Hallo corsa ,
zu b) Das halte ich nicht für notwendig. Der Vermieter kauft eine Wohnung und kurz danach flattert ein Mietpreiserhöhungsbegehren ins Haus. Klingt nicht sehr charmant. Eher nach maximaler Renditeoptimierung. Warum sollte ich dann als Mieter dem Vermieter erklären, wie er sein Begehren richtig umsetzt? Ist überhaupt nicht die Aufgabe eines Mieters.
Man kann natürlich alles eskalieren, man kann es aber auch vermeiden wenn es unnötig ist.
Gehen wir für die weiteren Ausführungen davon aus, dass eine Erhöhung durch den Mietspiegel gedeckt ist. In dem Fall kommt der TE um eine Mieterhöhung ja nicht herum, die Frage wäre dann nur das wann und ggf die Höhe. Quasi Analog zu dem Beispiel von Achim.
Wenn er nicht widerspricht tritt die neue Miete ja erstmal zum 01.10 in Kraft. Wenn er nicht zahlt wird er ggf. abgemahnt und/oder die Sache geht eh vor Gericht.
Widerspricht er wird er ggf. nach Gründen gefragt und die Sache geht möglicherweise ebenfalls vor Gericht.
Im schlimmsten geht die Sache aber bei Gericht nicht so aus wie bei Achim und das Gericht kommt z.B. zu einem Kostensplit. Dann hätte er zwar im besten Fall ein paar Monate gewonnen, dann wäre die Frage aber ob die Anwaltskosten nicht der Wert der höheren Miete für diese Monate übersteigen.
Es ist also schlicht und einfach eine Aufwands und Risikoabwägung. Zumal sich in dem Fall sowohl durch die noch nicht abgelaufenen 15 Monate seit der letzten Erhöhung als auch die neue Ankündigung der korrekten Mieterhöhung zumindest ein verschieben des Beginns auf Anfang nächsten Jahres ergibt.
Sollte der Mietspiegel die Mieterhöhung nicht hergeben sieht die Sache natürlich eh anders aus.
Fest steht ja, dass es für den Ort in dem der TE wohnt einen qualifizierten Mietspiegel gibt, da in dem Schreiben des Vermieters von einem Link zu diesem gesprochen wird. Daher mit etwas Arbeit (+-30 min) sollte sich die maximal mögliche Miete relativ einfach ermitteln lassen und damit auch ob das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters generell erstmal rechtens ist, die Details erstmal ausgeklammert.