OK, vielen Dank.
Nach abermaligem längerem Suchen zum Thema habe ich nun einen anderen - offenbar etablierten - Begriff zu diesem Vorgang gefunden:
„Angemessenheitsprüfung“.
Leider verwendet meine VR-Bank den anders lautenden Begriff „Kenntnisstandermittlung“, weshalb mir Mr. Google in meiner Erstsuche nichts lieferte.
BS.C:
keine Fehlermeldung. Wenn ich die Adresse eintippe (kein QR-Code), dann lande ich auf der Startseite zum Online-Banking. Nach Eingabe meiner Daten (zum Postfach) finde ich zum Thema…..Nichts.
MichaG und Pumphut:
also eine EU-Verordnung. Im Gunde ist das ja auch alles andere als ein Fehler für (unerfahrene) Anleger.
Mich wundert trotzdem noch etwas:
Bisher habe ich von Trade Republik, wo ich ein vergleichsweise wertmäßig nur kleines Depot habe, nie eine Anforderung erhalten, obwohl dort einige durchaus „abenteuerliche“ Aktien enthalten sind.
Ich habe dort gerade vorhin probeweise eine DAX-Aktie gekauft, und es gab auch hierbei wieder keinen Hinweis auf eine anstehende Änderung (laut Verordnung ab Mitte April).
Woher kommen die Unterschiede ?
Im ersteren Depot, für das ich nun die „Angemessenheitsprüfung“ zu machen habe, liegen dagegen nur vergleichsweise sichere Anleihen.
Ich glaube, hier wird mit sehr unterschiedlichem Maß gemessen. Dürfte doch in dieser Weise eigentlich nicht zulässig sein, jedenfalls nicht von TR.
Gruß