Ich warte auch auf ein Dip. Kommt aber nicht so richtig.
Beiträge von mauk
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Bei Flatex, oder?
Wer ist Flatex? Ein neuer Prophet?
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Boersenfeger Und wo bleibt die Crash-Vorhersage für die nächste Woche oder siehst Du vor lauter Salatköpfe nichts. Guten Appetit 😋
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"Instabilität" ist das Gebot der Stunde. Damit kann man die Wirklichkeit schneller hier und dort hin biegen und uns alles mögliche verkaufen. Wer braucht wofür Herrscher, wenn stabile Bedingungen gegeben wären?
Ja, und sich dann als Prophet feiern lassen, wenn es wieder rund läuft. Nur beim Fußball klappt es nicht.
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Ist da eine Rotation von Tech zu Value im Gange, also der Tech-Crash läuft?
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Ausnahme sind Immobiliengeschäfte, für die reicht eine amtliche Beglaubigung generell nicht aus, man braucht eine "öffentliche Beglaubigung". Das kann jeder Notar machen. Als reine Unterschriftsbeglaubigung auf einem mitgebrachtem Schriftstück ist das natürlich billiger, als wenn der Entwurf vom Notar kommt und/oder weiterer Schriftverkehr damit verbunden ist.
Die Aussage ist so nicht richtig. Bis zur Betreuungsrechtdreform 2023 hätte eine entsprechend verfasste und über den Tod hinaus geltende, öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht für private Immobiliengeschäfte ausgereicht. Dieses gilt noch immer für Vorsorgevollmachten, die bis zum 31.12.2022 beglaubigt wurden.
Für Immobiliengeschäfte lebender Personen, die eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, reicht eine öffentliche Beglaubigung heute noch aus.
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Ja, wir hatten weiter vorne den Hinweis auf das BGH-Urteil von 2020, dass hier eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde der notariellen Beurkundung gleichgestellt ist.
Aber nur, wenn die öffentliche Beglaubigung vor 2023 stattfand.
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Aber genau aus diesem Bereich drängen aktuell sehr viele 'Fachkräfte' auf den Arbeitsmarkt.
Und da tut man sich schwer, plötzlich mir der Realität konfrontiert zu werden, dass man jahrelang in einem Elfenbeinturm gearbeitet hat.Bei VW ist der zudem noch vergoldet gewesen.
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Zu 3 siehe
https://www.handelsblatt.com/vergleich/alte…ot-und-steuern/
Parallel zu den staatlichen Zulagen können Sparer ihre Eigenbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Absetzbar ist aber nicht nur der Eigenbeitrag, sondern der gesamte Betrag aus Einzahlung und Zulagen
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Ich habe nicht alle 32 Seiten gelesen, daher bitte ich zu verzeihen, falls Antworten bereits irgendwo hier zu finden wären. Ich könnte noch ca. 7-8 Jahre ein AVD besparen.
1) Die Verrentung finde ich nicht so spannend. Soweit ich gelesen habe, gibt es wie bei Riester eine Mindestrentenhöhe bis zu der man den Betrag auch einmalig entnehmen kann. Ist das so richtig? Wie hoch wäre diese?
2) Muss man beschäftigt sein, oder kann jeder für sich sparen?
3) Die Beiträge inkl. Förderung sind während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar?
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Eine Untrrschriftsbeglaubigung durch einen Notar kostet aber auch nicht die Welt. Wahrscheinlich allemal günstiger und schneller als ein Erbschein.
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Danke, wieder was gelernt. Allerdings gilt das wohl nur noch zu Lebzeiten. Offensichtlich verliert seit der Betreuungsrechtsreform 2023 die Behördenbeglaubigung mit dem Tod des Vollmachtgebers ihre Wirkung

Jetzt habe ich etwas dazugelernt. Vielen Dank.
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Ich habe glücklicherweise noch kein Erbfall mit Immobilienbesitz erleben müssen. Jedoch war es vor einigen Wochen Thema bei uns in der Familie.
Dieses hatte ich zum Anlass genommen, mit der Dame der städtischen Betreuungsstelle zu sprechen, die die Beglaubigung vornimmt. Eine öffentlich beglaubigte, entsprechend weit gefasste und über den Tod hinaus geltende Vorsorgevollmacht reicht für sämtliche private Immobiliengeschäfte aus.
Es gibt Mustervorlagen, z. B. beim BMJV, aber Städte und Gemeinden haben solche ebenfalls
https://www.bmjv.de/DE/service/for…macht_node.html
Die Obige haben wir verwendet. Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden, unabhängig vom Alter, empfehlenswert. Stichwort Notvertretungsgesetz bei Eheleuten.
Man sollte die Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte fragen dort immer zuerst nach, ob es eine Vollmacht gibt.
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Wenn Immobilien im Spiel sind und größtmögliche Verfügungsgewalt dem Bevollmächtigten gegeben werden soll, geht das nur notariell.
Falsch. Öffentliche Beglaubigung einer entsprechend gefassten Vorsorgevollmacht ist gleichwertig und verhindert lange Wartezeiten auf den Erbschein.
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Hallo,
meine Eltern und ich waren beim Notar und dieser muss das Vermögen von uns angegeben haben. Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert. Kann man weniger Vermögen angeben was man hat, damit es nicht so teuer wird?
Danke und Grüße
Chris
Warum nicht öffentlich beglaubigen lassen? Keine Kosten und genauso rechtssicher.
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Diese "Nische" wird z.B.häufig genutzt bei hohen Abfindungen oder bAV (Direktzusage), um via Fünftelregelung mit freiwilligen Einzahlungen in die DRV die Einkommensteuer zu optimieren.
Das hat nichts mit Minijobs zu tun.
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Guten Morgen,
es liegt eine über den Tod hinausgehende Vollmacht vor.
Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, zudem muss sie vom Notar oder öffentlich beglaubigt sein.
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Was für eine Vollmacht liegt vor? Nur eine Bank- oder Vorsorgevollmacht? Bei einer ausreichend weit gefassten beglaubigten Vorsorgevollmacht würde man keinen Erbschein benötigen.
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Ob es eine Nische ist, kann ich nicht beurteilen. Eher dachte ich, dass diese Befreiungsoption unter anderem für diese Fälle ist. Warum hat man es ansonsten so gestaltet?
Bleibt dann wohl nur ggf. den Job aufzugeben, um weiterhin die Rente spürbar zu erhöhen.