Beiträge von Schlau

    Aber ist ein Vorkaufsrecht, wenn denn eines besteht, überhaupt tatsächlich ein Vorteil?

    Vor 34 Jahren hatte ich mal eines als Mieter, das mir nichts nutzte.

    Mir wurde vom Eigentümer ein viel zu hohes Angebot gemacht, das ich nur ausschlagen konnte. Die Whg. wurde dann anderweitig billiger (ohne dass ich darüber noch informiert wurde) verkauft und ich war draußen.

    Läuft das nicht heute genauso?

    Ich habe später dann etwas anderes gekauft.

    Ich würde die Sache noch etwas anders betrachten. Kann der evtl. Fehler, die Whg. NICHT zu kaufen, nicht doch viel größer sein, als die Whg. günstig zu kaufen?

    Ich hatte es ein paar Mal erlebt, eine Immobilie nach einigem Zögern kaufen zu wollen, doch dann war es zu spät.

    Ich hatte es mir dann „angewöhnt“, sehr schnell einen (günstigen) Kaufpreis anzubieten, bei dem ich mir trotz aller immer bestehenden Risiken einigermaßen sicher war, kaum noch etwas falsch machen zu können. Von 2 bis heute gekauften Whg. hatte es so geklappt, ohne dass ich den Kauf später bereut hätte.

    Mit aller Vorsicht, da nur aus dem hier bisher Geschriebenen gefolgert, würde ich die Initiative ergreifen und mit einem Begründungskatalog, warum nicht mehr wert (Kündigungsfrist, renovierungsbedürftig, etc.), dem Verkäufer ein Preisangebot 118.000,- € machen.

    Das kann natürlich nur meine eigene Denkweise sein.

    Grüße

    Zitat Dr. Schlemann:

    Zitat

    Zusätzlich kassiert dieser weiterhin kerngesunde Rentner jedes Jahr eine kräftige Beitragsrückerstattung (alle Vorsorgeuntersuchungen werden trotzdem bezahlt). Diese betrug 2024 2.082,45 EUR. Verrechnet man diese mit seinem Beitrag, dann hat er 2024 für seine PKV monatlich nur 840,86 EUR bezahlt.

    Die Beitragsrückerstattung ist allerdings noch zu versteuern.

    Zitat Dr. Schlemann:

    „Wird er "kränker", muss man bei der PKV fairerweise monatlich 100 EUR für den Selbstbehalt addieren.“

    Und die Beitragsrückerstattung ist dann natürlich ganz weg.

    Grüße

    Nachdem hier endlos und für den TE ziemlich sinnfrei nur gegenseitig Blumen ausgetauscht wurden ob der tollen Fachkenntnisse, zurück zum Thema.

    Hans Klotz ( Klotz:(

    Deiner Beschreibung entnehme ich, dass Du geschätzt (da Dein Renteneintritt unbekannt) wohl annähernd 25 Jahre lang Altersrückstellungen bei Deiner PKV aufgebaut hattest.

    Bei einem Wechsel in den Standardtarif werden die Altersrückstellungen angerechnet. Deshalb halte ich eine Beitragshöhe von 550,- € in diesem Tarif tatsächlich für ungewöhnlich hoch. Oder Du hattest zwischenzeitlich mal die Versicherung gewechselt, mit einem weitgehenden Verlust der Altersrückstellungen. Das geht aus Deinem Beitrag aber nicht hervor.

    Etwas anderes meine ich aber heraus lesen zu können. Dir ist offenbar nicht bekannt (sonst hättest Du es sicher geschrieben), dass Dir ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund) zusteht.

    Das wird auch in Deinem Fall sicher ein 3-stelliger Betrag mtl. sein. (8,15 % Deiner Rente).

    Zu beantragen mit dem Formular R0820 sowie R0821.

    Grüße

    Du kannst gerne die Finanztip-Redaktion anschreiben und um Löschen oder Korrektur der Information bitten.

    Aber wieso sollen die das machen, eine richtige und wichtige Information herauszunehmen, nur weil Du das gerne hättest.

    Andere Quelle, jetzt aus der Webseite der Volksbanken Raiffeisenbanken (die das ja selbst am besten wissen müssen) im Abschnitt „Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung des Freibetrags“:

    Zitat: „Da die Banken verpflichtet sind, dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge zu melden, wird eine Überschreitung des Freibetrags schnell ersichtlich. „

    Zitat Ende.

    Die Betonung liegt auf FreistellungsAUFTRÄGE (nicht nur spätere tatsächlich freigestellte Beträge).

    In Deiner Meinung auch wieder alles falsch?

    Mein lieber Achim Weiss,

    Wieso Drohungen?

    Solche Schreiben eines Amtes aus Stuttgart hielt ich selbst in den Händen. Das existiert immer noch, und das Wort Steuerstrafverfahren steht da dick und fett drin.

    Und was meine Belege betrifft……da musst Du gar nicht weit schauen.

    Hier im Basisportal zum Forum, also bei Finanztip, steht doch auch für Dich klar nachlesbar drin:

    Zitat: „Das Finanzinstitut meldet Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die beantragten Freibeträge an das BZSt.“ Zitat Ende.

    Nicht gesehen?

    Und das ist auch nicht die einzige Quelle für meine „Behauptungen“, wie Du es nennst.

    Hast Du es nun verstanden ?

    Es werden bereits die Freistellungsaufträge („beantragte Freibeträge“) und nicht nur die späteren in Anspruch genommenen Freibeträge gemeldet.

    Das BZSt selbst muss nicht jedes Detail auf der eigenen Webseite mitteilen.

    Ihr könnt es ja alle ausprobieren, aber meine Garantie ist, dass das nicht lange gut geht.

    Und warum überhaupt Dein nicht angebrachter Ton für etwas, was doch sowieso überhaupt keinen Sinn macht. Außer, jemand versucht etwas bewusst. Für Illegales sollte dies aber sicher nicht das richtige Forum sein.

    Das ist falsch.

    Natürlich erhält das Zentralamt für Steuern die Höhe der Freistellungsaufträge von den Banken mitgeteilt.

    Die Banken sind dazu verpflichtet, das steht doch auch überall in deren Informationsschreiben.

    Die Summe der Freistellungen aller Deiner Banken ist dem BzSt bekannt. Um richtig Ärger zu bekommen, muss gar nicht erst ein in der Summe zu hoher Betrag in Anspruch genommen worden sein, es genügen allein schon die Aufträge.

    Dir wird ein Steuerstrafverfahren angedroht, denn der Verdacht auf zu hohe freigestellte Erträge ist dann bereits da.

    Und sollte es so sein (zu hohe erzielte Erträge), dann bist Du in dem Augenblick bereits im Steuerstrafverfahren.

    So war es jedenfalls bisher, als das Amt bei Verdacht Kontoabfragen durchführte.

    Bring das in Ordnung, Du hast ja mit Abgabe einer (korrekten) Steuererklärung sowieso nichts davon.

    Grüße

    Hattest du deinen errechneten Schaden vor Erhalt bzw. Annahme des Kulanzangebots mitgeteilt?

    Ja. Und das wird für mich auch ungefähr so bleiben, da ich fast keine Aktien mehr habe. Der Verlusttopf nützt dann ja nichts mehr. Das kann individuell anders aussehen. Die Frage ist ja auch, wie ein Richter das sehen würde. Ohne einen Schaden ganz sicher nachzuweisen, läuft vor deutschen Gerichten wohl nicht viel.

    Der Anspruch an Seriosität scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein - und/oder es fehlt an Befähigung

    Wer ist seriös? Wer ist es nicht? Meine Meinung hat sich gebildet, sie wird aber nicht zählen und ich schreibe es nicht.

    Zur Frage einer Befähigung musst Du aber die Zusatzfrage stellen, für wieviel Zeit man bereit ist, sie für diesen ganzen Mist zu opfern.

    Ich weiß gar nicht mehr, wieviele Schreiben/Mails ich schon machen musste, um die anfänglichen wiederkehrenden ausweichenden Standardantworten zu beantworten. Das ging ja schon im Januar los, als ich die Nullung des Aktien-Verlusttopfes anmahnte. Antwort: der Quellensteuertopf wurde genullt (ja schon, aber ich hatte Aktien-Verlusttopf geschrieben).

    Trotzdem gebe ich Dir Recht: Hier ist ein Broker noch relativ gut mit einem Fehler durchgekommen. Es müssen dann andere sein als ich, die das Ganze bis zum Schluss durchziehen. Bei mir sind dafür auch die Beträge, um die es geht, zu niedrig.

    Aah,

    es gibt also doch noch weitere Betroffene.

    Nun gibt es auch brandaktuell mein persönliches Ergebnis.

    Nach den vielen ergebnislosen Mails habe ich dann per Posteinschreiben Beschwerde nach Berlin (Geschäftsführung) geschickt. Da die Mails bis dahin immer Antworten hatten mit Wortlauten wie „wenn Du bis zum 15.12.2023 die Bescheinigung beantragt hast, findest Du sie unter …… bla bla).

    Ich habe dem Einschreiben deshalb einen Ausdruck der Steuerbescheinigung beigelegt und farblich markiert, wo der Verlust hätte ausgewiesen sein müssen. Das konnte ich machen, weil ich die Bescheinigung vom Jahr zuvor (2022) auch ausgedruckt beilegen konnte, in welcher ein Verlust korrekt an entsprechender Stelle ausgewiesen war. Diese Stelle in der Vorjahresbescheinigung habe ich also auch markiert. Damals, als ich die Bescheinigung auch schon brauchte, hatte es also noch korrekt geklappt

    Eine Ausrede der üblichen Art konnte es so also nicht mehr geben, zumal ich natürlich auch die TR-Bestätigung meines rechtzeitigen Antrags beigelegt habe. Ich hatte Frist gesetzt (14 Tage) und den Rechtsweg angedroht (den ich auch gegangen wäre).

    Die Sache bekam dann erstmals eine Aktenzeichen-Nummer, nachdem ich zuvor nur mehrere Vorgangs-Nummern hatte (die alle nicht mehr beantwortet worden waren).

    Ich glaube, es ist für TR ein Problem, jetzt noch eine Verlustbescheinigung auszustellen. Der Verlustvortrag müsste ja rückwirkend zum 01.01.2024 im Topf auf Null gesetzt werden.

    Man hat mir dann ein Kulanzangebot gemacht, welches ich angenommen habe.

    Das ist für mich zwar weit, weit schlechter als ein Ausgleich meines berechneten Steuerschadens.

    Aber ich bin nun nach dem Motto verfahren: der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.

    Aber ich denke, jeder Individual-Fall ist natürlich anders.

    Viele Grüße

    Hallo,

    nein, die Günstigerprüfung ist zumindest bei meinem Finanzamt kein Automatismus.

    Ich hatte hierzu mal Widerspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt und wurde dann aufgeklärt, dass ich keine Günstigerprüfung angegeben hatte.

    Der Finanzbeamte hat das dann freundlicherweise noch nachgeholt und ich bekam dann den neuen besseren Bescheid.

    Also immer schön anklicken.

    Zum Erhalt des Altersfreibetrages könnte es ebenfalls erforderlich sein.

    Grüße

    Der TE hat sich längst aus diesem Wirrwar an Risikovorschlägen mit „aufgebauten“ Finanzierungen und dergleichen verabschiedet.

    Und mit der Vernunft zweier Beamter längst eingesehen, dass nicht geht, was unglücklich macht, wenn das Ganze übers Knie gebrochen werden soll. Nochmal: das Einkommen liegt nicht bei 7000,- € mtl., sondern nach Abzug Einkommensteuer was weiß ich wie niedrig.

    Die Beiden haben Zeit und können in ein paar Jahren unter neuen Randbedingungen weiter überlegen.

    Nein, das wird nicht funktionieren.

    Es müssen ca. 850.000,- € aufgebracht werden

    Kreditaufnahme für das neue Haus: ca. 600.000,- € (80 % von 750.000 Kaufpreis).

    2. Vertrag für das alte Haus: Kreditaufnahme 150.000,- € mit extrem kurzer Laufzeit (wer bietet das an?).

    Der Rest 100.000,- aus dem freien Eigenkapital.

    Belastung aus den Krediten wäre in der Summe: ca. 3400,- € mtl. (für 750.000,- € 3,5 % Zins + angenommen 2 % Tilgung).

    Monatseinkommen „halbnetto“ VOR Steuer, nach KV: ca. 7000,- €. Das ist zu knapp!

    Die Entschuldung des Alt-Hauses würde für den Käufer über das notarielle Treuhandverfahren laufen. Nützt aber nichts, wenn die Finanzen für das neue Haus nicht passen.

    Einzige sehr unschöne „Lösung“:

    Mietwohnung suchen und einziehen, Haus verkaufen, neues Haus suchen und kaufen.

    Ich wüsste nicht, was daran illegal sein soll.

    Wenn man ein Grundstück von einer Gemeinde oder Privatperson kauft und später frei mit Architekt baut (natürlich unter Berücksichtigung aller Vorgaben), dann zahlt man die Steuer ja auch nur für das Grundstück (im Gegensatz z. B. zu einer projektierten ETW).

    Nur glaube ich , dass Du vom Verkäufer keinen losgekoppelten Vertrag bekommst (sondern nur den kompletten Werkvertrag).

    Heute Morgen habe ich bei der unter „BaFin-Schlichtungsstelle“ zu findenden TEL.-Nr. angerufen (0228 4108 0).

    Sofortige Antwort (die Dame musste nirgends nachsehen): Trade Republic nimmt an keinem Schlichtungsverfahren teil.

    Die weiteren Ausführungen waren mehr verwirrend, als dass für mich klare Handlungs-Rückschlüsse daraus gezogen werden könnten.

    Außer: Meldung an die BaFin machen!

    Vormerkung:

    Ich habe jetzt ebenfalls in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachgesehen.

    Trade Republik wird dort als „CRR-Kreditinstitut“ geführt, ABER:

    Trade Republic hat dort KEINE Schlichtungsstelle, wie Du schon sagst (zumindest wird dort keine angegeben).

    Auf der Web-Site von TR liest sich das anders, dort wird die Möglichkeit der BaFin-Schlichtungsstelle genannt. Ein großer Widerspruch !!

    Dort wird auch die eigene Beschwerdestelle angepriesen, die nicht funktioniert.

    Gibt man probeweise auf der BaFin-Datenbank „scalable capital“ ein, dann sieht man, dass für scalable capital eine Schlichtungsstelle existiert.

    Für TR also offenbar nicht. Es wird immer schlimmer mit TR, falls die BaFin-Datenbank stimmt.

    Um zu wissen, ob ich überhaupt einen Rechtsanspruch auf die Bescheinigung habe, habe ich mal im Gesetzestext nachgelesen. Dort steht es unter dem EStG Paragraph 43 a so:

    4Auf Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge hat sie über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlusts eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen; der Verlustübertrag entfällt in diesem Fall. 5Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen.“

    Ich interpretiere hieraus, dass ich den Rechtsanspruch habe.

    Das Problem könnte allerdings sein, dass eine Nullung des Verlusttopfes NACH dem 01.01. eines Jahres möglicherweise gar nicht mehr zulässig ist, egal, wer den Fehler gemacht hat. Wer weiß Näheres?

    johu:

    es ist Trade Republic, die sich so kundenunfreundlich verhalten. An deren Beschwerde-Stelle habe ich mich ja schon gewandt. Die Standard-Antwort von dort ist an Dummheit nicht zu übertreffen. Weiteres Nachhaken von mir wurde dann bisher überhaupt nicht mehr beantwortet. Es existiert praktisch kein Kundenservice, auch kein Telefon.

    Da kommen bei mir Überlegungen auf, ob das Ganze nicht vielleicht schon Absicht ist (Da ich nur mit neuen provisionspflichtigen Aktien-Käufen die Chance hätte, den nicht genullten Verlusttopf in zukünftigen Jahren durch evtl. spätere Gewinne vielleicht doch noch nutzen zu können. Das kommt für mich aber nicht in Frage. So etwas wäre ein übles „Geschäftsmodell“).

    Vormerkung:

    ja, ich werde dann die Steuererklärung erst mal nach hinten schieben.

    Die BaFin-Schlichtungsstelle käme in Frage und kostet für das Unternehmen offenbar grundsätzlich 200,- € Gebühr. Ob das als Druckmittel reicht? Wahrscheinlich nicht.

    Wenn sich in der Firma wirklich etwas ändert, wäre das immer noch das Beste.

    Fachkraft hin oder her, mit Mitte 50 geht man bei einer eigenen Kündigung ein extrem hohes Risiko ein. Und die 6-stellige Abfindung - wenn es umgekehrt gemacht wird - wäre auch noch weg.

    Ein Verwandter von mir hatte auch vor ein paar Jahren aus ähnlichen Motiven gekündigt und in einer neuen Firma scheinbar aussichtsreich neu begonnen. Wenige Tage vor Ablauf der Probezeit (6 Monate) war er draußen.

    Sein Alter: Mitte 50. Danach ging nichts mehr.

    Also bloß keine Abenteuer eingehen.

    Guten Tag,

    ich hatte bei einem bekannten Onlinebroker rechtzeitig vor dem Stichtag 15.12.2023 eine Verlustbescheinigung beantragt. Mir wurde Ende November 2023 auch nachweislich per Mail bestätigt, dass die Verlustbescheinigung im System hinterlegt wurde und in der späteren Steuerbescheinigung dann zu finden sein wird.

    Anfang Januar fiel mir auf, dass der Verlusttopf (Verluste aus Aktienverkäufen) nicht auf Null gesetzt worden war. Mein Hinweis darauf und die Frage nach einem möglichen Fehler wurde nie richtig beantwortet (nur Standard-Floskeln).

    Im März erhielt ich die Steuerbescheinigung 2023 und wie schon befürchtet (wegen der fehlenden Topf-Nullung) fehlt darin die Verlustausweisung.

    Ich weiß, wo sie stehen müsste (Übersehen ausgeschlossen), denn im Jahr zuvor hatte ich auch schon beim gleichen Broker eine Verlustbescheinigung gebraucht und erhalten. Diesmal also nicht.

    Ich wollte eine vollständige Verrechnung beim Finanzamt durchführen lassen, denn bei einer anderen Bank hatte ich 2023 aus Aktienverkäufen höhere Gewinne. Die Verrechnung geht nun durch den Broker-Fehler nicht mehr.

    Ich kann den jetzt statt dessen weitergeführten Verlusttopf in Zukunft nie mehr nutzen, denn ich habe seit letztem Herbst (fast) keine Aktien mehr.

    Und werde auch keine Aktien mehr kaufen (Alter und andere Gründe).

    Also habe ich jetzt einen großen Steuerschaden durch den Fehler des Brokers oder dessen Bank.

    Meine Beanstandung wurde vom Broker ausgesprochen dumm beantwortet (Standard-Mail).

    Meine Fragen:

    Denkt Ihr:

    1.) über einen Anwalt ist es möglich, den Broker auch jetzt noch zur Ausstellung der Verlustbescheinigung zu zwingen (seit dem 31.12.23 gab es keine Veränderung im Verlusttopf, was die Sache erleichtern könnte); oder

    2.) kann man den Broker auf Schadensersatz verklagen? Immerhin war die Ausstellung der Bescheinigung im November 23 Ja zugesagt worden. Der Schaden wäre mein pers. Steuersatz x Höhe des Verlusttopfes?

    (wie gesagt, für die Zukunft nützt mir der Verlusttopf gar nichts mehr).

    3.) Oder was könnte man sonst tun?

    Ich habe im Internet von keinem gleichartigen Fall lesen können.

    Viele Grüße