Ganz wichtig: wann haben Sie wirklich das erste Mal vom Tod der Schwester erfahren? (Woher wissen Sie, dass es kein Testament gibt?)
Ich habe es heute erfahren.
Das es kein Testament gibt weiß ich durch die Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht.
Gut, vielleicht sollte ich schreiben - bisher keins. Nur - wo soll es herkommen?
die emotionale Frage verstehe ich und um keinen weiteren Zwist auszulösen, könnten Sie die 4,5k bezahlen. Ob Sie rechtlich dazu allerdings verpflichtet sind, ist nach dem bisherigen Sachvortrag mehr als zweifelhaft.
Ich möchte nur soviel zahlen, wie notwendig.
Ob ich vom Erbe zurücktreten kann weiß ich nicht.
Ich Halte die 7 tages Frist, ohne vorherige Absprache & Vertrag, für die Zahlung &Überprüfung einer solchen Summe für unangemessen, mir ist aber leider nicht bekannt wie das rechtlich aussieht, eventuell hat hier jemand Erfahrungen damit.
Ich vermute, das soll als "Druckmittel" dienen.