Es ist keine Mehrfachbesteuerung, sondern eine inkrementelle, auf einzelne Jahre gewinnbezogene. Zum Verkaufszeitpunkt der betroffenen Tranchen werden alle zuvor berücksichtigten VAP vom Gesamtgewinn abgezogen. Nur darauf fällt Steuer an.
Damit gibt es sogar eine Art Unterbindung, nämlich wenn jahresbezogen der ETF Verlust macht und keine VAP berücksichtigt wird. Allerdings nicht final für den Verkauf mit Verlusten.
Ja Mehrfachbesteuerung ist es nicht, aber eine Erhebung von Kapitalertragssteuer auf nicht erfolgte/realisierte Kapitalerträge da nicht realisierte Gewinne einfach keine Gewinne sind und diese auch nicht zugeflossen sind (anders als bei Dividenden die dann ggf. wiederangelegt werden).
Also dieser Fall ist schon sehr konstruiert in meinen Augen. Wir investieren hier doch alle langfristig in ETF. Langfristig sollten die ETF deutlich mehr Gewinn machen, als die Höhe der Vorabpauschale beträgt. Somit sollte eigentlich in der Entnahmephase der Gewinn größer sein als die Summe der Vorabpauschalen.
Ob das konstruiert ist oder nicht ist in der Juristerei vermutlich unerheblich. Ich würde mir wünschen das ein angagierter Jurist hier mal für sich selbst einen Präzedenzfall kreiert
Fond mit X% Gewinn -> Vorabpauschale -> Fond mit x+y% Verlust -> Verkauf und realisierte Verluste -> Klage (mit Anstreben von Grundsatzentscheid) hinsichtlich von Kapitalertragssteuern auf nicht zugeflossene Kapitalerträge.
Für mich ist die Vorabpauschale eine vollkommen absurde Besteuerung wo der Staat in die Taschen greift in denen noch gar nichts drin ist.