Ich bemühe bei solchen Fragen ja gerne ChatGPT.
Der Prompt
Gibt es nach den urologischen Leitlinien einen medizinischen Grund dafür, bei einem Patienten, der einen Urologen aufsucht, um sich auf Geschlechtskrankheiten testen zu lassen, eine Ultraschalluntersuchung der Nieren durchzuführen?
Die Antwort (den letzten Tipp finde ich ganz hilfreich.)
Nach den urologischen Leitlinien (z. B. der Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Urologie, DGU) gibt es keinen direkten medizinischen Grund, bei einem Patienten, der sich ausschließlich wegen eines Screenings auf 6-uell (Anm.: Musste ich anders schreiben )übertragbare Infektionen (STI/STD) vorstellt, routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung der Nieren durchzuführen – sofern keine spezifischen Symptome oder Risikofaktoren vorliegen.
Konkret:
Eine Nieren-Sonographie gehört nicht zum Standard-Diagnoseprogramm bei:
- asymptomatischen Patienten
- ohne Harnwegsbeschwerden
- ohne positive Anamnese (z. B. Harnsteine, Harnwegsinfekte, Flankenschmerzen)
- bei reinem Wunsch nach STD-Testung
Wann wäre ein Nierenultraschall urologisch gerechtfertigt?
Ein Ultraschall der Nieren kann gerechtfertigt oder empfohlen sein, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Flankenschmerzen
- Hämaturie (Blut im Urin)
- Verdacht auf Harnstauung oder Obstruktion
- Rezidivierende Harnwegsinfekte
- Anamnese von Nieren-/Harnleitersteinen
- Verdacht auf strukturelle Anomalien der Harnwege
Fazit:
Wenn ein Patient nur zur STI-Testung kommt, ohne sonstige Beschwerden oder Auffälligkeiten, wäre eine Nieren-Sonographie aus leitlinienorientierter Sicht nicht indiziert. Sie könnte dann eher als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gelten – also nicht medizinisch notwendig, sondern optional.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch die entsprechende Passage aus einer Leitlinie oder ein kurzes Schreiben formulieren, wie man das gegenüber der Praxis argumentieren kann.