Beiträge von JuleB

    In Deiner Situation wollte ich weiter mit der Familie nichts zu tun haben, dazu gehört konsequenterweise die Ausschlagung des Erbes. Mir wäre es auch egal, wenn eine nennenswerte Erbmasse vorhanden wäre, die dann der überlebenden Schwester zufällt. Mir persönlich geht es nicht besser und nicht schlechter dadurch, daß es anderen Leuten besser oder schlechter geht.

    Hallo Achim Weiss , ich schrieb, ich werde das Erbe ausschlagen und bin ganz bei dir, dass ich ein spezielles "Weihnachtsgeschenk" erhalten sollte und habe.

    Gehört zwar nicht zur Sache, zur Vollständigkeit möchte ich dir mitteilen. Der Kontakt ist seit 40 Jahren gestört (hatte ich schon geschrieben). Die Familie brach ihn gänzlich ab und vom Tod meiner Eltern habe ich nichts erfahren (ist mir egal). Was soll's - Hier ist "Hopfen und Malz" verloren.

    Deswegen wird der Brief in den nächsten Tagen von einem Anwalt beantwortet werden.

    Ich will nichts mehr von meiner Schwester hören.

    "Familiengeschichten" können schlimm sein und die Auslöser für den "Zoff" lachhaft und unbegründet sein. In meinem Fall war es, dass ich ein uneheliches Kind zur Welt brachte, alleinerziehend war und trotzdem mir ein für mich solides Leben aufbaute.
    Nicht heiratete und eine weiter Kind gebar.

    Immer unter dem Gesichtspunkt der dörflichen Lebenskultur: "Was sollen die Nachbarn denken".

    So kann es laufen.

    @ALLE - Vielen Dank für die konstruktiven Gedankengänge und Anregungen.
    Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist (dauert eine Weile).

    Wenn Du erbst (in diesem Fall ja Schulden erbst), bist Du mit im Boot. Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Du schreibst, hast Du die Gelegenheit, das Erbe abzulehnen und bist dann ganz elegant aus der Sache draußen, Pumphut hat das schon ausführlich beschrieben

    Achim Weiss, ich denke, wenn da Schulden wären, hätte meine Schwester das Erbe ausgeschlagen und mich darüber rechtzeitig informiert, dass ich die Beerdigung ausrichten soll.

    ....

    Meines Wissens ändert das Ausschlagen eines Erbes nichts an der Pflicht, eine Bestattung durchzuführen.

    Unter Bestattung versteht man auf jeden Fall eine einfache und solide Bestattung ohne zusätzliche Geschichten.

    Auch die Verlängerungen eines Familiengrabes gehören dann eben nicht dazu.

    Danke Tomarcy!

    Ohne Absprache kann man mir wahrscheinlich nicht die Kosten für eine Bestattung über den Anteil einer einfachen angemessen Bestattung hinaus aufbürden.

    Ich werde eine Fachanwältin / Fachanwalt kontaktieren oder eine telefonische Beratung über meine Versicherung nutzen.

    Zu den Kosten und Zahlungsaufforderung, für den Fall, dass NICHT ausgeschlagen wird: Bei einem Nachlass von ca 3000 € ist eine "angemessene" Bestattung nur die kostengünstigste. Dies dürfte bei der geforderten Summe nicht der Fall sein.

    Im Übrigen: Zahlungsverzug tritt nach BGB einen Monat nach Erhalt der Forderung ein.

    Ich denke auch, dass 3.000 EUR für eine angemessene Bestattung (sehr minimal) möglich gewesen wäre.
    Preise habe ich eingeholt. Unter 5.000 sogar mit Grabstein und Urnengrab.

    Hm. Einschreiben mit Rückschein ist unter normalen Geschwistern keine übliche Kommunikationsmethode.

    Viel Kontakt unter den Geschwistern wird wohl auch nicht gewesen sein, üblicherweise erfährt man umgehend, wenn ein Geschwister stirbt.

    Die Kommunikationsform ist seit 40 Jahren gestört, so ist wohl der Zeitpunkt Weihnachten bewusst gelegt worden. Totalverwirrt - hier könnte man von "schon immer" zerrüttet reden.
    Neid und Missgunst spielt dabei eine Rolle. Mein Lebensweg wird nicht akzeptiert.

    Das ist primär eine zwischenmenschliche Sache und keine finanzielle. In einem Zweig meiner Verwandtschaft ist das Verhältnis zwischen Geschwistern derart zerrüttet, daß die in diesem Leben vermutlich nicht mehr miteinander sprechen werden.

    Ich würde zuerst einmal durch Ausschlagung des Erbes für klare Verhältnisse sorgen. Was man hinterher macht, sieht man dann.

    Ich hatte das Gespräch gesucht, leider erfolglos.

    Und Achim Weiss, was Pumphut sehr deutlich an Möglichkeiten aufführt werde ich machen.
    Das Erbe ausschlagen mit meinen Töchtern und Enkelkindern (noch nicht volljährig).

    Ich warte ab was passiert.

    Nur um mal ganz böse das Geschwisterverhältnis weiter zu denken...

    Ist die Erbmasse von 3k realistisch?

    Oder ist das jetzige Gebaren der Schwester möglicherweise ein Spielchen, um zum Erbausschlag zu drängen und es liegt eine deutlich höhere Erbmasse vor?


    (Vielleicht habe ich auch zuviel schlechte Filme gesehen...)

    Solche Filme kenne ich auch, die sind spannend.
    In der Realität sieht es anders aus. Da spielen die Gefühle verrückt und es wir emotional.

    Ein Erbschein wurde nicht beantragt.
    Vielleicht liegt eine höhere Erbmasse vor. Mag sein. Das ist mir egal.
    Ich habe mir mein eigenes Leben aufgebaut und benötige kein "Erbe" meinerseits.


    Ganz wichtig: wann haben Sie wirklich das erste Mal vom Tod der Schwester erfahren? (Woher wissen Sie, dass es kein Testament gibt?)

    Ich habe es heute erfahren.
    Das es kein Testament gibt weiß ich durch die Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht.
    Gut, vielleicht sollte ich schreiben - bisher keins. Nur - wo soll es herkommen?

    die emotionale Frage verstehe ich und um keinen weiteren Zwist auszulösen, könnten Sie die 4,5k bezahlen. Ob Sie rechtlich dazu allerdings verpflichtet sind, ist nach dem bisherigen Sachvortrag mehr als zweifelhaft.

    Ich möchte nur soviel zahlen, wie notwendig.

    Ob ich vom Erbe zurücktreten kann weiß ich nicht.

    Ich Halte die 7 tages Frist, ohne vorherige Absprache & Vertrag, für die Zahlung &Überprüfung einer solchen Summe für unangemessen, mir ist aber leider nicht bekannt wie das rechtlich aussieht, eventuell hat hier jemand Erfahrungen damit.

    Ich vermute, das soll als "Druckmittel" dienen.

    Hallo JuleB,

    bevor Sie sich mit Ihrer Schwester zoffen, lesen Sie doch bitte einmal im Bestattungsgesetz des Bundeslandes, wo Ihre verstorbene Schwester den letzten Wohnsitz hatte, nach. Im Sächsischen steht z.B. diese interessante Anmerkung:

    Pumphut , auf Zoffen habe ich keine Lust.
    Es handelt sich um Schleswig-Holstein.

    Ich habe meine Schwester angerufen, ... aber, ... so wie immer ohne gütliche Einigung.
    Du musst, ich verlange, ich klage wenn du die Frist nicht einhälts.

    Es ist schon traurig, wenn sich eine Familie auseinandergelebt hat,

    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass meine Schwester als Betreuerin für meine verstorbene Schwester eingesetzt war. Angeblich bin ich von meiner Schwester im Juni informiert worden, aber der Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Mich nervt dass, vielleicht muss ich erst einmal das Wochenende den Brief geistig verarbeiten und mir nächste Woche einen Rechtsbeistand suchen.

    Andere Frage wäre, ob du überhaupt Erbe geworden bist oder ob deine Schwester die andere Schwester per Testament als Alleinerbe eingesetzt hat, dann könntest du dich da auch taub stellen. Nach § 1968 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, entfällt diese Verpflichtung grundsätzlich.

    Es gibt laut Nachlassgericht kein Testament, somit ist es die gesetzliche Erbfolge.

    Ich nehme den Therad noch einmal auf, da es zum Thema passt.
    Dass meine Schwester im Juni verstarb, erfuhr ich heute per Einschreibe Rückschein von meiner anderen Schwester, die inzwischen die Beerdigung ausgerichtet hatte. Sie schickte mir eine Aufstellung der Beerdigung, Grabstein, mehrere Traueranzeigen und eine Familiengrabverlängerung.

    Der Betrag liegt bei ca. 12.000 EUR. Zog das Erbe von etwa 3.000 EUR ab und fordert von mir die anteilige Zahlung über 4.500 EUR mit einer Frist bis zum 24.12.2025.

    Nun mal nicht die guten Familienverhältnisse.

    Die verstorbene Schwester hatte keine Kinder, keinen Mann und war ein Sozialfall.

    Nun stellt sich die Frage für mich, inwieweit ich an die Kosten der Beerdigung herangezogen werden kann. Es besteht Bestattungspflicht, dass ist unstrittig.

    Das "Aber" ist, muss ich diesen Betrag einfach so hinnehmen, wo eine angemessene Beerdigung ohne Traueranzeigen und Erdhügelgrab bei ca. 4.000 bis 5.000 EUR liegen.

    Als ich 1994/95 von der GKV in die PKV wechselte, waren es ca. 2 Seiten Fragen, diese ging ich mit meinem Hausarzt gemeinsam durch und die Antworten machten wir ungeschönt. Der damalige Berater wollte die Antworten kürzen und mich 5 kg schwerer machen. Ich bin Normalgewichtig und habe und hatte einen BMI um die 19.
    Mein Berater sagte, es kann sein das ich deswegen abgelehnt werde.

    Ich bestand auf das korrekte Gewicht und mein Antrag wurde angenommen ohne Zuschläge.

    Beim ersten Tarifwechsel wurde eine Gesundheitsprüfung gemacht, jetzt waren es 3 Seiten Fragen + Tabelle zum Anfügen. Alle Rechnungen und Diagnosen lagen der PKV vor. Mein Berater sagte mir, da haben wir keinen Einfluss drauf. Wird der Fragebogen verlangt, ist er korrekt auszufüllen.

    2015 wollte ich in einen anderen Tarif wechseln (mehr Leistung), weil sich meine Lebensumstände änderten. Wieder einen Fragebogen ausgefüllt. Ein Tarifwechsel ohne Zuschläge wurde abgelehnt. Es lagen aus der Sicht des Beraters keine nachvollziehbaren Gründe vor. Der Risikoprüfer äußerste sich nur dazu, dass er einen Tarifwechsel in höhere Leistungen ohne Zuschlag ablehnt, weil ich einen Sportunfall hatte (gestürzt beim Joggen – mit Prellungen – keine Brüche) und daraus evtl. Folgekosten entstehen.

    10 Jahre später stellte ich wieder den Antrag auf Wechsel in den Tarif, der mir 2015 nur mit Zuschlag ermöglicht wurde und der Antrag ging ohne Zuschlag durch.
    Es waren 3 Seiten Fragebogen auszufüllen mit Angabe aller Arztbesuche.

    Du bist Mieter, nicht Eigentümer. Wenn Du Deine Bedingungen haben willst, kauf Dir eine eigene Immobilie!

    Muenchner


    Das macht Hans doch, Steht im ersten Post!
    Er kauft sich eine Immobile.

    Und mit Verlaub, ich war jahrelang Mieterin und weiß um die schwarzen Schafe,

    die es unter den Vermietern gibt.

    Nicht alle Vermieter sind seriös.

    Wohnungsnot ist ein Thema für sich.

    ich nehme an, du meinst die GOÄ-Ziffer 3: eingehende Beratung.

    Kostet 20 €. Kann deine Rechnungen wohl nicht erklären.

    Ich habe meine Rechnungen durchgesehen und bisher keine GOÄ-Ziffer 3 abgerechnet über 20,11 EUR gefunden. Sogar oft als GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet mit 10,72 EUR jeweils bei Faktor 2,3. Da kann man nicht von Abzocke sprechen.

    Ein Radiologe hatte zuletzt bei mir ein Röntgenbild vom Finger erstellt und die Gesamtrechnung belief sich auf 32,22 EUR. Da sehe ich keine Abzocke.
    Setzte sich aus Ziffer 1 , 5010 und 5298 zusammen.
    Ich bekam sowohl die MTA als auch den Arzt zu sprechen, das Bild durfte mir die MTA nicht zeigen, aber der Arzt zeigte es mir.

    Überwiegend läuft es meist positiv mit den Ärzten.

    Wie in #53 erwähnt, es gibt auch kreative Ärzte,

    Es gibt schon kreative Ärzte, die geschickt sind ihr Honorar aufzubessern.
    2 Mal hatte in meinem Leben. Einmal wurde versucht 3 Ohrenuntersuchungen an einem Tag abzurechnen und einmal wurde bei einer OP zu viel in Rechnung gestellt. Die Rechnung war abweichend vom OP Bericht. Zum Leistenbruch berechnete man zusätzlich einen Nabelbruch.

    Das lies sich klären, auch wenn es von den Ärzten nicht gerne gesehen wurde. Immer nett und freundlich bleiben, die Sachlichkeit nicht verlieren und um Korrektur bitten.

    Trotzdem, aus meiner Erfahrung sind die Ärzte nette freundliche Menschen die überwiegend ehrlich sind.