Ja ich vermute auch, dass das wohl mein Lehrgeld an der Stelle sein wird. Im Moment tendiere ich dazu, den BSV erstmal ruhen zu lassen, weil ich eigentlich nicht will, dass die Gauner um den günstigen Kredit für mich kommen. Aber ich werde wohl mal die LBS direkt anschreiben mit der Frage bzgl Küche und trotzdem kompletten Darlehen.
Beiträge von IBotL
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Danke für die Antworten
ZitatUnverschämt, der Berater soll die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigen und gut ist.
Genau das dachte ich mir auch. Aber der wirkte mir nicht sonderlich motiviert, hat schon seinen Grund warum ich bei der Sparkasse vor paar Jahren das normale Konto gekündigt hatte...
Horst Talski Leider verweist die LBS in den Unterlagen quasi nur auf die ABB und da ist beim Darlehen natürlich ausschließlich von wohnraumliche Zwecke die Rede.
Das Guthaben könnte ich mir auszahlen lassen, so wie du es auch verlinkt hast.
Deshalb auch die Idee mit der Küche. Nur wie gesagt weiß ich nicht wie sich das verhält wenn die Küche theoretisch nur 5000€ kosten würde, ob man dann trotzdem Anspruch auf das komplette Darlehen hat.
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Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich

Mein mit naiven 18 Jahren in 2017 abgeschlossener Bausparer bei der LBS (Tarif U-8, Bausparsumme 30.000€) ist jetzt vor kurzem zuteilungsfähig geworden. Das kam mir erstmal gelegen dachte ich, weil ich mir einen Camper umbauen wollte.
Da wären mir die knapp 16.000€ Darlehen für 1.8% Zinsen sehr gelegen gekommen, um mein EK nicht unnötig zu belasten.
Nun hab ich aber von dem wenig gesprächigen Berater bei der Sparkasse erfahren, dass die LBS mittlerweile sehr strikt ist was die Ablehnung bei nicht klar wohnwirtschaftlichen Zwecken angeht. Da relativ alter Vertrag zu relativ günstigen Zinsen ist der Hintergrund wahrscheinlich klar.
Jetzt stehe ich vor verschiedenen Optionen:
1. Auszahlung des Guthabens, Verzicht auf das Darlehen (und die günstigen Zinsen), einfach nur damit die Verbrecher nicht mein Geld haben

2. Einzahlung still legen und für benötigte Zeiten irgendwann mal aufheben
3. Darlehen an ein Familienmitglied "abtreten", mein Bruder hat vor einiger Zeit ein Haus gekauft, da würde sich das vllt. anbieten.
Und dann wäre noch eine Option die ich gerne ausloten würde und auch auf eure Erfahrung hoffe:
Angenommen ich würde als Zweck die Renovierung meiner Küche in der Mietwohnung in der ich lebe angeben.
Sagen wir mal ich lasse mir einen Kostenvoranschlag geben (OBI, Hornbach, etc.) für 5000€ (einfach mal in den Raum gestellt) und gebe diesen als wohnwirtschaftlichen Zweck an.Habe ich dennoch einen "Anspruch" auf das volle Darlehen?
Ich weiß, die eigentliche Antwort wird mir nur der "Berater" geben können, aber ich wollte einfach mal vorher eine Dritt-Meinung einholen
Danke schon mal für etwaige Antworten.
Freundliche Grüße,Tobi