Beiträge von JuleB

    Ist die comdirect die einzige Bank die dies so handhabt?

    Das weiß ich nicht, ich habe es bei der comdirect sowohl für eingehende als auch für ausgehende Depotpositionen erlebt.

    Die Lagerstelle, der Verwahrungsort war die Ursache für die Gebühren. Änderte der sich der "Ort", weil die comdirect einen anderen "Lagerplatz" für die betroffene Position, als die andere hat, dann kamen die Gebühren von 2.38 EUR zustande.

    Die Positionen, die keinen Wechsel hatten, wurden nicht berechnet.

    Du kannst auf deinen Depotauszügen den Lagerort bzw. die Verwahrart sehen.

    Du kannst auch den Kundenservice der comdirect anrufen und um Rückerstattung bitten. Bei hatte das funktioniert für eingehende Positionen.

    monstermania , dass vererben steht nicht auf Priorität. Die Eigenabsicherung ist mir wichtig.
    Die 4% Entnahme Rechnung hatte ich gemacht.

    Danke für deine Anregung evtl. meine Entscheidung zu überdenken. Ich schwankte bis vor kurzem hin und her zwischen Rente und Auszahlung. Letztendlich war die Inflation für mich der ausschlaggebende Faktor eine Auszahlung zu priorisieren.

    Der Garantiezins von 3,25% ist effektiv nur 2,56% gewesen und in den letzten Jahren gab es keine Überschüsse.

    Somit entstand der Plan, die 62k die nächsten Jahre als ETF anzulegen.

    Meine Hauptsorge sind die Inflation, nicht einschätzbar und die Altersabsicherung. Ich werde von der gesetzlichen Rentenversicherung keine nennenswerte Rente erwarten. Ausschließlich Eigenabsicherung für das Alter, aufgeteilt auf 3 Säulen. Depot, Eigentum, private Rentenversicherung.

    Ich denke, man darf auch als PKV Versicherte nicht vergessen, dass man im Notfall seine Leistungen bis auf das der GKV senkt und somit die evtl. hohen Kosten im "Alter" senken kann.

    Es gibt in der PKV noch Stellschrauben, dien man in der GKV nicht hat.
    Allerdings gilt das nur, wenn man keinen abgespeckten, leistungsschwachen Tarif in der PKV hat.

    Horst Talski , da hast du völlig Recht. Es handelt sich um irgendetwas zwischen 62.000 bis 65.000 EUR. Ich gehe mal da von aus, dass den Versicherungsmathematikern etwas einfallt, das der Garantiebetrag ausgezahlt wird und die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegen 0 geht :(

    Ich werde trotz der langen Garantiedauer meiner Police später die einmalige Kapitalabfindung wählen. Einfach weil ich mit 65 mehr mit einem einmaligen 5-stelligen Geldbetrag anfangen kann als mit einer Minirente, die dann auch noch jedes Jahr durch die Inflation an Kaufkraft verliert.

    Genau das ist der Punkt: "Inflation"!
    Ich selbst habe zwei Policen, die eine wird dieses Jahr fällig und würde eine garantierte Rente von 289 EUR geben. Was sind diese 289 EUR nach 10 Jahren und 20 Jahren an Kaufkraft?
    Beantwortet man sich diese Frage für sich selbst, so kann man seine eigene Entscheidung treffen.

    Die Auszahlung werde ich in ein ETF parken und später mit eintritt der Rente verzehren, wenn es nötigt wird oder werden könnte.

    Die comdirect erhebt den Kanalzuschlag bei schriftlicher (Post, Fax) oder telefonischer Änderung/Auftrag, dann fällt immer der Zuschlag von 4,90€ an.

    Ändert sich eine Lagerstelle, fällt ein die 2,38 EUR an.
    Die Gebühr hat nicht mit dem depotübertrag selbst zu tun.

    Ist nicht schön, aber die comdirect macht es so - steht auch im PLV.

    Hätte Scalable die selbe Lagerstätte wie comdirect, würden keine Gebühren fällig.

    Ich habe bisher ebenfalls kein Angebot von der ING erhalten, weder in der Privatvariante noch in der Businessvariante.

    Die comdirect hatte zum Jahresanfang eine ähnliche Aktion, dort hatte ich ebenfalls kein Angebot erhalten.

    Kundenfreundlich ist dat nicht - nur, die Regeln stellen die Banken auf.

    Vermutlich übt sich (noch) die KI an den Algorithmen. ;(

    In Deiner Situation wollte ich weiter mit der Familie nichts zu tun haben, dazu gehört konsequenterweise die Ausschlagung des Erbes. Mir wäre es auch egal, wenn eine nennenswerte Erbmasse vorhanden wäre, die dann der überlebenden Schwester zufällt. Mir persönlich geht es nicht besser und nicht schlechter dadurch, daß es anderen Leuten besser oder schlechter geht.

    Hallo @Achim Weiss , ich schrieb, ich werde das Erbe ausschlagen und bin ganz bei dir, dass ich ein spezielles "Weihnachtsgeschenk" erhalten sollte und habe.

    Gehört zwar nicht zur Sache, zur Vollständigkeit möchte ich dir mitteilen. Der Kontakt ist seit 40 Jahren gestört (hatte ich schon geschrieben). Die Familie brach ihn gänzlich ab und vom Tod meiner Eltern habe ich nichts erfahren (ist mir egal). Was soll's - Hier ist "Hopfen und Malz" verloren.

    Deswegen wird der Brief in den nächsten Tagen von einem Anwalt beantwortet werden.

    Ich will nichts mehr von meiner Schwester hören.

    "Familiengeschichten" können schlimm sein und die Auslöser für den "Zoff" lachhaft und unbegründet sein. In meinem Fall war es, dass ich ein uneheliches Kind zur Welt brachte, alleinerziehend war und trotzdem mir ein für mich solides Leben aufbaute.
    Nicht heiratete und eine weiter Kind gebar.

    Immer unter dem Gesichtspunkt der dörflichen Lebenskultur: "Was sollen die Nachbarn denken".

    So kann es laufen.

    @ALLE - Vielen Dank für die konstruktiven Gedankengänge und Anregungen.
    Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist (dauert eine Weile).

    Wenn Du erbst (in diesem Fall ja Schulden erbst), bist Du mit im Boot. Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Du schreibst, hast Du die Gelegenheit, das Erbe abzulehnen und bist dann ganz elegant aus der Sache draußen, Pumphut hat das schon ausführlich beschrieben

    @Achim Weiss, ich denke, wenn da Schulden wären, hätte meine Schwester das Erbe ausgeschlagen und mich darüber rechtzeitig informiert, dass ich die Beerdigung ausrichten soll.

    ....

    Meines Wissens ändert das Ausschlagen eines Erbes nichts an der Pflicht, eine Bestattung durchzuführen.

    Unter Bestattung versteht man auf jeden Fall eine einfache und solide Bestattung ohne zusätzliche Geschichten.

    Auch die Verlängerungen eines Familiengrabes gehören dann eben nicht dazu.

    Danke Tomarcy!

    Ohne Absprache kann man mir wahrscheinlich nicht die Kosten für eine Bestattung über den Anteil einer einfachen angemessen Bestattung hinaus aufbürden.

    Ich werde eine Fachanwältin / Fachanwalt kontaktieren oder eine telefonische Beratung über meine Versicherung nutzen.

    Zu den Kosten und Zahlungsaufforderung, für den Fall, dass NICHT ausgeschlagen wird: Bei einem Nachlass von ca 3000 € ist eine "angemessene" Bestattung nur die kostengünstigste. Dies dürfte bei der geforderten Summe nicht der Fall sein.

    Im Übrigen: Zahlungsverzug tritt nach BGB einen Monat nach Erhalt der Forderung ein.

    Ich denke auch, dass 3.000 EUR für eine angemessene Bestattung (sehr minimal) möglich gewesen wäre.
    Preise habe ich eingeholt. Unter 5.000 sogar mit Grabstein und Urnengrab.

    Hm. Einschreiben mit Rückschein ist unter normalen Geschwistern keine übliche Kommunikationsmethode.

    Viel Kontakt unter den Geschwistern wird wohl auch nicht gewesen sein, üblicherweise erfährt man umgehend, wenn ein Geschwister stirbt.

    Die Kommunikationsform ist seit 40 Jahren gestört, so ist wohl der Zeitpunkt Weihnachten bewusst gelegt worden. Totalverwirrt - hier könnte man von "schon immer" zerrüttet reden.
    Neid und Missgunst spielt dabei eine Rolle. Mein Lebensweg wird nicht akzeptiert.

    Das ist primär eine zwischenmenschliche Sache und keine finanzielle. In einem Zweig meiner Verwandtschaft ist das Verhältnis zwischen Geschwistern derart zerrüttet, daß die in diesem Leben vermutlich nicht mehr miteinander sprechen werden.

    Ich würde zuerst einmal durch Ausschlagung des Erbes für klare Verhältnisse sorgen. Was man hinterher macht, sieht man dann.

    Ich hatte das Gespräch gesucht, leider erfolglos.

    Und @Achim Weiss, was Pumphut sehr deutlich an Möglichkeiten aufführt werde ich machen.
    Das Erbe ausschlagen mit meinen Töchtern und Enkelkindern (noch nicht volljährig).

    Ich warte ab was passiert.

    Nur um mal ganz böse das Geschwisterverhältnis weiter zu denken...

    Ist die Erbmasse von 3k realistisch?

    Oder ist das jetzige Gebaren der Schwester möglicherweise ein Spielchen, um zum Erbausschlag zu drängen und es liegt eine deutlich höhere Erbmasse vor?


    (Vielleicht habe ich auch zuviel schlechte Filme gesehen...)

    Solche Filme kenne ich auch, die sind spannend.
    In der Realität sieht es anders aus. Da spielen die Gefühle verrückt und es wir emotional.

    Ein Erbschein wurde nicht beantragt.
    Vielleicht liegt eine höhere Erbmasse vor. Mag sein. Das ist mir egal.
    Ich habe mir mein eigenes Leben aufgebaut und benötige kein "Erbe" meinerseits.


    Ganz wichtig: wann haben Sie wirklich das erste Mal vom Tod der Schwester erfahren? (Woher wissen Sie, dass es kein Testament gibt?)

    Ich habe es heute erfahren.
    Das es kein Testament gibt weiß ich durch die Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht.
    Gut, vielleicht sollte ich schreiben - bisher keins. Nur - wo soll es herkommen?

    die emotionale Frage verstehe ich und um keinen weiteren Zwist auszulösen, könnten Sie die 4,5k bezahlen. Ob Sie rechtlich dazu allerdings verpflichtet sind, ist nach dem bisherigen Sachvortrag mehr als zweifelhaft.

    Ich möchte nur soviel zahlen, wie notwendig.

    Ob ich vom Erbe zurücktreten kann weiß ich nicht.

    Ich Halte die 7 tages Frist, ohne vorherige Absprache & Vertrag, für die Zahlung &Überprüfung einer solchen Summe für unangemessen, mir ist aber leider nicht bekannt wie das rechtlich aussieht, eventuell hat hier jemand Erfahrungen damit.

    Ich vermute, das soll als "Druckmittel" dienen.

    Hallo JuleB,

    bevor Sie sich mit Ihrer Schwester zoffen, lesen Sie doch bitte einmal im Bestattungsgesetz des Bundeslandes, wo Ihre verstorbene Schwester den letzten Wohnsitz hatte, nach. Im Sächsischen steht z.B. diese interessante Anmerkung:

    Pumphut , auf Zoffen habe ich keine Lust.
    Es handelt sich um Schleswig-Holstein.

    Ich habe meine Schwester angerufen, ... aber, ... so wie immer ohne gütliche Einigung.
    Du musst, ich verlange, ich klage wenn du die Frist nicht einhälts.

    Es ist schon traurig, wenn sich eine Familie auseinandergelebt hat,

    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass meine Schwester als Betreuerin für meine verstorbene Schwester eingesetzt war. Angeblich bin ich von meiner Schwester im Juni informiert worden, aber der Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Mich nervt dass, vielleicht muss ich erst einmal das Wochenende den Brief geistig verarbeiten und mir nächste Woche einen Rechtsbeistand suchen.