Jein.
Grundsätzlich steht der volle Freibetrag zu.
Dem Erlös aus dem Fondsverkauf wird aber zunächst das Elterngeld hinzuaddiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Mit diesem wird dann der Erlös versteuert.
Der Freibetrag i.H.v. 1.000€ wandert bei der getrennten Veranlagung dann aber auch wieder zu deiner Frau.
Hierzu eine Nachfrage:
Ich habe verstanden, dass die Schenkung meines Vaters direkt an meine Frau Unsinn ist, da dann Schenkungssteuer anfällt.
Allerdings gibt es den Umweg: Schenkung an mich ohne Schenkungssteuer, danach von mir Schenkung an meine Frau ohne Steuer.
Nun möchte meine Frau den Fonds auflösen und zu Geld machen, etwa weil wir damit eine Anschaffung tätigen wollen.
Dein obiges "Jein" ist für mich noch etwas kryptisch.
Angenommen, wir lassen uns getrennt veranlagen (was für mich steuerliche Einbußen bedeutet, aber sicherlich nicht i.H. von 15000 Euro Kapitalertragssteuer, wenn ich die Zinsen des Fonds versteuern müsste).
Meine Frau hat einen Grundfreibetrag von 11064 Euro. Sie nimmt 7000 Euro Elterngeld ein (wem wird bei getrennter Veranlagung das Kindergeld zugerechnet? Wenn meiner Frau, da es auf ihr Konto geht, dann nimmt sie weiterhin 3000 Euro Kindergeld ein).
Ist damit ihr Grundfreibetrag so gut wie aufgefressen, und müsste sie die 15000 Euro Kapitalertragssteuer aus Verkauf Aktienfonds dann nahezu zu 100 % zahlen , oder eben nicht, weil Elterngeld+Kindergeld ihren Grundfreibetrag i.H. von 11064 Euro eben nicht "auffressen"?