Beiträge von JuleB

    Ganz wichtig: wann haben Sie wirklich das erste Mal vom Tod der Schwester erfahren? (Woher wissen Sie, dass es kein Testament gibt?)

    Ich habe es heute erfahren.
    Das es kein Testament gibt weiß ich durch die Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht.
    Gut, vielleicht sollte ich schreiben - bisher keins. Nur - wo soll es herkommen?

    die emotionale Frage verstehe ich und um keinen weiteren Zwist auszulösen, könnten Sie die 4,5k bezahlen. Ob Sie rechtlich dazu allerdings verpflichtet sind, ist nach dem bisherigen Sachvortrag mehr als zweifelhaft.

    Ich möchte nur soviel zahlen, wie notwendig.

    Ob ich vom Erbe zurücktreten kann weiß ich nicht.

    Ich Halte die 7 tages Frist, ohne vorherige Absprache & Vertrag, für die Zahlung &Überprüfung einer solchen Summe für unangemessen, mir ist aber leider nicht bekannt wie das rechtlich aussieht, eventuell hat hier jemand Erfahrungen damit.

    Ich vermute, das soll als "Druckmittel" dienen.

    Hallo JuleB,

    bevor Sie sich mit Ihrer Schwester zoffen, lesen Sie doch bitte einmal im Bestattungsgesetz des Bundeslandes, wo Ihre verstorbene Schwester den letzten Wohnsitz hatte, nach. Im Sächsischen steht z.B. diese interessante Anmerkung:

    Pumphut , auf Zoffen habe ich keine Lust.
    Es handelt sich um Schleswig-Holstein.

    Ich habe meine Schwester angerufen, ... aber, ... so wie immer ohne gütliche Einigung.
    Du musst, ich verlange, ich klage wenn du die Frist nicht einhälts.

    Es ist schon traurig, wenn sich eine Familie auseinandergelebt hat,

    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass meine Schwester als Betreuerin für meine verstorbene Schwester eingesetzt war. Angeblich bin ich von meiner Schwester im Juni informiert worden, aber der Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Mich nervt dass, vielleicht muss ich erst einmal das Wochenende den Brief geistig verarbeiten und mir nächste Woche einen Rechtsbeistand suchen.

    Andere Frage wäre, ob du überhaupt Erbe geworden bist oder ob deine Schwester die andere Schwester per Testament als Alleinerbe eingesetzt hat, dann könntest du dich da auch taub stellen. Nach § 1968 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, entfällt diese Verpflichtung grundsätzlich.

    Es gibt laut Nachlassgericht kein Testament, somit ist es die gesetzliche Erbfolge.

    Ich nehme den Therad noch einmal auf, da es zum Thema passt.
    Dass meine Schwester im Juni verstarb, erfuhr ich heute per Einschreibe Rückschein von meiner anderen Schwester, die inzwischen die Beerdigung ausgerichtet hatte. Sie schickte mir eine Aufstellung der Beerdigung, Grabstein, mehrere Traueranzeigen und eine Familiengrabverlängerung.

    Der Betrag liegt bei ca. 12.000 EUR. Zog das Erbe von etwa 3.000 EUR ab und fordert von mir die anteilige Zahlung über 4.500 EUR mit einer Frist bis zum 24.12.2025.

    Nun mal nicht die guten Familienverhältnisse.

    Die verstorbene Schwester hatte keine Kinder, keinen Mann und war ein Sozialfall.

    Nun stellt sich die Frage für mich, inwieweit ich an die Kosten der Beerdigung herangezogen werden kann. Es besteht Bestattungspflicht, dass ist unstrittig.

    Das "Aber" ist, muss ich diesen Betrag einfach so hinnehmen, wo eine angemessene Beerdigung ohne Traueranzeigen und Erdhügelgrab bei ca. 4.000 bis 5.000 EUR liegen.

    Als ich 1994/95 von der GKV in die PKV wechselte, waren es ca. 2 Seiten Fragen, diese ging ich mit meinem Hausarzt gemeinsam durch und die Antworten machten wir ungeschönt. Der damalige Berater wollte die Antworten kürzen und mich 5 kg schwerer machen. Ich bin Normalgewichtig und habe und hatte einen BMI um die 19.
    Mein Berater sagte, es kann sein das ich deswegen abgelehnt werde.

    Ich bestand auf das korrekte Gewicht und mein Antrag wurde angenommen ohne Zuschläge.

    Beim ersten Tarifwechsel wurde eine Gesundheitsprüfung gemacht, jetzt waren es 3 Seiten Fragen + Tabelle zum Anfügen. Alle Rechnungen und Diagnosen lagen der PKV vor. Mein Berater sagte mir, da haben wir keinen Einfluss drauf. Wird der Fragebogen verlangt, ist er korrekt auszufüllen.

    2015 wollte ich in einen anderen Tarif wechseln (mehr Leistung), weil sich meine Lebensumstände änderten. Wieder einen Fragebogen ausgefüllt. Ein Tarifwechsel ohne Zuschläge wurde abgelehnt. Es lagen aus der Sicht des Beraters keine nachvollziehbaren Gründe vor. Der Risikoprüfer äußerste sich nur dazu, dass er einen Tarifwechsel in höhere Leistungen ohne Zuschlag ablehnt, weil ich einen Sportunfall hatte (gestürzt beim Joggen – mit Prellungen – keine Brüche) und daraus evtl. Folgekosten entstehen.

    10 Jahre später stellte ich wieder den Antrag auf Wechsel in den Tarif, der mir 2015 nur mit Zuschlag ermöglicht wurde und der Antrag ging ohne Zuschlag durch.
    Es waren 3 Seiten Fragebogen auszufüllen mit Angabe aller Arztbesuche.

    Du bist Mieter, nicht Eigentümer. Wenn Du Deine Bedingungen haben willst, kauf Dir eine eigene Immobilie!

    Muenchner


    Das macht Hans doch, Steht im ersten Post!
    Er kauft sich eine Immobile.

    Und mit Verlaub, ich war jahrelang Mieterin und weiß um die schwarzen Schafe,

    die es unter den Vermietern gibt.

    Nicht alle Vermieter sind seriös.

    Wohnungsnot ist ein Thema für sich.

    ich nehme an, du meinst die GOÄ-Ziffer 3: eingehende Beratung.

    Kostet 20 €. Kann deine Rechnungen wohl nicht erklären.

    Ich habe meine Rechnungen durchgesehen und bisher keine GOÄ-Ziffer 3 abgerechnet über 20,11 EUR gefunden. Sogar oft als GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet mit 10,72 EUR jeweils bei Faktor 2,3. Da kann man nicht von Abzocke sprechen.

    Ein Radiologe hatte zuletzt bei mir ein Röntgenbild vom Finger erstellt und die Gesamtrechnung belief sich auf 32,22 EUR. Da sehe ich keine Abzocke.
    Setzte sich aus Ziffer 1 , 5010 und 5298 zusammen.
    Ich bekam sowohl die MTA als auch den Arzt zu sprechen, das Bild durfte mir die MTA nicht zeigen, aber der Arzt zeigte es mir.

    Überwiegend läuft es meist positiv mit den Ärzten.

    Wie in #53 erwähnt, es gibt auch kreative Ärzte,

    Es gibt schon kreative Ärzte, die geschickt sind ihr Honorar aufzubessern.
    2 Mal hatte in meinem Leben. Einmal wurde versucht 3 Ohrenuntersuchungen an einem Tag abzurechnen und einmal wurde bei einer OP zu viel in Rechnung gestellt. Die Rechnung war abweichend vom OP Bericht. Zum Leistenbruch berechnete man zusätzlich einen Nabelbruch.

    Das lies sich klären, auch wenn es von den Ärzten nicht gerne gesehen wurde. Immer nett und freundlich bleiben, die Sachlichkeit nicht verlieren und um Korrektur bitten.

    Trotzdem, aus meiner Erfahrung sind die Ärzte nette freundliche Menschen die überwiegend ehrlich sind.

    5,5% klingt erst mal viel. Steigerungen erfolgen aber ja nicht in Prozent, sondern in Euro. Da ist der Betrag denke ich relativ überschaubar. :)

    Das ist richtig, wenn man es von Jahr zu Jahr betrachtet, da die DKV den Beitrag von dem Tarif, den auch sam51 hat, den ich ebenfalls habe, nicht regelmäßig erhöht, kommt es zu diesen Abrupten Erhöhungen und ist somit im Betrag hoch (gefühlt).

    Nachtrag:

    Die VollMed Tarife scheinen über einen längeren Zeitraum stabil gewesen zu sein.

    Nun bietet man mir an, in einen BestMed Tarif zu wechseln, der vom Beitrag her niedriger ist. Immer unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes gerechnet.

    Theoretisch könnte man somit auch im Alter noch einen Tarifwechsel durchführen.
    Ich lasse mir gerade die Vor- und Nachteile der beiden Tarifwelten erklären.

    Dr. Schlemann , das zeigt, dass man nicht pauschal sagen kann, dass die PKV zu teuer wird.
    Von 2016 bis 2025 war es eine Steigerung von 50% , dass entspricht 5,5% Steigerung pro Jahr.

    Allerdings fällt der Vorteil geringer aus, wenn man noch angestellt ist, da sich der Arbeitgeber nicht hälftig am Selbstbehalt beteiligt.

    Das ist richtig, ich bin Selbstständig und nicht in der GRV, somit gibt es für mich später keinen Zuschuss zur PKV. Die Differenz zum gesetzlichen Tarif habe ich monatlich zurückgelegt.

    Dann beruhigt es mich, dass der Tarif bei dir Altersstabil ist und ich sollte meine Überlegung den VollMed zu beenden und in einen BestMed Tarif zu wechseln noch einmal überdenken.
    In den letzten beiden Jahren hatte ich Tarifanpassungen von jeweils über 20%, dennoch bin ich erst bei knappen 600 EUR im Monat.

    Ich mache nichts, außer abwarten. Mein Depot will ich nächstes Jahr ruhen lassen, bzw. innerhalb der nächsten 3 Jahre anfangen zu entsparen. Es ist ein wesentlicher Baustein meiner Altersversorge. Die Ruhe zu verlieren ist ein Fehler. Mit dem Verkauf von Anteilen ist es so wie beim Kauf von Anteilen. Den richtigen Zeitpunkt kennt man nicht und findet ihn nicht.

    Hallo sam51 , du hast gute Erfahrung mit deiner PKV gemacht, ich auch. Bisher hatte ich keine Probleme etwas abzurechnen. Nicht „medizinisch notwendige Heilbehandlungen“ wurden nicht bemängelt, damit meine ich Laboruntersuchungen außerhalb der Vorsorge.
    Gehe ich der Annahme, dass du bei der DKV in einem VollMed M4 Tarif bist?

    Hallo @Catodon

    zu 1.
    Leider scheinen einige Fachärzte sehr kreativ zu sein und versuchen ihr Praxiseinnahmen zu optimieren. Nach dem Motto, kann der Patient mit seiner Kasse abrechnen. Ich hatte eine längere Diskussion mit einem Arzt wegen einer unnötigen Abrechnung, wo ich die Untersuchung untersagte und er sie trotzdem gegen meine Einwilligung durchführte.
    Gerade bei Ultraschall macht man mal schnell ein paar Organe mehr, die man gar nicht untersucht haben wollte. Der Arzt meinte Später, dann haben wir eine Vorsorgeuntersuchung gleich mit gemacht.

    zu 2.
    Bei Diagnosen sollte man schon vorsichtig sein. Stimmen sie nicht, können sie einem bei einer Gesundheitsprüfung hinderlich sein und den Tarifwechsel erschweren.

    zu 3.
    Falsche Abrechnungen, wenn sie denn falsch sind muss man mit dem Arzt besprechen. Du kannst deine PKV zur Prüfung der Rechnung um Hilfe bitten, denn selbst kann man die Positionen schwer beurteilen.

    Ich habe letzte Woche die Advanzia (gebuhrenfrei) beantragt.

    Es gab ein Ausweis Identverfahren.

    Den Ausweis fotografiert in einer App und anschließend sein Gesicht.

    Ein Programm gleicht die Ausweisdaten mit den Angaben, die man gemacht hat und dann wird das Gesicht mit dem Personalausweis abgeglichen.