Beiträge von Schlau

    Hallo,
    Das Geld wird Dir sehr knapp werden, ich würde den Kauf aber wahrscheinlich ebenfalls trotzdem machen wollen.

    Als grobe Richtwerte würde ich ansetzen:
    Kaufpreis einschließlich Nebenkosten: 400.000,- €
    Eigenkapital: 50.000,- € + 100.000,- € (Eltern) = 150.000,- €
    Zu finanzieren: 250.000,- €

    Da Du eines Tages eine Erbschaft erwartest, würde ich jetzt einen Kredit nur mit der kleinstmöglichen Tilgung 1 % machen wollen.

    Setzen wir 4 % Zins an, dann wären bei einem Annuitäten-Darlehen gesamt 5 % im Jahr zu zahlen, also 12.500,- €.

    Du musst also eher mit rund 1.000,- € im Monat rechnen als mit 600,- €.

    Vielleicht kommt Dir die Bank im Zinssatz gegenüber meiner Schätzung noch etwas entgegen, da Du einen sehr hohen Eigenanteil mitbringst.
    Das ist Dein Trumpf.

    Viel Glück

    So Bundesanleihen bzw. damals Bundesschatzbriefe waren doch früher eigentlich gang und gäbe? Das sollte ja eigentlich auch für ältere Mitmenschen nichts ungewöhnliches sein.

    Anleihen (z.B. die Bundesobligationen) und Bundesschatzbriefe waren grundverschieden.

    Wenn die Älteren unter uns früher vielleicht einmal Bundesschatzbriefe hatten, dann ist denen sicher auch noch im Hinterkopf geblieben, dass man die vor Laufzeitende „kaum“ zurück geben konnte (Max. 10.000,- DM pro Monat, mehr nicht).

    Ein böser Nachteil gegenüber den Anleihen bzw. Bundesobligationen, die man ja - wie schon gesagt - immer verkaufen kann. Ich war Ende der 80er selbst betroffen mit diesen starren Bundesschatzbriefen, als ich eine Immobilie kaufen wollte und das Geld brauchte.

    Es ist Schnee von gestern, da es diese Bundesschatzbriefe nicht mehr gibt, aber falls jemand aus alten Erfahrungen bzgl. einer Unflexibilität Bundes-Wertpapiere als Ganzes meidet, weil er die Papiere einfach gleichsetzt (wie jetzt bei Dir), dann muss hier korrigiert werden.

    Und wenn die Oma in den Medien von Regierungsflops liest, ist eine deutsche Anleihe im Depot genau wie beruhigend?

    Und als wir die letzte große Bankenkrise hatten (2008), war das Geld bei der Bank of Scotland wie sicher und beruhigend im Vergleich zu deutschen Staatsanleihen?

    Die Bank stand damals vor dem Kollaps - wie so manche andere Bank - und musste gerettet werden, indem die Muttergesellschaft HBOS mitsamt dem fusionierten (oder geschluckten) Konkurrenten Lloyds TSB erst durch das britische Bankenrettungspaket 2008 überlebte.

    Ende 2009 hielt der britische Staat noch 40 % an der Gruppe Lloyds/HBOS. (An der Royal Bank of Scotland = RBS, die mit der HBOS nicht zu verwechseln ist, übrigens sogar 84 %).

    Heute ist das zwar (hoffentlich) alles sicherer, aber dass ein Bankenkollaps in der Zukunft genauso unwahrscheinlich ist wie der Finanz-Bankrott des deutschen Staates, möchte ich stark anzweifeln.

    Grundsätzlich sehe ich hier beides als sicher an.

    Dass der deutsche Staat bzgl. seiner Anleihen möglicherweise wegen „Regierungsflops“ weniger sicher wäre, das kommt nur von Dir.

    Wir hatten das Thema „Deutsche Staatsanleihen“ ja kürzlich schon in einem anderen Thread, als es um die Stückzinsen ging.

    Ich würde auch in diesem Fall Bundesobligationen kaufen, das ist für die Oma sicher das Unkomplizierteste und auch Sicherste. Ein Depot hat sie ja wohl schon. Depotgebühren sind üblicherweise moderat.

    Ich bin gleicher Meinung wie Tomarcy , nur würde ich die Restlaufzeit wegen der Kaufgebühr ein wenig höher wählen. Also z.B. mit der WKN BU2501 (Restlaufzeit 2,4 Jahre). Falls die Stückzinsen bei diesem Kauf „stören“ würden (obwohl man sie ja recht schnell wieder zurück erhält), kommt auch die BU2502 in Frage (Restlaufzeit 2,9 Jahre). Dort war der Zinstermin erst vor 5 Wochen, also geringe Stückzinsen.

    Man wird der Oma den Kauf auch gut erklären können. In beiden Beispielen liegt die Rendite derzeit bei ordentlichen ca. 2,7 %, die Anlage ist mindestens so sicher wie ein Festgeld bei der Ing; und ein häufig übersehener Vorteil gegenüber dem Festgeld ist der, dass man jederzeit auch vor Laufzeitende die Anlage notfalls wieder verkaufen kann.

    (Eigentlich nicht nur notfalls, sondern nach Belieben. Dann fällt nur die Gebühr an. Das Thema Kurs wurde schon häufig durchgekaut und muss bei 2 bis 3 Jahren Restlaufzeit nicht überbewertet werden).

    Noch etwas zur Form der Verwaltung:

    Wir möchten die WEG weiterhin selbst verwalten, also keine Hausverwaltung bezahlen und auch nicht persönlich für die anderen zwei Eigentümer im Haus haften (das geht meines Wissens auch rein rechtlich nicht).

    Es gibt 2 Formen der Selbstverwaltung. Die sogenannte „echte“ und die „unechte“ Selbstverwaltung. Dies hat Auswirkungen auf die von Dir angeführte Haftungsfrage.

    Bei der unechten SV wählt Ihr unter Euch dreien einen internen Verwalter. An dem hängen dann auch Haftungsrisiken (Versicherung erforderlich).

    Bei Euch gibt es aber offenbar die echte Selbstverwaltung. Dann wird üblicherweise ein Geschäftsverteilungsplan erstellt, der die verschiedenen Aufgaben wenigstens ein bisschen unter den Eigentümern aufteilt. Es gibt dann jedenfalls keinen offiziellen Verwalter, so dass eine Haftung immer die WEG als Ganzes trifft (wie im Einzelfall ein Richter spezielle „Unglücksfälle“ beurteilen würde, sei mal dahin gestellt).

    Vor einigen Jahren habe ich mich auch mal mit den ganzen Fragen auseinander gesetzt, daher meine Hinweise.

    In unserem Fall sind wir aber bei einer teuren HV geblieben. Ich hatte damals einen Geschäftsverteilungsplan erstellt, der aber keine breite Zustimmung fand. Auch Plan-Variationen und „Verhandeln“ brachten keinen Erfolg. Ein 6-Fam-Haus ist wohl schon zu groß für so etwas.

    Bei meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass es kaum Banken gibt, die solche Konten über Privatpersonen laufen lassen - meist eher gewerblich.

    Bei Deiner Filialbank - sofern Du privat eine hast - sollte das schon möglich sein.

    Ich weiß allerdings nicht, was Du in diesem Fall unter „Privatperson“ verstehst. Ein Privatkonto wäre es als WEG-Konto ja nicht, sondern der Kontoinhaber ist die WEG als Ganzes.

    Das bedeutet, dass es einen Bevollmächtigten für das Konto geben muss. Ein gewählter (WEG-)Verwalter würde sich immer zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag auch eine Vollmacht von den Eigentümern unterschreiben lassen. Die braucht er also z. B. für die WEG-Konto-Eröffnung.

    Ihr verzichtet auf den Verwalter, aber eine Vollmacht von den Eigentümern unterschrieben brauchst Du (oder der gewählte Bevollmächtigte) natürlich trotzdem. Damit gehst Du dann zur Bank.

    Es ist auch richtig, hier auf keinen Fall mit einem privaten bzw. einem sogenannten Treuhandkonto zu arbeiten. Damit hätten die anderen Eigentümer keinerlei Sicherheit.

    Das WEG-Konto (auf den Namen Eurer Straße mit Haus-Nr.) ist also das Richtige.

    Du wirst schon eine Bank finden (mit der Vollmacht).

    Kostenfrei wird das Konto natürlich nicht sein.

    Nachdem ich schon 2 mal kein glückliches Händchen mit Aktien hatte und mit Verlust verkauft hatte (zu Zeiten der Finanzkrise und auch 2022), sind Bundesobligationen sogar wieder meine bevorzugte Anlage, wie auch schon früher in den 90ern.

    Das ist alles recht easy. Man kann z. B. bei „Anleihen Finder Comdirekt“ die WKN-Nr. eingeben und erhält sofort bei den jeweiligen Börsen, z. B. Stuttgart ist immer aktuell, alle relevanten Daten. Wenn es zusagt, kann man bei seinem Broker dann die entsprechende WKN ordern.

    Beispiel mit derzeitigen Daten:

    WKN: BU2503:

    Zins nominal = 2,5 %, Rendite = ca. 2,6 % (da das derzeitige übliche Zinsniveau für entsprechende Emissionen über diesem Nominalzins liegt, und daher der Kurs für den Einkauf unter 100 % liegt); Restlaufzeit 3,4 Jahre (geht zusammen mit dem Nominalzins in die Renditeberechnung ein); Zinstermin (Zinszahltag).

    Will man eine kürzere Restlaufzeit, gibt man als WKN z.B. ein: BU2501 oder BU2502. Umgekehrt genauso, also über BU2503. Neuemissionen der Bundesobligationen liegen immer bei 5 Jahren.

    Auch die Sache mit den Stückzinsen ist nicht schwierig. Kauft man 1 Tag vor dem Zinszahltag, erhöht sich der Kaufpreis praktisch um die Zinszahlung für ein ganzes Jahr, denn am nächsten Tag erhält man ja die Jahreszinszahlung. Diese Berücksichtigung nennt man Stückzinsen.

    Kauft man 1 Tag nach dem Zinszahltag, fallen so gut wie keine Stückzinsen an (für 1 Tag halt nur). Und kauft man ein halbes Jahr danach, fällt also der halbe Jahreszins-Betrag für Stückzinsen an.

    Die Stückzinsen werden von der Bank bei Kauf in den Verlusttopf gesetzt, am Zinszahltag wird der Verlusttopf wieder geleert (und der gegenüber dem Verlusttopf gewonnene Über-Zinsbetrag von der evtl. Freistellung abgezogen oder versteuert).

    So einfach ist das alles. Es gibt natürlich auch noch andere Bundes-Wertpapiere, z. B. mit 7 oder 10 Jahren Laufzeit. Das wäre aber zu sehr Pokern, da man die langfristige Zinsentwicklung ja nicht kennt. Bei Obligationen pokert man nur „ein bisschen“.

    Wenn Du als Rentner in die KvdR kommen kannst, würde die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung tragen.

    Schön für Rentner in der KvdR. Diese hat zwar Vorteile, aber die Hälfte des Beitrags für die Pflegeversicherung wird NICHT übernommen.

    Egal wie man versichert ist, als Rentner trägt man das nach meiner Info alleine.

    Das ist leider zusätzlich zur regulären Erhöhung geplant. Da die reguläre Erhöhung die letzten Jahre auch immer zwischen €200 und €300 betrug kannst Du also mit €500 bis €600 rechnen...

    Die reguläre Erhöhung für 2026 (ab 01.01.) lag bei 300,- €.

    Mit der Reform wurde eine zukünftige einmalige Erhöhung ab dem 01.01.2027 in Höhe von (weiteren) 300,- € geplant.

    Inwieweit und ob überhaupt ab dem 01.01.27 eine weitere reguläre Erhöhung kommt, wissen wir noch gar nicht. Moderat oder nicht moderat ist also derzeit unbekannt.

    Oder gibt es anderslautende Informationen?

    Mein lieber Sovereign,

    immer wieder bewundere ich Deine Texte. Und so häufig habe ich Deine Texte 3x gelesen (ach was, 100 mal), um die vielen teils verschachtelten Klammerzusätze dann auch richtig einzuordnen. Ja ja, zeugt nicht von (meinem) schlau, wenn ich erst nachlesen muss. Und immer mal wieder habe ich geguckt, wann Du Dich mal verhedderst.

    Jetzt habe ich Dich, hehehe. Guck mal hier:

    Sowohl zu der subjektiven Seite (z. B. Deinem Alter, 4.400 € netto als monatliches Erwerbseinkommen (oder schon Rente bzw. Alterseinkommen), später zu erwartendes Alterseinkommen, bisherige Miete usw. als auch der objektiven Seiten (marktgerechter Preis der ETW (Kriterium u. a. Anzahl Jahres-Netto-Kaltmieten (JNK)), dauerhaft nutzbar auch im Alter (Aufzug, barrierefrei, Balkon, TG-Platz), auch bezüglich der Lage (Infrastruktur), Zustand vs Höhe der Instandhaltungsrücklage usw.) sind da zu wenig Angaben vorhanden, um seriöse und konkrete Hinweise geben zu können.

    In dem Absatz sind 7 Klammer auf-Zeichen drin, aber nur 6 Klammer zu-Dinger. Glaube mir, ich habe mir viel Mühe beim Zählen gegeben.

    Sovereign, das geht doch nicht. Das muss gleich sein. Wer soll das verstehen?

    Ich glaube, Du schwächelst.

    Denn jetzt auch noch das:

    Nö, aber Du hast das mit der Grundsteuer auf das Wohnen im Allgemeinen (sei es im Eigentum oder als Mieter) bezogen - siehe Deinen Beitrag Nr. 13 - indem Du die entscheidenden Worte in dem Zitat weggelassen hast (da ich mich explizit auf einen Eigentümer (Strangthema ETW) bezogen hatte, der mietfrei wohnt (und damit (jedenfalls noch) hierzulande keine steuerliche Belastung bezüglich des Mietwerts der lastenfreien eigengenutzten Immobilie hat)

    Oh, oh, oh.

    Und wieder musste ich zählen. Das Ergebnis verrate ich aber nicht. Es fehlt aber was. So bleibt dann eine schöne off topic-Denksportaufgabe: wo gehört das fehlende Klammerzeichen hin?

    Off topic ist es ja sowieso schon längst alles, denn der liebe TE hat ja gar keine Daten mehr geliefert. Z. B. die wichtige Relation Miete (jetzt bzw. zu erwarten) zum Kaufpreis.


    Ich war doch jetzt mit meinen eigenen Klammern sicherlich sparsam; jetzt lobe mich doch mal.

    Viele Grüße

    Ja schon, aber das hat Felice ja genau so bereits genannt.

    Aber auch die Reduzierung des Leistungsumfangs wie z. B. Erhöhung des SB oder Kündigen der Wahlleistungen im Krankenhaus haben reduzierende Auswirkungen auf die Beitragseinnahmen.

    Der Durchschnittswert der PKV-Versicherten pro Jahr wird berechnet über:

    Summe der Prämieneinnahmen aller Vollversicherten in dem jeweiligen Jahr geteilt durch Anzahl der Vollversicherten. Zu den Vollversicherten zählen alle Beamten und Nicht-Beamten (z. B. Angestellte und Selbstständige).

    Ein anderer wesentlicher Punkt ist bisher gar nicht erwähnt worden und verdeutlicht noch stärker, dass diese Grafik des PKV-Verbands Augenwischerei ist: Denn der Bestand der versicherten Beamten hat in dem Zeitraum 2006 - 2026 zugenommen, während der Bestand der Nicht-Beamten abgenommen hat. Alleine dadurch sinkt schon automatisch der durchschnittliche Beitrag pro Kopf im Laufe der Jahre, wenn es keine Beitragserhöhungen in dem Zeitraum gegeben hätte.

    Leider wird diese irreführende Grafik schon seit Jahren immer wieder aktualisiert und gerne von Versicherern und auch Maklern verwendet.

    Ich glaube, Du landest hier einen Volltreffer.=O

    Ich habe mich jedenfalls immer gefragt, wie die PKV-Graphik ermittelt wird, ob Einrechnung aller beitragssenkenden Tarifänderungen mit (manchmal ganz erheblichem) Leistungsverzicht oder nicht. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung gehört auch dazu. Und nun noch die Beamten-Einflüsse.

    So richtig klare Quellen habe ich allerdings nicht gefunden. Kannst Du welche nennen?

    Aller Wahrscheinlichkeit nach hast Du jedenfalls Recht, für mich ist die Graphik anders auch nicht nachvollziehbar. Es gibt zu viele Berichte, die an der Graphik zweifeln lassen (auch die eigene Erfahrung spricht gegen die Graphik).

    Aber kann es eigentlich sein, dass Du in den letzten Monaten massiv PKV-kritischer geworden bist? Ich meine, in den diversen Thread‘s zum Thema warst Du früher mehr pro PKV als jetzt, außer vielleicht einer Gesellschaft, die Du anfangs nich „mochtest“. Ich kann mich aber auch täuschen.

    Im Zuge der Wirecard Affäre, habe ich einige Aktienverluste im hohen vierstelligen Bereich realisiert. Ich kann keine Ansprüche geltend machen in den laufenden Sammelklagen. Das ist geprüft.

    Das widerspricht sich aber. Wenn Du aus den Sammelklagen evtl. - mit einigem Glück - Ansprüche hättest geltend machen wollen, dann ja sowieso nur dann, wenn Du Deine Aktien nach der Insolvenz noch in den ersten Monaten danach nicht verkauft hast. Dann hättest Du aber keine Verluste im steuerrechtlichen Sinn „realisiert“.

    Ein Verkauf ging am Ende des Jahres 2020 aber meines Wissens zumindest bei den allermeisten Brokern schon nicht mehr. Und ohne Aktienverkauf keine Verlustbescheinigung (bzw. Auffüllen des Verlusttopfes).

    Im steuerrechtlichen Sinn kannst Du also nur entweder

    - noch im laufenden Jahr 2020 die Aktien rechtzeitig verkauft haben mit Füllen Deines Verlusttopfes (die Broker haben damals zum Problem extra Fristen genannt, die ich als ebenfalls Betroffener beachtet hatte). Ansprüche aus einer evtl. erfolgreichen Sammelklage hättest Du ohne Aktien dann nicht mehr.

    -oder Du hast nach der Wirecard-Pleite nicht rechtzeitig verkauft, dann hättest Du als Aktionär auf die Sammelklage spekulieren können.

    Die Verlustbescheinigung 2025 liegt mir vor, aber die hilft ja nicht weiter in der Sache, da die verluste nicht aus 2025 resultieren, richtig?

    Es ist egal, in welchem Jahr die Verluste „resultieren“, Du sie also sozusagen bedauert hast, sondern es kommt wie gesagt alleinig auf das Jahr des Aktienverkaufs an, denn genau dann mit dem Verkauf wird der Verlusttopf gefüllt. Dieser Topf wird von Jahr zu Jahr von Deinem Broker weiter geführt, solange, bis Du vom Broker eine Verlustbescheinigung anforderst (bis spätestens zum 15.12. des Veranlagungsjahres). Mit dem folgenden Datum 01.01. erscheint dann eine Null im Verlusttopf, denn nun kannst Du die Verluste beim Finanzamt mit Gewinnen aus dem GLEICHEN Jahr verrechnen lassen.

    Wann die Pleite war, spielt also gar keine Rolle, sondern „nur“:

    a) wann Du verkauft hast zum Befüllen des Topfes

    b) wann und ob überhaupt Du eine Verlustbescheinigung beim Broker angefordert hast

    c) ob Du für das Jahr des Anforderns der Verlustbescheinigung überhaupt gleichartige Gewinne (Aktienverkäufe) zur Verrechnung gemacht hast.

    Du hast also, so wie Du schreibst, jetzt offenbar eine Verlustbescheinigung 2025 vorliegen. Aus dem Gesagten erkennst Du, dass diese Dir nur dann hilft, wenn Du in 2025 Gewinne gemacht hast.

    „Einfach so“ erstattet das Finanzamt nichts, nur in einer evtl. Gewinn-Verrechnung. Und ab jetzt - wenn eine Verlustbescheinigung einmal ausgestellt wurde - gibt es auch keinen Verlustvortrag mehr, denn mit Ausstellen der Bescheinigung ist der Verlusttopf wie schon gesagt leer.

    Dein Problem scheint also nicht zu sein, dass die Verluste schon 2020 „zu bedauern“ waren, sondern dass offenbar keine Verrechnungs-Gewinne 2025 aus positiven Verkäufen in 2025 existieren.

    Oder ist das mit Gewinnen anders und Du hast das in Deinen nicht allzu üppigen Informationen nicht erwähnt?

    Es liest sich für mich irgendwie, dass Du gleich doppelt Leidtragender bist.

    Das tut mir sehr leid für Dich bei diesem elenden Skandal. Der Hauptverantwortliche ist jetzt in Russland.

    Felice :

    die in Deinem Link genannte RfB-Zuführungsquote der Debeka liegt für 2020 bis 2024 im Schnitt bei 9,3 %. Davon wird also der gegenüber den Barausschüttungen größere Anteil für Beitragslimitierungen verwendet (ich hatte umgekehrt vermutet; da lag ich falsch).

    Es steht aber nirgends, dass dies überwiegend den offenen Tarifen (wegen dort evtl. höherer gebildeter Überschüsse) zugute kommt und die geschlossenen Tarife dann das Nachsehen hätten.

    Wie kommst Du immer noch darauf?

    Ich habe einmal die KI befragt. Diese widerlegt Deine unbewiesene Behauptung. Sie sagt:

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB-Mittel) aus offenen Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) können grundsätzlich der Beitragsstabilität geschlossener Tarife zugutekommen, allerdings ist dies an regulatorische Rahmenbedingungen gebunden.

    Wichtige Punkte zur Verwendung von RfB-Mitteln:

    • Unternehmensebene vs. Tarifebene:Überschüsse, aus denen RfB-Mittel gebildet werden, entstehen oft in Tarifen mit junger oder gesunder Versichertenstruktur (offene Tarife). Diese Mittel werden auf Unternehmensebene verwaltet und können vom Versicherer genutzt werden, um Beitragsanpassungen in anderen – auch geschlossenen – Tarifen abzufedern.
    • Beitragslimitierung: Versicherer setzen diese Mittel ein, um Beitragssprünge, die besonders in geschlossenen Tarifen durch „Vergreisung“ (ältere Struktur) drohen, zu dämpfen.
    • Strukturelle Einschränkungen: Obwohl eine gewisse gegenseitige Unterstützung möglich ist, schützen die RfB-Mittel nicht unbegrenzt vor Beitragsanpassungen in geschlossenen Tarifen. Die Beitragskalkulation muss langfristig die Kosten des spezifischen Tarifs decken.
    • Finanzaufsicht (BaFin): Die Finanzaufsicht prüft, ob die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen ausreichen, um die Beitragsstabilität – insbesondere im Alter – zu gewährleisten.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: RfB-Mittel aus offenen Tarifen sind ein Instrument der Versicherer, um die geschlossenen Tarife zu stützen, jedoch kein absoluter Garant für deren Beitragsstabilität.“

    Zitat Ende.

    Nun wird zudem noch im VAG darauf hingewiesen, dass Mittel gerade auch Älteren zugute zu kommen haben.

    Wo steht dagegen das, was Du zur Verteuerung durch geschlossene Tarife hier behauptest??

    Darüberhinaus scheinen mir die RfB-Mittel nun sowieso nicht gerade der ganz große Reißer zu sein. Das sind und bleiben Altersrückstellungen.

    KaffeeOderTee :

    Das kann man doch nicht mit der GKV vergleichen, wo Ältere als Rentner im Schnitt niedrige Beiträge zahlen, aber die höchsten medizinischen Kosten haben. In der PKV haben die Älteren die höchsten Monatsbeiträge und benötigen daher bei Weitem nicht eine so hohe Quersubventionierung, wie das in der GKV aufgrund der Not diskutiert wird.

    Ist nun der Anteil der Ü65-Versicherten in einem Tarif überdurchschnittlich hoch, so sind die Limitierungsmittel (Anmerkung: gemeint sind die RfB-Mittel) pro Kopf überdurchschnittlich niedrig. D. h. in verkaufsoffenen Tarifen kann in der Regel stärker bei den Ü65-Versicherten limitiert werden als in geschlossenen Tarifen, weil in den verkaufsoffenen Tarifen in der Regel der Anteil der Ü65-Versicherten niedriger ist.

    Aus dem Grund ist es in Tarifen auch so wichtig, dass immer neue junge Versicherte nachkommen, deren Beitragszahlungen auch zur Überschussgenerierung beitragen.

    Wir hatten das Thema ja schon (überwiegend auf Seite 18), mit auch den gegenteiligen Ausführungen, u.a. von mir.

    Du übersiehst noch einen Effekt:

    Die Mittel aus den RfB (Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen) werden wohl weit überwiegend für den eigentlichen namensgebenden Zweck verwendet, nämlich einer Rückerstattung auf das Konto des Versicherten im Fall von Leistungsfreiheit (Achtung: „weit überwiegend“ ist Vermutung, da keine genaueren Pozentsätze zu erfahren sind).

    Ältere Versicherte (egal ob offener oder geschlossener Tarif) werden davon statistisch weniger profitieren, mangels Leistungsfreiheit.

    Wenn ich als Älterer in einem noch offenen Tarif wäre, nützen mir doch die von Dir dargelegten tarifspezifisch höheren RfB-Mittel (da mehr junge Versicherte) auch nichts, da diese Mittel überwiegend den leistungsfreien Jüngeren zugute kommen. Ich als Älterer erhalte als Rechnungs-Einreichender nichts zurück. Umgekehrt im geschlossenen Tarif genauso (wobei ich als Älterer in meinem geschlossenen Tarif in den letzten Jahren tatsächlich immer von der BRE profitieren konnte).

    Der Effekt über diese real zurück oder eben nicht zurück fließenden Gelder dürfte erheblich sein. Z.B. gab es bis vor wenigen Jahren in den meisten bzw. relevanten Tarifen bei der Debeka noch 4 Monatsbeiträge zurück, wenn keine Rechnung eingereicht wurde. Bei allgemein schlechter Geschäftsentwicklung wird dann hieran gedreht (derzeit Debeka 2 Monatsbeiträge).

    Es wird also für Ältere teurer, über die Alterskohorten-Beitragsanpassungen, aber auch über nicht mehr fließende BRE.

    Warum das für Ältere in einem noch offenen Tarif deutlich besser wäre, kann aus dem bisher Gesagten jedenfalls nicht geschlossen werden.

    Jedenfalls nicht, solange keine Übertreibungen erfolgen.

    Ich bin daher auf der Suche nach einer Versicherungsgesellschaft, die langfristig die bestmögliche Beitragsstabilität einerseits und geringe Beiträge andererseits miteinander vereint – selbstverständlich zulasten des Leistungsumfangs (aber bezahlen muss ich ja schließlich eh😉).

    Zwischenfazit 2: Gäbe es am Markt tatsächlich einen PKV-Anbieter, der langfristig (30 Jahre plus) beitragsstabiler als die Konkurrenz ist, hätte die Marketing-Abteilung diesen unternehmenseigenen Vorteil längst werbetechnisch ausgeschlachtet. Da dies nach meiner Kenntis nicht der Fall ist, muss demzufolge davon ausgegangen werden, dass es langfristig keinen PKV-Anbieter gibt, der dauerhaft beitragsstabiler als der Marktdurchschnitt ist.


    Äh, was willst Du eigentlich?

    Erst fragst Du in Deinem Eingangsbeitrag nach einer Gesellschaft mit bestmöglicher Beitragsstabilität, dann klärst Du uns in Deinem aktuell letzten Beitrag auf, dass nach Deiner Kenntnis davon ausgegangen werden muss, dass es gar keine Gesellschaft geben kann, die beitragsstabiler ist als der Durchschnitt (folglich alle gleich).

    Zwischen den Beiträgen jede Menge Dr. Schlemann-Zitate bzw. Ausführungen aus seiner Internet-Seite (kritische Debeka Verweise auch von Dir selbst braucht man dann natürlich auch nicht mehr lange suchen).

    Und dieses ganze Getue von Dir, obwohl aus Deinen Ausführungen deutlich hervor geht, dass Du schon etliche Jahre bei Deinem Versicherer bist („viele saftige Beitragsanpassungen“) und Du nicht so dumm sein kannst, den Nachteil eines Wechsels im nicht mehr ganz so taufrischen Neu-Eintrittsalter nicht zu erkennen (der Dir ausgewiesene Übertragungswert nützt nur teilweise).

    Dieser Thread ist Vera…..

    Moin Maninweb

    ich möchte Dir zu Deinem Problem einmal die Erläuterung zu dem geben, was Du übersiehst.

    Du beschreibst gut und richtig die proportionale Abhängigkeit des Wärmeverlustes von der Differenztemperatur innen/außen (und natürlich dem U-Wert). Sehr gut; mit Deinen Vorkenntnissen wird Dir ein Nachvollziehen meiner Erläuterungen nicht schwerfallen.

    Wenn Du in dem Zahlenbeispiel Innen-Temp. = 21 °C und Außen-Temp. = 7 °C nun Deine Innentemp. um 1 °C erhöhst, hast Du somit eine von 14 °C auf 15 °C erhöhte Differenz-Temp. und somit einen um ca. 7 % (15/14 = 1,07) erhöhten Wärmeverlust (aber das kennst Du ja schon).

    Diesen erhöhten Wärmeverlust hast Du jetzt in Deinem Einfamilienhaus im Vergleich zu Deinem Nachbarn im genau gleichen Einfamilienhaus, der seine Innentemp. nicht erhöht.

    Merkst Du etwas?

    Du wohnst nicht im Einfamilienhaus, sondern im Mehrfamilienhaus, und da sind die Zusammenhänge ganz, ganz, ganz anders.

    Jetzt geht es daher ans Rechnen, was Dir nicht also nicht schwerfällt.

    Wir kommen um das Betrachten der Einzel-Wärmeflüsse der Wände nämlich nicht drumrum. Es genügt aber, wenn wie einmal total vereinfachte, fiktive Darstellungen mit grob geschätzten Dämmwerten wählen, nur um das grundsätzliche Problem zu verstehen.

    Wir betrachten den Fall, dass in einem 3-stöckigen Haus jede Wohnung vereinfacht einen gleichen quadratischen Grundriß hat mit jeder Wandseite 8 m lang (Wohnfläche 64 qm). Wir nehmen weiter an, dass auf den beiden Längsseiten des Hauses je 3 Whg. hintereinander liegen, also 6 Whg. pro Stockwerk (384 qm Wohnfläche pro Stockwerk).

    Deine Whg nehmen wir als mittig liegend an; Du hast somit 1 Außenwand 8 m lang und 3 Innen-Wohnungs-Trennwände mit ebenfalls je 8 m lang. Die Höhe der Wände rechnen wir hier mit 2,5 m.

    Wir gehen in unserem fiktiven Beispiel weiter davon aus, dass Du im mittleren Stockwerk wohnst und lassen Wärmeverluste nach oben und unten daher mal außen vor, als weitere Vereinfachung.

    Der Wärmedämmwert U einer Gebäude-Außenhülle ist gerechnet über Fassade und Fenster bei Altbauten bei etwas über 1,0 (W/qmK), relativ gute Werte liegen bei ca. 0,5 W/qmK (nur Fassade ohne Fenster bei Renovierungen 0,24 W/qmK vorgeschrieben).

    Ich rechne jetzt hier im Beispiel mal mit 0,8 W/qmK für die Außenwand.

    Der Gesamt-Wärmeverlust dieses mittleren Stockwerkes beläuft sich somit mit einer Gesamt-Wandfläche von 10 (Anzahl Einzel-Außenwände) x 8 (Einzelwandlänge) x 2,5 (Höhe) = 200 qm sowie dem U-Wert 0,8 W/qmK und der Temperaturdifferenz 20 °C (alle Whg.) zu außen 7 °C = 13 °C auf:

    200 x 0,8 x 13 = 2.080 W = 2,08 KW (über die Zeit ergeben sich KWh).

    Für diese 2,08 KW müssten bei gleichen Innentemperaturen alle 6 Stockwerkwohnungen aufkommen, im Durchschnitt 0,35 KW pro Whg.

    Wie hoch ist nun Dein Wert mit der angehobenen Temperatur?

    Deine fiktive Whg. hat die 0,8 W/qmK an der 1 Außenwand, und die 3 gleich großen Innenwände haben welchen U-Wert? Googeln liefert uns diese Aussage: „Typische Werte: Eine massive 11,5 cm Innenwand aus Mauerziegeln hat einen hohen U-Wert von ca. 3,0 W/qmK“. Zitat Ende.

    Wir machen nun die Rechnung mit 24 °C nur DEINER Whg. gegenüber 20 °C aller Nachbarwhg.

    Für die eine Außenwand (bei Daten: Fläche 8 x 2,5 = 20 qm; Temp.-Differenz = 17 °C [24 zu 7]; U-Wert 0,8 W/qmK): 20 x 17 x 0,8 = 272 W.

    Für die 3 Innenwände (bei Daten: Fläche 3 x 8 x 2,5 = 60 qm; Temp.-Differenz = 4 °C [24 zu 20]; U-Wert 3,0 W/qmK): 60 x 4 x 3 = 720 W.

    Dein Gesamtverlust beträgt also 272 + 720 = 992 W = 0,99 KW

    Diese 0,99 KW für Deine Whg. sind also rund 3 x so hoch wie der rechnerische Durchschnittswert 0,35 KW der sonstigen Whg., die um die 4 °C kühler sind als Deine.

    Somit sind für mich solche nur scheinbaren Verzerrungen in einer Heizkostenabrechnung durchaus plausibel, denn die Dämmwerte von Innenwänden sind eben schlecht (ohne Vorschriften) und Du heizt hier praktisch auch die Nachbarwohnungen auf.

    Deren durchschnittliche 0,35 KW (nur bei gleichen Temperaturen in allen Whg.) fallen nun so zum Bezahlen gar nicht mehr an, denn sie haben über die Innenwände den positiven Wärmefluss von Dir.

    Deren Neuberechnung über Deinen Wärmefluss können wir uns hier jetzt aber sparen.

    Du kannst die Rechnung nun auch selbst durchführen mit Deiner Whg. als angenommen Eck-Whg. (2 Außenwände) und/oder realistischeren U-Werten, es wird sich am Prinzip nie viel an dieser Aussage ändern: Dass Du nämlich mit den 4 °C mehr als die anderen nicht ein paar Prozent höher liegst, wie Du geschrieben hast („……können unsere verbrauchsabhängigen Heizkosten demnach allenfalls 18 % ….. über dem Durchschnitt liegen“), sondern Du liegst also gleich mit Faktor 2 bis 3 über den anderen.

    Das Ganze bedeutet auch, dass diese übliche „Faustformel“ zu den 6 % Heizkosten, wenn man um 1 °C mehr oder weniger heizt, für den Fall einer Einzel-Whg. in einem Mehrfamilienhaus totaler Quatsch sind. Das gilt nur im Einfamilienhaus oder wenn ALLE Whg. in einem Mehrfamilienhaus das Gleiche machen. Leider wird dieser Quatsch seit 50 Jahren jedes Jahr aufs Neue in „Film, FunK und Fernsehen“ und den Printmedien wiederholt. Tatsächlich wirken sich 1 °C Änderung also relativ zu den anderen um ein Vielfaches höher aus als nur die 6 % („dank“ der sehr schlechten Dämmwerte von Innenwänden).

    Übrigens scheint es sich bei Dir ja noch nicht um eine Abrechnung nach heutiger Heizkostenverordnung (HKV) zu handeln. Wenn demnächst Deine Röhrchen auf neuere elektronische Funk-Heizkostenverteiler umgestellt werden (Vorschrift), dann muss auch ein Anteil 30 bis 50 % der Haus-Heizkosten auf die Wohnflächen (oder Miteigentumsanteile) umgelegt werden. Damit wird genau Dein Problem etwas gemildert, und das ist ja viel gerechter. Möglicherweise hat Deine Abrechnung ohne Flächen-Berücksichtigung aber im Moment noch so etwas wie „Bestandsschutz“, bis es soweit ist.

    Gib doch noch mal Rückmeldung, ob die Betrachtungen für Dich jetzt nachvollziehbar sind.

    Dein Risiko ist das, was Du nicht siehst oder sehen willst: Deine Anstellung.

    Du gehst „mit Sicherheit“ davon aus, dass Du so ganz automatisch nach Deinem eigenen Gusto dann zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt wieder in die Teilzeit schlüpfen kannst (oder Dein Gehalt langsamer steigt als die JAEG).

    Wirklich? Ist das so?

    Was ist, wenn Dein Arbeitgeber nachher sagt: entweder (100 %) oder gar nicht (0 %)?

    Arbeitsverhältnisse und die Situation des Arbeitgebers können sich schnell ändern.

    Und mal eben so woanders eine neue Stelle finden für eine Pflichtversicherung in der GKV, ist mit Ende 40 dann bereits schwierig (arbeitslos würde Dein KV-Status „PKV“ bleiben).

    Hier in unserem Raum fallen gerade die besser bezahlten Stellen weg wie die Fliegen.

    Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du mit einem Arbeitgeber nicht über Teilzeit verhandeln.

    Und würdest Du aus welchem Grund auch immer in der PKV dann bleiben müssen, wärst Du aufgrund der im Alter fälligen PKV-Beiträge als Rentner dann quasi tot (mangels Altersrückstellungen aufgrund Eintrittsalter erst Mitte 40).

    Grüße

    Tomarcy hat geschrieben:

    Zitat

    Sperren, Konflikte und Reibungen werden nicht als Anlass zur Selbstprüfung gesehen, sondern als Beweis fremder Willkür. Das schützt das eigene Selbstbild, führt aber dazu, dass sich Fronten verhärten und Gespräche nicht mehr möglich sind.

    Gespräche mit wem?

    Mit der Moderation?

    Das ist doch gerade das, was hier von Achim Weiss in seinem Abschied so massiv beanstandet wird:

    Dass er ohne jeden Vorab-Austausch mal eben so gesperrt wird. Gespräch Fehlanzeige. Und Sperre für was? Für einen in meiner Meinung nach Pinne Panne-Ausdruck.

    Dies scheint eher ein Vorwand gewesen zu sein.
    Jedenfalls hatte er ein Fachwissen über Finanzen hinaus, das hier kaum jemand sonst hat. Er war halt nicht für jedermann bequem; na und?

    Wer hier im Forum schreibt, ist vielleicht auch selbst nicht gerade bequem. Eine gewisse Schroffheit in einer Antwort ist zu ertragen, zumal so manche Fragesteller in allzu großer Naivität und fehlenden Infos auch nicht gerade „bequem“ sind.

    Jedenfalls gibt es in anderen Foren Hinweise und ggf. Begründungen für Sperren usw., so dass man als unbedarfter Leser auch weiß, was los ist.

    Hier aber merkt man als Leser nichts von einer Sperre, und der Moderation scheint es egal zu sein. Das dient nicht der Meinungsfreiheit und entspricht nicht einem Forum, das man mit „gut“ bezeichnen könnte.

    Schon gar nicht bei Sperren für Pinne Panne.