auch an der Dichtung der Ölablassschraube). Kein größeres Problem.

    Ratschlag: mache Dich im Internet schlau, welchen Klopfsensor Du für Deinen Motor brauchst und bestelle den für ein paar Euro. Das Gleiche bei der Ölwannendichtung..

    Dann suchst Du Dir eine freie Werkstatt und bringst die Teile mit (wenn die das selbst bestellen, sollte das aber auch nicht die Welt kosten). Jedenfalls viel billiger als bei einer Vertragswerkstatt.

    Der Auftrag an die freie Werkstatt lautet dann:

    1. Klopfsensor tauschen!

    (bitte nicht ohne neuen Sensor ewig weiterfahren, denn der Zündzeitpunkt ist wegen der sogenannten „Sicherheitsspätverstellung“ derzeit total falsch, zu spät). Eine freie Werkstatt sollte das m. E. für rund 100,- € erledigen können.

    2. Schrauben der Ölwannendichtung nachziehen!

    (dauert mit Hebebühne ein paar Minuten). Falls das nachher nicht geholfen hat: dann, wenn vielleicht sowieso ein Ölwechsel ansteht, die Wanne abbauen und mit neuer Dichtung wieder anbauen lassen.

    So sähe jedenfalls meine Vorgehensweise aus, und vor einem TÜV im nächsten Jahr hätte ich mit einem Mazda 3 sowieso keine großen Ängste.

    Grüße

    Hinata hat geschrieben:

    Zitat

    Ein Smartphones wie das Samsung a16 5G kostet ~160€.

    Dieses bekommt bis 2030 regulär Updates. Das sind noch 5 Jahre

    Naja, Du willst ja damit ausdrücken, dass die Investition für 5 Jahre Online Banking gut ist, da es so lange (Sicherheits-)Updates gibt.

    Ich kann nicht für Samsung sprechen, aber im Fall Apple mit seinen iPhones habe ich den Beweis, dass auch neuere Sicherheits-Updates nicht garantieren, dass eine App der Bank im Fall von ansonsten „alten“ Betriebsversionen noch funktioniert.

    Es wurden hier schon die älteren iPhones 6S und 7 genannt, die zuletzt mit der IOS-Version 15.x.x liefen.

    Irgendwann jetzt im neuen Jahr funktionierte die App einer VR-Bank bei mir auf einem 6S nicht mehr, denn zuvor, Ende 2024, wurde auch für diese alten iPhones noch ein Sicherheits-Update 15.8.3 heraus gebracht. Das hat die Bank wohl „gemerkt“ und alles davor plötzlich nicht mehr unterstützt (natürlich auch hier ohne Vorwarnung). Nach Installation dieses neuen Updates funktionierte auch die App wieder. Aber nur kurz für wenige Wochen. Weiß der Henker, was die Apple-Leute wieder übersehen hatten, aber auch für die Experten vollkommen unerwartet kam am 29.03.25 noch ein weiteres Sicherheits-Update 15.8.4 heraus. Prompt ging dann etwa 1 Woche später die App mit der nur rund 3 Monate alten Version 15.8.3 nicht mehr (immer mit kurzer Verzögerung „merkt“ die Bank das dann wohl, dass es schon wieder eine Sicherheitslücke gibt).

    ABER: diesmal nützt es nichts, auf sein altes iPhone dieses neueste Update 15.8.4 aufzuspielen. Die App bleibt gelähmt. Und die höheren Versionen 16.x.x sind nicht kompatibel zum Alt-iPhone 6S und 7.

    Was ich sagen will:

    Auch wenn für (relativ) alte Geräte noch Sicherheitslücken durch neueste Updates (auf die alte Hardware bezogen) geschlossen werden, ist damit noch lange nicht gesagt, dass die Banken weiter mitspielen und die ansonsten letztlich eben doch veralteten Betriebsversionen weiter unterstützen. Da wäre ich auch bei Samsung mit den genannten 5 Jahren bei einem heute 160 €-Gerät mehr als skeptisch.

    (übrigens für „Alt-iPhone-Besitzer“: mit einem iPhone 8 und IOS 16.7.10 funktioniert es derzeit noch. Jedenfalls bei den VR-Banken).

    In unserem Haushalt gibt es 3 Handys. Eines muss immer für die Banken „neu“ genug sein. Das habe ich aus dem Ganzen gelernt.

    Grüße

    OK, vielen Dank.

    Nach abermaligem längerem Suchen zum Thema habe ich nun einen anderen - offenbar etablierten - Begriff zu diesem Vorgang gefunden:

    „Angemessenheitsprüfung“.

    Leider verwendet meine VR-Bank den anders lautenden Begriff „Kenntnisstandermittlung“, weshalb mir Mr. Google in meiner Erstsuche nichts lieferte.

    BS.C:

    keine Fehlermeldung. Wenn ich die Adresse eintippe (kein QR-Code), dann lande ich auf der Startseite zum Online-Banking. Nach Eingabe meiner Daten (zum Postfach) finde ich zum Thema…..Nichts.

    MichaG und Pumphut:

    also eine EU-Verordnung. Im Gunde ist das ja auch alles andere als ein Fehler für (unerfahrene) Anleger.

    Mich wundert trotzdem noch etwas:

    Bisher habe ich von Trade Republik, wo ich ein vergleichsweise wertmäßig nur kleines Depot habe, nie eine Anforderung erhalten, obwohl dort einige durchaus „abenteuerliche“ Aktien enthalten sind.

    Ich habe dort gerade vorhin probeweise eine DAX-Aktie gekauft, und es gab auch hierbei wieder keinen Hinweis auf eine anstehende Änderung (laut Verordnung ab Mitte April).

    Woher kommen die Unterschiede ?

    Im ersteren Depot, für das ich nun die „Angemessenheitsprüfung“ zu machen habe, liegen dagegen nur vergleichsweise sichere Anleihen.

    Ich glaube, hier wird mit sehr unterschiedlichem Maß gemessen. Dürfte doch in dieser Weise eigentlich nicht zulässig sein, jedenfalls nicht von TR.

    Gruß

    Guten Tag zusammen,

    ich hätte mal eine Frage ans Forum zu einer Anforderung durch meine Hausbank (eine VR-Bank).

    Ich hatte dort in 2020 ein Wertpapierdepot eröffnet und damals die dazu wohl üblichen Fragen zu meiner Risikobereitschaft, Kenntnissen und Erfahrungen zu bestimmten Wertpapieren usw. beantwortet und hinterlegt.

    Meine Order hatte ich im Folgenden immer mit Legitimation telefonisch aufgegeben (anfangs auch Aktien, heute nur noch Anleihen, derzeitiger Depotwert ca. 100 k).

    Ich habe nun ein Schreiben bekommen (Betreff: „Wichtige Änderung für Ihre Wertpapiergeschäfte“), laut dem ich aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Kenntnisermittlung für die Bank durchführen soll. Laut weiterer eingeholter Auskunft würde ich ab Mitte April ohne die Kenntnisermittlung keine Order mehr erteilen können.

    Der angegebene Link in eine Online-Plattform, um dies zu erledigen, funktioniert nicht. Ich habe bewusst bisher kein Online-Banking (aber immerhin ein elektronisches Postfach mit Login) und vermute mal, es liegt daran. Dazu steht im Schreiben aber nichts.

    Ich muss also zu einer Filiale gehen, um es dort zu erledigen.

    Nicht weiter schlimm, aber ich wollte mal wissen, ob der Vorgang denn tatsächlich rechtlich wieder erforderlich ist (also eine Wiederholung nach jetzt 5 Jahren) ?

    Ein bisschen habe ich den Eindruck, man hätte mich gerne in der Filiale (Gründe, dies anzunehmen, gibt es durchaus), denn ich frage mich z. B. auch, warum der Link nicht funktioniert, nur weil ich kein Online-Banking habe. Kann das sein ?

    Kann also jemand sagen, ob der ganze Vorgang rechtlich tatsächlich erforderlich ist ?

    Wenn nicht, werde ich es trotzdem um des lieben Friedens Willen machen, aber dabei noch etwas mehr aufpassen.

    Grüße

    Aber ist ein Vorkaufsrecht, wenn denn eines besteht, überhaupt tatsächlich ein Vorteil?

    Vor 34 Jahren hatte ich mal eines als Mieter, das mir nichts nutzte.

    Mir wurde vom Eigentümer ein viel zu hohes Angebot gemacht, das ich nur ausschlagen konnte. Die Whg. wurde dann anderweitig billiger (ohne dass ich darüber noch informiert wurde) verkauft und ich war draußen.

    Läuft das nicht heute genauso?

    Ich habe später dann etwas anderes gekauft.

    Ich würde die Sache noch etwas anders betrachten. Kann der evtl. Fehler, die Whg. NICHT zu kaufen, nicht doch viel größer sein, als die Whg. günstig zu kaufen?

    Ich hatte es ein paar Mal erlebt, eine Immobilie nach einigem Zögern kaufen zu wollen, doch dann war es zu spät.

    Ich hatte es mir dann „angewöhnt“, sehr schnell einen (günstigen) Kaufpreis anzubieten, bei dem ich mir trotz aller immer bestehenden Risiken einigermaßen sicher war, kaum noch etwas falsch machen zu können. Von 2 bis heute gekauften Whg. hatte es so geklappt, ohne dass ich den Kauf später bereut hätte.

    Mit aller Vorsicht, da nur aus dem hier bisher Geschriebenen gefolgert, würde ich die Initiative ergreifen und mit einem Begründungskatalog, warum nicht mehr wert (Kündigungsfrist, renovierungsbedürftig, etc.), dem Verkäufer ein Preisangebot 118.000,- € machen.

    Das kann natürlich nur meine eigene Denkweise sein.

    Grüße

    Zitat Dr. Schlemann:

    Zitat

    Zusätzlich kassiert dieser weiterhin kerngesunde Rentner jedes Jahr eine kräftige Beitragsrückerstattung (alle Vorsorgeuntersuchungen werden trotzdem bezahlt). Diese betrug 2024 2.082,45 EUR. Verrechnet man diese mit seinem Beitrag, dann hat er 2024 für seine PKV monatlich nur 840,86 EUR bezahlt.

    Die Beitragsrückerstattung ist allerdings noch zu versteuern.

    Zitat Dr. Schlemann:

    „Wird er "kränker", muss man bei der PKV fairerweise monatlich 100 EUR für den Selbstbehalt addieren.“

    Und die Beitragsrückerstattung ist dann natürlich ganz weg.

    Grüße

    Nachdem hier endlos und für den TE ziemlich sinnfrei nur gegenseitig Blumen ausgetauscht wurden ob der tollen Fachkenntnisse, zurück zum Thema.

    Hans Klotz ( Klotz:(

    Deiner Beschreibung entnehme ich, dass Du geschätzt (da Dein Renteneintritt unbekannt) wohl annähernd 25 Jahre lang Altersrückstellungen bei Deiner PKV aufgebaut hattest.

    Bei einem Wechsel in den Standardtarif werden die Altersrückstellungen angerechnet. Deshalb halte ich eine Beitragshöhe von 550,- € in diesem Tarif tatsächlich für ungewöhnlich hoch. Oder Du hattest zwischenzeitlich mal die Versicherung gewechselt, mit einem weitgehenden Verlust der Altersrückstellungen. Das geht aus Deinem Beitrag aber nicht hervor.

    Etwas anderes meine ich aber heraus lesen zu können. Dir ist offenbar nicht bekannt (sonst hättest Du es sicher geschrieben), dass Dir ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund) zusteht.

    Das wird auch in Deinem Fall sicher ein 3-stelliger Betrag mtl. sein. (8,15 % Deiner Rente).

    Zu beantragen mit dem Formular R0820 sowie R0821.

    Grüße

    Du kannst gerne die Finanztip-Redaktion anschreiben und um Löschen oder Korrektur der Information bitten.

    Aber wieso sollen die das machen, eine richtige und wichtige Information herauszunehmen, nur weil Du das gerne hättest.

    Andere Quelle, jetzt aus der Webseite der Volksbanken Raiffeisenbanken (die das ja selbst am besten wissen müssen) im Abschnitt „Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung des Freibetrags“:

    Zitat: „Da die Banken verpflichtet sind, dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge zu melden, wird eine Überschreitung des Freibetrags schnell ersichtlich. „

    Zitat Ende.

    Die Betonung liegt auf FreistellungsAUFTRÄGE (nicht nur spätere tatsächlich freigestellte Beträge).

    In Deiner Meinung auch wieder alles falsch?