Bank-Fehler: Verlustbescheinigung wurde nicht ausgestellt

  • Guten Tag,

    ich hatte bei einem bekannten Onlinebroker rechtzeitig vor dem Stichtag 15.12.2023 eine Verlustbescheinigung beantragt. Mir wurde Ende November 2023 auch nachweislich per Mail bestätigt, dass die Verlustbescheinigung im System hinterlegt wurde und in der späteren Steuerbescheinigung dann zu finden sein wird.


    Anfang Januar fiel mir auf, dass der Verlusttopf (Verluste aus Aktienverkäufen) nicht auf Null gesetzt worden war. Mein Hinweis darauf und die Frage nach einem möglichen Fehler wurde nie richtig beantwortet (nur Standard-Floskeln).


    Im März erhielt ich die Steuerbescheinigung 2023 und wie schon befürchtet (wegen der fehlenden Topf-Nullung) fehlt darin die Verlustausweisung.


    Ich weiß, wo sie stehen müsste (Übersehen ausgeschlossen), denn im Jahr zuvor hatte ich auch schon beim gleichen Broker eine Verlustbescheinigung gebraucht und erhalten. Diesmal also nicht.


    Ich wollte eine vollständige Verrechnung beim Finanzamt durchführen lassen, denn bei einer anderen Bank hatte ich 2023 aus Aktienverkäufen höhere Gewinne. Die Verrechnung geht nun durch den Broker-Fehler nicht mehr.


    Ich kann den jetzt statt dessen weitergeführten Verlusttopf in Zukunft nie mehr nutzen, denn ich habe seit letztem Herbst (fast) keine Aktien mehr.

    Und werde auch keine Aktien mehr kaufen (Alter und andere Gründe).


    Also habe ich jetzt einen großen Steuerschaden durch den Fehler des Brokers oder dessen Bank.

    Meine Beanstandung wurde vom Broker ausgesprochen dumm beantwortet (Standard-Mail).


    Meine Fragen:

    Denkt Ihr:

    1.) über einen Anwalt ist es möglich, den Broker auch jetzt noch zur Ausstellung der Verlustbescheinigung zu zwingen (seit dem 31.12.23 gab es keine Veränderung im Verlusttopf, was die Sache erleichtern könnte); oder


    2.) kann man den Broker auf Schadensersatz verklagen? Immerhin war die Ausstellung der Bescheinigung im November 23 Ja zugesagt worden. Der Schaden wäre mein pers. Steuersatz x Höhe des Verlusttopfes?

    (wie gesagt, für die Zukunft nützt mir der Verlusttopf gar nichts mehr).


    3.) Oder was könnte man sonst tun?


    Ich habe im Internet von keinem gleichartigen Fall lesen können.


    Viele Grüße

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Broker nimmt nicht am Ombudsmannverfahren teil.

    Echt? Schon Mal bei der BaFin Seite gesucht ob es eine andere Schlichtungsstelle gibt? Oder beim Broker zum Beschwerdemanagement. Ich kenne ehrlich gesagt keinen Broker ohne Schlichtungsmöglichkeit.

  • Wenn es keine andere anerkannte Schlichtungsmöglichkeit gibt, springt meines Wissens die Schlichtungsstelle der Bundesbank ein. Voraussetzung ist halt, dass man als Verbraucher handelt.


    Schlichtungsstelle
    Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen, Verbraucherdarlehen dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sowie der Ausgabe und dem Rücktausch von…
    www.bundesbank.de


    Das wäre auf jeden Fall mal kostenlos im Vergleich zum Anwalt und für die Steuer 2023 ist ja an sich noch Zeit. Ich würde die Steuererklärung mal nach hinten schieben, dann tritt der Schaden ja erstmal nur vorübergehen ein. Vielleicht verlängert das Finanzamt sogar die Frist, wenn ein Schlichtungsverfahren läuft.

  • Wenn es keine andere anerkannte Schlichtungsmöglichkeit gibt, springt meines Wissens die Schlichtungsstelle der Bundesbank ein. Voraussetzung ist halt, dass man als Verbraucher handelt.


    https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle


    Das wäre auf jeden Fall mal kostenlos im Vergleich zum Anwalt und für die Steuer 2023 ist ja an sich noch Zeit. Ich würde die Steuererklärung mal nach hinten schieben, dann tritt der Schaden ja erstmal nur vorübergehen ein. Vielleicht verlängert das Finanzamt sogar die Frist, wenn ein Schlichtungsverfahren läuft.

    Trade Republic z.b. verweist auf die Schlichtungsstelle der BaFin. Scheint zuständig zu sein wenn keine andere Schlichtungsstelle zuständig ist:


    Einen Streit bei der Schlichtungsstelle bei der BaFin außergerichtlich beilegen
    Die BaFin bietet im Streitfall den Beteiligten neben der Beschwerde die Möglichkeit, sich an die bei ihr eingerichtete Schlichtungsstelle zu wenden. Diese…
    www.bafin.de

  • Um zu wissen, ob ich überhaupt einen Rechtsanspruch auf die Bescheinigung habe, habe ich mal im Gesetzestext nachgelesen. Dort steht es unter dem EStG Paragraph 43 a so:


    4Auf Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge hat sie über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlusts eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen; der Verlustübertrag entfällt in diesem Fall. 5Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen.“


    Ich interpretiere hieraus, dass ich den Rechtsanspruch habe.


    Das Problem könnte allerdings sein, dass eine Nullung des Verlusttopfes NACH dem 01.01. eines Jahres möglicherweise gar nicht mehr zulässig ist, egal, wer den Fehler gemacht hat. Wer weiß Näheres?


    johu:

    es ist Trade Republic, die sich so kundenunfreundlich verhalten. An deren Beschwerde-Stelle habe ich mich ja schon gewandt. Die Standard-Antwort von dort ist an Dummheit nicht zu übertreffen. Weiteres Nachhaken von mir wurde dann bisher überhaupt nicht mehr beantwortet. Es existiert praktisch kein Kundenservice, auch kein Telefon.


    Da kommen bei mir Überlegungen auf, ob das Ganze nicht vielleicht schon Absicht ist (Da ich nur mit neuen provisionspflichtigen Aktien-Käufen die Chance hätte, den nicht genullten Verlusttopf in zukünftigen Jahren durch evtl. spätere Gewinne vielleicht doch noch nutzen zu können. Das kommt für mich aber nicht in Frage. So etwas wäre ein übles „Geschäftsmodell“).


    Vormerkung:

    ja, ich werde dann die Steuererklärung erst mal nach hinten schieben.


    Die BaFin-Schlichtungsstelle käme in Frage und kostet für das Unternehmen offenbar grundsätzlich 200,- € Gebühr. Ob das als Druckmittel reicht? Wahrscheinlich nicht.

  • Trade Republic z.b. verweist auf die Schlichtungsstelle der BaFin. Scheint zuständig zu sein wenn keine andere Schlichtungsstelle zuständig ist:


    https://www.bafin.de/DE/Verbra…chlichtungBaFin_node.html

    Das ist spannend. Als Auffangsschlichtstelle hätte ich die Bundesbank jetzt auch eingestuft. Und macht das BaFin ebenfalls:


    Schaut man beim BaFin in der Unternehmensdatenbank, wo laut Angaben der BaFin die zuständige Schlichtungsstelle stehen sollte, dann findet man... Nichts


    finanztip.de/community/attachment/4641/

    https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/institutDetails.do?cmd=loadInstitutAction&institutId=150368


    Vielleicht sind es ja je nachdem ob Trade Republic als Bank oder als Broker handelt, verschiedene? Eventuell kann das Verbrauchertelefon der BaFin da weiterhelfen.

  • Vormerkung:


    Ich habe jetzt ebenfalls in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachgesehen.


    Trade Republik wird dort als „CRR-Kreditinstitut“ geführt, ABER:


    Trade Republic hat dort KEINE Schlichtungsstelle, wie Du schon sagst (zumindest wird dort keine angegeben).


    Auf der Web-Site von TR liest sich das anders, dort wird die Möglichkeit der BaFin-Schlichtungsstelle genannt. Ein großer Widerspruch !!

    Dort wird auch die eigene Beschwerdestelle angepriesen, die nicht funktioniert.


    Gibt man probeweise auf der BaFin-Datenbank „scalable capital“ ein, dann sieht man, dass für scalable capital eine Schlichtungsstelle existiert.


    Für TR also offenbar nicht. Es wird immer schlimmer mit TR, falls die BaFin-Datenbank stimmt.

  • Es wird ja noch merkwürdiger.. Laut Impressum https://traderepublic.com/de-de/imprint


    Verweist TR auf Bundesbank UND BaFin.. Kannst Du also wählen? Ich würde mal bei einer der beiden Schlichtungsstellen einen Antrag stellen, mehr als sich unzuständig erklären (und damit sollten weitere Schlichtungsverfshren möglich sein) können die ja auch nicht und ggf. leiten sie sogar weiter oder sagen, wer zuständig ist.


    Viel Erfolg! Irgendwann eine Rückmeldung wäre super. Es ist immer schade, wenn man nicht erfährt wie es ausging. Aber ist natürlich kein Muss.

  • Heute Morgen habe ich bei der unter „BaFin-Schlichtungsstelle“ zu findenden TEL.-Nr. angerufen (0228 4108 0).


    Sofortige Antwort (die Dame musste nirgends nachsehen): Trade Republic nimmt an keinem Schlichtungsverfahren teil.

    Die weiteren Ausführungen waren mehr verwirrend, als dass für mich klare Handlungs-Rückschlüsse daraus gezogen werden könnten.


    Außer: Meldung an die BaFin machen!

  • Hallo zusammen,


    auch mir hat Trade Republic keine Verlustbescheinigung ausgestellt, obwohl ich diese fristgerecht beantragt hatte. Auch ich wollte Verluste mit Gewinnen bei einem anderen Broker geltend machen. Der Support hat mir zwar schnell geantwortet und zwar gesagt, dass ich diese Verluste ja in diesem Jahr mit Gewinnen verrechnen könne, daran bin ich aber nicht interessiert. Gibt es bezüglich der Meldung an die BaFin Neuigkeiten? Scheinbar ist das die einzige Möglichkeit noch irgendwas zu erreichen.


    LG

  • Aah,

    es gibt also doch noch weitere Betroffene.


    Nun gibt es auch brandaktuell mein persönliches Ergebnis.


    Nach den vielen ergebnislosen Mails habe ich dann per Posteinschreiben Beschwerde nach Berlin (Geschäftsführung) geschickt. Da die Mails bis dahin immer Antworten hatten mit Wortlauten wie „wenn Du bis zum 15.12.2023 die Bescheinigung beantragt hast, findest Du sie unter …… bla bla).


    Ich habe dem Einschreiben deshalb einen Ausdruck der Steuerbescheinigung beigelegt und farblich markiert, wo der Verlust hätte ausgewiesen sein müssen. Das konnte ich machen, weil ich die Bescheinigung vom Jahr zuvor (2022) auch ausgedruckt beilegen konnte, in welcher ein Verlust korrekt an entsprechender Stelle ausgewiesen war. Diese Stelle in der Vorjahresbescheinigung habe ich also auch markiert. Damals, als ich die Bescheinigung auch schon brauchte, hatte es also noch korrekt geklappt


    Eine Ausrede der üblichen Art konnte es so also nicht mehr geben, zumal ich natürlich auch die TR-Bestätigung meines rechtzeitigen Antrags beigelegt habe. Ich hatte Frist gesetzt (14 Tage) und den Rechtsweg angedroht (den ich auch gegangen wäre).


    Die Sache bekam dann erstmals eine Aktenzeichen-Nummer, nachdem ich zuvor nur mehrere Vorgangs-Nummern hatte (die alle nicht mehr beantwortet worden waren).


    Ich glaube, es ist für TR ein Problem, jetzt noch eine Verlustbescheinigung auszustellen. Der Verlustvortrag müsste ja rückwirkend zum 01.01.2024 im Topf auf Null gesetzt werden.


    Man hat mir dann ein Kulanzangebot gemacht, welches ich angenommen habe.


    Das ist für mich zwar weit, weit schlechter als ein Ausgleich meines berechneten Steuerschadens.


    Aber ich bin nun nach dem Motto verfahren: der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.


    Aber ich denke, jeder Individual-Fall ist natürlich anders.


    Viele Grüße

  • Ich glaube, es ist für TR ein Problem, jetzt noch eine Verlustbescheinigung auszustellen. Der Verlustvortrag müsste ja rückwirkend zum 01.01.2024 im Topf auf Null gesetzt werden.

    Das ist aber TRs Problem. Ich kann mir (eigentlich) nicht vorstellen, dass es keine internen Korrekturmöglichkeiten bei Fehlern/Versäumnissen gibt. Aber vielleicht läuft es unprofessioneller als man es sich vorstellen mag.

    Man hat mir dann ein Kulanzangebot gemacht, welches ich angenommen habe.


    Das ist für mich zwar weit, weit schlechter als ein Ausgleich meines berechneten Steuerschadens.

    Hattest du deinen errechneten Schaden vor Erhalt bzw. Annahme des Kulanzangebots mitgeteilt?

    Wie viel Prozent sind damit abgedeckt?


    Kein Vorwurf an dich, aber erstaunlich, dass eine Bank/ein Broker mit derartigen Fehlern 'durchkommt'. Der Anspruch an Seriosität scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein - und/oder es fehlt an Befähigung außerhalb der Standardprozesse auch bei diesem Billigheimer. Empfehlungen für solche sind mit Vorsicht zu genießen, da es eben nicht nur um Kosten im Alltag und Einzelfall geht.

  • Hattest du deinen errechneten Schaden vor Erhalt bzw. Annahme des Kulanzangebots mitgeteilt?

    Ja. Und das wird für mich auch ungefähr so bleiben, da ich fast keine Aktien mehr habe. Der Verlusttopf nützt dann ja nichts mehr. Das kann individuell anders aussehen. Die Frage ist ja auch, wie ein Richter das sehen würde. Ohne einen Schaden ganz sicher nachzuweisen, läuft vor deutschen Gerichten wohl nicht viel.

    Der Anspruch an Seriosität scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein - und/oder es fehlt an Befähigung

    Wer ist seriös? Wer ist es nicht? Meine Meinung hat sich gebildet, sie wird aber nicht zählen und ich schreibe es nicht.


    Zur Frage einer Befähigung musst Du aber die Zusatzfrage stellen, für wieviel Zeit man bereit ist, sie für diesen ganzen Mist zu opfern.


    Ich weiß gar nicht mehr, wieviele Schreiben/Mails ich schon machen musste, um die anfänglichen wiederkehrenden ausweichenden Standardantworten zu beantworten. Das ging ja schon im Januar los, als ich die Nullung des Aktien-Verlusttopfes anmahnte. Antwort: der Quellensteuertopf wurde genullt (ja schon, aber ich hatte Aktien-Verlusttopf geschrieben).


    Trotzdem gebe ich Dir Recht: Hier ist ein Broker noch relativ gut mit einem Fehler durchgekommen. Es müssen dann andere sein als ich, die das Ganze bis zum Schluss durchziehen. Bei mir sind dafür auch die Beträge, um die es geht, zu niedrig.

  • Zur Frage einer Befähigung musst Du aber die Zusatzfrage stellen, für wieviel Zeit man bereit ist, sie für diesen ganzen Mist zu opfern.

    Nur zur Klarstellung: Ich meinte die Befähigung der Bank und nicht deine.

    Dass ein scheinbar so trivialer und leicht zu korrigierender Fehler zu derartigen Aufwänden führt, ist schon sehr ärgerlich.