Aber ist ein Vorkaufsrecht, wenn denn eines besteht, überhaupt tatsächlich ein Vorteil?
Vor 34 Jahren hatte ich mal eines als Mieter, das mir nichts nutzte.
Mir wurde vom Eigentümer ein viel zu hohes Angebot gemacht, das ich nur ausschlagen konnte. Die Whg. wurde dann anderweitig billiger (ohne dass ich darüber noch informiert wurde) verkauft und ich war draußen.
Läuft das nicht heute genauso?
Ich habe später dann etwas anderes gekauft.
Ich würde die Sache noch etwas anders betrachten. Kann der evtl. Fehler, die Whg. NICHT zu kaufen, nicht doch viel größer sein, als die Whg. günstig zu kaufen?
Ich hatte es ein paar Mal erlebt, eine Immobilie nach einigem Zögern kaufen zu wollen, doch dann war es zu spät.
Ich hatte es mir dann „angewöhnt“, sehr schnell einen (günstigen) Kaufpreis anzubieten, bei dem ich mir trotz aller immer bestehenden Risiken einigermaßen sicher war, kaum noch etwas falsch machen zu können. Von 2 bis heute gekauften Whg. hatte es so geklappt, ohne dass ich den Kauf später bereut hätte.
Mit aller Vorsicht, da nur aus dem hier bisher Geschriebenen gefolgert, würde ich die Initiative ergreifen und mit einem Begründungskatalog, warum nicht mehr wert (Kündigungsfrist, renovierungsbedürftig, etc.), dem Verkäufer ein Preisangebot 118.000,- € machen.
Das kann natürlich nur meine eigene Denkweise sein.
Grüße